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    Wehren gegen Betrug und Lüge, wieder mal Ebay - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.04 13:06:59 von
    neuester Beitrag 08.01.04 17:24:42 von
    Beiträge: 7
    ID: 808.853
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      schrieb am 08.01.04 13:06:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:
      Ein Bekannter kauft Sachen bei Ebay, holt sie ab und bezahlt sie bar, ohne Quittung. Sache ist anders als in Beschreibung, es riecht bereits nach Betrug, Rückabwicklung wird abgelehnt.
      Bekannter erstattet Strafanzeige und strebt Zivilverfahren an. Jetzt plötzlich behauptet Verkäufer, dass Geld nicht gezahlt wurde und verlangt "Zahlung".
      nach dem Schriftverkehr (Verkäufer hält Sache für "erledigt", verweigert Rückabwicklung etc. und hat 1 Monat nach der Auktion nie nach Zahlung verlangt, ist zudem durch Ebay schon gesperrt worden) wird jeder Richter eindeutig wissen, was passiert ist.
      Beweisen das gezahlt wurde, kann man aber hier nicht. Und vermutlich tauchen falsche Zeugen auf.

      Was tun?
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 13:12:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      hat er sich denn keine Quittung geben lassen?

      mein Gott, Bargeld ohne Bestätigung riecht doch nach dunklen Machenschaften

      wird wohl sinnlos werden vermute ich
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 13:46:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Über welchen Betrag reden wir denn hier?
      Bei kleineren Beträgen lohnt sich Klagen eh nicht, und bei größeren Beträgen MUSS man doch irgendeinen Nachweis (im eigenen Interesse) verlangen - ansonsten hat man wohl auch den Schaden zu tragen. Lug und Betrug ist heutzutage nun mal Gang und Gebe - davon können die meisten hier doch sicher ein Lied singen ;)

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 14:24:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es geht um ca. 300 EUR.
      Okay, dann hätten wir ja hier ein perfektes Verbrechen:

      Man verkaufe einen PC bei Ebay für, sagen wir mal 660 EUR, nagelneu (gerade bei Aldi gekauft) und verkaufe ihn bei Ebay, Selbstabholung wohlgemerkt (leider habe ich auch kein Konto, bitte Geld in Bar mitbringen.
      Man übergibt ihn auch, jeder Zweite kommt mit Sicherhiet alleine und will auch keine Quittung. Will er eine, bekommt er eine, von einem Freund, der mit seinem Namen unterschreibt.

      Anschliessend mahnen wir ihn, er habe nicht gezahlt.
      Soll ja 100 % durchgehen, Rendite sehr hoch. Warum noch Wertpapiere?
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 14:32:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mahnung, hmm
      wofür? PC!
      habe nie einen erhalten!!:D

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      schrieb am 08.01.04 14:37:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich etwas verkaufe und der Käufer holt es bei mir zuhause ab, dann bekommt er es doch nur gegen Barzahlung oder wenigstens einen Scheck.Dies dürfte der normale Weg sein, wenn Richter hier anders entscheiden ist dies doch weltfremd.
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 17:24:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @jxs

      Dohoch, meine 8 Brüder waren dabei und versichern das an Eides Statt, genau wie meine Nachbarin!
      Ausserdem ist es doch sehr seltsam, dass Du das erst jetzt behauptest, nachdem ich die Zahlung verlangt habe.
      Zahl`endlich!

      @ unruhhr

      Danke, Danke, Danke- genau so sehe ich das eigentlich auch. Zumal in diesem Fall schriftlich bei Ablehnung der Rückabwicklung erklärt wurde, dass man sie Sache „für erledigt hält“.
      Aber: In solchen miesen Fällen tauchen dann falsche Zeugen auf. Was dann?
      Nach meiner Erfahrung hat der Richter „die Arschseite“ sofort raus. Ich habe aber keine Erfahrung, wie er dann in der Regel entscheidet.


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