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    Verlustvortrag wo eintragen ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.03 14:46:19 von
    neuester Beitrag 10.09.03 10:28:11 von
    Beiträge: 20
    ID: 772.976
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      schrieb am 07.09.03 14:46:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen. Sitze gerade über meiner Steuererklärung für das Jahr 2002 - den Mantelbogen und die Anlage N kriege ich noch hin aber ... habe in 2002 erstmals einen Verlust aus Aktiengeschäften gemacht und möchte diesen natürlich als Verlustvortrag in das laufende Jahr mitnehmen. Habe hier die Anlage SO liegen, wo aber bitte kann ich sagen: "100 Wertpapiergeschäfte, Verlust 5.000 €, bitte als Verlustvortrag anerkennen" (in welchen Feldern muß ich das eintragen und muß noch irgendwo was angekreuzt werden (Mantelbogen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" oder ist das wieder was anderes ?)- Himmel ich hasse diese Formulare.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 15:03:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      es gibt beim Finanzamt Formulare ( Ermittlung des privaten
      Veräußerungsgewinns/-verlustes bei Wertpapieren.)
      (Nur Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.
      In diesen Formularen führst du alle deine Wertpapiergeschäfte auf.
      Bei der Addition Kauf/Verkauf bleibt eine Plus- oder Minuszahl.
      Diese eine Zahl trägst du in Anlagwe N ein.
      Das Finanzamt teilt dir anschließend mit welche
      Verlustzuweisung fürs nächste Jahr hast.
      Hoffe du kommst klar.
      Gruß K.H:
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 15:10:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Joscht, danke für die Info - aber so eine Aufstellung habe ich doch selber schon in Excel - reicht dem FA nicht ein Ausdruck dieser Datei und zweitens wo in der Anlage N trage ich "diese eine Zahl" ein ?
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 15:44:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nehme Anlage SO (sonstige Einkünfte)

      Besorge Dir doch die ELSTER-Software vom Finanzamt. Da wirst Du geholfen.:)
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 15:48:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #3: bitte auf keinen Fall den Speku-verlust in die Anlage N eintragen. In Anlage N gehören nur Angaben zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

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      schrieb am 07.09.03 16:35:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei meiner Abgabe wollte die die Nachweise für die Käufe haben.

      Denke Exceltabelle alleine reicht nicht, wenn du den Verlustvortrag machen willst. Ich selbst hatte mit einer Auflistung der Bank etwas Probleme. Man hat Sie aber dann doch anerkannt.

      Ansonsten gehören die Verlustvorträge soweit ich weis in die Anlage SO.

      Der rest wurde ja schon erklärt.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 18:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab bis letztes Jahr auch meine eigenen Formulare benutzt.
      Dann hat das Finanzamt mir ein o.a.Formular geschickt,
      mit der Aufforderung nur noch dieses zu benutzen.
      Natürlich mit den ausgeführten Formularen auch alle Belege
      über Käufe und Verkäufe dem Finanzamt einreichen.

      Aber evtl. gibt es bei verschiedenen Finanzämtern auch unterschiedliche Ansichten ?
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 18:33:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Meine Exceltabellen wurden akzeptiert - mußte aber auch alle Belege einreichen.

      Erklärung 2002 mit ELSTER online abgegeben. Es wurden keine Abrechnungsbelege angefordert. Steuerbescheid innerhalb von 14 Tagen. Kann ich nur empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 18:42:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ist, wenn man Hunderte von Transaktionen im Jahr durchführt? Die wird man doch wohl nicht alle handschriftlich in ein Formular eintragen müssen? Gibt es wirklich Finanzämter, die so etwas verlangen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 13:20:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Meine Exceltabellen wurden akzeptiert - mußte auch KEINE Belege einreichen.

      So unterschiedlich wird das eben gehandhabt.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 14:38:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn positive Einkünfte erklärt werden, verzichtet das FA in der Regel auf Belege. Wozu auch, wenn der Steuerzahler diese doch als zu besteuern angibt, was soll dann geprüft werden? Was der Steuerzahler nicht angibt, kann der Finanzbeamte - von Ausnahmen z.B. im Wege der Steuerfahndung abgesehen - nicht "erprüfen". Die Veranlagung ist auch nicht dazu da, seitens des Steuerpflichtigen verschwiegene Einkünfte von sich aus zu ermitteln.

      Wenn der Steuerzahler jedoch negative Einkünfte erklärt oder anrechenbare Steuern, abziehbare Werbungskosten usw. anerkannt haben möchte, dann wird fast immer ein Nachweis darüber verlangt.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 12:01:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      also ich habe immer meine EXCEL-Tabllen zusammen mit den Belegen abgegeben. Den Speku-Verlust trägt man dann im Formular SO ein und setzt das Kreuzchen für Verlustrücktrag soll begrenzt werden.

      Dann füllt man noch die Anlage VA aus, die nämlich sagt auf wieviel der Verlust-Rücktrag begrenzt werden soll. Will man den kompletten Verlust in das nächste jahr vortragen muß hier in Null eingetragen werden (d.h. vom Speku-Verlust wird nichts zrückgetragen, sondern alles nach vorne verschoben).

      Mit dem Steuerbescheid (oder zeitlich versetzt) bekommt man dann einen Bescheid über den Verlustvortrag (den man dann im nächsten Jahr mit abgeben muß)

      Gruß
      Jens
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 13:58:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Mit dem Steuerbescheid (oder zeitlich versetzt) bekommt man dann einen Bescheid über den Verlustvortrag (den man dann im nächsten Jahr mit abgeben muß)"

      Es trifft zu, dass man einen getrennten Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bekommt.
      Diesen (den Bescheid) muss man aber im folgenden Jahr nicht abgeben, er bleibt beim Steuerpflichtigen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:00:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Natürlich hat NATALY recht.....

      gemeint war....das der Verlustvortrag der mit diesem Bescheid festgestellt wird dann im nächsten Jahr mit den entsprechenden Speku-Gewinnen verrechnet werden kann (dafür hatte ich halt in der Vergangenheit eine Kopie des Bescheids als Beleg beigelegt).

      Gruß
      Jens
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 21:53:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      hallo,

      auf wieviel Jahre kann man den Verlust vortragen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:25:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      auf wieviel Jahre kann man den Verlust vortragen?

      Unbegrenzt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 00:49:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @pitthan

      Endlich, eine konkrete Antwort für einen Steuerdummie wie mich. Herzlichen Dank.

      :)
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 09:26:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Und ich weise noch einmal auf ELSTER hin:

      https://www.elster.de/index.htm

      Das vereinfacht und beschleunigt die Steuererklärung.
      Bürokratische Rückfragen werden nicht getellt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 09:35:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      hallo!

      auch mal eine frage von mir...
      habe erst dieses jahr mit traden angefangen...vorher habe ich langfristig gehalten...
      daher habe ich keine ahnung wie was berechnet wird...

      kann ich gewinne und verluste im gleichen jahr gegeneinander aufrechnen oder die verluste erst im nächsten jahr geltend machen...???
      vielen dank!!

      gruss butthead
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 10:28:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      Gewinne und Verluste im Kalenderjahr müssen gegeneinander aufgerechnet werden.


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