gilt das "Halbeinkünfteverfahren" auch für Österreich ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.08.03 19:31:33 von
neuester Beitrag 11.08.03 19:22:28 von
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und ist Verlustvortrag auch möglich ?
Gesetze die in Deutschland eingeführt werden
kommen in Österreich meist erst 10 Jahre später zum tragen,
die brauchen immer solang um das ganze zu beurteilen
ob es für sie auch brauchbar ist.
kommen in Österreich meist erst 10 Jahre später zum tragen,
die brauchen immer solang um das ganze zu beurteilen
ob es für sie auch brauchbar ist.
wieso überhaupt für Österreicher Verlustvortrag ???
Ihr Schmuggelt doch alles über die Grenze,
was es bei €uch nicht gibt.
Ihr Schmuggelt doch alles über die Grenze,
was es bei €uch nicht gibt.
schliesst euch doch einfach Deutschland an , dann gelten die Gesetze auch für euch !
Aber das würde ich eigentlich nicht mal meinem Feind empfehlen !
Aber das würde ich eigentlich nicht mal meinem Feind empfehlen !
halbeinkünfte ? no way !
bei uns macht man NULL einkünfte
bei uns macht man NULL einkünfte
erzähl mal big_mac, wie du das hinbekommst
Hi rick,
wenn du Gewinne/Verluste mit österreichischen Aktien hast (und du in Deutschland steuerpflichtig bist), dann gilt seit 2001 das Halbeinkünfteverfahren für diese Einkünfte.
cu
pegru
wenn du Gewinne/Verluste mit österreichischen Aktien hast (und du in Deutschland steuerpflichtig bist), dann gilt seit 2001 das Halbeinkünfteverfahren für diese Einkünfte.
cu
pegru
rick,
ich bekomme es noch nicht hin. leider.
aber nach dem muster unseres finanzministers .....
für die steuer zählt natürlich der wohnsitz, und nicht wo du aktien handelst.
ich bekomme es noch nicht hin. leider.
aber nach dem muster unseres finanzministers .....
für die steuer zählt natürlich der wohnsitz, und nicht wo du aktien handelst.
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