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    Wie komme ich an mein Geld bei Insolvenz der AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.03 16:32:13 von
    neuester Beitrag 22.10.03 22:04:09 von
    Beiträge: 9
    ID: 788.558
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      Avatar
      schrieb am 22.10.03 16:32:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      vor einigen Jahren habe ich Aktien im Werte von einigen T€ direkt bei einer nicht boersennotierten AG gekauft. Hatte an die große Chance geglaubt. Auf meinen regelmaeßigen HV Besuchen war ich zwar nicht richtig euphorisch von dem Geschaeftserfolg aber auch nicht richtig beaengstigt. Die Lage war ja allgemein schlecht, da konnte man hier keine Wunder erwarten.
      Als ich mich jetzt nach dem diesjaehrigen HV Termin erkundigen wollte, war das Telefon abgestellt und die Internetseite gesperrt. Das klingt nicht gut, oder?
      Meine Frage nun, hat jemand von Euch sowas schonmal erlebt? Falls die Firma so wie ich vermute vor der Insolvenz steht, gibt es irgendeine Chance, auch nur einen Teil meines Einsatzes zurueckzukriegen. Oder muss ich es unter "alles gewagt, alles verloren" abbuchen?

      Ueber Anregungen und Hilfen bin ich dankbar.

      jaroel
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 16:37:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      sag doch mal, welche Gesellschaft das war.
      Gruß
      Amtranik
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 16:40:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist doch eigentlich logisch, wenn eine Firma insolvent ist dann werden erst die Gläubiger bedient und wenn dann noch 1 Euro übrig ist dann an die Aktionäre verteilt.Die haben doch eh kein Frischgeld mehr.Die Aktionäresind leider die dummen.Risiko:) :) :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 16:59:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schau doch mal nach, vielleicht sind sie ja nur umgezogen!:yawn:
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 17:12:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      @jaroel

      schreib die €s ab. bei auserbörslich notierte AGs hast du keine change.
      hatte einen ähnlichen fall und habe meine €s als lehrgeld abgeschrieben. seitdem weis ich, dass ich die finger von solchen AGs lassen sollte. auch wenn sich das geschäftsmodell und der emmisionsprospekt noch so "glänzend" aussehen.

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      Avatar
      schrieb am 22.10.03 18:25:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Frage entbehrt nicht einer gewissen Komik.

      Als Aktionär bist Du doch Miteigentümer der Firma. Von wem willst Du denn noch etwas zurückbekommen wollen, wenn Dein (Mit-)eigentum verwirtschaftet worden ist - durch den Vorstand, von dem Du Dich hast vertreten lassen.

      Wenn die Fa. aufgelöst worden ist, d.h. das Vermögen versilbert ist und die Schulden bezahlt sind und es bleiben dann noch ein paar Kröten übrig, werden die natürlich an die Eigentümer, sprich Aktionäre, verteilt. Es sei denn der Vorstand ist mit dem Geld durchgebrannt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 19:09:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mut macht ihr mir nicht gerade, aber eigentlich habe ich es so auch gedacht.
      Fuer Lehrgeld ist es allerdings etwas viel. Im Vergleich zu den Mitarbeitern die jetzt eventuell arbeitslos werden, bin ich wohl dann doch gut davon gekommen.

      Danke fuer die Antworten

      jaroel
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 19:10:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      ......rotfl "dabeiseit1987", guter Witz!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 22:04:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Als Aktionär haftest Du mit Deiner Kapitaleinlage. Erst wenn die Gesellschaft all ihre Verbindlichkeiten getilgt hat, wird ein eventueller Überschuss für die Kosten des Insolvenzverfahrens genutzt und wenn dann immernoch ein Überschuss sein sollte würde, dann wird er an die Aktionäre ausbezahlt. Aber wie gesagt, die Chance ist sehr gering einen Überschuss ausbezahlt zu bekommen geschweige Dein eingelegtes Kapital.


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