Sind Agio-Erstattungen Rabatte (nicht zu versteuern) oder Sonderbetriebseinnahmen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.04 14:11:55 von
neuester Beitrag 10.12.04 11:46:09 von
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Habe von einem BFH Urteil gehört, wonach die Rückerstattung des Agios bei Geschlossenen Fonds wie z.B. Schiffsbeteiligungen als Rabatt auf das eingekaufte Wirtschaftsgut einzustufen ist und deshalb nicht als Sonderbetriebseinnahmen zu versteuern wäre.
Wer weiß hierzu mehr, vielleicht mit Link?
Wer weiß hierzu mehr, vielleicht mit Link?
@clementis
die "Rabatte" ("Provisionsnachlässe") mindern die Anschaffungskosten.
Das BFH Urteil, das Du suchst:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Grüße K1
die "Rabatte" ("Provisionsnachlässe") mindern die Anschaffungskosten.
Das BFH Urteil, das Du suchst:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Grüße K1
@K1
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Weißt Du ob dieses Urteil auch sinngemäß für Schiffsbeteiligungen gilt?
Gibt es darauf Hinweise?
In meinem Fall hat eine Schiffstreuhand automatisch die Agioerstattung bei mir als Sonderbetriebseinahmen dem FA gemeldet obwohl ich sie gar nicht erklärt hatte und vertritt nun die Meinung, so handeln zu müssen.
Das nennt man dann Service.....
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Weißt Du ob dieses Urteil auch sinngemäß für Schiffsbeteiligungen gilt?
Gibt es darauf Hinweise?
In meinem Fall hat eine Schiffstreuhand automatisch die Agioerstattung bei mir als Sonderbetriebseinahmen dem FA gemeldet obwohl ich sie gar nicht erklärt hatte und vertritt nun die Meinung, so handeln zu müssen.
Das nennt man dann Service.....
@clementis
ich bin jetzt mit den Informationen aus #1 davon ausgegangen, dass es sich um einen aktuellen Fonds handelt, dann gilt die Minderung der Anschaffungskosten.
Wenn es sich um einen "Altfonds" handelt (Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem 1.9.2002 begonnen und Beitritt vor dem 1. Januar 2004), dann wäre der Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen angezeigt.
BMF Schreiben vom 29.11.2002 -- IV C 3 - S 2253a - 95/02
Grüße K1
ich bin jetzt mit den Informationen aus #1 davon ausgegangen, dass es sich um einen aktuellen Fonds handelt, dann gilt die Minderung der Anschaffungskosten.
Wenn es sich um einen "Altfonds" handelt (Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem 1.9.2002 begonnen und Beitritt vor dem 1. Januar 2004), dann wäre der Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen angezeigt.
BMF Schreiben vom 29.11.2002 -- IV C 3 - S 2253a - 95/02
Grüße K1
@ K1
sehr interressant. Bei dem BMF- Schreiben handelt es sich aber um die Finanzverwaltungsmeinung. Das BFH- Urteil ist m.E. eindeutig.
Auch für die Altfälle sollte man sich auf das BFH- urteil berufen.
sehr interressant. Bei dem BMF- Schreiben handelt es sich aber um die Finanzverwaltungsmeinung. Das BFH- Urteil ist m.E. eindeutig.
Auch für die Altfälle sollte man sich auf das BFH- urteil berufen.
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