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    Zinsabschlagsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.03 10:58:07 von
    neuester Beitrag 28.03.03 17:11:15 von
    Beiträge: 6
    ID: 713.866
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      schrieb am 28.03.03 10:58:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      sitze gerade über meine Steuererklärung und habe folgende Frage.

      ich habe bei 3 verschiedenen Banken freistellungaufträge hinterlegt und bei 2 Banken bin ich mit dem Betrag auch hingekommen.
      Bei der dritten bank hatte ich Zinserträge von 1100 €, aber nur eine Freistellung von 300 €. Somit wurde ca. 250 € Steuern sofort abgeführt.

      wenn ich diese Werte in meiner Steuersoftware eintrage, bekommen ich lt. vorl. Ergebnis meine abgeführte Steuer zurück !!

      Das kann doch nicht sein, oder ? fehler im Steuerprogramm ?!

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:07:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du insgesamt unter dem Sparerfreibetrag liegts, schon! Ansonsten solltes Du alle Kapitalerträge eingeben.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:12:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      auch moin,

      Du bekommst dann die abgeführte Zinsabschlagsteuer zurück, wenn die Summe Deiner tatsächlichen Zinserträge in 2002 den Freibetrag nicht übersteigt. Leider schreibst Du nicht, ob die beiden anderen Freistellungsaufträge von Dir voll "ausgeschöpft" wurden, oder ob dort noch Luft war. Waren diese voll ausgeschöpft, bekommst Du die ZAST nicht erstattet.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:13:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      An einen Fehler der Software glaube ich nicht, es kann ein Eingabefehler vorliegen.
      Wenn deine Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt den Sparerefreibetrag und die WK-Pauschale nicht übersteigen, erhältst du die abgeführte Steuer zurück.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:28:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..schon klar, ich hätte alle Beträge eingeben müssen. bei den anderen Konten war keine Luft mehr nach oben.

      Danke für die schnellen Antworten

      Gruss
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 17:11:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du bekommst die abgeführte Steuer auf jeden Fall angerechnet! Ob du sie auch zurückerhältst, ist eine andere Frage.
      Die ZASt ist nur eine Art Steuervorauszahlung. Was letztlich zu zahlen ist oder erstattet wird, hängt davon ab, ob die errechnete Steuer durch die Steuervorauszahlungen, Lohnsteuerabzüge, ZASt usw. gedeckt ist oder nicht.

      cu
      pegru


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