► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 1706)
eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
neuester Beitrag 17.05.24 18:26:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.495.155 von Informierer am 26.10.20 11:28:43
Es bestehen doch bereits ganz konkrete Forderungen und auch Urteile mit Zahlen, die zwar immer wieder angefochten wurden, aber eine Forderung besteht bereits und ist somit auch vererbbar. Somit müssten dann die Hinterbliebenen ihr Erbe dann bei Bayer einklagen.
Zitat von Informierer: Aber gilt das nicht erst bei materialisierten o.ä. Ansprüchen?
Wenn Klage noch nicht entschieden, kein Titel o.ä., wird doch nicht posthum der verstorbene Kläger bedacht oder?
Davon unabhängig freilich die Ansprüche von Angehörigen, die hier und bspw. bei schuldhaften Flugzeugabstürzen zusätzlich Ansprüche geltend machen.
Oder anderes Beispiel: Tödlicher fremdverschuldeter Autounfall. Würde tippen, dass dann die Versicherung des Unfallverursachers, neben den Sachschäden noch Bestattungskosten u.ä. sowie ggf. an Hinterbliebene zahlt. Aber letzteres tendenziell weniger als einem schwer verletzt Überlebenden zu zahlen wäre.
OK, Angehörige/Hinterbliebene in o.g. Beispielen besitzen evtl. nur Ansprüche bzw. gibt es nur bei tödlichem Ausgang.🤔
Zugegeben voller Fragezeichen bis wirr mein Beitrag. Kenn mich jedoch darin, insbesondere US, zuwenig aus.
Es bestehen doch bereits ganz konkrete Forderungen und auch Urteile mit Zahlen, die zwar immer wieder angefochten wurden, aber eine Forderung besteht bereits und ist somit auch vererbbar. Somit müssten dann die Hinterbliebenen ihr Erbe dann bei Bayer einklagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.495.437 von JamesMcFly am 26.10.20 11:56:07
Dachte aber die ging eher Strong Sell aus!? 😉
Zitat von JamesMcFly: Leute, habt ihr die Verhanldung am Freitag nicht gesehen? Das zeigt doch ganz klar die Richtung. Strong BuyNein.
Dachte aber die ging eher Strong Sell aus!? 😉
Leute, habt ihr die Verhanldung am Freitag nicht gesehen? Das zeigt doch ganz klar die Richtung. Strong Buy
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.494.861 von Rentemit70 am 26.10.20 11:00:35Aber gilt das nicht erst bei materialisierten o.ä. Ansprüchen?
Wenn Klage noch nicht entschieden, kein Titel o.ä., wird doch nicht posthum der verstorbene Kläger bedacht oder?
Davon unabhängig freilich die Ansprüche von Angehörigen, die hier und bspw. bei schuldhaften Flugzeugabstürzen zusätzlich Ansprüche geltend machen.
Oder anderes Beispiel: Tödlicher fremdverschuldeter Autounfall. Würde tippen, dass dann die Versicherung des Unfallverursachers, neben den Sachschäden noch Bestattungskosten u.ä. sowie ggf. an Hinterbliebene zahlt. Aber letzteres tendenziell weniger als einem schwer verletzt Überlebenden zu zahlen wäre.
OK, Angehörige/Hinterbliebene in o.g. Beispielen besitzen evtl. nur Ansprüche bzw. gibt es nur bei tödlichem Ausgang.🤔
Zugegeben voller Fragezeichen bis wirr mein Beitrag. Kenn mich jedoch darin, insbesondere US, zuwenig aus.
Wenn Klage noch nicht entschieden, kein Titel o.ä., wird doch nicht posthum der verstorbene Kläger bedacht oder?
Davon unabhängig freilich die Ansprüche von Angehörigen, die hier und bspw. bei schuldhaften Flugzeugabstürzen zusätzlich Ansprüche geltend machen.
Oder anderes Beispiel: Tödlicher fremdverschuldeter Autounfall. Würde tippen, dass dann die Versicherung des Unfallverursachers, neben den Sachschäden noch Bestattungskosten u.ä. sowie ggf. an Hinterbliebene zahlt. Aber letzteres tendenziell weniger als einem schwer verletzt Überlebenden zu zahlen wäre.
OK, Angehörige/Hinterbliebene in o.g. Beispielen besitzen evtl. nur Ansprüche bzw. gibt es nur bei tödlichem Ausgang.🤔
Zugegeben voller Fragezeichen bis wirr mein Beitrag. Kenn mich jedoch darin, insbesondere US, zuwenig aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.494.861 von Rentemit70 am 26.10.20 11:00:35Ich muss mich korrigieren, nicht du erbst zwangsweise die Forderung sondern die Erben. Wer auch immer das sein mag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.494.738 von Informierer am 26.10.20 10:49:47Dann gehen die Ansprüche auf die Erben über.
Nur ein Beispiel und ich hoffe deine Oma lebt noch.
Wenn deine Oma von jemanden 1000 Euro zu bekommen hat und deine Oma stirbt, erbst du die Forderung.
Nur ein Beispiel und ich hoffe deine Oma lebt noch.
Wenn deine Oma von jemanden 1000 Euro zu bekommen hat und deine Oma stirbt, erbst du die Forderung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.088 von translokator am 25.10.20 16:53:02
Nun traue ich mich aus Pietät irgendwie nicht, die Frage konkreter zu stellen.
Aber vielleicht kann sich der Ein oder Andere denken, was gemeint ist...
Zitat von translokator: Da sich die Rechtsstreitigkeiten wegen der Glyphosat Schadensersatzklagen in den USA noch ewig hinziehen könntenWie ist das eigentlich, wenn (angebliche) Glyphosatopfer zwischenzeitlich das Zeitliche segnen?
Nun traue ich mich aus Pietät irgendwie nicht, die Frage konkreter zu stellen.
Aber vielleicht kann sich der Ein oder Andere denken, was gemeint ist...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.494.684 von Informierer am 26.10.20 10:45:56Mir als leidgeprüfter Bayeraktionär sei die Spitze erlaubt.
Na da reisst Bayer dann ggf. wenigstens noch eine US Firma mit in die Insolvenz.😂
Na da reisst Bayer dann ggf. wenigstens noch eine US Firma mit in die Insolvenz.😂
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.493.499 von translokator am 26.10.20 09:15:47
n was erinnert mich das nochmal? Moment. Sorry, komm nicht drauf.😉
Zitat von translokator: Bayer kauft Asklepios Biopharmaceutical für bis zu 4 Mrd Dollar / Quelle: Guidants News https://news.guidants.comOh, ein Kauf in USA.
n was erinnert mich das nochmal? Moment. Sorry, komm nicht drauf.😉
Nice. Bayer heute wieder verdammt stark.
Flz
Flz
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