Allgeier Computer - eine Firma deren Wert ..... ! ? (Seite 39)
eröffnet am 08.07.03 15:19:46 von
neuester Beitrag 09.05.24 08:32:35 von
neuester Beitrag 09.05.24 08:32:35 von
Beiträge: 3.971
ID: 751.293
ID: 751.293
Aufrufe heute: 3
Gesamt: 400.587
Gesamt: 400.587
Aktive User: 0
ISIN: DE000A2GS633 · WKN: A2GS63 · Symbol: AEIN
19,500
EUR
0,00 %
0,000 EUR
Letzter Kurs 17.05.24 Xetra
Neuigkeiten
06.05.24 · 4investors |
26.03.24 · wO Chartvergleich |
12.03.24 · Der Aktionär TV |
24.01.24 · wO Chartvergleich |
Werte aus der Branche Informationstechnologie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
8,7000 | +64,15 | |
1,6400 | +40,17 | |
1,7703 | +29,85 | |
4,6700 | +19,13 | |
1,3175 | +16,59 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,5700 | -10,94 | |
1,4000 | -13,58 | |
1,5100 | -14,69 | |
16,520 | -16,90 | |
12,285 | -21,25 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.017.542 von Inhaberschuldverschreibung am 20.07.22 12:03:07Und wenn der "IFRS" pro Nummer dann hunderte (!) von Seiten "Fachliteratur" hat und "Anwendungsauslegungen"......es kein 100% exakt richitig geben kann, je nach Hausnummer...
ES ist ein Minenfeld...und die Beraterindustrie verdient sich dran dumm und dämlich.....und dass "wir Anleger oder Gläubiger" dadurch im Vorteil wären, auch bei Allgeier....sehe ich nicht.
Eine ehrliche strenge HGB-Bilanz ist da wahlrlich ein Segen......keine (!) Bewertungsorgien und aufgeblasene Bilanzsummen
ES ist ein Minenfeld...und die Beraterindustrie verdient sich dran dumm und dämlich.....und dass "wir Anleger oder Gläubiger" dadurch im Vorteil wären, auch bei Allgeier....sehe ich nicht.
Eine ehrliche strenge HGB-Bilanz ist da wahlrlich ein Segen......keine (!) Bewertungsorgien und aufgeblasene Bilanzsummen
Die ersten IT Services Firmen veröffentlichen Quartalszahlen. Heute KPS mit ordentlichem Wachstum der Umsätze. ERP Nachfrage robust. Teure IT Freelancer versalzen jedoch etwas die Suppe. Allgeier hatte das bisher relativ gut im Griff, wenn ich mich nicht täusche.
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-07/5660396…
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-07/5660396…
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.012.238 von JBelfort am 19.07.22 18:28:56
Ja, ist richtig. Eine planmäßige Wertminderung richtet sich nach den Regelungen der IFRS nach einem Standard, dem ein Vermögenswert zugeordnet werden kann. Die Abbildung von Kundenlisten müsste sich an IAS 38 orientieren. Das ist ja auch das wie ich finde ätzende an IFRS. Da kocht jeder veröffentlichte Standard seine "eigene Suppe", dagegen ist HGB schon ein Gedicht mit seinem §253 HGB.
Folgebewertung erfolgt für Kundenlisten, sofern die Ansatzkriterien für einen Vermögenswert erfüllt sind, mit den fortgeführten Anschaffungskosten, heißt mit planmäßigen Abschreibungen.
Eine Folgebewertung zum Fair-Value ist nur mein vorliegen eines Referenzmarktes möglich auf dem bspw. diese immateriellen Güter gehandelt werden. Ist aber im Regelfall nicht gegeben.
Wenn aus der Kundenliste ein Vertrag entstanden ist, unterliegt diese Forderung dem IFRS 9. Der macht ganz besonders Spaß, weil der sehr komplex ist aber das ist ein anderes Thema mit dem hoffentlich keiner von euch genauer zu tun haben muss, weil der Standard einfach nur weh tut in der Anwendung
Zitat von JBelfort:Zitat von moneymakerzzz: ...
sehe ich genauso. i.d.R. macht die ewige Rente 60%+ des Unternehmenswertes aus. Ist daher aber auch anfällig für Anpassugen im WACC. Meiner Erfahrung nach, machen die UN i.d.R. aus 2 Gründen abschreibungen: a) Gewinne verschleiern um lästige Aktionäre loszuwerden und b) es geht nicht mehr anders weil es so mies aussieht (Beispiel die Dr.Hönle-Töchter) das man es machen muss. Gleich Gründe übrigens auch für Zuschreibungen (sind ja auch möglich...)
Das dem Ziel der IFRS, eine auch den Investoren getreue Darstellung der Unternehmenslage zu erzeugen nicht gedient ist, kann man diskutieren. Planmäßige Abschreibungen würden ja suggerieren, das die ZGEs weniger Wert werden (was ich nicht sehe wenn es dort "läuft").
Frage: Die PPAs sind doch eine Art Abschreibung, oder? Da gehts ja dann um die Kundenkontakte etc. - weißt du, warum man die Abschreibt? Oder ist das ein Wahlrecht?
Das sollte mit Nutzungsdauer zusammenhängen. Unbegrenzt wie beim GW = Impairment Test. Begrenzte Nutzungsdauer = Planmäßige Abschreibung. Bei Kundenverträgen sollte letzteres gelten, würde ich annehmen.
Bei PPA schaue ich generell auf auf Cash EPS. Also addiere Abschreibung aus PPA zurück. Die ist nicht Cash wirksam bzw spiegelt auch nicht investing Cash Flow wieder.
Ja, ist richtig. Eine planmäßige Wertminderung richtet sich nach den Regelungen der IFRS nach einem Standard, dem ein Vermögenswert zugeordnet werden kann. Die Abbildung von Kundenlisten müsste sich an IAS 38 orientieren. Das ist ja auch das wie ich finde ätzende an IFRS. Da kocht jeder veröffentlichte Standard seine "eigene Suppe", dagegen ist HGB schon ein Gedicht mit seinem §253 HGB.
Folgebewertung erfolgt für Kundenlisten, sofern die Ansatzkriterien für einen Vermögenswert erfüllt sind, mit den fortgeführten Anschaffungskosten, heißt mit planmäßigen Abschreibungen.
Eine Folgebewertung zum Fair-Value ist nur mein vorliegen eines Referenzmarktes möglich auf dem bspw. diese immateriellen Güter gehandelt werden. Ist aber im Regelfall nicht gegeben.
Wenn aus der Kundenliste ein Vertrag entstanden ist, unterliegt diese Forderung dem IFRS 9. Der macht ganz besonders Spaß, weil der sehr komplex ist aber das ist ein anderes Thema mit dem hoffentlich keiner von euch genauer zu tun haben muss, weil der Standard einfach nur weh tut in der Anwendung
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.015.466 von JBelfort am 20.07.22 08:23:40Und modernste Cloud-Tech wird immer alternativloser.....weil sekündlich auf dem neuesten Stand, auch bei Bedrohungslage Cyber-Attacken
In diesem Umfeld werden wir an Allgeier noch viel Freude haben.
Noch längst nicht hat die potenzielle Zielgruppe State of the Art IT.
Und Cloud-Renditen sind ja beinahe "unanständig" hoch......
In diesem Umfeld werden wir an Allgeier noch viel Freude haben.
Noch längst nicht hat die potenzielle Zielgruppe State of the Art IT.
Und Cloud-Renditen sind ja beinahe "unanständig" hoch......
IT läuft…
https://www.wallstreet-online.de/_amp/nachricht/15711847-akt…
„Der Computer-Dino hatte den Umsatz im abgeschlossenen Quartal dank starker Nachfrage nach Cloud-Software und IT-Services deutlich gesteigert.“
https://www.wallstreet-online.de/_amp/nachricht/15711847-akt…
„Der Computer-Dino hatte den Umsatz im abgeschlossenen Quartal dank starker Nachfrage nach Cloud-Software und IT-Services deutlich gesteigert.“
Zitat von moneymakerzzz:Zitat von Inhaberschuldverschreibung: ...
Wenn man solche Artikel verlinkt, sollte man wenigstens auch was dazu schreiben.
Ein Impairment-Test ist immer mit erheblichen Ermessensspielräumen ausgestattet. Wie JBelfort schon angemerkt hat sind die Cashflows entscheident. Bei einem solchen Test werden die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) dem Firmenwert zugeordnet. Das sind die einzelnen erworbenen Unternehmen. Das Management schätzt die Umsätze ab sowie die entstehenden Kosten, wodurch am Ende der Berechnung der DCF bleibt. Innerhalb des DCF-Modells wird im Regelfall ein Zeitraum von 5 Jahren genauer geschätzt, der restliche Teil wird durch die ewige Rente dargestellt. Wenn man die Parameter richtig anpasst ist eine Abwertung meistens nicht notwendig, da das Wachstum, was bei der ewigen Rente eingerechnet wird einen wesentlichen Anteil darstellt.
Sprich kurzfristig läuft es schlecht, daher kurzfristige Abwertung in vielleicht Jahr 1 und 2 aber mittel bis langfristig sieht man Wachstum und daher ergibt sich wenn überhaupt ein geringer Abwertungsbedarf.
So das war jetzt kurz beschrieben aufgrund Zeitmangels, hoffe es konnte euch helfen diesen Schwachsinn von godmode-trader einzuordnen. Vor allem ist das ein "Problem" was schon seit Jahren bei nahezu allen Unternehmen weltweit vorliegt. Das IASB hat mit Abkehr von der planmäßigen Abschreibung hin zum Impairment-Test einen fragwürdigen Weg eingeschlagen.
sehe ich genauso. i.d.R. macht die ewige Rente 60%+ des Unternehmenswertes aus. Ist daher aber auch anfällig für Anpassugen im WACC. Meiner Erfahrung nach, machen die UN i.d.R. aus 2 Gründen abschreibungen: a) Gewinne verschleiern um lästige Aktionäre loszuwerden und b) es geht nicht mehr anders weil es so mies aussieht (Beispiel die Dr.Hönle-Töchter) das man es machen muss. Gleich Gründe übrigens auch für Zuschreibungen (sind ja auch möglich...)
Das dem Ziel der IFRS, eine auch den Investoren getreue Darstellung der Unternehmenslage zu erzeugen nicht gedient ist, kann man diskutieren. Planmäßige Abschreibungen würden ja suggerieren, das die ZGEs weniger Wert werden (was ich nicht sehe wenn es dort "läuft").
Frage: Die PPAs sind doch eine Art Abschreibung, oder? Da gehts ja dann um die Kundenkontakte etc. - weißt du, warum man die Abschreibt? Oder ist das ein Wahlrecht?
Das sollte mit Nutzungsdauer zusammenhängen. Unbegrenzt wie beim GW = Impairment Test. Begrenzte Nutzungsdauer = Planmäßige Abschreibung. Bei Kundenverträgen sollte letzteres gelten, würde ich annehmen.
Bei PPA schaue ich generell auf auf Cash EPS. Also addiere Abschreibung aus PPA zurück. Die ist nicht Cash wirksam bzw spiegelt auch nicht investing Cash Flow wieder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.010.534 von Inhaberschuldverschreibung am 19.07.22 16:07:15
Sorry ich wollte nur wissen was ihr von diesem Bericht hält ich bin hier selbst Investiert
Zitat von Inhaberschuldverschreibung:Zitat von stromer2015: Kritischer sollten Anleger eher hinterfragen, ob die 278 Mio. EUR Firmenwerte, die per 31. März in der Bilanz stehen, auch bei einer wirtschaftlichen Eintrübung Bestand haben werden. Diese übersteigen das Eigenkapital von 165 Mio. EUR aktuell bei weitem. Keine Überlegung, die man sich in guten Zeiten machen muss, aber wenn es hart auf hart kommt, stellt dies ein Risiko dar...
https://www.godmode-trader.de/analyse/allgeier-sportliche-be…
Wenn man solche Artikel verlinkt, sollte man wenigstens auch was dazu schreiben.
Ein Impairment-Test ist immer mit erheblichen Ermessensspielräumen ausgestattet. Wie JBelfort schon angemerkt hat sind die Cashflows entscheident. Bei einem solchen Test werden die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) dem Firmenwert zugeordnet. Das sind die einzelnen erworbenen Unternehmen. Das Management schätzt die Umsätze ab sowie die entstehenden Kosten, wodurch am Ende der Berechnung der DCF bleibt. Innerhalb des DCF-Modells wird im Regelfall ein Zeitraum von 5 Jahren genauer geschätzt, der restliche Teil wird durch die ewige Rente dargestellt. Wenn man die Parameter richtig anpasst ist eine Abwertung meistens nicht notwendig, da das Wachstum, was bei der ewigen Rente eingerechnet wird einen wesentlichen Anteil darstellt.
Sprich kurzfristig läuft es schlecht, daher kurzfristige Abwertung in vielleicht Jahr 1 und 2 aber mittel bis langfristig sieht man Wachstum und daher ergibt sich wenn überhaupt ein geringer Abwertungsbedarf.
So das war jetzt kurz beschrieben aufgrund Zeitmangels, hoffe es konnte euch helfen diesen Schwachsinn von godmode-trader einzuordnen. Vor allem ist das ein "Problem" was schon seit Jahren bei nahezu allen Unternehmen weltweit vorliegt. Das IASB hat mit Abkehr von der planmäßigen Abschreibung hin zum Impairment-Test einen fragwürdigen Weg eingeschlagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.010.534 von Inhaberschuldverschreibung am 19.07.22 16:07:15
sehe ich genauso. i.d.R. macht die ewige Rente 60%+ des Unternehmenswertes aus. Ist daher aber auch anfällig für Anpassugen im WACC. Meiner Erfahrung nach, machen die UN i.d.R. aus 2 Gründen abschreibungen: a) Gewinne verschleiern um lästige Aktionäre loszuwerden und b) es geht nicht mehr anders weil es so mies aussieht (Beispiel die Dr.Hönle-Töchter) das man es machen muss. Gleich Gründe übrigens auch für Zuschreibungen (sind ja auch möglich...)
Das dem Ziel der IFRS, eine auch den Investoren getreue Darstellung der Unternehmenslage zu erzeugen nicht gedient ist, kann man diskutieren. Planmäßige Abschreibungen würden ja suggerieren, das die ZGEs weniger Wert werden (was ich nicht sehe wenn es dort "läuft").
Frage: Die PPAs sind doch eine Art Abschreibung, oder? Da gehts ja dann um die Kundenkontakte etc. - weißt du, warum man die Abschreibt? Oder ist das ein Wahlrecht?
Zitat von Inhaberschuldverschreibung:Zitat von stromer2015: Kritischer sollten Anleger eher hinterfragen, ob die 278 Mio. EUR Firmenwerte, die per 31. März in der Bilanz stehen, auch bei einer wirtschaftlichen Eintrübung Bestand haben werden. Diese übersteigen das Eigenkapital von 165 Mio. EUR aktuell bei weitem. Keine Überlegung, die man sich in guten Zeiten machen muss, aber wenn es hart auf hart kommt, stellt dies ein Risiko dar...
https://www.godmode-trader.de/analyse/allgeier-sportliche-be…
Wenn man solche Artikel verlinkt, sollte man wenigstens auch was dazu schreiben.
Ein Impairment-Test ist immer mit erheblichen Ermessensspielräumen ausgestattet. Wie JBelfort schon angemerkt hat sind die Cashflows entscheident. Bei einem solchen Test werden die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) dem Firmenwert zugeordnet. Das sind die einzelnen erworbenen Unternehmen. Das Management schätzt die Umsätze ab sowie die entstehenden Kosten, wodurch am Ende der Berechnung der DCF bleibt. Innerhalb des DCF-Modells wird im Regelfall ein Zeitraum von 5 Jahren genauer geschätzt, der restliche Teil wird durch die ewige Rente dargestellt. Wenn man die Parameter richtig anpasst ist eine Abwertung meistens nicht notwendig, da das Wachstum, was bei der ewigen Rente eingerechnet wird einen wesentlichen Anteil darstellt.
Sprich kurzfristig läuft es schlecht, daher kurzfristige Abwertung in vielleicht Jahr 1 und 2 aber mittel bis langfristig sieht man Wachstum und daher ergibt sich wenn überhaupt ein geringer Abwertungsbedarf.
So das war jetzt kurz beschrieben aufgrund Zeitmangels, hoffe es konnte euch helfen diesen Schwachsinn von godmode-trader einzuordnen. Vor allem ist das ein "Problem" was schon seit Jahren bei nahezu allen Unternehmen weltweit vorliegt. Das IASB hat mit Abkehr von der planmäßigen Abschreibung hin zum Impairment-Test einen fragwürdigen Weg eingeschlagen.
sehe ich genauso. i.d.R. macht die ewige Rente 60%+ des Unternehmenswertes aus. Ist daher aber auch anfällig für Anpassugen im WACC. Meiner Erfahrung nach, machen die UN i.d.R. aus 2 Gründen abschreibungen: a) Gewinne verschleiern um lästige Aktionäre loszuwerden und b) es geht nicht mehr anders weil es so mies aussieht (Beispiel die Dr.Hönle-Töchter) das man es machen muss. Gleich Gründe übrigens auch für Zuschreibungen (sind ja auch möglich...)
Das dem Ziel der IFRS, eine auch den Investoren getreue Darstellung der Unternehmenslage zu erzeugen nicht gedient ist, kann man diskutieren. Planmäßige Abschreibungen würden ja suggerieren, das die ZGEs weniger Wert werden (was ich nicht sehe wenn es dort "läuft").
Frage: Die PPAs sind doch eine Art Abschreibung, oder? Da gehts ja dann um die Kundenkontakte etc. - weißt du, warum man die Abschreibt? Oder ist das ein Wahlrecht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.010.534 von Inhaberschuldverschreibung am 19.07.22 16:07:15Top erklärt. Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.010.156 von stromer2015 am 19.07.22 15:17:13
Wenn man solche Artikel verlinkt, sollte man wenigstens auch was dazu schreiben.
Ein Impairment-Test ist immer mit erheblichen Ermessensspielräumen ausgestattet. Wie JBelfort schon angemerkt hat sind die Cashflows entscheident. Bei einem solchen Test werden die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) dem Firmenwert zugeordnet. Das sind die einzelnen erworbenen Unternehmen. Das Management schätzt die Umsätze ab sowie die entstehenden Kosten, wodurch am Ende der Berechnung der DCF bleibt. Innerhalb des DCF-Modells wird im Regelfall ein Zeitraum von 5 Jahren genauer geschätzt, der restliche Teil wird durch die ewige Rente dargestellt. Wenn man die Parameter richtig anpasst ist eine Abwertung meistens nicht notwendig, da das Wachstum, was bei der ewigen Rente eingerechnet wird einen wesentlichen Anteil darstellt.
Sprich kurzfristig läuft es schlecht, daher kurzfristige Abwertung in vielleicht Jahr 1 und 2 aber mittel bis langfristig sieht man Wachstum und daher ergibt sich wenn überhaupt ein geringer Abwertungsbedarf.
So das war jetzt kurz beschrieben aufgrund Zeitmangels, hoffe es konnte euch helfen diesen Schwachsinn von godmode-trader einzuordnen. Vor allem ist das ein "Problem" was schon seit Jahren bei nahezu allen Unternehmen weltweit vorliegt. Das IASB hat mit Abkehr von der planmäßigen Abschreibung hin zum Impairment-Test einen fragwürdigen Weg eingeschlagen.
Zitat von stromer2015: Kritischer sollten Anleger eher hinterfragen, ob die 278 Mio. EUR Firmenwerte, die per 31. März in der Bilanz stehen, auch bei einer wirtschaftlichen Eintrübung Bestand haben werden. Diese übersteigen das Eigenkapital von 165 Mio. EUR aktuell bei weitem. Keine Überlegung, die man sich in guten Zeiten machen muss, aber wenn es hart auf hart kommt, stellt dies ein Risiko dar...
https://www.godmode-trader.de/analyse/allgeier-sportliche-be…
Wenn man solche Artikel verlinkt, sollte man wenigstens auch was dazu schreiben.
Ein Impairment-Test ist immer mit erheblichen Ermessensspielräumen ausgestattet. Wie JBelfort schon angemerkt hat sind die Cashflows entscheident. Bei einem solchen Test werden die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) dem Firmenwert zugeordnet. Das sind die einzelnen erworbenen Unternehmen. Das Management schätzt die Umsätze ab sowie die entstehenden Kosten, wodurch am Ende der Berechnung der DCF bleibt. Innerhalb des DCF-Modells wird im Regelfall ein Zeitraum von 5 Jahren genauer geschätzt, der restliche Teil wird durch die ewige Rente dargestellt. Wenn man die Parameter richtig anpasst ist eine Abwertung meistens nicht notwendig, da das Wachstum, was bei der ewigen Rente eingerechnet wird einen wesentlichen Anteil darstellt.
Sprich kurzfristig läuft es schlecht, daher kurzfristige Abwertung in vielleicht Jahr 1 und 2 aber mittel bis langfristig sieht man Wachstum und daher ergibt sich wenn überhaupt ein geringer Abwertungsbedarf.
So das war jetzt kurz beschrieben aufgrund Zeitmangels, hoffe es konnte euch helfen diesen Schwachsinn von godmode-trader einzuordnen. Vor allem ist das ein "Problem" was schon seit Jahren bei nahezu allen Unternehmen weltweit vorliegt. Das IASB hat mit Abkehr von der planmäßigen Abschreibung hin zum Impairment-Test einen fragwürdigen Weg eingeschlagen.
16.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
16.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
16.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
16.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |
08.05.24 · EQS Group AG · Allgeier |