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    gilt das "Halbeinkünfteverfahren" auch für Österreich ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.03 19:31:33 von
    neuester Beitrag 11.08.03 19:22:28 von
    Beiträge: 8
    ID: 763.185
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      schrieb am 10.08.03 19:31:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      und ist Verlustvortrag auch möglich ?
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 19:40:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gesetze die in Deutschland eingeführt werden
      kommen in Österreich meist erst 10 Jahre später zum tragen,
      die brauchen immer solang um das ganze zu beurteilen
      ob es für sie auch brauchbar ist.
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 19:46:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      wieso überhaupt für Österreicher Verlustvortrag ???
      Ihr Schmuggelt doch alles über die Grenze,
      was es bei €uch nicht gibt.
      :p :cool: :D :cry: :look: :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 20:04:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      schliesst euch doch einfach Deutschland an , dann gelten die Gesetze auch für euch !

      Aber das würde ich eigentlich nicht mal meinem Feind empfehlen !
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 20:18:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek: halbeinkünfte ? no way !:eek:

      bei uns macht man NULL einkünfte :D :D
      :cool:

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      schrieb am 11.08.03 00:20:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      erzähl mal big_mac, wie du das hinbekommst
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 09:19:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi rick,
      wenn du Gewinne/Verluste mit österreichischen Aktien hast (und du in Deutschland steuerpflichtig bist), dann gilt seit 2001 das Halbeinkünfteverfahren für diese Einkünfte.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 19:22:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      rick,

      ich bekomme es noch nicht hin. leider.
      aber nach dem muster unseres finanzministers .....;) :look: :)

      für die steuer zählt natürlich der wohnsitz, und nicht wo du aktien handelst.


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