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    Jüdische Organisationen überwachen Internet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.03 17:52:19 von
    neuester Beitrag 17.11.03 17:16:25 von
    Beiträge: 38
    ID: 796.258
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      schrieb am 14.11.03 17:52:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erfolgreiches Engagement von haGalil
      gegen Rechtsextremismus im Internet
      Meldeformular hat sich bewährt



      Von Rechtsanwalt Dr. Dan Maor, Tel Aviv

      Nach einer Pressemitteilung der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke erklärte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, daß im Jahr 2000 298 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Propaganda im Internet aufgenommen worden seien. Dies würde bedeuten, daß ungefähr jede vierte der entsprechenden Strafverfahren auf Initiative der mit haGalil onLine und dem Förderverein haGalil zusammenarbeitenden Rechtsanwälte eingeleitet wurde.

      Nach eigenen Unterlagen haben die Rechtsanwälte, die mit haGalil onLine und dem Förderverein haGalil zusammenarbeiten, im Jahr 2000 annähernd 100 Strafanzeigen wegen rechtsextremistischer Inhalte im Internet erstattet. Ein großer Teil dieser Anzeigen war auf Hinweise von Lesern des größten jüdischen Onlinedienstes in Europa, www.hagalil.com, zurückzuführen, ein anderer Teil beruhte auf eigenen Recherchen.

      Dabei ist freilich zu beachten, daß einige, wenige der im Jahr 2000 erstatteten Strafanzeigen erst im Jahr 2001 von den Staatsanwaltschaften registriert wurden. Umgekehrt wurden aber auch Anzeigen von Ende 1999 erst im Jahr 2000 statistisch erfaßt. Nicht bekannt sind auch die in der Bundesstatistik verwendeten Erfassungskriterien - wobei antisemtisiche Volksverhetzung, in fast allen Strafanzeigen der zutreffende Tatvorwurf, eigentlich stets unter die Definition der "rechtsextremistischen Propaganda" fallen dürfte.

      Es kam zu Verurteilungen

      Nach der von Jelpke verbreiteten Mitteilung gab die Bundesregierung bekannt, es sei im Jahr 2000 wegen rechtsextremer Propaganda im Internet zu keiner Verurteilung gekommen. Diese Angabe kann aber nur wenig aussagekräftig sein, da sie sich auf Fälle bezieht, zu denen erst im Jahr 2000 Strafverfahren eingeleitet wurden. Und daß keines dieser Verfahren im selben Jahr durch Urteil abgeschlossen wurde, ist angesichts des Umstandes, daß in manchen Bundesländern die Auswertung einer Festplatte 14 Monate (und länger) dauern kann, nicht unbedingt erstaunlich.

      Verurteilungen aufgrund der in Zusammenarbeit mit haGalil onLine erstatteten Strafanzeigen aus den Vorjahren werden zahlreich gewesen sein. Allerdings sieht die Strafprozeßordnung nicht vor, daß dem Anzeigeerstatter, der selbst nicht Opfer der Tat ist, der Richterspruch bekanntgegeben wird - einige Staatsanwälte teilen das Endergebnis des Verfahrens erfreulicher- und zulässigerweise aus eigenem Antrieb mit, die meisten ersparen sich jedoch diese Arbeit. So werden Verurteilungen oft nur aufgrund Mitteilungen in der Presse bzw. durch öffentliche Äußerungen der Täter bekannt. Dennoch sind haGalil onLine etliche solcher Verurteilungen bekannt - viele erfolgten aufgrund von Strafanzeigen, die 1999 erstattet wurden.

      Einige abgeschlossene Verfahren

      In einem Fall handelte es sich um einen Mann, der als "Fubbes" in den damals noch offenen Foren von haGalil onLine sein Unwesen trieb und inzwischen rechtskräftig verurteilt wurde. Zuvor wurde bei einer Hausdurchsuchung festgestellt, daß über dem PC des Täters eine Hakenkreuzfahne hing, die wohl einen inspirierenden Eindruck auf seine Aktivitäten im Internet entfaltete. Gefunden wurde in der Wohnung nach Täterangaben auch rechtsextreme Literatur.

      Ein Freiburger Student, der sich in denselben haGalil-Foren als "Historiker" ausgab, leugnete die Schoah. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe (6 Monate auf Bewährung) verurteilt.

      Der auch in Verfassungsschutzberichten erwähnte Ex-NPD-Funktionär Axel Möller aus Stralsund erhielt einen Strafbefehl, wonach er wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen sollte. Er legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, allerdings sehr erfolglos, denn die Anzahl der Tagessätze wurde im Gerichtsurteil erhöht.

      Erwähnenswert ist auch ein gutsituierter Weinbauer aus dem Burgenland, der sich in den Foren von haGalil unter dem Pseudonym "Werwolf" betätigte. Er wurde im Jahr 2000 vom Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

      Auch auf US-amerikanischen Servern gehostete Hetze ist dem Strafrecht zugänglich

      Für das Jahr 2001 ist mit etlichen weiteren Verurteilungen aufgrund der Aktivität von haGalil onLine zu rechnen - und zwar diesmal auch wegen angeblich der deutschen Strafverfolgung nicht zugänglicher Seiten, die auf US-amerikanischen Servern gelagert werden.

      Nazipropaganda
      - manchmal auch "gutbürgerlich" verpackt

      Die im Jahr 2000 erstatteten Anzeigen betrafen rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder andere Dateien volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten und versuchten Absprachen zur Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke (die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei Harmlosem auch NS-Material angeboten wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, daß die Urheberin oder der Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus "Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde. Dies ist auch ein wichtiges Gegenindiz gegen ein bevorzugtes Argument von Strafverteidigern.

      Moorhühner und Geheimgesellschaften

      Die von den Anzeigen erfassten strafrechtlich relevanten Dateien betrafen unter anderem Spiegelungen des berüchtigten "Nazi-Moorhuhn"-Spieles, in dem die Grafiken der abzuschießenden Moorhühner durch Darstellungen von Figuren mit "jüdischen Attributen" (gemeint sind Schläfenlocken und Kippoth) ersetzt wurden, oder Textarchive, in denen die sogenannten "Protokolle der Weisen von Zion" abrufbar sind, oder auch das unter dem Pseudonym "Jan van Helsing" veröffentlichte Machwerk "Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert", das längst bundesweit beschlagnahmt ist und in dem antisemitische Verschwörungstheorien in neuer Form wiedergekäut werden.

      Ziel: Ermittlung und nicht frühzeitige Warnung
      des Urhebers

      HaGalil onLine, der Förderverein und die kooperierenden Rechtsanwälte wenden sich niemals an die Provider rechtsextremer Seiten, es sei denn, eine Strafverfolgung erscheint von vornherein aussichtslos. Denn der Täter und sein Umfeld würden bei einer plötzlichen Löschung der Inhalte durch den Provider gewarnt, etwa noch vorhandene Beweise könnten oft mit einem Knopfdruck für immer vernichtet werden.

      Die Täterermittlung wird von haGalil onLine für wichtiger erachtet als die Gefahr, daß rechtsextreme Webinhalte noch etwas länger im Netz stehen. Denn: Eine Ermittlung des unmittelbaren Urhebers rechtsextremer Seiten - im Gegensatz zur Verwendung von Mißbrauchs-Formularen der Provider - hat den Vorteil, daß der Täter bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem bekannt wird. Der Täter ist abgeschreckt und wird seine Inhalte nicht gleich nach der Zwangslöschung beim nächsten "Free-Provider" unterbringen. Und nach einer Verurteilung wird seine Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Dies hat z.B. folgende Konsequenzen:

      Gewerbebehörden werden etwa beim Antrag auf eine gaststättenrechtliche Erlaubnis genauer nachklopfen,
      Die zuständigen Stellen werden waffen-, sprengstoff- oder jagdrechtliche Erlaubnisse nicht erteilen oder widerrufen,
      Im Zusammenhang mit der Einstellung/Fortsetzung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst liegt ein Anhaltspunkt für die mangelnde Verfassungstreue vor,
      Sollte der Täter Mitglied eines Vereins, einer "Kameradschaft", etc., sein, haben die Innenbehörden als Verbotsbehörden Beweismaterial hinsichtlich der Betätigung der Mitglieder an der Hand.
      Selbst wenn es nur bei einem Ermittlungsverfahren bleibt, geschieht in der Regel folgendes:

      Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber oder berufsständische Einrichtungen (etwa Anwalts- oder Ärztekammern) erfahren von dem Verdacht rechtsextremer Betätigung ihres Arbeitnehmers oder Mitgliedes,
      Bei Jugendlichen werden die Jugendbehörden kontaktiert, die vielleicht auch einmal einen Blick in`s Elternhaus werfen,
      Bei Schülern werden die Schulleiter informiert, die dann über die rechtsextremistische Betätigungen ihrer Schüler informiert sind,
      Die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden führen auch ein Register mit eingestellten Fällen. Sollte der Täter erneut in Erscheinung treten, ist es unwahrscheinlicher, dass noch einmal "Geringfügigkeit" angenommen wird.
      Bei massivem Mißbrauch unter Nutzung bestimmter Internetangebote können gegen betreffende Provider zudem aufsichtsrechtliche Mittel nach dem Medienstaatsvertrag durchgeführt werden, die sich dann gegen den Provider richten.

      Ermittlungen benötigen Zeit

      Geht eine Mitteilung im Meldeformular ein, bedeutet dies also in den allermeisten Fällen nicht, daß die betreffenden Seiten gleich vom Netz verbannt werden. Zunächst werden die mit der Bearbeitung betrauten Rechtsanwälte, die sehr viel Zeit - ehrenamtlich - in die Verfolgung rechtsextremer Internetinhalte investieren, die Anzeige formulieren, was wegen der technischen und rechtlichen Komplexität der Angelegenheit oft sehr aufwendig ist. Nach der üblichen Eingangsprüfung und Erfassung bei der Staatsanwaltschaft sind dann oft weitere, manchmal umfassende Ermittlungen und Beweissicherungen nötig, bevor eine Löschung der Inhalte oder ein "erster Zugriff" beim Verdächtigen erfolgen kann. Schließlich geht das Interesse der Staatsanwaltschaften dahin, Beweise zu erlangen, die auch vor Gericht Bestand haben.

      Schutz der Anzeigenerstatter wird großgeschrieben

      Das Meldeformular sieht die Angabe persönlicher Daten des Anzeigenerstatters vor. Der Anzeigenerstatter soll ein "Feedback" erhalten können, damit er sehen kann, daß sein Engagement gegen Rechtsextremismus tatsächlich auch zu Ergebnissen führt. Sobald etwa eine Eingangsbestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegt, wird ihm auch die Geschäftsnummer des Verfahrens mitgeteilt. Sofern eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens gemacht wird, wird sie ebenfalls an den Anzeigeerstatter weitergegeben. Dennoch besteht für ihn keine Gefahr, unangenehmen "Besuch" der "Kundschaft" zu erhalten: Die Strafanzeigen werden von den Rechtsanwälten stets im eigenen Namen, nicht im Namen des Meldenden, erstattet. Aus der Verfahrensakte ist daher nicht ersichtlich, von wo die Information stammt. Diese Information ist zudem rechtlich privilegiert, die Rechtsanwälte können und werden die Auskunft über ihre Informationsquellen verweigern. Derartige Anfragen sind allerdings noch nie gestellt worden und sind auch nicht zu erwarten.

      Keine unnötige Belastung der Ermittlungsbehörden

      Die über das Meldeformular erstatteten Anzeigen werden nicht, wie bei einigen anderen Meldestellen, ungefiltert einfach an Behörden weitergeleitet, sondern zunächst aufgrund profunder technischer Kenntnisse und langjähriger Erfahrung mit dem Internet hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz und der technischen Möglichkeit einer Täterermittlung geprüft. Sodann werden, soweit dies ohne die besonderen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden möglich ist, eigene Ermittlungen zur Person des Täters unternommen, wobei ausschließlich allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen und ausgewertet werden.

      In vielen Fällen wird bereits im Zuge dieser eigenen Ermittlungen ein Verdächtiger namentlich bekannt. Erst wenn die eigenen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, leiten die damit betrauten Rechtsanwälte die Ergebnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter, und zwar zusammen mit detaillierten Ausführungen zur Sach- und Rechtslage, die es auch einem in den technischen Besonderheiten des Internet eher unerfahrenen Staatsanwalt ermöglichen sollten, effektive Strafverfolgung zu betreiben.

      Eigene Initiativermittlungen

      Sobald die mit haGalil onLine und dem Förderverein zusammenarbeitenden Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ermittlungen Kenntnisse über einschlägige Tätergruppen oder mehrfach im Netz vorhandene Veröffentlichungen gewinnen, nehmen sie auch auf eigene Initiative weitere Ermittlungen vor. Auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie verwertbar sind, werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

      Beratung von Ermittlungsbehörden

      Die Rechtsanwälte von haGalil teilen auf Anforderung ihre technischen Kenntnisse mit den Verantwortlichen bei den zuständigen Behörden. Auf Anregung von Behörden findet etwa eine - unentgeltliche - allgemeine Beratung statt, bei der von haGalil onLine die gewonnenen Erfahrungen bei der Täterermittlung mit den Behörden geteilt werden können.

      Vor kurzem hat ein mit haGalil onLine und dem Förderverein zusammenarbeitender Rechtsanwalt die technischen und rechtlichen Erfahrungen, die durch die bisherige Aktivität gewonnen wurden, auch schriftlich zusammengetragen. Das so entstandene Papier, das nur an Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird, stieß bei diesen Stellen auf deutliches Interesse.

      Die Kooperation findet aber auch Grenzen. Entsteht der Eindruck, daß Ermittlungsbehörden nicht oder nur schleppend tätig sind, werden die zuständigen Aufsichtsbehörden eingeschaltet, damit diese in die Lage versetzt werden, auf die zügige und effektive Erledigung hinzuwirken.

      Schlußgedanke

      Man sollte sich stets vor Augen halten, daß es sich bei rechtsextremen Propagandadelikten und Angriffen auf die Menschenwürde, nicht etwa um Lappalien handelt. Mit ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, stellen solche Täter eine unmittelbare Gefährdung für die Demokratie und das Miteinander in der Gesellschaft dar, indem sie absichtlich das gesellschaftliche Klima vergiften. Die notwendige soziale Kontrolle ist daher eine Aufgabe nicht nur des Staates, sondern der gesamten Gesellschaft.

      haGalil onLine 22-03-2001
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 17:58:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      mmunna hat ein Problem :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 18:11:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 Ich habe kein Problem. Anläßlich der Hohmann-Diskussion ist mir bei einigen Meinungen aufgefallen, das dort in einigen Fällen leichtfertig ein Vokabular verwendet wurde, das strafrechtlich relevant sein könnte. Mit dem in # 1 angeführten Aufsatz will ich nur darauf hinweisen, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Beleidigende oder volksverhetzende Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Wie schnell man mit Äußerungen in ein Mienenfeld geraten kann, hat der Fall Hohmann ja doch zur Genüge gezeigt. Deshalb der aufklärende Ausschnitt aus haGalil.com (gute und informative Seiten!).
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 18:13:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      :kiss: :kiss: :kiss: :kiss: :kiss:
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 18:56:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Verwundert mich nicht sehr diese begeisterung zur verfolgung,die bei der eigenen extremistichen klientel natürlich nicht zum tragen kommt,obwohl es dafür ja auch § gibt.Hoffe haGalil empfindet sich jetzt nicht als linksextremistisch,Moshe Dayan hatte schliesslich auch nur ein Auge.

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      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:01:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Mmunna,

      Zensur und Beschneidung von freier Meinungsäußerung müßte hierbei neu definiert werden.

      Du weißt ja die Gedanken sind frei.....
      Nichts gegen Anzeigen von verbotenen Geschichten etc...nur sieht mir das ganz nach einer Treibjagd gegen alles aus, was rechts von den wirren Gedanken, solcher Fragesteller wie dieser Linksextremen PDS-Tante Jelpke ist.
      Wer überwacht eigentlich dieses unkoschere Treiben dieser halbwüchsigen Juden?



      Servus
      der
      Regierungswechsel
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:01:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann mir jemand erklären, warum man bei uns für Meinungsäußerung bestraft werden kann?

      In den USA ist die Meinungsfreiheit mit das höchste Gut.
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:19:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:28:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      sorry kleiner Fehler, aber jetzt:

      http://www.rense.com/general44/ZORBA.HTM

      Mikis Theodorakis und Israel
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:31:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Christkrishna und freie Meinungsäusserung" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 19:40:26
      Beitrag Nr. 11 ()

      Kann mir jemand erklären, warum man bei uns für Meinungsäußerung bestraft werden kann?

      In den USA ist die Meinungsfreiheit mit das höchste Gut.
      ja, warum nur..........................................:D
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 20:05:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 wolaufensie zur stellung einer frage ist nicht unbedingt ein Passfoto nötig.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 23:59:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Endaxi,

      wosielaufensidenmn leidet unter einem schweren Nazi-Verfolgungs-Syndrom, mit stark schizophrenen Zügen. Sei bitte nachsichtig mit unserem Patienten. Neuerdings hält er isch für den Reichspropagandaminister persönlich....ein schreckliches Los, fürwahr!:laugh: :laugh: :laugh:


      Servus
      der
      Regierungswechsel
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 00:59:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...na Regierungsproxical, neuer Nick, neues Glück...?
      ###########################....................................:D
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 01:48:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      ....aber so nett, wie Du es gesagt hast, Regierungscomical,
      ist es für mich dann doch ein Lob.....:D
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 04:10:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Der Regierungskomiker macht sich lächerlich wo er nur kann.:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 13:52:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      Kann mir jemand erklären, warum man bei uns für Meinungsäußerung bestraft werden kann?

      In den USA ist die Meinungsfreiheit mit das höchste Gut.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:22:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      @newnoise:

      das ist Unsinn. Niemand wird hierzulande für seine freie Meinungsäußerung bestraft. Und zwar solange nicht, wie diese die Würde des Anderen nicht herabsetzt. :eek:

      Dazu könnte man natürlich noch bemerken, daß am besten diejenige "freie Meinungsäußerung" an meisten Beachtung findet, die sich am besten mit der Meinungsäußerung der gerade herrschenden Partei decken läßt :laugh:

      Deswegen kriegt die CDU jetzt eins auf die Rübe.
      Nach den nächsten Wahlen werden dann die Antisemiten innerhalb der SPD entlarvt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:25:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      @nichtdie

      Siehst du. Du hast selber eine Einschränkung geliefert. Und somit meine Frage nicht beantwortet.

      "Die Würde des anderen herabsetzt" ist seeehhr subejektiv.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:37:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      @newnoise:

      ich muß mich schon sehr wundern :O

      Die Würde des anderen ( Menschen ) ist unantastbar und oberstes Verfassungsgebot.
      Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus fallen genau darunter.
      :eek:


      Deswegen war die Rede eines Martin Hohmann eben nicht eine normale "freie Meinungsäußerung"!
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:42:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @nichtdie

      Wie gesagt, das ist sehr subjektiv.

      Und was setzt die Würde stärker herab, die Einschränkung der Meinungsfreiheit doch ebenfalls.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:47:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      was ist daran subjektiv? :eek:
      Hohmann kannte die Spielregeln. Er hätte sich daran halten sollen. Er hat es nicht getan. Seine politische Kastration hat er allein sich selbst zuzuschreiben. :cry:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 14:54:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      @nichtdie

      Es geht mir um eine grundsätzliche Frage.

      Ich habe in unsere Demokratie so viel Vertrauen, daß extreme Positionen mit Argumenten entkräftet werden können.

      Man braucht so etwas nicht verbieten.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 15:20:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      MEMRI Special Dispatch, 10.November 2003

      Europäische Schläge gegen Israel:
      Jordanische Tageszeitung über Martin Hohmann und Israel

      Die deutsche Diskussion um die antisemitischen Äußerungen des CDU-Abgeordneten Martin Hohmann sowie die Ergebnisse einer EU-Meinungsumfrage, der zu Folge Israel in Europa als größte Bedrohung für den Weltfrieden betrachtet wird, griff die jordanische Tageszeitung Al-Dustour auf. Der Autor Ali al-Safadi nutzt die Debatten dazu, die Existenz Israels infrage zu stellen. Der Artikel erschien am 7.11.2003.

      "Europäische Schläge gegen Israel

      Israel musste zuletzt eine Reihe von bedrängenden und schmerzhaften Nackenschlägen einstecken und reagierte darauf wütend und erbost.

      Der erste Schlag kam aus dem Osten, wo Malaysias Mahatir Muhammad Israel als einen arroganten Staat bezeichnet hat, der Kontrolle und Einfluss über alle Länder der Welt ausüben wolle. Die Lage spitzte sich weiter zu, als die Europäische Union davon absah, den malaiischen Standpunkt zu verurteilen und Israel dem französischen Präsidenten Jaques Chirac vorwarf, diese Verurteilung verhindert zu haben.

      Der zweite Schlag kam aus Deutschland. Dort verglich der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann Juden mit Nationalsozialisten, indem er die Aktionen der Juden während der bolschewistischen Revolution im Jahr 1917 mit den Taten der Nazis auf eine Stufe stellte. Hohmann sagte, man könne davon ausgehen, dass die Juden "ein Verbrechervolk" seien und erklärte außerdem, dass hochrangige deutsche Persönlichkeiten seine Aussagen unterstützen würden. Unter ihnen ist der General und Kommandeur der Sondereinsatzkräfte Rainhard Günzel, der vom deutschen Verteidigungsminister entlassen wurde, nachdem er Hohmanns Ausführungen bekräftigt hatte.

      Der dritte Schlag kam nun gestern aus Westeuropa. Eine von der EU-Kommission in Brüssel durchgeführte Meinungsumfrage zeigt, dass die meisten Europäer Israel für das Land halten, welches den Weltfrieden am meisten bedrohe. 59% der Befragten in 15 europäischen Ländern setzten Israel in punkto Gefährlichkeit vor den Iran, vor Nordkorea, die USA und den Irak. Das entfachte Israels Wut und führte wieder einmal dazu, mit der altbekannten Behauptung, das Opfer von Antisemitismus zu sein, um Hilfe zu bitten. Die Resultate der Umfrage werden auf den Antisemitismus zurückgeführt und nicht auf Israels mörderische Maßnahmen gegen das isolierte palästinensische Volk. Eine jüdische Menschenrechtsorganisation erklärte, dass die Ergebnisse der Meinungsumfrage bestätigen würden, dass in den europäischen Gesellschaften immer noch antisemitische Gefühle existierten.

      Und der Grund dafür liege, so andere israelische Quellen, im Unterschied zwischen der europäischen und der israelischen Kultur sowie den negativen Auswirkungen, welche die breite Berichterstattung der europäischen Medien über die Aktivitäten Israels habe. Das gelte etwa für die Verbreitung von Nachrichten, die dem Ruf Israels schaden - wie Scharons Vorhaben, das palästinensische Volk zu vernichten. All dies führe dazu, dass sich die öffentliche Meinung gegen Israel wende.

      Zwar äußerte der EU-Ratspräsidenten Überraschung über die Ergebnisse der Umfrage und der italienische Ministerpräsident Berlusconi versicherte, dass die Umfrage nicht die offizielle Haltung Europas widerspiegele. Außerdem bekundeten EU-Kommissionspräsident Romano Prodi seine tiefe Sorge und der EU-Nahostsonderbeauftragte Marc Otte seinen Ärger über die Resultate. All dies ändert aber nichts an den Gefühlen der europäischen Bürger, die Zeugnis davon ablegen, dass die Europäer die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, sich der Realitäten bewusst sind und Israel für die Bedrohung des Weltfriedens verantwortlich machen.

      Der Nahe Osten hat sich in einen brennenden Abgrund verwandelt. Seit mehr als einem halben Jahrhundert, seit Israel auf den Plan getreten ist, Palästina besetzt und seine Existenz auf Land begründet hat, das ihm nicht gehört, entzünden sich hier blutige Auseinandersetzungen. Israel führte immer wieder Krieg gegen seine arabischen Nachbarn, begann einen Vernichtungskrieg gegen das palästinensische Volk und beraubte es seines Landes, seiner Rechte und seiner Freiheit. In rassistischer Manier hat Israel das palästinensische Volk hinter seiner Trennmauer und seinen Kontrollschranken isoliert. All diese Verbrechen und der tagtäglich ausgeübte Staatsterrorismus kommen der gesamten Welt zu Ohren. Gemeinsam verurteilen alle Völker der Erde [diese Verbrechen ] – und zwar, obwohl die offiziellen Positionen sie aufgrund des amerikanischen Drucks ignorieren, der jede Verurteilung [durch den Weltsicherheitsrat] verhindert. Dabei stellt sich Israel außerhalb des internationalen Gesetzes, ignoriert die menschlichen Werte und weigert sich, den Beschlüssen der Vereinten Nationen Folge zu leisten.

      Wenn jetzt einige europäische Staaten Israel zu Gefallen erklären, dass sie sich von den Ergebnissen der Meinungsumfrage distanzieren, haben ihre Bevölkerungen ihre Meinung doch frei, objektiv und unabhängig zum Ausdruck gebracht. Sie haben verstanden, welch verborgene Gefahr von der Existenz Israels ausgeht."

      THE MIDDLE EAST MEDIA RESEARCH INSTITUTE (MEMRI)
      eMail: memri@memri.de, URL: www.memri.de
      © Copyright 2002. Alle Rechte vorbehalten.

      hagalil.com 11-11-03
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 15:44:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      @newnoise:
      du hast mit deinem letzten Posting genau ins Schwarze getroffen! :)

      Aber - die CDU kann sich diese Debatte zum jetzigen Zeitpunkt nicht erlauben.
      Oder willst du, daß Rot/Grün auch die nächsten Wahlen gewinnt? :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 15:46:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      "Dort verglich der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann Juden mit Nationalsozialisten, indem er die Aktionen der Juden während der bolschewistischen Revolution im Jahr 1917 mit den Taten der Nazis auf eine Stufe stellte. Hohmann sagte, man könne davon ausgehen, dass die Juden " ein Verbrechervolk" seien und erklärte außerdem, dass hochrangige deutsche Persönlichkeiten seine Aussagen unterstützen würden."

      - das nennt man bei den arabern wohl "wahrheitsgetreue Berichterstattung" :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 15:53:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      @nichtdie

      "Oder willst du, daß Rot/Grün auch die nächsten Wahlen gewinnt?"

      Um Gotteswillen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 15:55:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Deswegen mein Vorschlag an die CDU - Klappe halten.
      Nach dem Wahlsieg könne man mit Hohmann dann diskutieren und unter Sozis die Antisemiten jagen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 17:37:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      #7,
      In den USA ist die Meinungsfreiheit mit das höchste Gut.
      da würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen. Es kommt immer darauf an, in welche Ecke man Dich stellt. Nach dem 11.September kamen einige Journalisten ganz schön unter Druck wegen ihrer kritischen Kommentierung des Irakkriegs. Auch die McCarthy-Hexenjagd fand übrigens in den USA statt.
      Avatar
      schrieb am 15.11.03 19:47:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      @nichtdie

      Die Würde des anderen ( Menschen ) ist unantastbar und oberstes Verfassungsgebot.Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus fallen genau darunter.

      Klingt toll, aber wenn z.B. in der englischen Presse ständig gegen Deutsche gehetzt wird, dann ist das anscheinend ok!? Wer definiert eigentlich was Rassismus, Fremdenhass oder Antisemitismus ist? Wer zieht hier die Grenze?

      Wenn ein Staat erst einmal so weit ist "falsche" Meinungen zu bestrafen, das ist dieser Staat weder frei noch demokratisch! "1984" läßt grüßen.

      Also richtig muss es wohl heißen:

      Die Würde des Menschen, ausgenommen Mitglieder des Tätervolkes, ist unantastbar und oberstes Verfassungsgebot. Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus fallen genau darunter. Deutsche sind vogelfrei! Gegen sie darf ungestraft gehetzt werden.

      Gruß
      Enki
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 12:01:23
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.11.03 17:53:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      @enki

      Richtig, zu Deutschen darf man die abstrusesten Theorien aufstellen, man darf alle in einen Sack tun und drauf hauen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 18:23:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      @newnoise, enki:

      wer tut es? :confused:

      die einzigen, die ständig die Keule schwingen und dann sich selbst beweihräuchern sind doch die Deutschen, zuallererst ihre Politiker selbst. :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 22:53:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.11.03 01:37:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Jüdische Organisationen überwachen uns nicht, sie regieren uns, weil wir so blöd sind.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 13:36:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ enki,

      immerhin ist dir bekannt, dass es für die Meinungsfreiheit auch strafrechtliche Grenzen gibt. Ob Hohmann die überschritten hat - damit wird sich die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht beschäftigen.

      Diese Grenze (und die Grenzen die von der Verfassung gezogen sind) sind natürlich auch hier gültig.
      Darüber hinaus gelten im Board aber noch deutlich strengere Maßstäbe, die du den Boardregeln entnehmen kannst.

      Dein letztes Posting habe ich gelöscht.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 15:04:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      @PolyMod

      Danke PolyMod, dass du so gut aufpaßt und mich vor mir selber schützt! :)

      Um in Zukunft nicht wieder falsche Gedanken zu denken und zu verbreiten, würde ich gern wissen, was an meiner Aussage so falsch war? :confused:
      Schließlich möchte ich ja dazu lernen.

      Einen schönen Tag und viel Erfolg beim Reinhalten des Boards wünscht

      Enki
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 17:16:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Herkules:
      klär mich doch bitte auf, wo und wie wir ( und speziell du ) von "Jüdischen Organisationen" ( siehe #33 ) regiert werden :lick:


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