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    Das Antidiskriminierungsgesetz nimmt Gestalt an. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.04 03:40:56 von
    neuester Beitrag 15.12.04 23:43:05 von
    Beiträge: 38
    ID: 931.769
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      schrieb am 02.12.04 03:40:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Als ich die Tageszeitung vom 1.12.2004 las viel mir ein Stein vom Herzen.

      Ein neues Gesetz ist auf dem Weg. Das fehlte uns doch noch.


      Wenn der Türsteher vor der Disko in Beweisnot gerät




      Schon lange arbeitet die Koalition an einem komplizierten Gesetz mit adäquatem Namen: Antidiskriminierungsgesetz. Allmählich nimmt der Entwurf Gestalt an. "Wir sind uns im Grundsatz einig", sagt Irmingard Schewe-Gerigk, die für die Grünen verhandelt hat.



      Ein Gesetz das Deutschland wieder auf die ersten Plätze in allen International
      gemessenen Kategorien, wie Pisa, geringe Besteuerung, niedrigste Arbeitslosigkeit,
      etc. katapultieren wird scheint Dank der Interventionen von Irmingard Schewe-Gerigk
      doch noch in die richtigen Bahnen gelenkt worden zu sein.

      Endlich einmal ein Gesetz das nachhaltige Arbeitsplätze in der Justiz und
      in den vor und nach gelagerten Verwaltungen schafft.

      Ebenso ist mit einer Erweiterung der bestehenden Herzzentren in Deutschland,
      verbunden mit der Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen, zu rechnen.
      Mit der Einlieferung von Beweislast pflichtigen Vermietern, Diskothekenbetreibern
      und „nicht mehr einen Tisch freihabenden Restaurantbesitzen“ ist kurzfristig zu
      rechnen.

      Mein Dank an Rot, an Grün und besonders an Irmingard, an Schewe und an Gerigk.

      http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis.volltext.php?…
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 06:41:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      als ob man sowas per gesetz ändern/regeln könnte ???
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 07:13:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      Respekt!

      Die webpage Westdeutsche Allgemeine ist die perfekteste Parodie, die mir in letzter Zeit untergekommen ist! :look:

      Fast hätte ich den Artikel für Realität gehalten. Alles wirkt so betont ausgewogen, so korrekt, so alt68er-muffelig, so spießig.

      Aber daß das Ganze erfunden ist, merkt man spätesten beim Namen „Schewe-Gerigk“.

      Kein normaler Mensch würde sich so nennen wollen....:cool:


      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 07:18:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Prinzip der Privatautonomie war aber auch viel zu unsozialistisch. ;)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 07:43:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Umerziehung des Volkes geht in die nächste Runde.

      Wenn man schon "besonders abschreckende" Schadenersatzsätze den Gerichten vorschreiben will,
      warum richtet man für wiederholt auffällige Diskriminierer (z. B. Firmen, die ihre Leistungen nur bestimmten Zielgruppen anbieten) nicht bald schon spezielle Lager, sogenannte "Umerziehungseinrichtungen" ein?
      Nur so kann man die Justiz entlasten, die im Zweifel ja eh immer zu lasch urteilt und Wiederholungstäter ausschliessen.

      ;

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      Avatar
      schrieb am 02.12.04 09:36:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dat wesentliche am Antidiskriminierungsgesetz ist die Festlegung auf Minderheiten.

      Wat is eene Minderheit? Da stellen wir uns mal ganz dumm und denken in Grün:

      -Frauen, ca. 41 Mio.
      -Behinderte, ca. 8 Mio.
      -rassische M, ca. 10 Mio.
      -politische M, ca. 5 Mio.
      -religiöse M, ca. 8 Mio.
      -Kinder, Rentner, ca. 20 Mio.
      -Arbeitslose, Soz.-Empfänger, ca. 8 Mio.

      Das ergibt einer Gesamtzahl von 100 Mio. Minderheiteinheiten in Deutschland!:confused::D
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 09:52:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ aek

      Danke für die Übersicht:

      zuerst einmal sollte man die ganz große Diskriminierung von Frauen, Behinderten und Ausländern bei der Wehrpflicht abschaffen. Das wäre schon einmal ein großer Schritt.

      Als nächstes sollte die Diskriminierung von Freiberuflern und Lohneinkunftsempfängern bei der Gewerbesteuerpflicht abgeschafft werden und auch diesen Leuten ermöglicht werden aktiv etwas für die maroden Finanzen ihrer Kommunen zu tun.

      Dann sollte endlich die Diskriminierung von sogenannten "sozial Schwachen" aufhören, denen weder bei den Beiträgen zum Kindergarten, beim Bücher- und Pinkelgeldgeld noch bei den Zuzahlungen zu Medikamenten oder dem Führen von Prozessen noch sonst irgendwo eine Möglichkeit gegeben wird, einen aktiven Beitrag zum Erhalt unseres hohen Sozialniveaus leisten zu können.

      ;
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:27:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die "Mehrheit" in Grünensprache ist also männlich, 18 - 60 Jahre alt, deutsch, weiß, gesund, arbeitend (mittel-gutverdienend), katholisch/evangelisch, politisch nicht extrem, kein Straftäter ...

      Geschätzt ca. 20 Mio.!
      Gegenüber 100 Mio. Minderheiteinheiten!

      Sind DIE denn dann nicht auch eine Minderheit?:confused::cry:


      Und was ist wenn ich in Neukölln von einem türkischen Türsteher abgewiesen werde?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:30:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ich mich frage ist, ob dann auch die Minderheit von 3000 Linksradikalen (dschulligung, man sagt
      Autonome
      ) gegen die Mehrheit von 120 Nationalisten (dschulligung, man sagt
      Rechtsextremisten
      ) bei den nächsten Aufmärschen geschützt wird?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 10:36:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      #prinz
      Politische Minderheiten erhalten auch den Schutz des Antidiskriminierungsgesetzes!

      Es sei denn die Grünen definieren noch in GUTE und SCHLECHTE Minderheiten!:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 13:29:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank für eure Beiträge.

      Die #3 von CTD wäre ein schöner Leserbrief an die WAZ.
      Sende denen doch deinen Beitrag zu.

      @Semikolon
      Auch wenn an diesem Gesetz weitgehend unter Ausschluss der
      „Minderheit Wahlvolk“ gearbeitet wird, scheint es doch durch
      Lobbyarbeit gelungen zu sein die " besonders abschreckende
      Schadenersatzsätze“ aus dem Entwurf zu entfernen.

      Auf hossinger und PrinzValium und ihrer Definition geht ein
      Artikel in der FAZ vom 11.Nov. 2004 ein.

      Kommentar
      Alle mit allem vor den Kadi
      Von Joachim Jahn


      11. November 2004 Jeder Gemüsehändler, jeder Gastwirt und jeder Betriebsinhaber muß sich künftig so verhalten, als wäre er eine Staatsbehörde: Alle seine Kunden und alle seine Beschäftigten hat er gleich zu behandeln - wie die Göttin Justitia mit ihren verbundenen Augen. Gegenüber Angehörigen einer jeglichen Minderheit ist deshalb besondere Vorsicht angebracht, ebenso gegenüber Frauen, die in unserer Gesellschaft sogar die Mehrheit darstellen. Denn die Verweigerung eines Vertragsschlusses kann Geschäftsleute vor den Kadi bringen, gleichfalls jegliche Bevorzugung anderer Personen und bloße despektierliche Bemerkungen. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz, auf das sich die rot-grüne Koalition jetzt weitgehend verständigt hat, will die Bundesregierung sogar noch über die strengen Vorgaben aus Brüssel - die sie dort selbst mit verabschiedet hat - hinausgehen.


      http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/Do…

      Auf die voraussichtlichen Kosten geht folgender Link ein:

      http://www.deutsche-gesellschaft.de/docs/adg_ref_entwurf.do…


      2. Vollzugsaufwand

      Die Errichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verursacht Mehrausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes leistet umfassende Beratungsarbeit, führt Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Untersuchungen durch und erarbeitet Berichte und Empfehlungen. Die durch ihre Errichtung und Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten werden auf jährlich ca. 5,6 Mio. € geschätzt.


      E. Sonstige Kosten

      Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft bzw. wegen einer Behinderung vornehmen.

      Sowohl Unternehmen wie auch öffentliche Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber diskriminieren. Welche Kosten in solchen Fällen entstehen können, lässt sich nicht quantifizieren


      Da freut sich doch jeder Unternehmer oder Vermieter über die Planungssicherheit.

      Wie schon im FAZ Artikel beschrieben muss der Würstchenbudenbetreiber dem schwulen,
      Beinamputierten Neger moslemischen Glaubens auch vegetarische Kost anbieten.
      Ansonsten wird die Würstchenbude geschlossen und versteigert, die Einnahmen aus der
      Versteigerung dienen zur Entschädigungszahlung.

      Gleiches gilt für einen Vermieter, der einer wie oben beschriebene Person bei zusätzlicher
      Arbeitslosigkeit die Vermietung einer Wohnung verweigert und stattdessen einem Menschen der Minderheit „arbeitender deutscher Christ“ die Wohnung überläst.

      Wie ich finde sollten die Grünen Gesinnungsschnüffler gegen die Verrohung der Sitten in
      Deutschland weitere Maßnahmen beschließen, durchsetzen und deren Einhaltung peinlichst
      genau kontrollieren.

      Eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für sozpäd aller Art könnte die Einrichtung eines
      staatlich besoldeten Gemeindeabschnittsgesinnungsundgleichberechtigtenbevollmächtigten
      sein.

      Diesen Job hatten wir schon einmal in Deutschland. Zugegeben, die Bezeichnung war
      griffiger und ehrenamtlich, doch wir müssen (dürfen?) ja nicht in die sprachliche oder
      geistige Gedankenwelt der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts tauchen.

      Das machen für uns die Grünen. Und die Imingart und der Volker und die Claudia
      und und und............
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:01:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Daß Wichtigste ist doch, daß man mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten mal wieder einen schönen Posten für verdiente Parteisoldaten geschaffen hat oder Schaffen wird (Besoldungsstufe a14 mit Pensionsanspruch).
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:26:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also ich bin ja ein ausgesprochener Fan von diesem Gesetz. Mir geht es übrigens noch deutlich zu kurz! Welch` Ungerechtigkeiten liegen da noch auf der Straße, die natürlich staatlich bekämpft werden müssen! :eek:

      Stellt euch nur vor: Da gibt es zum Beispiel zwei Obstläden, die liegen direkt nebeneinander, und da gibt es die quietschfidele 51-jährige Frau Cordula Schultze-Mackebrecht, die täglich Obst kauft, aber immer und immer wieder nur beim Händler Öger, nicht aber bei Sevim. Sevim ist hilflos, er fühlt sich diskriminiert durch den Kunden!

      Seine Ware ist mindestens genauso gut, er fühlt sich als Ausländer diskriminiert (sch... der Kollege ist auch Türke, klappt also nicht), der Weg ist identisch. Wieso wagt es Frau Schultze-Mackebrecht, ihn zu übergehen? :eek:

      Hier wird eine Ergänzung des Gesetzes dringend vonnöten sein. Man muß endlich mal dafür sorgen, dass die Leute auch mal bei Lidl statt im benachbarten Aldi kaufen und umgekehrt. Ich denke hier an Quotenpunkte, die dem Einkaufenden monatlich vom Staat zugewiesen werden. In früheren Jahren gab es mal so ein System (muß so in den Vierzigern gewesen sein und stand am Anbeginn unseres Wirtschaftswunders, ist also durchaus positiv als Initialzünder), leicht anders aufgebaut, aber das kann man ja transferieren.

      Der Staat wird uns Bürger somit auch etwas sehr Wichtiges abnehmen, was uns eh nur behindert:

      Die persönliche und selbständige Entscheidung!

      Das ist sowieso ein Schmarrn! Ich erwisch` mich immer dabei, dass ich grundsätzlich Griechen mehr mag als Italiener (außer Toni, der macht `ne geile Pizza) und gehe danach immer in meine Kammer, um mich zu geißeln. Ich habe sogar schon Leute abgewiesen, die mich kennenlernen wollten, weil ich sie, pfui, mausschubser, unsympathisch fand! Stellt euch das mal vor! :eek: Ich habe persönliche Vorlieben anderen Menschen gegenüber und Abneigungen. Das ist diskriminierend! Diskriminierung kommt von uns innen und kann erfolgreich durch einen großen Wurf eines solchen Gesetzes bekämpft werden.

      Also: Entscheidungen durch den Staat und nur durch ihn! In jedem Lebensbereich! Anders schaffen wir es nicht, Gerechtigkeit zu schaffen! Es lebe die Gedankenkontrolle! Sie wird uns in ein neues Zeitalter des Glücks führen! :)

      Nur vor einem habe ich Sorge: Kann sich Connor jetzt auf meine Freundesliste klagen? :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:27:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      boah

      Das ergibt einer Gesamtzahl von 100 Mio. Minderheiteinheiten in Deutschland

      wieviele leben noch mal in deutschland

      ich als minderheit der wohnungsvermieter möchte auch nicht diskriminiert werden.

      ach ja wo kann ich mich gegen diskrimierung und ihre folgen versichern?
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:37:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Endlich kommt Connor McLoud auch mal in die Disko bzw. in elegante und angesagte Bars....
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:39:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich denke dass das Konzept auch einen gewaltigen Schwung in den TecDAX bringen wird. Angeblich sollen ja die Internet-Singlebörsen in D ganz schön boomen (mal Punk fragen ob das stimmen kann), ab dem Antidichristizimierungsgesetz braucht dann dort nicht mehr sinnlos herumgechattet werden, sondern dann müssen die ganzen Plattformen umprogrammiert werden (ich sehe 1000 neue Inder die halbwegs akzeptfrei "HTML" aussprechen können).
      Jeder Betreiber solch einer Plattform setzt sich ja dann quasi schon ins Kriminal, wenn er eine Rubrik
      So sieht mein Wunschpartner aus
      in die Profile der Suchenden zum Ausfüllen setzt. Partnerbörsen werden Singles nach erfolgreicher Umsetzung des Gesetzes wohl entweder nach Zufallsprinzip zuteilen (wobei es hier auch keine geschlechtliche Diskriminierung mehr geben darf, gaysites und lesbenplattformen können somit mit der Zeit gehen, oder müssen mit der Zeit gehen), oder es besteht natürlich Plauderzwang mit jedem anderen Single der zu einem Kontakt aufnimmt, Sexhotlines und Fakes inklusive.

      Was heisst das für uns die bereits Partner haben?
      Nun, dann darf man wohl auch Singles die auf einen zukommen nicht mit Äußerungen wie "Sorry ich bin vergeben" diskrimieren. Sprich also wenn mich jetzt eine völlig verlebte 160Kilo-Tonne Mitte 40 (äußerlich Ende 80) anspräche und zur Kopulation auffordern würde, so greift auch hier das Antidiskrizinidingsbumsgesetz?!
      (es darf hier schon vermutet werden, dass rotgrün hier klar im Interesse ihrer Kernwähler handelt, also wirklich)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:46:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16 eigentlich wollt ich lachen,
      aber du wirst damit nicht falsch liegen :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 14:56:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17:
      Im kleinen Nachbarland gibts immer wieder solche ähnlichen Initiativen, meist von den Frauengleichstellungsbeauftragten der roten Arbeiterkammer (welche ua zwangsfinanziert ist aus 0,5% Bruttolohn AN).

      Ich entsinne mich eines Fernsehberichts, als eben diese Frauschaften getesten haben, ob die Hilfsbereitschaft von Autofahrern von Genus/Alter/Liebreiz des Verunfallten abhängt. Also hat man eine Testperson in den Straßengraben gelegt (schöner feinfühliger Test andere Verkehrsteilnehmer mit gefaktem Unfall zu schocken), und natürlich nur getestet, welche Herren bei welchen Frauen halten, und nicht Geschlechter umgedreht. Wenig überrascht haben dann an einer mäßig befahrenen Straße (super signifikantes Sample) etwas mehr beim 16jährigen Mädchen gehalten als bei der unscheinbar gekleideten Mittdreissigerin.

      Die AK-Frauendingsbeauftragte (Figur Jabba The Hut, Liebreiz einer Bundesfuttermittelbeigabeverordnung, intellektuelle Ausstrahlung eines Hinterhofs in Kalkutta) hat dann allerernstes ein Gesetz gefordert, dass Männer verpflichtet jeder Frau ungeachtet ihres Äußeren zu helfen und zu Diensten zu sein. Ihren Formulierungen nach konnte das durchaus auch die Partnerwahl miteinschließen.
      Die schönsten Ideen werden halt doch immer noch aus Zwangsabgaben hervorgebracht...
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 15:26:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Prinzlein, klasse Story! :laugh:

      Ich glaube mich erinnern zu können, dass es irgendwo im Hessischen mal ein Amt gab, das nur von Frauen betrieben wurde und die demzufolge auf die Frauenbeauftragte verzichteten. Da hatten sie aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht! Von oben wurde entschieden, wo Frauenbeauftragte dransteht, muß auch Frauenbeauftragte drin sein. Gesetz ist Gesetz! Koste es, was es wolle! Nur so schaffen wir Freiheit, Gleichheit, Schwesterlichkeit. :)

      Meine sehr verehrte und hochgeliebte Frau schubser hatte mal ebenfalls mehr, und zwar deutlich mehr, Kolleginnen als Kollegen, zudem zwei oberste Cheffinnen. Als sie dann mal die Idee eines "Männerbeauftragten" in die Runde schmiß, erntete sie bei den FunktionärINnen der Gleichheit nur verachtende Blicke. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 15:39:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      Übrigens ist W:O heute wieder in Hochform! :laugh:

      Gerade oben gesehen:

      Beiträge: 19
      Gelesen gesamt: 1
      Gelesen heute: 1
      Thread eröffnet von: aekschonaer
      Erstes Posting 02.12.04 03:40
      Letztes Posting 02.12.04 15:26


      Hier haben also alle gepostet, ohne gelesen zu haben... :D
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 16:08:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      wir haben auch 2/3 frauen im betrieb
      quote ist deshalb standard bei betriebsrat, stellenausschreibeungen

      "Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in Verbindung mit dem Frauenförderplan der xxx ergibt sich die Verpflichtung, den Frauenanteil in dem Bereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, zu erhöhen.
      Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt."

      find ich ja auch im öd voll ok aber wem ich meine wohnung vermiete ist wohl meine sache und ich hab echt keine lust mir einen ratgeber zu kaufen "wie vermiete ich meine wohnung an mir geliebe menschen"

      und nur weil andere länder scheisse machen müssen wir das doch nicht nachmachen :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 00:16:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Jungs, ich finde, so ein Gesetz ist seit langem überfällig. Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit erinner ich mich doch gerne an die alten Zeiten bei der studentischen Arbeitsvermittlung, wo jedes Jahr aufs Neue sich Schwule Männer als Christkind beworben haben und türkische wie auch afrikanische Männer als Weihnachtsmänner, auch wenn ihnen das typisch germanische-nationalsozialistische "O Tannenbaum" und "Tochter Zion" nur zögerlich über die Lippen kam.

      Es wird Zeit, dass mit solch typisch arisch-diskriminierenden Marotten endlich aufgeräumt wird, dass ein Christkind weiblich sein muss und ein Weihnachtsmann akzentfrei...äh...nun ja...halt je nach Kind akzentfrei bescheren können muss.

      Überhaupt sollte jeder Weihnachtsmann nicht immer in diesen diskriminierenden Bademänteln herumlaufen müssen und jeder Weihnachtsmann ganz nach Wunsch in seiner Nationaltracht in Erscheinung treten dürfen. Den Kindern kann es ja nicht schaden, wenn das Christkind auch mal mit einer Burka überm Kopf erscheint oder mit einem Anden-Poncho an. So werden die Kinder schon frühzeitig an die segensreichen Glücksmomente des Multi-Kulti gewöhnt, die ein böser Bundestagsabgeordneter namens Uhl heute im Bundestag als "Kitschladen" bezeichnet hat. So jemand sollte unbedingt diskriminiert werden, finde ich.

      LM
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 00:28:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Liebe Lady,

      Mir schwant da ein völlig antidiskrimierter Multikulti-Salat zumindest im öffentlichen Leben auf uns zu kommen. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit.

      Zum Glück gibt es ja auch noch ein Privatleben.
      Da darf man dann nach Herzenslust nach Öffnen der Haribo-Goldbären-Tüte den roten Bären zuerst den Kopf abbeissen. Ganz ohne Gefahr zu laufen wegen Diskriminierung oder so angeklagt zu werden, ... denke ich zumindest , oder ... ? Naja, vielleicht sollten wir zukünftig lieber keine Goldbären mehr... sind ja eh ungesund...

      ;
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 00:37:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Grüß Dich, ;,

      nun, dass Du ausgerechnet den ROTEN Bären den Kopf abbeißen möchtest, dürfte nicht ganz ungefährlich sein in Sachen Diskriminierungsverbotsverordnungszusatzgesetzesnote. Denn da könnte sich dann z. B. die rote Heidi von der roten SPD oder der Herr Gysi von der roten PDS persönlich angegriffen fühlen, WAS ABER NOCH GEHT. Viel schlimmer ist, dass dann womöglich der Herr Westerwelle von den Gelben oder die Frau Roth von den Grünen sich diskriminiert fühlen, weil Du Dich nur für die ROTEN Bärchen interessierst.

      Überhaupt ist es ja eine unverzeihliche Diskriminierung der Fa. Haribo, dass es so wenig grüne Gummi-Bärchen gibt. Und braune sowieso gar nicht. Vielleicht sollte man das mal dem Holger Apfel von der NPD sagen, der kann dann auf Antidiskriminierung gegen die Fa. Haribo klagen und mal wieder in die Zeitung kommen - wenn er denn nicht von denen diskriminiert wird. Puh! Jetzt bin ich aber ganz schön geschafft. So Diskriminierung und alles Drumherum zieht ja ganz schön intellektuelle Reserven.

      LM
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 00:54:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich kapier den Sinn dieses Gesetzes nicht. :cry:

      Wenn ich also demnächst spät abends in einer üblen Gegend von einer zu einer „ethnischen Minderheit“ zählenden Gang zur Herausgabe meiner Geldbörse aufgefordert werde - kann ich das Angebot dann nicht mehr abschlagen, ohne wegen Diskriminierung angeklagt zu werden?

      Und wenn ich nachweisen kann, daß ich kurz zuvor einen Block weiter bereits einer anderen Gang, die nicht zu einer „ethischen Minderheit“ (bsp. einheimische Skinheads) zählt, eine Absage erteilt habe?

      Meine zweite Absage wäre dann ja nicht durch die Nationität der Antragsteller begründet, sondern hätte übergeordnete Motive (Sicherung der eigenen körperlichen Unversehrtheit). ;)

      Hätte ich da vor Gericht eine Chance? :confused:


      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 01:07:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Cash Test Dummy

      Ich glaube, vor Gericht dürftest Du auf KEINEN FALL sagen, dass Du den Skinheads eine ABSAGE erteilt hättest, weil:

      - dann würde das heißen, dass die ja gar nicht so schlimm sind, denn sonst würden die einen ja nicht weitergehen lassen, wenn man sagt "Tut mir leid, ich habe nichts".

      - Skinheads glaube ich die einzige Minderheit sind, bei denen ein ABSOLUTES DISKRIMINIERUNGSGEBOT gilt.

      Wenn Du jedoch von Skinheads NICHT überfallen wirst, könntest Du sie anzeigen und auf Schadensersatz verklagen, denn schließlich willst Du als Mitteleuropäer (?) genauso behandelt werden wie ein Türke, Schwarzer, Vietnamese oder sonst wer, der normalerweise von Skinheads abgezockt wird.

      Was die ethnischen Minderheiten betrifft, so gilt selbstverständlich, dass Du alles, was Du hast, auch teilen musst. Auch Deine Freundin. Logo. Die ist sicher glücklich, dass sie eigenhändig was zum Anti-Diskriminierungs-Gebot beitragen kann - im Sinne eine glücklichen, toleranten Gesellschaft.

      LM
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 01:23:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      "Das Antidiskriminierungsgesetz nimmt Gestalt an."

      Hoffentlich nicht so eine wie Belfegor...

      (Für die Älteren unter uns :D )
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 01:30:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      LadyMacbeth, Danke für den Tip!

      Ich werde das Feilschen also am besten meiner Freundin überlassen, sie hat ein sehr kommunikatives Talent und starkes Interesse an multikulturellen Ritualen.

      Wer weiß, vielleicht können wir so zusammen alle Parteien gegeneinander ausspielen und so ein echtes Schnäppchen machen?

      „Happy Haue“ - zweimal überfallen werden - aber nur für einmal zahlen! :)

      (Als Gentleman übernehme natürlich ich die ganze Rechnung);)

      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 01:39:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      C.T.D.

      Wunderbar!

      "Happy Haue" - ich denke, das wird sogar unsere Bundesstaatssekretärinnenbeauftragte begeistern.

      An diesem Beispiel kann man sehen, dass mit ein bisschen gutem Willen am Ende allen gedient ist. ;-)

      Jute Nacht (Öko-Sprache)

      sagt

      LadyMacbeth
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 16:03:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Bitte auch in diesem alten Thread weiter zur Antidsikriminierung posten, nicht nur in diesem jüngeren Thread: Antidiskriminierung: Gesetz zur Abschaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum fertig.

      Alles andere wäre Diskriminierung.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 16:08:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nun läuft es mir aber warm am ..............

      Alles andere als Gleichlautende Beiträge in beiden
      Thread wäre diskriminierend.

      Wir sollten umgehend Irmingard Schewe-Gerigk
      einschalten.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 20:47:36
      Beitrag Nr. 32 ()
      aekschonaer

      Du darfst als Vertreter der Randgruppe der Nachtaktiven ein Sonderrecht beanspruchen

      sagt nicht ganz uneigennützig
      LadyMacbeth
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 21:17:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke Lady.

      Gilt das auch wenn ich eingestehe mir dafür gelegentlich am Morgen
      eine Mütze Schlaf mehr gönne?
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 21:37:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich bin sicher, für solche Fälle hat Frau Schewe-Gerigk bzw. ihre Praktikantin schon ein Antragsformular vorbereitet. Es dürfte ab Ende kommenden Jahres bei der Bundesknappschaft erhältlich sein. Zuvor musst Du allerdings erst einen Antrag für das Antragsfomular handschriftlich einreichen. Mit Lebenslauf und Kopie deines Gewerkschafts- wie Parteiausweises. Ordnung muss sein.

      LM
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 21:45:51
      Beitrag Nr. 35 ()
      LESENSWERT!

      Thema: Die totale Antidiskriminierung
      [Thread-Nr.: 880572]




      Wieso finster?“, fragt Otto Normalbürger. Gegen Diskriminierung zu sein, ist doch eine gute Sache.

      Wie bei so vielen Begriffen, wurde auch der Terminus Diskriminierung von der kulturrevolutionären Linken besetzt und mit falschem Inhalt gefüllt. Das lateinische discriminare heißt trennen, unterscheiden. In rechtlicher Hinsicht hat es die Bedeutung ungleich behandeln angenommen. Zu Recht verbietet der Grundgesetzartikel 3 jegliche Form der Benachteiligung oder Bevorzugung einer Person aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, Glaubens usw. Aber dieses Verbot richtet sich ausschließlich auf das Verhältnis Staat zu Bürger. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Der Staat darf sein potentiell gefährliches Gewaltmonopol niemals dazu mißbrauchen, seine „Untertanen“ ungleich - und damit nach Belieben - zu behandeln. Die Bürger aber haben keinerlei Recht auf Ausübung von Gewalt, Zwang und Herrschaft. Ihre Interaktionen müssen friedlich verlaufen und sich auf freiwillig geschlossene Verträge beschränken. Im Privatleben hat das Gleichheitsprinzip deshalb nichts zu suchen, jedenfalls nicht als rechtsverbindliche Vorgabe.

      Weil alle Menschen verschieden sind und unterschiedliche Vorlieben und Abneigungen haben, unterschiedliche Wünsche, Bedürfnisse, Ziele, Vorstellungen, Fähigkeiten etc. - sowie den verschiedenartigsten Gegebenheiten und Notwendigkeiten unterliegen, gehört es selbstverständlich zum Wesen und zum Leben einer jeden Person, daß sie Andere unterschiedlich bewertet und behandelt. Deshalb würde ein Gebot der wechselseitigen Gleichbehandlung der Menschen untereinander alles Leben ersticken und alle Freiheit zerstören. Wenn sie überhaupt überleben könnten, dann nur als ameisenhafte, ihres Menschseins beraubte Befehlsempfänger. Deshalb ist der Diskriminierungsbegriff oder das Gleichbehandlungsgebot im Privatrecht (wozu auch die berufliche und geschäftliche Sphäre gehören) ein Fremdkörper, ein eitriges Geschwür. Würde man hier jede Ungleichbehandlung als Diskriminierung bezeichnen, dann würde jeder Mann, der eine Frau heiratet, alle anderen Frauen diskriminieren, dann würde jede Person, die in ein Restaurant geht, alle anderen Wirte oder Köche diskriminieren, und jeder Mensch würde bei jedem Vertragsschluß mit irgend jemandem alle anderen Menschen als potentielle Vertragspartner diskriminieren. Ein abstruser Unsinn.

      Auf ein derart pervertiertes Menschenbild und eine solche Auslöschung der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit (als dem Wesenskern aller Freiheit) zielen die Antidiskriminierungsgesetze der rot-grünen Koalition (und der EU). Die meisten Befürworter der Gesetze räumen sogar ein, daß es sich dabei um Eingriffe in die Privatautonomie handelt, behaupten aber, dies sei „notwendig“, weil die „grenzenlose“ Privatautonomie zum „Recht des Stärkeren“ führe. Ob dem Einzelnen eine Ungleichbehandlung von Mitmenschen erlaubt oder untersagt werden soll, sei politisch zu entscheiden. Das bedeutet im Klartext: Parteikader, Bürokraten und Interessenverbandsfunktionäre basteln sich im Namen der „Moral“ Entscheidungsinstanzen über die Privatbeziehungen aller Bürger. Damit wird das Individuum kollektiviert und der Rechtsstaat weicht dem totalitären Gesinnungsstaat. Ein Privatrecht ohne freie Wahl der Vertragspartner ist nur noch eine leere Worthülse.

      Noch grundsätzlicher hat der Schweizer Sozialphilosoph Robert Nef die für die offene Gesellschaft so überlebens-wichtige Unterscheidung zwischen Ethik und Recht dargelegt. „Die Ethik“, schreibt Nef, „lebt von der Freiwilligkeit, sie besteht aus Pflichten, die [von den meisten Bürgern] aus freien Stücken ohne äußeren Zwang übernommen werden. Das Recht ist seinem Wesen nach mit… Zwang verbunden. Es ist das gemeinsam verbindlich zu erklärende ethische Minimum. Es ist eine irrige Auffassung, daß man ein Maximum an ethischen Normen als rechtsverbindlich in Gesetze einbringen sollte. Das Recht regelt das äußere Verhalten - ohne sich um Gesinnung zu kümmern. Es verlangt [in einem Rechtsstaat] das ethische Minimum.“ (Reflexion vom Januar 2001)

      Die Soft-Sozialisten Europas haben sich lange Zeit darauf konzentriert, die Regeln der („bürgerlichen“) Moral zu zerstören. Dieses Werk ist vollbracht. Jetzt gehen sie daran, einen „Moralkodex“ für das zu entwerfen, was geschrieben und gesagt werden darf. Bald werden auch Zeitungsartikel wie der vorstehende nicht mehr möglich sein. Der Jura-Professor Johann Braun (Uni Passau) hat es auf den kurzen Nenner gebracht: „Deutschland wird wieder totalitär.“ Und ich ergänze: Die Farbenlehre zeigt, daß aus Rot und Grün bei bestimmter Mischung leicht Braun werden kann. Wo ist in diesem Land die Opposition, die der Bevölkerung klar macht, was wirklich geschieht, wenn mit den Antidiskriminierungsgesetzen das Eigentums- und Vertragsrecht stranguliert wird. Der Stick dazu ist bereits gedreht. Demnächst wird in Berlin noch ein wenig darüber geschwätzt werden. „Uneinigkeit zwischen Regierung und Opposition herrscht noch bezüglich der Punkte x und y“, wird dann vermeldet werden. Doch was der Bürger für eine politische Bühne hält, ist sein Schafott.



      Roland Baader ist Diplomvolkswirt und Autor zahlreicher Bücher. Zuletzt erschien von ihm „Totgedacht. Warum Intellektuelle unsere Welt zerstören“, Resch-Verlag, Gräfelfing 2002.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 22:24:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Lady,
      bekümmert gestehe ich ein das mir zwei der genannten Voraussetzungen
      zur Erlangung des Antragsformulars fehlen.

      Dennoch, ich wünsche uns allen „Glück und Seife“.

      @cyberwilly,
      danke für die #35.

      Mit aller Bescheidenheit möchte ich darauf verweisen, auch wenn ich kein
      Buchautor bin, dass ich mich sinngemäß in diesen Thread wie Herr Baader
      geäußert habe.

      Doch wie heißt es so schön: Der User/Beitrag gilt nix im eigenem Thread.
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 22:43:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Um auch diesen thread nicht zu diskriminieren, möchte ich mich hier dem threadherrn und der ehrenwerten Belegschaft auch noch mal die Aufwartung machen.

      #35
      Der Text von Baader ist mir noch gut erinnerlich. Ich glaube sogar selbst in diesem oder einem anderen Thread, wo es um diesen Text ging, mitgeeifert zu haben.

      Letztendlich sind diese schleichenden Systemänderungen, die sich über die EU durch die von rotgrün sperrangelweit geöffneten Hintertür einschleichen, die schlimmsten.
      Sie verändern über grundlegenede Rechtsprinzipien, vom Bürger aufgrund der Komplexheit unbemerkt, schlichtweg alles.
      Die systematische Auslöschung der Privatautonomie und der Eingriff EU-staatlicher Verfassungsnormen auch auf das private Leben wird zu einer Verrechtlichung und Bürokratisierung des Alltagslebens ungeahnten Ausmaßes führen. Auf Schritt und Tritt wird man bald von staatlichen Prüf-, Schieds-, Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs- und sonstigen Stellen überwacht und gegängelt werden. Und wenn man gar so blöd ist und betreibt ein Geschäft mit Kundenkontakt ist man bald bei jedem Schritt mit einem Bein irgendwo in einer juristischen Zwickmühle und läuft Gefahr von irgendjemand vor Gericht gezogen werden.

      ;
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 23:43:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wie auch immer es geschieht.

      Ich bin gespannt ob sich mein grüner Blockwart persönlich vorstellen wird oder ob ich den bei der Verhandlung einer anonymen Anzeige kennen lernen darf.

      Da ich ein paar Jahre jünger als die unsäglichen 68 Kommunisten bin hoffe ich auf
      eine biologische Lösung. Man sollte das Rentenalter für bestimmte Personen und deren Ansichten absenken.

      Ich zahle freiwillig länger ein.


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      Das Antidiskriminierungsgesetz nimmt Gestalt an.