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    Arbeitslosengeld 2 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.04 20:27:13 von
    neuester Beitrag 05.08.04 09:24:00 von
    Beiträge: 7
    ID: 887.230
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      schrieb am 01.08.04 20:27:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nabend,

      bin weder arbeitslos noch gehe ich davon aus, daß ich es werde, aber

      foglendes würde mich dennoch interessieren :

      Welche Vermögensgegenstände bzw. Anlagen sind bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 erlaubt. Bzw. welche Vermögensgegenstände und Anlagen müssen vor Bezug des Arbeitslosengeldes 2 erst "verbaucht" werden ? Wo gibts da genaue Infos ?
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 20:39:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Minister Clement will behilflich sein!
      Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hat Kritik an den Anträgen zum ALGII scharf zurückgewiesen. Die Fragen seien keineswegs zu kompliziert und in "einer halben bis dreiviertel Stunde" zu beantworten. Die Kritik dokumentiere, dass sich viele Betroffene nicht rechtzeitig um die nötigen Informationen kümmern: "Wer nicht zurecht kommt", so Clement, "soll mich anrufen."
      Telefon: 030 - 20 14 76 00
      Fax: 030 - 20 14 70 10
      Email: w.clement@bmwa.bund.de

      Hotline (Arbeitsministerium): 01 888 - 61 57 600 (kostenlos)


      Quelle: http://www.hessen.dgb.de/themen/Sozialpolitik/aloII/bwt


      ;
      Avatar
      schrieb am 01.08.04 21:59:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, ruf den Arsch an.
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 09:01:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Angst vor Hartz IV in Thüringen
      Immer mehr Konto-Auflösungen

      In Thüringen heben nach Informationen der "Thüringer Allgemeinen" zunehmend Sparer Geld von ihren Konten und denen ihrer Kinder ab. Sie wollten so erreichen, dass sie beim Antrag für das neue Arbeitslosengeld II unter die Vermögensgrenze fallen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf führende Mitarbeiter mehrerer Geldinstitute. Die Kreditinstitute reagierten bereits mit speziellen Schulungen ihrer Mitarbeiter. Viele der Kunden wüssten noch nicht, was mit der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform auf sie zukomme, weshalb die Banken und Sparkassen mit starkem Beratungsbedarf rechneten, schreibt das Blatt
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 09:16:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      also ich denke , wer etwas hat , schafft sein Geld ins Ausland. Die Ösis wahren ja das Bankgeheimnis.Dann scheißen wir halt auf die 15% Quellensteuer. Jetzt untergraben die Sozen auch noch die Banken in Deutschland :laugh::laugh::laugh:

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      schrieb am 05.08.04 09:18:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      BRD= Bananenrepublik Deutschland
      Avatar
      schrieb am 05.08.04 09:24:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Laut Bundesregierung dürfen Hilfeempfänger künftig mehr von ihrem Zuverdienst behalten. ?Erst ab einem Zuverdienst von monatlichen 1501 Euro brutto wird jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab monatlichem Bruttolohn von 691 Euro)?, heißt es in einer Erläuterung zum Gesetz. Reine Schönfärberei: Klaus Pohl, Berliner Vertretung der Bundesagentur für Arbeit, hat ausgerechnet: Ledige Sozialhilfebezieher dürfen am Ende ganze 10 Euro mehr, ledige Arbeitslosenhilfebezieher 10 Euro weniger hinzuverdienen. Bei einem Minijob bis 400 Euro werden 85 Prozent des Verdienstes vom Arbeitslosengeld II abgezogen, Fahrkosten und Ausgaben für Arbeitskleidung werden nicht mehr anerkannt.


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