Frage zur Abmahnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.08.03 14:06:18 von
neuester Beitrag 27.08.03 16:08:05 von
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Steht diese eigentlich auch im Zeugnis oder verschwindet dies nach einiger Zeit wieder
Darf nicht im Zeugnis stehn, da es sonst Deinen beruflichen Werdegang behindert. Was allerdings bei Telefongesprächen oder Mails rüberkommt, da hast Du wohl keinen Einfluß.
Nix Zeugnis, da darf so was nicht rein.
Kommt in Personalakte, wird nach einiger Zeit bedeutungslos! Es sei denn, man wiederholt die "Tat".Wenn unbegründet, Widerspruch und raus aus Akte!
Kommt in Personalakte, wird nach einiger Zeit bedeutungslos! Es sei denn, man wiederholt die "Tat".Wenn unbegründet, Widerspruch und raus aus Akte!
Steht nicht im Zeugnis.
ABMAHNUNG ist der erste Schritt zur Kündigung
Wenn die Abmahnung NICHT rechtens ist, geh gegen an und lass es schriftlich zurücknehmen!!!
Die verschwindet spätestens nach der Kündigung
ABMAHNUNG ist der erste Schritt zur Kündigung
Wenn die Abmahnung NICHT rechtens ist, geh gegen an und lass es schriftlich zurücknehmen!!!
Die verschwindet spätestens nach der Kündigung
ist wie in flensburg
2 jahre gute führung und die 2. abmahnung welche schwerwiegende folgen für dich haben könnte, ist wieder die erste.
In den Akten bleibt sowas ewig, kommt nicht ins zeugnis
(ausser du bist noch auf der volksschule)
2 jahre gute führung und die 2. abmahnung welche schwerwiegende folgen für dich haben könnte, ist wieder die erste.
In den Akten bleibt sowas ewig, kommt nicht ins zeugnis
(ausser du bist noch auf der volksschule)
Danke habt mir sehr geholfen
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