Ironischer Forenbeitrag gerät zur Realsatire - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.02.03 14:21:31 von
neuester Beitrag 19.02.03 15:16:00 von
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ID: 698.615
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Geldstrafe wegen Billigung von Terroranschlägen
6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm
seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.
Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging
es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings
wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an,
dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.
Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, `zumindest billigend in
Kauf genommen` zu haben, dass der `unbefangene Leser` seine `Äußerungen als Billigung der Terroranschläge` verstehen könnte. Dies
sei jedoch strafbar.
Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser
widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Interessant dürfte der Prozess unterdessen nicht nur wegen der Bewertung von Ironie in Online-Foren werden, sondern auch in puncto
Datenschutz. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Anschrift des Diskussionsteilnehmers über die von ihm verwendete IP-Adresse von
T-Online. Doch T-Online hätte die IP-Adresse nach Ansicht des Angeklagten gar nicht speichern dürfen.
Der Angeklagte beruft sich dabei auf Parapraph 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes, wo es heißt: `Zu löschen hat der
Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um
Abrechnungsdaten handelt`. Da der Nutzer eine DSL-Flatrate hat, sei die IP-Adresse für die Abrechnung unerheblich und von daher
sofort zu löschen.
6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm
seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.
Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging
es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings
wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an,
dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.
Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, `zumindest billigend in
Kauf genommen` zu haben, dass der `unbefangene Leser` seine `Äußerungen als Billigung der Terroranschläge` verstehen könnte. Dies
sei jedoch strafbar.
Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser
widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Interessant dürfte der Prozess unterdessen nicht nur wegen der Bewertung von Ironie in Online-Foren werden, sondern auch in puncto
Datenschutz. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Anschrift des Diskussionsteilnehmers über die von ihm verwendete IP-Adresse von
T-Online. Doch T-Online hätte die IP-Adresse nach Ansicht des Angeklagten gar nicht speichern dürfen.
Der Angeklagte beruft sich dabei auf Parapraph 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes, wo es heißt: `Zu löschen hat der
Diensteanbieter Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um
Abrechnungsdaten handelt`. Da der Nutzer eine DSL-Flatrate hat, sei die IP-Adresse für die Abrechnung unerheblich und von daher
sofort zu löschen.
...dann musst du auch von dem anschließden freispruch des forenteilnehmers scheiben:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.01.03-001
oder gleich auf den entsprechenden Thread verweisen
Thread: Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten
Thread: Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten
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