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    Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Amerika - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.03 18:43:26 von
    neuester Beitrag 19.09.03 12:16:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 777.422
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      Avatar
      schrieb am 18.09.03 18:43:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ein befreundeter Musiklehrer meiner Frau hat so einige
      Versicherungen bei der "Vereinigten Versicherungsgesellschaft von Amerika" abgeschlossen.

      Unfallrente, Unfallversicherung und Absicherung gegen 5 schwere Krankeheiten.Irgendwie ist ihm das so aber nicht geheuer.

      Kennt jemand diese Gesellschaft? Ist das nach Deutschem Recht?

      Was würdet ihr einem Musiklehrer (Keyboard, Orgel und Klavier)empfehlen, welche Versicherungen er auf jeden Fall
      abschliesen sollte.
      Welche Unfallversicherung mit guten Bedingungen zahlt denn 100% der Summe aus, wenn einer der 10 Finger fehlen würde.

      Welche Versicherung gegen schwere Krankheiten ist denn zu empfehlen, oder sollte man lieber etwas anderes abschließen.

      Danke für ein paar wertvolle Tipps.

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 19:45:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag die Mannheimer, die haben Ahnung und Produkte für Musiker und kündige den Kram bei der Komikergesellschaft sofort.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 08:46:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Friseuse

      Warum ist das ein Komikerverein?
      Was steckt denn dahinter?
      Gilt bei denen "Deutsches Recht?

      Naguli:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 11:34:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Naguli

      Vereinigte Vers.Ges.v. Amerika
      Zweigniederlassung d. Combined
      Insurance Company of America
      Chicago, Illinois, USA
      Herrn Desimir Bosnic
      Friedrich-Bergius-Str. 9
      D 65203 Wiesbaden

      Findet sich auf den Seiten des Bafin

      http://www.bav.bund.de/cgi-bin/vu-register.pl?lang=de&type=s…

      Also gilt da deutsches Recht. Neben Vertriebseigenheiten soll das Bedingungswerk aus Kundensicht unvorteilhaft sein. Da ich keine Unterlagen zu eingehender Argumentation habe und die Gesellschaft eine Randerscheinung auf dem Markt ist:eek: hat das eine Bedeutung wie eine exotische Krankheit aus dem Urlaub:laugh: und ist für mich nicht wichtig.

      Vergleich mal das Bedingungswerk mit dem von der Mannheimer, oder laß das mal von einem Vertreter der Mannheimer erzählen. Auf dem Weg könnte ich mir einen Fortschritt vorstellen.

      In diesem Sinne

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 12:16:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallom die gesellschaft habdelt nach deutschem recht. vertreibt vorwiegend krankentagegelder und unfallversicherungen über haustürgeschäfte. ich selber finde die produkte völlig überteuert.du bekommst bei einer guten gesellschaft bestimmt die doppelte leistung für denselben beitrag. für künstler ist neben der mannheimer auch die axa mal einen tip wert.


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