Biotest .... Turnaround des Jahres 2004 (Seite 4)
eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
neuester Beitrag 01.11.23 15:00:59 von
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... Also entweder hat da jemand geschnarcht, weil das ja keine neue Entwicklung ist (wenn die Begründung stimmt - alle 7 Jahre).
... Oder das hat System in Bezug auf die Annahme quote. Glaube ich aber nicht, weil da steht "die genauen finanziellen Auswirkungen werden ermittelt"... Klingt eher nach ausgeschnarcht und Adhoc festgestellt.
Im Risikoteil zu Q3/2021 ist kein Wort von dem Sachverhalt zu finden.
... Oder das hat System in Bezug auf die Annahme quote. Glaube ich aber nicht, weil da steht "die genauen finanziellen Auswirkungen werden ermittelt"... Klingt eher nach ausgeschnarcht und Adhoc festgestellt.
Im Risikoteil zu Q3/2021 ist kein Wort von dem Sachverhalt zu finden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.163.009 von cercado am 08.12.21 21:31:55Ja, unglaublich.
Irgendwie auch ein Eingeständnis dass man geschäftspolitisch auf dem Holzweg ist, oder?
Das dürfte die Annahmequote für das Übernahmeangebot erhöhen.
Irgendwie auch ein Eingeständnis dass man geschäftspolitisch auf dem Holzweg ist, oder?
Das dürfte die Annahmequote für das Übernahmeangebot erhöhen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.703.486 von Bauglir am 26.10.21 11:46:59Ja, da hast Du Recht, dass beim Beherrschungsvertrag der Anteil an den Vorzügen keine Rolle spielt, hatte ich nicht bedacht.
So wird es auch in Punkt 16.3 der Angebotsunterlage erläutert, mit dem Hinweis, dass man in den nächsten drei Jahren keinen Beherrschungsvertrag anstrebe.
Ob so ein Hinweis verbindlich ist? Wohl eher nicht.
Ich meine aber vor allem, dass das doch recht teuer käme, einen Beherrschungsvertrag anzustreben, weil man ja dann das ganze Volumen der Vorzugsaktien im Streubesitz mit einer Garantiedividende unterlegen muss, die den Kurs hochtreibt.
Wenn die Kurse der Vorzüge so bleiben, wird das Angebot sicher von etwa null Vorzugsaktionären angenommen werden.
Beherrschungsvertrag wäre nicht schlecht, scheint aber doch etwas schwierig zu werden für die Aktionäre, in den Genuss zu kommen..
Wird dann erst ein Delistingangebot kommen?
Griffols hätte danach drei Jahre Zeit, um möglichst günstig Vorzugsaktien einzusammeln und den anteil zu erhöhen.
Aber rechtlich ist das sicher heikel, Biotest zu integrieren, ohne Beherrschungsvertrag oder Squeeze-out.
Soll man jetzt mit Stamm- oder mit Vorzugsaktien investiert bleiben? 🤔
Aus der Angebotsunterlage Punkt 9.4:
" 9.4 Mögliche Strukturmaßnahmen hinsichtlich der Biotest AG
Die Bieterin beabsichtigt, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug des Angebots und des Anteilskaufvertrags einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen (vgl. dazu
Ziffer 16.4 dieser Angebotsunterlage).
Die Bieterin beabsichtigt zudem zu prüfen, ob sie nach Vollzug des Angebots und des Anteilskaufvertrags einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel im regulierten Markt anregt (sog. Delisting, siehe Ziffer 16.6 dieser Angebotsunterlage).
Die Bieterin hat darüber hinaus keine Absichten, bei der Biotest AG strukturelle Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere beabsichtigt die Bieterin nicht darauf hinzuwirken, in den drei Jahren nach Vollzug dieses Angebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG abzuschließen."
So wird es auch in Punkt 16.3 der Angebotsunterlage erläutert, mit dem Hinweis, dass man in den nächsten drei Jahren keinen Beherrschungsvertrag anstrebe.
Ob so ein Hinweis verbindlich ist? Wohl eher nicht.
Ich meine aber vor allem, dass das doch recht teuer käme, einen Beherrschungsvertrag anzustreben, weil man ja dann das ganze Volumen der Vorzugsaktien im Streubesitz mit einer Garantiedividende unterlegen muss, die den Kurs hochtreibt.
Wenn die Kurse der Vorzüge so bleiben, wird das Angebot sicher von etwa null Vorzugsaktionären angenommen werden.
Beherrschungsvertrag wäre nicht schlecht, scheint aber doch etwas schwierig zu werden für die Aktionäre, in den Genuss zu kommen..
Wird dann erst ein Delistingangebot kommen?
Griffols hätte danach drei Jahre Zeit, um möglichst günstig Vorzugsaktien einzusammeln und den anteil zu erhöhen.
Aber rechtlich ist das sicher heikel, Biotest zu integrieren, ohne Beherrschungsvertrag oder Squeeze-out.
Soll man jetzt mit Stamm- oder mit Vorzugsaktien investiert bleiben? 🤔
Aus der Angebotsunterlage Punkt 9.4:
" 9.4 Mögliche Strukturmaßnahmen hinsichtlich der Biotest AG
Die Bieterin beabsichtigt, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug des Angebots und des Anteilskaufvertrags einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen (vgl. dazu
Ziffer 16.4 dieser Angebotsunterlage).
Die Bieterin beabsichtigt zudem zu prüfen, ob sie nach Vollzug des Angebots und des Anteilskaufvertrags einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien zum Handel im regulierten Markt anregt (sog. Delisting, siehe Ziffer 16.6 dieser Angebotsunterlage).
Die Bieterin hat darüber hinaus keine Absichten, bei der Biotest AG strukturelle Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere beabsichtigt die Bieterin nicht darauf hinzuwirken, in den drei Jahren nach Vollzug dieses Angebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG abzuschließen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.631.953 von honigbaer am 18.10.21 23:12:23
honigbaer,
das Aktiengesetz verlangt für den Beherrschungsvertrag einen HV-Beschluss mit Dreiviertelmehrheit, über diese verfügt Tiancheng bzw. Grifols längst. Ein Mindestanteil am Grundkaiptal der Gesellschaft ist hierfür (anders als beim Squeeze Out) nicht erforderlich.
Gruß
Bauglir
Zitat von honigbaer: [...]Obwohl ein Beherrschungsvertrag ja noch inweiter Ferne ist, wegen des geringen Anteils des Bieters an den Vorzugsaktien.
honigbaer,
das Aktiengesetz verlangt für den Beherrschungsvertrag einen HV-Beschluss mit Dreiviertelmehrheit, über diese verfügt Tiancheng bzw. Grifols längst. Ein Mindestanteil am Grundkaiptal der Gesellschaft ist hierfür (anders als beim Squeeze Out) nicht erforderlich.
Gruß
Bauglir
Tatsächlich etwas unerklärlich.
Vielleicht muss man doch gleiche Preise bieten, weil die Transaktion bzw Vertragsgestaltung mit unterschiedlichen Preisen für Stamm- und Vorzugsaktien von der BAFIN hinterfragt wird.
Oder die höheren Kurse greifen bereits späteren Strukturmaßnahmen voraus, bei einem späteren Beherrschungsvertrag müsste Grifols wäre der Unternehmenswert je Aktie wohl für beide Aktienkategorien gleich. Obwohl ein Beherrschungsvertrag ja noch inweiter Ferne ist, wegen des geringen Anteils des Bieters an den Vorzugsaktien.
Vielleicht muss man doch gleiche Preise bieten, weil die Transaktion bzw Vertragsgestaltung mit unterschiedlichen Preisen für Stamm- und Vorzugsaktien von der BAFIN hinterfragt wird.
Oder die höheren Kurse greifen bereits späteren Strukturmaßnahmen voraus, bei einem späteren Beherrschungsvertrag müsste Grifols wäre der Unternehmenswert je Aktie wohl für beide Aktienkategorien gleich. Obwohl ein Beherrschungsvertrag ja noch inweiter Ferne ist, wegen des geringen Anteils des Bieters an den Vorzugsaktien.
Kann jemand den Überangebotspreis der VZ erklären?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.354.559 von Andrija am 17.09.21 11:33:58Aber vom Squeeze-out ist man noch weit enfernt, denn man hat ja bisher kaum Vorzugsaktien.
"Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG hält wiederum 17.783.776 Stammaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals und von ca. 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft) und 214.581 Vorzugsaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 0,54 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft)."
"Die Bieterin beabsichtigt derzeit nicht, nach Vollzug des Anteilskaufvertrages und der Durchführung des Übernahmeangebotes in naher Zukunft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Zielgesellschaft anzustreben."
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Keine Mindestannahmequote und das Angebot wird natürlich erst nach Gestattung der Angebotsunterlage durch BAFIN veröffentlicht.
Also in 2-5 Wochen, habe die genauen Fristen jetzt nicht parat und die Mindest- und Höchstdauer der Annahmefrist ist ja auch gesetzlich geregelt.
"Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG hält wiederum 17.783.776 Stammaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals und von ca. 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft) und 214.581 Vorzugsaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 0,54 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft)."
"Die Bieterin beabsichtigt derzeit nicht, nach Vollzug des Anteilskaufvertrages und der Durchführung des Übernahmeangebotes in naher Zukunft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Zielgesellschaft anzustreben."
https://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielge…
Keine Mindestannahmequote und das Angebot wird natürlich erst nach Gestattung der Angebotsunterlage durch BAFIN veröffentlicht.
Also in 2-5 Wochen, habe die genauen Fristen jetzt nicht parat und die Mindest- und Höchstdauer der Annahmefrist ist ja auch gesetzlich geregelt.
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