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    Frage zur Abmahnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.03 14:06:18 von
    neuester Beitrag 27.08.03 16:08:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 768.951
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      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:06:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steht diese eigentlich auch im Zeugnis oder verschwindet dies nach einiger Zeit wieder
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:19:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Darf nicht im Zeugnis stehn, da es sonst Deinen beruflichen Werdegang behindert. Was allerdings bei Telefongesprächen oder Mails rüberkommt, da hast Du wohl keinen Einfluß.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:19:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nix Zeugnis, da darf so was nicht rein.
      Kommt in Personalakte, wird nach einiger Zeit bedeutungslos! Es sei denn, man wiederholt die "Tat".Wenn unbegründet, Widerspruch und raus aus Akte!
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:19:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steht nicht im Zeugnis.

      ABMAHNUNG ist der erste Schritt zur Kündigung

      Wenn die Abmahnung NICHT rechtens ist, geh gegen an und lass es schriftlich zurücknehmen!!!

      Die verschwindet spätestens nach der Kündigung ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 14:20:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      ist wie in flensburg
      2 jahre gute führung und die 2. abmahnung welche schwerwiegende folgen für dich haben könnte, ist wieder die erste.
      In den Akten bleibt sowas ewig, kommt nicht ins zeugnis
      (ausser du bist noch auf der volksschule)

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      Avatar
      schrieb am 27.08.03 16:08:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke habt mir sehr geholfen;)


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