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    Gleiches Recht für Alle: So trickst man jetzt clever , um Hartz IV zu optimieren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.04 12:27:06 von
    neuester Beitrag 12.08.04 21:26:46 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 12.08.04 12:27:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Arbeitslosigkeit näher sich immer mehr dem Unternehmertum - pervers, aber wahr! So wird künftig geterickst:


      SPIEGEL:

      "Was Berater nicht gerne verraten

      Von Michael Kröger

      Die seit Mitte Juli verschickten Anträge für das Arbeitslosengeld II fließen nur spärlich an die Agenturen zurück. Die Betroffenen sind vorsichtig - zu Recht. Wer nicht aufpasst, kann viel Geld verlieren. DGB und Arbeitslosenverbände geben vier wichtige Tipps für Antragsteller.



      DPA
      Agentur für Arbeit: Tipps sind nicht Aufgabe der Berater
      Bonn/Nürnberg - Im Raum 45 der Arbeitsagentur Bonn herrscht Leere. Nur vereinzelt finden sich Ratsuchende an den acht provisorisch eingerichteten Beraterplätzen der zentralen "Antragsannahme Arbeitslosengeld II" ein, die Plätze im Warteraum sind verwaist. Doch trotz der ermüdenden Hitze an diesem Augusttag hätten die Mitarbeiter der Arbeitsagentur lieber mehr Besucher. Denn wenn hier nicht bald Leben einkehrt, droht zum Jahresende das Chaos.

      Bisher sind von 4500 verschickten Formularen erst 300 ausgefüllt zurückgekommen. Doch die Bonner liegen damit immerhin noch deutlich über dem Durchschnitt. Bis Anfang August hatte der Rücklauf bundesweit gerade einmal 37.700 betragen - bei mehr als 880.000 Anträgen, die bis zum Ende letzter Woche an Arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger verschickt worden waren. Und die eigentliche Flut kommt erst noch. Insgesamt sind rund 2,2 Millionen Anträge auf das neue Arbeitslosengeld II (ALG-II) zu bearbeiten.

      Eine Mitschuld für die zögerliche Reaktion der Betroffenen gibt die Arbeitsagentur den Medien. "In der Öffentlichkeit ist da einiges falsch oder verzerrt dargestellt worden, was zur Verunsicherung der Antragsteller beigetragen hat", sagt Günter Holzum, ALG-II-Experte bei der Bundesagentur-Regionaldirektion Nordrhein Westfalen. So sei das Ausfüllen der Anträge längst nicht so schwierig, wie allgemein behauptet. "Außerdem steht jedem Antragsteller ein Berater für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung".

      Vermögen ist nicht gleich Vermögen

      Formal werden die meisten Anträge nach der Beratung voraussichtlich richtig und vollständig ausgefüllt sein - unsicher ist allerdings, ob sie auch in jedem Fall den Interessen der Antragsteller Rechnung tragen. Nach den Vorschriften des ALG-II-Gesetzes, ist Vermögen nämlich nicht gleich Vermögen. Je nachdem, wie man sein Erspartes sortiert, ergeben sich ganz unterschiedliche Beträge, die die Arbeitsagenturen monatlich überweisen.


      Tipp 1: Vorhandenes Vermögen nutzen, um Schulden zu tilgen


      Ein Hartz-IV-Antragsteller sollte zunächst möglichst alle Schulden bezahlen, bevor er seinen Antrag einreicht. Denn bei der Prüfung der Vermögensverhältnisse betrachten die Agenturen nur das Guthaben, nicht die Schulden. Die Folge: Wer bei Abgabe des Antrags mehr Geld als den geschützten Freibetrag besitzt, aber gleichzeitig Schulden hat, verliert gleich doppelt. Denn er muss zunächst das Geld für seinen Lebensunterhalt verbrauchen, das er eigentlich zum Schuldentilgen verwenden könnte.

      In Betracht kommt dabei alles was der Antragsteller zu Geld machen kann: Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere oder Lebensversicherungen aber auch nicht selbst genutzte Immobilien. Bis auf einen Freibetrag muss er das Geld erst verbrauchen, bevor er von der Agentur als bedürftig eingestuft wird.

      Geschützt bleibt lediglich ein Vermögen in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr, maximal jedoch 13.000 Euro. Den gleichen Freibtrag kann auch der Partner in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht dem Antragsteller ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro je Person für besondere Ausgaben zu, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt und zur so genannten Bedarfsgemeinschaft zählt. Etwas besser sind ältere Arbeitslose gestellt. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, kann pro Lebensjahr einen Freibetrag in Höhe von 520 Euro - maximal aber 33.800 Euro - geltend machen.

      Tipp 2: Versicherungsklauseln ändern


      Auch beim Thema Lebensversicherung lässt sich mit einem formalen Kunstgriff viel Geld sichern. Nach dem ALG-II ist ein besonderer Freibetrag für die Altersvorsorge vorgesehen, der ebenfalls 200 Euro für jedes vollendete Lebensjahr beträgt. Diesen Freibetrag gibt es aber nur, wenn sichergestellt ist, dass man bis zum Rentenalter nicht an das Geld herankommt. Herkömmliche Policen erfüllen diese Voraussetzung nicht, denn sie können vorzeitig zurückgekauft und aufgelöst werden.



      DER SPIEGEL
      Grafik: Das Modell "Arbeitslosengeld II"
      Gewerkschaften und Arbeitsloseninitiativen raten deshalb, die Verträge mit den Versicherern vor Antragstellung abzuändern. Eine Klausel, die einen Verwertungsausschluss bis zur Höhe des Freibetrages vorsieht, räumen inzwischen die meisten Gesellschaften ein.


      Aus dem gleichen Grund empfehlen die Experten übrigens auch Verträge nach dem Riester-Modell, denn die Ersparnisse daraus seien auch anrechnungsfrei.

      Tipp 3: Schnell Wohngeld beantragen


      Um grobe Härten abzufedern, ist im ALG-II ein befristeter Zuschlag in Höhe von maximal 160 Euro vorgesehen, der zumindest im ersten Jahr rund zwei Drittel des Einkommensverlusts beim Übergang zum Arbeitslosengeld II ausgleichen soll. In die Berechnung dieses Verlusts fließt aber auch früher bezogenes Wohngeld mit ein. Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen rät Erwerbslosen deshalb dringend, noch möglichst schnell Wohngeld zu beantragen.

      Tipp 4: Härtefallzuschuss nutzen


      Und noch einen Trick verrät Künkler, den Hartz-IV-Antragsteller wohl kaum von den Beratern der Agenturen bekommen dürften: Normalerweise wird der so genannte Härtefallzuschuss nur gewährt, wenn der Arbeitslosengeld-II-Empfänger unmittelbar zuvor noch Arbeitslosengeld bezogen hat. Diejenigen, deren Bezug vor Ablauf des Jahres ausläuft, würden leer ausgehen.



      DDP
      Arbeitslosengeld-II-Antrag: Spärlicher Rücklauf
      Nun lässt sich aber die Zahlung des Arbeitslosengeldes ohne Probleme unterbrechen - etwa durch die Aufnahme einer befristeten Tätigkeit, durch den Besuch von Weiterbildungskursen, die Teilnahme an Seminaren oder den Versuch, sich Selbständig zu machen. Anschließend wird dann das Arbeitslosengeld weiter gezahlt, bis der Zwölf-Monatszeitraum vorüber ist.

      Die Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs sei ohne Nachteile möglich, habe aber einen großen Vorteil, sagt Künkler: Denn nur wer nahtlos vom Arbeitslosengeld ins Arbeitslosengeld II rutscht, hat den Anspruch auf den Härtefallzuschuss.


      "Nicht Aufgabe der Berater"

      Eine genaue Lektüre des Kleingedruckten lohnt sich also, ebenso wie eine kompetente Beratung. Denn die Bundesagentur sieht sich nicht in Pflicht, auf solche Schliche hinzuweisen. "Tipps zu geben, wie man sein persönliches Vermögen sortiert, ist nicht Aufgabe der Berater", erklärt lapidar eine Sprecherin in der Nürnberger Zentrale. Auskünfte würden neutral erteilt. ALG-II-Experte Holzum dagegen beteuert, die Berater würden die Antragsteller nicht im Regen stehen lassen: "Im persönlichen Gespräch weisen wir auf einzelne unglückliche Konstellationen hin." Wer allerdings seinen Antrag lediglich schriftlich einreiche, ohne den angebotenen Beratungstermin wahrzunehmen, dem könne nicht geholfen werden.

      Natürlich komme es im Einzelfall auch darauf an, wie engagiert der Berater seinen Job mache, räumt Holzum ein - und darauf, wie gut er über die einzelnen Fallstricke informiert sei.

      Dass die Zurückhaltung bei der Beratung Methode hat, daran glauben auch nicht einmal die Kritiker. "In vielen Bezirken haben die Agenturen das Problem erkannt und bieten entsprechende Fortbildungskurse an", sagt Gerd Küster, Chef des Fachbereichs Arbeitsverwaltung in der Verdi-Landesgruppe NRW. Derzeit jedoch sei noch alles im Aufbau begriffen - mit all den Problemen, die solch ein großes Projekt mit sich bringe. Und dazu gehörten eben auch Beratungsmängel.


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,312722,00.html

      Weiter so, Deutschland....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 13:14:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die "Oberen" machens doch vor! Ich kanns den "Kleinen" nicht verdenken, wobei ich es auch nicht gutheise, so oder so.

      Das Solidaritätprinzip in unserer Gesellschaft ist doch ohnehin aufgehoben.

      Die Oberen rechnen sich mit vielen Steuerschlupflöchern bei der Steuer arm und schaufeln ihre Kohle ins Ausland.
      Zum Beispiel, Kreis Starnberg bei München, die meisten Millionäre mit dem im Verhältnis geringsten Steueraufkommen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 15:31:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Und noch einen Trick verrät Künkler, den Hartz-IV-Antragsteller wohl kaum von den Beratern der Agenturen bekommen dürften: Normalerweise wird der so genannte Härtefallzuschuss nur gewährt, wenn der Arbeitslosengeld-II-Empfänger unmittelbar zuvor noch Arbeitslosengeld bezogen hat. Diejenigen, deren Bezug vor Ablauf des Jahres ausläuft, würden leer ausgehen. "

      Stimmt diese Kommentierung denn? Im § 24 SGB II steht dazu folgendes:

      § 24

      Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld



      (1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.



      (2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen

      1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und

      2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.



      (3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr

      1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,

      2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und

      3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

      begrenzt.


      Kann man daraus interpretieren, daß z.B. ein Arbeitsloser,
      dessen ALG I am 30.11. ausläuft, diesen Zuschlag nicht bekommt. Weiß das jemand sicher, was hier Sache ist?
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 21:26:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier eine sehr interessante Begutachtung der ALG2-Fragebögen aus Sicht des

      Datenschutzbeauftragten Schlewsig-Hosteins


      http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm#ZB1


      Ein guter Tipp von Uwe Kruppa !

      http://www.forum-sozialhilfe.de/board/show_thread.php?id=879…


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