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    Uffbassen mit de Dasdadur beim onlinebanging.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.03 16:19:32 von
    neuester Beitrag 20.12.03 21:08:28 von
    Beiträge: 3
    ID: 805.859
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      schrieb am 20.12.03 16:19:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      OLG Nürnberg: Kunden von Direktbanken haften selbst...

      Ein Kunde einer Direktbank verklagte diese auf Schadensersatz in Höhe von 22500 € und verlor den Rechtsstreit vor dem OLG Nürnberg.

      Hintergrund:

      Der Kunde wollte mittags per Internet Aktien kaufen und erteilte der Direktbank den Auftrag, 50000 Aktien für 22500 € an der Börse zu erwerben. Er erhielt keine Rückmeldung des Direktbrokers über die Transaktion und dachte, der Auftrag sei dort nicht angekommen. Er gab vor, auch telefonisch keine Auskunft über den Vollzug des Geschäftes bekommen zu haben, da das Computersystem der Bank zusammengebrochen gewesen sei. Deshalb habe er nachmittags einen weiteren gleichlautenden Auftrag via Internet an seine Internetbank gegeben. Fazit: Beide Aufträge wurden ausgeführt, das Konto des Kunden dadurch um 18000 € überzogen.

      Anträge der Parteien:

      Der Kunde verlangte Schadensersatz in Höhe von 22500 €. Er sei davon ausgegangen, daß seine erste Order am Mittag bei der Bank nicht eingegangen sei und verlangte Schadenersatz für seine 2. order.

      Die Onlinebank lehnte die Forderung des Kunden ab. Es habe keine Störung des Computersystems vorgelegen.


      Urteil des OLG Nürnberg:

      Das Gericht wies die Klage des Kunden ab.
      Die Bank darf, so die Richter am OLG, eine Order trotz mangelhaftem Guthaben auf dem Konto ausführen. Die Bank ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Vorkehrungen gegen irrtümliche Wertpapieraufträge zu treffen, doch nur, wenn diese als offensichtlich irrtümlich erkannt werden können. Da beim Onlinebanking Geschäfte ohne die Prüfung von Mitarbeitern getätigt werden, ist hier das Risiko größer. Dem stehen aber niedrigere Gebühren gegenüber, als in einer traditionellen Bank. Erteilt also ein Kunde nachmittags eine inhaltsgleiche Order wie am Mittag des selben Tages, muß die Direktbank nicht einschreiten und ist daher nicht schadenersatzpflichtig.

      Az: 12 U 2572/02 OLG Nürnberg)


      Fazit: Uffbasse mit de Dasdadur !!!!!!!!!!!!!!

      Fragt sich nur noch: Welchen pennystock hat der Knabe geordert?
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 18:03:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Trade ist wohl fett in die Miesen gelaufen. Doppelt gelitten...:look:

      ...wie die Leute mit ihrem Geld umgehen*tztztz*:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.12.03 21:08:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn er Plus gemacht hätte,hätte er dann auch geklagt?!:laugh:

      Jau,diese Met@box hat schon viele fertig gemacht,gelle!:D


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