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    Problem mit Bezugsrecht (wer kennt sich aus?) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.03 19:00:03 von
    neuester Beitrag 22.01.04 10:34:54 von
    Beiträge: 19
    ID: 804.032
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      schrieb am 13.12.03 19:00:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend, Euch allen,

      ich habe ein Problem, welches ich bis Montag abend entscheiden muss. Vielleicht jemand eine Einschätzung geben:

      Es geht um die Ausübung von Bezugsrechten. Ich habe vor einiger Zeit zum Stückpreis von knapp 3,50 Euro einige Aktien des französischen Rückversicherers SCOR (WKN 881334) gekauft, die dann auch erst einmal schön gestiegen sind und Ende Mitte November auf einen Stand in der Nähe des Einkaufspreises geplumpst sind, weil die Ankündigung einer Kapitalerhöhung die Märkte geschockt hat. Die Verwahrart ist "Wertpapierrechnung Frankreich"

      Der dann angekündigte Weg der Kapitalerhöhung, der dann den Kurs nicht mehr sonderlich beeinflusst hat, ist eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung, und zwar:

      Bezugsverhältnis: für 1 Bestandsaktie je 5 neue Aktien der Kapitalerhöhung,
      Bezugspreis: 1,10 Euro je neuer Aktie,
      1. Handelstag ex Bezugsrecht: 09.12.2003,
      Bezugsrechtshandel: bis 22.12.2003 (nur in Frankreich).

      Gestört hat mich zwar das recht ungewöhnlich Bezugsverhältnis von 1:5, da ich aber ohnehin irgendwann zu Kursen von unter drei Euro noch eine etwas größere Position zukaufen wollte, hatte ich mit spitzem Bleistift gerechnet und beschlossen, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen.

      Am 09.12.2003 wurde die Aktie ex Bezugsrecht mit noch 1,30 Euro gehandelt (bezogen auf den Schlusskurs vom Vortag hätte sich bei unveränderten Kurs ein rechnerischer Wert von 1,45 Euro ergeben - es steckt also noch Unsicherheit in der Aktie).

      Nun die Schwierigkeit: Hier im Board habe ich gelesen, das zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung nur Franzosen mit Wohnsitz in Frankreich vorgesehen sind.

      Von meiner Bank habe ich dennoch jetzt die Bezugsrechte mit der französischen Wertpapierkennung "AOB MRQ" in mein Depot eingebucht erhalten. Im Standardschreiben wird mir mitgeteilt: "Wir unterstellen bei Eingang Ihrer Weisung bei uns, dass Sie berechtigt sind, an dieser Kapitaltransaktion teilzunehmen."

      Über folgende Alternativen soll ich bis zum 16.12.2003 entscheiden:
      A) Bezug der neuen Aktien auf Basis des Bezugsrechstbestandes
      B) Verkauf aller Bezugsrechte und kein Bezug neuer Aktien
      C) und D) sind uninteressant
      E) Zusätzlicher Erwerb von ___ Stück Aktien (Überzeichnung)

      Meine Fragen:

      Bei Entscheidung für A): Dafür würde ich mich entscheiden wollen, gelte aber wohl nicht als bezugsberechtigt. Wird das aber überhaupt jemand prüfen und wenn ja, wer? Oder darf ich damit rechnen, nach dem 22.12.03 die Stücke gekauft im Depot zu finden? Verliere ich den Wert der Bezugsrechte, wenn mir die Einbuchung neuer Stücke verweigert wird, weil ich keinen Verkaufsauftrag für die bis 22.12.2003 gehandelten Bezugsrechte gegeben habe?

      Bei Entscheidung für B): Kann jemand feststellen, zu welchem Kurs die Bezugsrechte zur Zeit gehandelt werden? Muß ich an meine Bank die vollen Kosten für einen Auslandsbörsenhandel abdrücken oder ist der Verkauf provisions- oder spesenfrei? Kann ich mich gleichzeitig für B) und E) entscheiden?

      Für Antworten und Tipps (hier oder einer anderen Stelle, wo ich das Problem eventuell noch poste) wäre ich Euch sehr dankbar.

      Danke und Gruß merlone
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 20:16:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hm, mit B machst du zumindest keinen Verlust ;-)

      "Hier im Board habe ich gelesen...." ist auf jeden Fall
      nicht überzubewerten (meiner Meinung nach).:cool:

      Wenn du eh nachkaufen willst übe das BZR aus.
      Als Teilhaber der AG hast Du ein Recht auf juge Aktien und
      diese drücken sich in DEINEN BZR aus, oder nicht ?
      Wo ist also dein Problem ?
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 20:38:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @paskaru

      Hallo und danke,

      nicht nur im Board ... :rolleyes: auch auf der Homepage von www.scor.fr steht der Hinweis mit dem Bezugsrecht nur für Franzosen in Frankreich auch; deshalb hilft mir Dein Statement noch nicht so richtig weiter.

      Gruß merlone
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 21:02:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da die Ausübung der BR scheinbar tatsächlich nur für Franzacken gilt, solltest du diesbezüglich schon mal bei deiner Bank nachhaken, was nun Phase ist. Sonst gibts nur hinterher Ärger und den willst du dir ja sicher ersparen.

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 22:22:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @MoneymakerIII

      :look: ... ich habe die Hoffnung, dass ich kompetentere Antwort hier im Board bekomme. (Ich habe bei w:o schon einiges gelesen, von Leuten, die sich auskennen oder gute Ideen haben; vielleicht hatte ja sogar schon mal jemand dasselbe Problem).

      Die Bank fragen könnte ich natürlich ab Montag immer noch. Ich kann dann aber einen Ratschlag nicht ausschließen, der der allerzweitbeste ist und vor allem Handelsprovisionen für das Geldinstitut bringt.

      Die Bezugsrechte (in Paris) verkaufen und dann Aktien im Börsenhandel in Deutschland kaufen, wäre zwar problemlos, aber weitaus teuerer als eine Bezugsrechtsausübung, wenn sie tatsächlich möglich ist.

      Gruß merlone

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      Avatar
      schrieb am 13.12.03 22:51:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn Du nichts machst verkauft die Bank die Bezugsrechte automatisch am letzten Tag des Bezugshandels....normalerweise. So macht es die DB. Den Betrag erhaeltst Du natuerlich.

      Unter Umstaenden fallen keine Gebuehren an, da steht sicher was in den allg. Geschaeftsbed. deiner Bank.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 23:12:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ZaV834ti

      Hallo,

      meine Bank wird ohne Weisung die Bezugsrechte am 22.12.2003 "bestens" verkaufen. "Bestens" klingt zwar nicht gut, aber wenn es dafür gebührenfrei (das hätte ich nicht vermutet) abgehen sollte, dann wäre das vielleicht sogar ganz o.k., falls ich nicht doch "ausüben" kann.

      Ich werde mal in den AGB nachsehen.

      Danke! ( woher kommt eigentlich der Username "ZaV834ti" ;) )

      merlone
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 12:11:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn:

      Hallo Merlone, Du hast anscheinend ein hochspezifisches Anlegerproblem, bei dem anscheinend kaum jemand Erfahrung hat. Nur so läßt sich die hohe Zugrifssquote auf dieses Posting erklären, aber kaum jemand traut sich, einen Beitrag hier hereinzustellen.

      Mit dem Problem kenne ich mich leider auch nicht aus. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass der Verkauf der Bezugsrechte durch die Bank am letzten Handelstag an der französischen Börse (wenn Du keine Weisung gibst) gebührenfrei sein wird, während Deine Enscheidung für die Alternative B) laut Deiner Schilderung in Posting #1 wahrscheinlich erhebliche Auslandsprovisionen und -gebühren kosten wird.

      Du solltest Dich vielleicht doch für die Ausübung des Bezugsrechts entscheiden und es einfach darauf ankommen lassen, nicht "entdeckt" zu werden.

      Eigentlich komisch, hier bei Wallstreet-Online wird soviel über ausländische Aktien diskutiert, da müssen doch hunderte von Leuten vor Dir schon ein ähnliches Problem gehabt und gelöst haben (oder reingefallen sein).

      Verrätst Du uns, was Du gemacht hast, wenn Dir hier niemand einen Tipp geben konnte?! Viel Glück! callistephus

      :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn: :yawn:
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 14:32:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kapitaltransaktionen Inland

      Bezugs- bzw. Teilrechtehandel
      bis 5 Euro Kurswert provisions- und courtagefrei
      über 5 Euro Kurswert 0,50% vom Kurswert


      http://www.maxblue.de/?link=ext;from-trxm_mb_logout-B-select…

      Ich selber hatte Ahold BZR, Aktie wurde in DE gekauft.
      BZR wurde autom. von der DB verkauft, Gebuehren keine.

      zum Nick
      hab ich verdraengt

      g
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 15:23:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke! Eine Rubrik "Bezugs- und Teilrechtehandel" gibt es im Preisverzeichnis meiner Bank nicht direkt. Sie bieten an: EINLÖSUNG VON FÄLLIGEN WERTPAPIEREN AUS DEM DEPOT sowie EINLÖSUNG VON ZINS- UND DIVIDENDENSCHEINEN AUS DEM DEPOT für jeweils 0,00 Euro. Darunter wirds aber wohl nicht fallen. Daneben sind die erheblichen Preise für ausländische Handelsplätze genannt.

      Wurden Deine Ahold-Bezugsrechte seinerzeit an einer inländischen Börse verkauft - was in meinem Fall ja leider nicht möglich ist - oder in Holland? Wärst Du bezugsberechtigt gewesen?

      Gruß merlone
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 17:34:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Merlone

      Die BZR wurden in Amsterdam verkauft.
      Handel in DE war moeglich. Geh mal auf folgende Seite:

      http://www.maxblue.de/ und gib bei Name, Ticker, Wkn folgendes ein:

      A0BMQ4

      (nach dem A folgt eine null:D )

      Du solltest Kursverlauf des Bezr´s usw sehen, ganz unten gibt es das Volumen, unter anderem in Frankfurt - 1,5 Mio.

      Ob Scor BZR´s in Frankfurt gehandelt werden weiss ich nicht.

      Ich war uebrigens bezugsberechtigt.

      Mir war damals nicht klar,
      bekomme ich Aktien eingebucht die eventuell nur an der Euronext handelbar sind:confused:
      Um dies zu umgehen habe ich einfach in De Aktien nachgekauft.
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 18:25:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke!

      Ich habe ihn jetzt auch - und er sieht ganz schön wild aus. Da scheinen sich die Leute aber überhaupt noch nicht einig zu sein:



      In Frankfurt findet kein Handel statt (vgl. #1)

      merlone
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:11:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo!

      Mich irritiert bei der ganzen Sache der Hinweis auf "nur Franzosen mit Wohnsitz Frankreich". Frage mich, ob das mit EU-Recht überhaupt konform geht. Wie sollte man rechtlich als Aktionär von einer solchen Aktion ausgeschlossen werden. Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Hinweis vor Gericht Bestand hätte.

      Weis hier jemand Genaueres zu solchen Hinweisen?

      Gruss
      Tanpat
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:48:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Die Ausübung nur für Franzosen mit Wohnsitz Frankreich ist doch absolut unüblich. Versteh auch nicht, was daran so großartig sein soll? Um den Patriotismus dort zu stärken?

      Hab bei CFSG die letzte KE mitgemacht. BR-Handel war nur in Hongkong. Hab die BR nicht verkauft sondern ausgeübt. Die neuen Aktien wurden problem- und gebührenfrei ins Consors-Depot gebucht, allerdings dauerte dies deutlich länger als z.B. bei der DB. Die BR bestens zu verkaufen, wäre absolut sinnlos gewesen, da der BR-Kurs bis zum letzten BR-Handelstag total eingebrochen ist. Das Beispiel läßt sich aber nicht auf das hier diskutierte Problem anwenden, da keiner von der KE ausgeschlossen war.
      Am besten ist wohl wirklich wie #8 meinte. Zeichnen und abwarten....

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 22:43:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      @merlone

      Ich versuche jetzt mal, Dein Problem der Ausübung oder des Verkaufs der Bezugsrechte nach dem Für und Wider abzuwägen. Vielleicht ist die Abwägung eine Entscheidungshilfe, nachdem Dir die Fragen niemand beantwortet hat:

      1. Du schreibst, dass Du eine kleine Position SCOR für etwa 3,45 EUR/Stück gekauft hast. Also hättest Du, wenn es keine Bezugsrechte geben würde, bei einem Kurs von 1,35 EUR/Stück rund 60% Buchverlust gemacht, wobei die Aktie durch die Kapitalspritze besser abgesichert ist. Würdest Du jetzt die Bezugsrechte nicht ausüben und am freien Markt dieselbe Menge Aktien kaufen, die Du schon hast, läge Dein gewichteter Einkaufspreis bei 2,40 EUR/Stück, also rund 44% Verlust (bzw. bei vielleicht 46% mit den Kosten), würdest Du die doppelte Anzahl Aktien kaufen, wären es 2,05 EUR/Stück, also rund 34% (bzw. 35% mit Kosten). Im letzteren Fall wäre ein 52%iger Kursanstieg erforderlich - bei dieser volatilen SCOR wäre das durchaus drin und es hat schon manche ähnliche Vorbilder gegeben. Die Frage ist statt nach dem "ob" die nach dem "wann". Der Punkt ist nur, dass Dein Verlust absolut genauso groß ist und dass Du Dir diesen unsicheren Kursanstieg mit einem doppelten oder verdreifachten Einsatz erkaufst. Klingt nicht gut - oder? Die Bilanz sieht da doch für den absoluten (nicht den relativen) Verlust besser aus, wenn sich durch den vorfristigen Verkauf des Bezugsrechts der ehemalige Einkaufspreis für die Aktie um - nach Auslandskosten - vielleicht 0,65 EUR auf rechnerisch 2,80 EUR/Stück mindert. Als Stillhalter wäre bei einer Aktie wie SCOR ein Kursverdoppler drin (sieh nur, wie schnell ALLIANZ von 41 EUR/Stück auf 85 EUR/Stück gelaufen ist oder BALOISE von 17,5 EUR/Stück auf 35 EUR/Stück). Voraussetzung ist natürlich, dass die gesehenen 1,28 EUR/Stück bei SCOR der absolute Tiefpunkt waren.

      2. Wenn Du ausübst, hast Du - gerechnet mit Kosten - Aktien für etwa 1,50 EUR/Stück im Depot, aber dafür ein sechsfaches Risiko mit einem Depotanteil SCOR, der Dir nicht mehr geheuer ist und absolut einen größeren Verlust, als beim Verkauf des Bezugsrechts. Schuld daran ist die horrende Bezugsquote von 1:5. Ich weiß nicht, ob Dir wohl ist bei soviel Einsatz für SCOR. Viele werden durch den scheinbar günstigen Bezugspreis geködert und sagen sich, dass sie zwar nicht soviel SCOR wollten, aber ja die Möglichkeit haben, das Risiko durch einen Teilverkauf zu minimieren. Jetzt fragt sich, wieviel Sitzfleisch die Leute haben, bevor sie das Risiko verringern wollen. Warten sie in der Masse bis 1,50-1,60 EUR/Stück könnte die Rechnung aufgehen. Betrachte ich mir jedoch die momentane Eierei des SCOR-Kurses in Frankreich und den Weg, den das Bezugsrecht nimmt, sehe ich die Gefahr, dass der Aktienkurs noch in den nächsten 30 Tagen durch Angebotsüberhänge die 1,18-1,20 EUR/Stück touchieren wird und dann könnte eine Verkaufswelle einsetzen, die den Kurs weit nach unten trägt. Ich halte dieses Szenario für gar nicht so abwegig und in diesem Zustand ist ein Wert aus der zweiten französischen Reihe auch für Leerverkäufer ein gefundenes Fressen. Du könntest dann guten Gewissens die fünffache Menge Aktien (bezogen auf Deinen damaligen Kaufkurs) wohl zum doppelten Preis bekommen.

      3. Tja, dann ist da noch die Unsicherheit, ob man Dir die Aktie überhaupt gibt ...

      ===> Verkaufe Dein Bezugsrecht.

      callistephus
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 20:49:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      wegen der "Saddamfestnahme-Euphorie" habe ich berits am Montagmorgen (kurz nach Börseneröffnung) per Fax einen Bezugsrechte-Verkaufsauftrag gegeben. Online ging es nicht. Meine Motive waren ganz ähnlich, wie die von callistephus beschriebenen Gründe. Zu meinem leichten Ärger standen die Bezugsrechte abends noch im Depot. Vielleicht verkauft die Bank trotz Weisung immer am letzten Tag :( ?! - oder dauert die Abrechnung nur länger? Seitdem habe ich mir das Depot noch nicht wieder angesehen. Der SCOR-Aktienkurs nimmt ja tatsächlich schon Kurs auf ein Kursniveau von EUROTUNNEL und dann vielleicht gar noch von EURODISNEY :eek: :



      Erschreckend an diesem kurzfristigen Chart ist vor allem, dass der RSI immer noch im hohen Bereich steht und deshalb keine Kursverfallsbremse auszumachen ist. Es ist ein "beruhigendes Gefühl" hoffentlich nur noch mit 1/6 SCOR an dieser Bewegung teilzunehmen.

      Gruß merlone
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 12:00:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Offiziele Antwort von Scor
      **************************
      Dear Sir,

      Thank you for your message and your interest in SCOR.

      After inquiry, the German legislation does not permit you to be be eligible for the rights.

      Your depositary bank will sell the rights corresponding to the number of shares you have, and you will receive a cash amount equivallent to the amount of your rights.
      The ISIN code of the right, in order to give you an overview of its cash value is : ISIN : FR 0010036020.
      Your bank or the French contact bank of your bank should have this code on your account (as many rights as you have shares), to be sold, and the equivallent cash amount refunded to you.
      IMPORTANT ! : Please mind that after December 22nd, rights not sold or exercised will lapse. So they must be sold and the cash be given to you before.

      Regretfully, as a private shareholder, the German law does not authorise me to send you the prospectus : here are the legal restrictions enclosed.
      Your banker may have access with the prospectus, if he complies with the requirements of German law as present in the word enclosure

      I hope I have given you enough elements,
      Very respectfully yours,
      Avatar
      schrieb am 25.12.03 12:46:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nun würde mich ja direkt mal interessieren, auf Grund welchen deutschen Gesetzes ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht ausüben darf. Er darf SCOR kaufen, aber nicht beziehen? Seltsam.

      Allenfalls könnte ich mir vorstellen, daß Frankreich die neuen Aktien subventioniert und gesetzlich verhindert, daß Nichtfranzosen davon profitieren. Trotzdem war das Bezugsrecht am letzten Handelstag ja nichts mehr wert (siehe #12).
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 10:34:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      hab jetzt das selbe Problem bei SGL Carbon.
      Bin bei stocknet und meine Bezugsrechte sind noch nicht im Depot.

      Umtauschverhältnis soll 2 : 3 sein

      was soll ich machen?

      Danke Carapone


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      Problem mit Bezugsrecht (wer kennt sich aus?)