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    Ironischer Forenbeitrag gerät zur Realsatire - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.03 14:21:31 von
    neuester Beitrag 19.02.03 15:16:00 von
    Beiträge: 3
    ID: 698.615
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      schrieb am 19.02.03 14:21:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Geldstrafe wegen Billigung von Terroranschlägen

      6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm
      seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.

      Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging
      es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings
      wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an,
      dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.

      Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, `zumindest billigend in
      Kauf genommen` zu haben, dass der `unbefangene Leser` seine `Äußerungen als Billigung der Terroranschläge` verstehen könnte. Dies
      sei jedoch strafbar.

      Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser
      widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.

      Datenschutzrechtliche Bedenken

      Interessant dürfte der Prozess unterdessen nicht nur wegen der Bewertung von Ironie in Online-Foren werden, sondern auch in puncto
      Datenschutz. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Anschrift des Diskussionsteilnehmers über die von ihm verwendete IP-Adresse von
      T-Online. Doch T-Online hätte die IP-Adresse nach Ansicht des Angeklagten gar nicht speichern dürfen.

      Der Angeklagte beruft sich dabei auf Parapraph 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes, wo es heißt: `Zu löschen hat der
      Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um
      Abrechnungsdaten handelt`. Da der Nutzer eine DSL-Flatrate hat, sei die IP-Adresse für die Abrechnung unerheblich und von daher
      sofort zu löschen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:48:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...dann musst du auch von dem anschließden freispruch des forenteilnehmers scheiben:

      http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:16:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      oder gleich auf den entsprechenden Thread verweisen ;)

      Thread: Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten


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