Falkenstein Nebenwerte AG - Wen`s interessiert (Seite 102)
eröffnet am 15.06.03 18:18:28 von
neuester Beitrag 19.04.24 17:20:02 von
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19.04.24 · EQS Group AG |
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Zum 31.12. hatte die Position einen Wert von 1,25 Mio vermutlich gleichbedeutend mit 12500 Aktien. Das bedeutet einen weiteren "realisierten" Ertrag von 125000 € !!
Oetker zahlt Radeberger-Minderheitsaktionären erhöhte Abfindung FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Die Minderheitsaktionäre der Radeberger Gruppe AG erhalten von der Dr August Oetker KG, Bielefeld, eine auf bis zu 1.100 EUR erhöhte Barabfindung je Anteilsschein. Das sieht ein am Dienstag geschlossener außergerichtlicher Vergleich von Oetker, Radeberger und den Klägern gegen den Abfindungsbeschluss der Radeberger-Hauptversammlung vom September vergangenen Jahres vor. Wie die Radeberger Gruppe am Mittwoch ad hoc mitteilte, zahlt Oetker über die von der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung von 945,32 EUR hinaus eine zusätzliche Abfindung von 53,68 EUR. Festgelegte und zusätzliche Abfindungen werden rückwirkend zum Eintrag des Übertragungstermins in das Handelsregister mit 2% über dem jeweiligen BGB-Basiszinssatz verzinst. Überdies erhalten Aktionäre, die erklärtermaßen auf die Einleitung eines Spruchverfahrens verzichten, einen weiteren Erhöhungsbetrag von 101 EUR je gehaltenem Radeberger-Titel. Den Hauptversammlungsbeschluss hatten fünf Minderheitsaktionäre vor dem Landgericht Frankfurt erfolgreich angefochten. Die Radeberger Gruppe hatte gegen das Urteil vom 9. März bereits Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt, wird diese jedoch zurückziehen. Dow Jones Newswires/12/7.7.2004/rio/nas
Diese Nachricht wurde Ihnen von VWD und TeleTrader präsentiert.
Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),14:00 07.07.2004
Oetker zahlt Radeberger-Minderheitsaktionären erhöhte Abfindung FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Die Minderheitsaktionäre der Radeberger Gruppe AG erhalten von der Dr August Oetker KG, Bielefeld, eine auf bis zu 1.100 EUR erhöhte Barabfindung je Anteilsschein. Das sieht ein am Dienstag geschlossener außergerichtlicher Vergleich von Oetker, Radeberger und den Klägern gegen den Abfindungsbeschluss der Radeberger-Hauptversammlung vom September vergangenen Jahres vor. Wie die Radeberger Gruppe am Mittwoch ad hoc mitteilte, zahlt Oetker über die von der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung von 945,32 EUR hinaus eine zusätzliche Abfindung von 53,68 EUR. Festgelegte und zusätzliche Abfindungen werden rückwirkend zum Eintrag des Übertragungstermins in das Handelsregister mit 2% über dem jeweiligen BGB-Basiszinssatz verzinst. Überdies erhalten Aktionäre, die erklärtermaßen auf die Einleitung eines Spruchverfahrens verzichten, einen weiteren Erhöhungsbetrag von 101 EUR je gehaltenem Radeberger-Titel. Den Hauptversammlungsbeschluss hatten fünf Minderheitsaktionäre vor dem Landgericht Frankfurt erfolgreich angefochten. Die Radeberger Gruppe hatte gegen das Urteil vom 9. März bereits Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt, wird diese jedoch zurückziehen. Dow Jones Newswires/12/7.7.2004/rio/nas
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Autor: TeleTrader News Room (© Teletrader),14:00 07.07.2004
Siehe #185/#188
Anbei ein Beitrag aus dem Falkenstein-Forum:
" Falkenstein_AG 29.06.2004, 21:36
Apcoa: Weg frei für die Übernahme
Wie wir bereits auf unserer Hauptversammlung am 22. Juni ausführlich dargestellt haben, steht bei APCOA unmittelbar ein öffentliches Übernahmeangebot bevor. Die zuständige Kartellbehörde der EU hat heute (29. Juni) ihr OK für die Transaktion veröffentlicht. Wir rechnen daher mit einem Übernahmeangebot durch Investcorp nach den Vorschriften des WpÜG in den nächsten Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
FALKENSTEIN Nebenwerte AG"
" Falkenstein_AG 29.06.2004, 21:36
Apcoa: Weg frei für die Übernahme
Wie wir bereits auf unserer Hauptversammlung am 22. Juni ausführlich dargestellt haben, steht bei APCOA unmittelbar ein öffentliches Übernahmeangebot bevor. Die zuständige Kartellbehörde der EU hat heute (29. Juni) ihr OK für die Transaktion veröffentlicht. Wir rechnen daher mit einem Übernahmeangebot durch Investcorp nach den Vorschriften des WpÜG in den nächsten Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
FALKENSTEIN Nebenwerte AG"
zur Aufklärung der Steuergeschichte
Anlage- und Umlaufvermögen
Durch das StSenkG v. 23.10.2000 hat § 8b KStG eine weitreichende inhaltliche Änderung erfahren. Durch den Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren ist die Einbeziehung der Einkünfte aus Beteiligungen an inländischen Körperschaften erforderlich geworden, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Daher sind gemäß § 8b KStG n.F. ab 2002 die von einer Kapitalgesellschaft als Anteilseignerin erzielten Gewinne aus Veräußerung einer Kapitalbeteiligung grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme. § 8b Abs.7 KStG).
Gemäß § 8b Abs.7 Satz 2 KStG wird die Steuerfreiheit versagt, wenn Finanzunternehmen i.S.d. KWG (denen die Falkenstein AG als Beteiligungsgesellschaft gleichgestellt ist) Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben haben. Das Merkmal Erwerb der Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs ist immer dann erfüllt, wenn die Anteile dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Das Unternehmen ist an seine Zuordnung gebunden.
Daraus ergibt sich für sog. Finanzunternehmen die Notwendigkeit, systematisch eine bilanzielle Differenzierung zwischen Wertpapieren resp. Beteiligungen im Anlage- und Umlaufvermögen vorzunehmen, die bei Anschaffung der Wertpapiere festgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Anlage- und Umlaufvermögen
Durch das StSenkG v. 23.10.2000 hat § 8b KStG eine weitreichende inhaltliche Änderung erfahren. Durch den Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren ist die Einbeziehung der Einkünfte aus Beteiligungen an inländischen Körperschaften erforderlich geworden, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Daher sind gemäß § 8b KStG n.F. ab 2002 die von einer Kapitalgesellschaft als Anteilseignerin erzielten Gewinne aus Veräußerung einer Kapitalbeteiligung grundsätzlich steuerfrei (Ausnahme. § 8b Abs.7 KStG).
Gemäß § 8b Abs.7 Satz 2 KStG wird die Steuerfreiheit versagt, wenn Finanzunternehmen i.S.d. KWG (denen die Falkenstein AG als Beteiligungsgesellschaft gleichgestellt ist) Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben haben. Das Merkmal Erwerb der Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs ist immer dann erfüllt, wenn die Anteile dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Das Unternehmen ist an seine Zuordnung gebunden.
Daraus ergibt sich für sog. Finanzunternehmen die Notwendigkeit, systematisch eine bilanzielle Differenzierung zwischen Wertpapieren resp. Beteiligungen im Anlage- und Umlaufvermögen vorzunehmen, die bei Anschaffung der Wertpapiere festgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
FALKENSTEIN Nebenwerte AG
@alle: Dann möchte ich #185 noch anfügen, dass allein der auf neue Rechnung vorgetragene 2003er-Bilanzgewinn 3,60 Euro je Aktie beträgt...
@Hiberna
Dividenden sind für Kapitalgesellschaften ohnehin steuerfrei.
Wieso sollte vor Ausübung der Optionsscheine eine hohe Dividende ausbezahlt werden? Damit würden sich die Inhaber der Optionsscheine nur selbst schaden.
Dividenden sind für Kapitalgesellschaften ohnehin steuerfrei.
Wieso sollte vor Ausübung der Optionsscheine eine hohe Dividende ausbezahlt werden? Damit würden sich die Inhaber der Optionsscheine nur selbst schaden.
Die Dividendenhöhe ist etwas schwer prognostizierbar.
Bis zum 30.11.2005 kommt erst mal Liquidität rein aus den 100.000 Optionsscheinen, die eine Laufzeit bis zum 30.11.2005 haben. Der Wandlungspreis beträgt 21.25 Euro.
Wesentlich dürfte Falkensteins Ausschüttungsverhalten vom Großaktionär Sparta abhängen. Mit seinem Stimmengewicht kann Sparta die Ausschüttungshöhe alleine bestimmen.
Sparta hat einen riesig hohen steuerlichen Verlustvortrag. Insofern könnten bei Sparta immer steuerliche Motive die Entscheidung darüber bestimmen, wie hoch die Dividende bei Falkenstein angesetzt wird.
In einigen Beiträgen früher wurde behauptet, daß Veräußerungsgewinne nicht steuerpflichtig seien. Ich hatte bisher angenommen, daß bei Sparta bei einer Veräußerung seines Falkenstein-Paketes Steuern auf den Veräußerungsgewinn anfallen und diese gegen den steuerlichen Verlustvortrag verrechnen werden können.
Bei Gesprächen am Rande der Hauptversammlung von Falkenstein hatte ich im übrigen den Eindruck gewonnen, daß es bei Sparta keine wesentlichen Aktivitäten mehr gibt und daß Sparta darauf ausgerichtet ist, jemanden von außerhalb zu finden, der den steuerlichen Verlustvortrag von Sparta verwenden kann. Diese Information ist aber keine gesicherte Aussage.
Es ist also durchaus möglich, daß Spartas Halten von Falkenstein-Aktien nicht auf Dauer ausgerichtet ist.
Bis zum 30.11.2005 kommt erst mal Liquidität rein aus den 100.000 Optionsscheinen, die eine Laufzeit bis zum 30.11.2005 haben. Der Wandlungspreis beträgt 21.25 Euro.
Wesentlich dürfte Falkensteins Ausschüttungsverhalten vom Großaktionär Sparta abhängen. Mit seinem Stimmengewicht kann Sparta die Ausschüttungshöhe alleine bestimmen.
Sparta hat einen riesig hohen steuerlichen Verlustvortrag. Insofern könnten bei Sparta immer steuerliche Motive die Entscheidung darüber bestimmen, wie hoch die Dividende bei Falkenstein angesetzt wird.
In einigen Beiträgen früher wurde behauptet, daß Veräußerungsgewinne nicht steuerpflichtig seien. Ich hatte bisher angenommen, daß bei Sparta bei einer Veräußerung seines Falkenstein-Paketes Steuern auf den Veräußerungsgewinn anfallen und diese gegen den steuerlichen Verlustvortrag verrechnen werden können.
Bei Gesprächen am Rande der Hauptversammlung von Falkenstein hatte ich im übrigen den Eindruck gewonnen, daß es bei Sparta keine wesentlichen Aktivitäten mehr gibt und daß Sparta darauf ausgerichtet ist, jemanden von außerhalb zu finden, der den steuerlichen Verlustvortrag von Sparta verwenden kann. Diese Information ist aber keine gesicherte Aussage.
Es ist also durchaus möglich, daß Spartas Halten von Falkenstein-Aktien nicht auf Dauer ausgerichtet ist.
@Syrtakihans: "was die Meinungsbildung erleichterte" Ich habe mit Herrn Schäfers keine Probleme und rechne im Übrigen für das Jahr 2004 mit einer Dividende von über 3 Euro je Aktie!
Unter welchem User ist Herr Schäfers biser aufgetreten? Was ist das Problem mit ihm?
zu #180
Hiberna, Du hast mich offenbar falsch verstanden. Ich bezog meinen Vergleich auf die Anlageerfolge /-mißerfolge von Schäfers und Hein, nicht aber auf den Kurs der Falkenstein-Aktien. Herr Schäfers ist übrigens durch frühere häufige Auftritte in diesem Board recht auffällig geworden, was die Meinungsbildung erleichterte.
Der Kurs der Falkenstein-Aktie dürfte aber mit den oben angesprochen Anlageerfolgen /-mißerfolgen langfristig stark korrelieren.
Hiberna, Du hast mich offenbar falsch verstanden. Ich bezog meinen Vergleich auf die Anlageerfolge /-mißerfolge von Schäfers und Hein, nicht aber auf den Kurs der Falkenstein-Aktien. Herr Schäfers ist übrigens durch frühere häufige Auftritte in diesem Board recht auffällig geworden, was die Meinungsbildung erleichterte.
Der Kurs der Falkenstein-Aktie dürfte aber mit den oben angesprochen Anlageerfolgen /-mißerfolgen langfristig stark korrelieren.
Falkenstein Nebenwerte AG - Wen`s interessiert