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    Was genau ist eine "nachrangige Anleihe" ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.03 12:11:08 von
    neuester Beitrag 18.03.03 00:28:57 von
    Beiträge: 6
    ID: 708.617
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      schrieb am 17.03.03 12:11:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 12:22:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Servus

      Nachrangige Vorderungen werden als letztes beglichen. D.H. wenn die Firma pleite gehen sollte werden zuerst die anderen Forderungen bezahlt und als letztes nachrangige Schuldverschreibungen.

      PS. Sie dürfen vom Unternehmen anteilig als Eigenkapital verbucht werden...

      CIAO Nightfall
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 12:23:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Begriff sagt doch alles. Erst werden die normalen Gläubiger befriedigt und danach kommt erst die nachrangige Anleihe dran. (falls noch etwas da ist)
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 12:41:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man könnte auch sagen "minderwertige" Anleihe.
      Beispiel: Genußschein einer Bank
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 00:20:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genussscheine sind etwas ganz anderes. Sie zählen m.W. zum Eigenkapital, Anleihen sind hingegen Fremdkapital. Als Genussscheininhaber ist man letztlich quasi Mitinhaber des Unternehmens, als Anleiheninhaber Gläubiger. Zugegebenermaßen sind allerdings im Insolvenzfall Genussscheininhaber meist genauso schlecht dran wie Inhaber nachrangiger Anleihen.

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      schrieb am 18.03.03 00:28:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Bankengenußscheine, die ich meine, sind mit festem Zins ausgestattet und haben einen festgelegten Fälligkeitstermin.
      Lt. KWG zählen sie zum Ergänzungskapital, während Gez. Kapital und Rücklagen zum Kernkapital gerechnet werden.
      Zusammen bilden Kern- und Ergänzungskapital das "haftende EK".
      Die nachrangigen Anleihen sind so konstruiert, daß sie zum Ergänzungskapital gerechnet werden dürfen.


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