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    ****** SPEKULATIONSSTEUER - VERFASSUNGSWIEDRIG ?!! ****** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.03.04 00:21:35 von
    neuester Beitrag 09.03.04 12:17:19 von
    Beiträge: 13
    ID: 831.767
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      schrieb am 09.03.04 00:21:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      WirtschaftsWoche - Geld
      Spekulationsteuer verfassungswidrig?
      Montag 8. März 2004, 19:15 Uhr



      Diese Geldanlage ist kaum zu toppen: sechs Prozent Zinsen im Jahr, garantiert vom deutschen Staat. Gibt es nicht? Und ob! Diese Performance werden etliche Anleger einstreichen, die ihre Spekulationsgewinne in den vergangenen Jahren brav versteuerten, sich aber mit einem Einspruch dagegen wehrten. Hintergrund: Schon seit Jahren streiten Juristen, ob die Steuer verfassungskonform ist. Bestand hat sie bis heute, aber am Dienstag, 9. März, wird das Bundesverfassungsgericht die Steuer nach aller Voraussicht
      für verfassungswidrig erklären. Dann erhalten Anleger, die Einspruch einlegten, die gezahlte Steuer zurück – plus dem gesetzlich festgelegten Zins darauf, der jene sechs Prozent beträgt.


      Das bevorstehende Urteil hilft nicht nur ehrlichen Steuerzahlern. Auch die Hinterzieher warten mit Interesse auf den Spruch aus Karlsruhe, der sogar eine Änderung der noch frischen Steueramnestie erzwingt. Dass das Gericht die Spekulationsteuer als verfassungswidrig ablehnt, daran zweifelt unter Juristen kaum einer. „Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“ Denn sie krankt daran, dass die Finanzbeamten sie nicht eintreiben können.

      Jedenfalls nicht von allen – noch nicht mal von den meisten. Die Steuer zahlt bisher meist nur, wer sie freiwillig erklärt. Und das ist die Minderheit der Anleger. Wer ein Wertpapier innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder abstößt, muss den Kursgewinn versteuern. Theoretisch. Doch praktisch haben die Finanzbeamten nahezu keine Chance, diesen Spekulationsgewinnen auf die Spur zu kommen.

      Wie groß die Defizite beim Eintreiben der Steuer sind, offenbarte sich erneut im November in der Verhandlung vor den Verfassungsrichtern. Sie wollten sich ein Bild von der Lage in den Ämtern machen. Das bekamen sie. Wilfried Speckhardt, Amtsrat beim Finanzamt Darmstadt und als Zeuge geladen, sagte freimütig: „Die Banken mauern.“ Solange das Bankgeheimnis die Geldhäuser schütze, blieben Finanzbeamte und Fahnder chancenlos vor der Tür.

      Tabus

      Die Banken müssen Kundendaten nur herausrücken, wenn die Beamten einen konkreten Verdacht gegen einen Anleger haben – und das ist selten. Sammelabfragen jedenfalls sind tabu. Weil die Finanzbeamten den Schummlern nicht auf die Schliche kommen, fällt die Steuer. Denn im ähnlich gelagerten Fall der früheren Zinsbesteuerung hatte das Verfassungsgericht bereits festgelegt: Wenn das Eintreiben einer Steuer vom Staat „weit gehend nicht durchgesetzt“ werden kann, dann darf er sie nicht erheben – „symbolische Gesetze sind verfassungswidrig“, so Richter Winfried Hassemer, Vizepräsident der Grundgesetzhüter und Vorsitzender des Zweiten Senats, der über die Spekulationsteuer richten wird.

      Die Steuerehrlichen, die einen Einspruch eingelegt haben, können jubeln. Ein Frankfurt-Anleger reibt sich schon die Hände: „Wenn ich mein Geld zurückbekomme, dann schmeiß ich eine Party.“ Wo Frohsinn herrscht, ist Gram nicht weit.

      Richtig ärgern muss sich, wer zwar in der Boomphase brav seine Aktiengewinne ins Steuerformular eintrug, aber den anschließenden Einspruch versäumte. „Das sind die Dummen, die gar nichts abbekommen“, sagt der Landshuter Steuerberater Thomas Küffner. Ohne den schriftlichen Widerstand werden Steuerbescheide rechtskräftig – Geld zurück gibt es in diesem Fall selbst dann nicht mehr, wenn die Steuer verfassungswidrig war.

      Wer seine Gewinne ohnehin nie angegeben hat, für den ändert sich mit einer Verfassungswidrigkeit der Steuer rein rechtlich zunächst nichts: Er bleibt ein Steuerhinterzieher. Denn über die Gültigkeit einer Steuer haben die Richter zu entscheiden – und nicht der Einzelne im Alleingang. Wird der Sünder enttarnt, muss er deshalb die Steuern bis zu 13 Jahre zurück nachzahlen (plus sechs Prozent Zinsen) und landet außerdem vor Gericht. Jedenfalls dann, wenn noch keine fünf Jahre seit der Schummelei vergangen sind. Es drohen zusätzlich zur Steuernachzahlung eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall Haft.

      So viel zur abschreckenden Theorie, die Praxis sieht weit freundlicher aus. Denn dass die Steuer wohl gekippt wird, kann dem Angeklagten dazu verhelfen, vor dem Strafgericht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Raimund Weyand sagt: „Ein guter Verteidiger kann das Strafmaß bei einer verfassungswidrigen Steuer auf ein kleines Bußgeld herunterdrücken oder sogar die Einstellung des Verfahrens durchsetzen.“

      Risiko

      Um eine Steuernachzahlung kommt der ertappte Sünder aber auch mit dem besten Anwalt nicht herum. Bleibt die Frage, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden. Genau an diesem Punkt wird es am Dienstag für Steuersünder besonders spannend.

      Denn die Verfassungsrichter entscheiden nicht nur über die Steuer an sich, sie heben oder senken zugleich den Daumen über das Bankgeheimnis. Steuerprofessor Lang: „Die Richter könnten die Vorschrift für nichtig erklären.“ Die Folge: Die Finanzbeamten dürften sich dann von der Bank die kompletten Daten über Aktiengeschäfte ihrer Kunden liefern lassen – auch ohne Verdacht gegen einen Einzelnen. Damit steigt zwar die Gefahr, entdeckt zu werden. Aber aufgeflogen sind Sünder damit noch lange nicht.

      Denn selbst wenn die Finanzbeamten alle Daten haben, stehen sie vor dem nächsten Problem: Sie müssen die Fakten verarbeiten – und das ist mühsam. Denn von den Banken bekommen die Beamten keine Listen, auf denen säuberlich die steuerpflichtigen Spekulationsgewinne untereinander stehen. Die meisten Geldhäuser würden nur ihre Orderbücher zur Verfügung stellen, auf denen die Ein- und Ausbuchungen von Wertpapieren vermerkt sind, oft auf Microfiches und in unverständlichen Abkürzungen.

      Daraus die tatsächlichen Spekulationsgewinne dem einzelnen Kunden zuzuordnen, ist wahre Sisyphusarbeit. Bis die nachzuzahlenden Steuern beim Gros der Schummler ausgerechnet wären, werden viele Nachzahlungsansprüche des Fiskus wohl verjährt sein. Um sich künftig nicht mehr in solche Arbeit zu verstricken, gehen die Finanzämter jetzt mit neuen Methoden auf die Pirsch.

      Nulltarif

      Wer sein Glück lieber nicht auf die Probe stellen will, der kann sich mit der seit Januar gültigen Amnestie aus der Affäre ziehen. Und das wohl zum Nulltarif. Der Staat bietet Sündern bis 31. März 2005 Straffreiheit an, wenn sie freiwillig ihre verheimlichten Einnahmen offenbaren. Bisher kostet diese Erklärung einen reuigen Anleger 15 Prozent seiner Spekulationsgewinne. Das Karlsruher Urteil könnte diesen Tarif aber auf null reduzieren. Lang: „Mit der Verfassungswidrigkeit der Steuer wird die Amnestie in diesem Punkt hinfällig.“ Sie wird dann wohl behandelt wie die bereits 1996 für verfassungswidrig erklärte Vermögensteuer. Die müssen Schummler nacherklären, aber nicht nachzahlen. Sie sind für lau aus dem Schneider.

      Ein lukratives Angebot, vor dem dennoch viele Anleger zurückschrecken werden. Denn sie fürchten, nach der Amnestieerklärung als Steuerhinterzieher gebranntmarkt zu sein. Eine berechtigte Sorge, denn das Schuldeingeständnis wandert in die Steuerakte, die der Finanzbeamte jedes Jahr auf seinen Schreibtisch holt (siehe WirtschaftsWoche 8/2004).

      Um diese Fragen muss sich einer keine Gedanken machen: der emeritierte Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke. Er hatte die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, über die jetzt entschieden wird. Reich wird Tipke mit seinem Sieg in Karlsruhe nicht. Sein umstrittener Spekulationsgewinn betrug nur 897 Euro.


      ;) :lick: :D
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 07:23:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...und auch hier werden die richter uns wieder beweisen, wie gern sie ihre " unabhängigkeit" ausspielen und das recht haben und recht bekommen in deutschland völlig verschiedene sachen sind

      ich bin mir sicher, das es zu keinem gerechten urteil kommt, bei dem die wenigen " dummen" (darum gehts ja) ihre bezahlten steuern zurückbekommen
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 07:26:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Berta Roker

      vorstellen kann ich es mir auch das es anders kommt - aufgrund der vielleicht doch nicht so unabhängigen richter - auf der anderen seite würden sich das bverfg mit einer anders lautenden entscheidung teilweise wirklich schon lächerlich machen und ihrer eigenen existenzgrundlage berauben

      aber wir wissen ja in 154 min. mehr ;-) gruß
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 07:40:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Denn die Verfassungsrichter entscheiden nicht nur über die Steuer an sich, sie heben oder senken zugleich den Daumen über das Bankgeheimnis. Steuerprofessor Lang: „Die Richter könnten die Vorschrift für nichtig erklären.“ Die Folge: Die Finanzbeamten dürften sich dann von der Bank die kompletten Daten über Aktiengeschäfte ihrer Kunden liefern lassen – auch ohne Verdacht gegen einen Einzelnen.
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      na, das wird wohl ein pyrrhussieg!
      Die Spekusteuereinnahmen sind dann zwar teilweise wieder weg, aber gleichzeitig ist das Bankgeheimnis passè!
      Und das war ja wohl dem deutschen Fiskus schon lange ein Dorn im Auge.

      Über was für Summen sprechen wir hier eigentlich, bzgl. der fälligen Rückerstattungen, sofern das Urteil anlegerfreundlich ausfällt, gibt`s da Schätzungen?

      Denke, bevor man vom FA sein Geld wieder sieht, wird in jedem Fall erst mal eine Menge Wasser den Rhein runterfließen....
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 07:44:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      wenn die Richter eine Entscheidung "nach Kassenlage" wählen, kann man den Rechtsstaat wohl entgültig vergessen!

      Dann gilt nur noch: Staat bescheißen, wie und wo es auch nur geht!

      Das währe wohl das Einzige, denkbare Fazit.

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      schrieb am 09.03.04 07:52:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      b :look:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:21:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für `98 zahlte ich fast 50 Tsd SpekuSt. nach. Die Jahre danach machte ich SpekuVerluste. Als ich das gegenüber dem FA angab, sagte mir meine Sachbearbeiterin, daß es so was noch nicht gegeben hat. "Da muss ich zuerst meinen Chef befragen, wie das läuft".
      Jetzt frag ich mich wie viele Steuersünder muß es in diesem Kreis, der über 100.000 Einwohnwer hat, geben. 8 Prozent der Deutschen sind Anleger.
      Gehe ich von 15.000 Steuerpflichtigen aus und davon 8 % Anleger, so müssten 1.200, außer mir noch 1.199 Aktionäre da sie.
      Und da frage ich mich, alle ohne Spekugewinne ???
      (Vielleicht war meine Sachbearbeiterin aber auch nur bei der Schulung nicht dabei, welche die Verrechnung von Spkeuverlusten beinhaltete).
      Gruß Clouse
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:24:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      sie meinte mit "das es sowas noch nicht gegeben hat" wohl das jmd. spekusteuer gezahlt hat ;-))
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:26:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ohne das Eine geht ja das andere nicht
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:30:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Na dann bin ich mal gespannt :lick:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 09:14:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mein Tipp:

      Steuer ist verfassungswidrig und der Gesetzgeber wird aufgefordert bis z.B. 31.12.2004 eine verfassungsmäßige Regelung herbeizuführen.

      Gruß Barny
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 09:41:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      wie auch immer das urteil ausfällt. eines steht jetzt schon fest:
      deutschland ist zu einem schmierentheater verkommen. und die ganze welt lacht und ist schon gespannt, welche sau als nächstes stück über die nationale bühne oder durchs dorf getrieben wird...

      mich würde nicht mal wundern, wenn plötzlich die bundespräsidentenkandidatenvorauswahl nochmal von vorn beginnt, weil man sich nun weder für mann noch für frau entscheiden kann...und der populäre daniel kübelböck das hohe amt bekleiden soll:D (dieter bohlen als graue eminenz könnte dann geschickt im hintergrund schwarz-rot-goldene fäden ziehen...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 12:17:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Meine ersten Gedanken zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
      Ein Urteil, das aufhorchen läßt.
      Ein interessantes Urteil.
      Ein bahnbrechendes Urteil.
      Ein ausgewogenes Urteil.
      Ein Urteil, mit dem alle leben können.
      Ein faires Urteil.
      Ein Urteil, mit dem wir zufrieden sein können.
      Aber auch: Ein unbequemes Urteil.
      Insgesamt:
      Ein gutes Urteil.


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