checkAd

    Sind Agio-Erstattungen Rabatte (nicht zu versteuern) oder Sonderbetriebseinnahmen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 14:11:55 von
    neuester Beitrag 10.12.04 11:46:09 von
    Beiträge: 5
    ID: 934.118
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.255
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:11:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe von einem BFH Urteil gehört, wonach die Rückerstattung des Agios bei Geschlossenen Fonds wie z.B. Schiffsbeteiligungen als Rabatt auf das eingekaufte Wirtschaftsgut einzustufen ist und deshalb nicht als Sonderbetriebseinnahmen zu versteuern wäre.
      Wer weiß hierzu mehr, vielleicht mit Link?
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:11:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      @clementis

      die "Rabatte" ("Provisionsnachlässe") mindern die Anschaffungskosten.

      Das BFH Urteil, das Du suchst:
      http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 19:24:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      @K1

      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

      Weißt Du ob dieses Urteil auch sinngemäß für Schiffsbeteiligungen gilt?

      Gibt es darauf Hinweise?

      In meinem Fall hat eine Schiffstreuhand automatisch die Agioerstattung bei mir als Sonderbetriebseinahmen dem FA gemeldet obwohl ich sie gar nicht erklärt hatte und vertritt nun die Meinung, so handeln zu müssen.

      Das nennt man dann Service.....
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 21:36:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @clementis

      ich bin jetzt mit den Informationen aus #1 davon ausgegangen, dass es sich um einen aktuellen Fonds handelt, dann gilt die Minderung der Anschaffungskosten.

      Wenn es sich um einen "Altfonds" handelt (Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem 1.9.2002 begonnen und Beitritt vor dem 1. Januar 2004), dann wäre der Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen angezeigt.

      BMF Schreiben vom 29.11.2002 -- IV C 3 - S 2253a - 95/02

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 11:46:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ K1

      sehr interressant. Bei dem BMF- Schreiben handelt es sich aber um die Finanzverwaltungsmeinung. Das BFH- Urteil ist m.E. eindeutig.

      Auch für die Altfälle sollte man sich auf das BFH- urteil berufen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Sind Agio-Erstattungen Rabatte (nicht zu versteuern) oder Sonderbetriebseinnahmen ?