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    Kündigung der Rechtsschutzversicherung durch den Versicherer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.04 12:13:12 von
    neuester Beitrag 28.12.04 18:18:01 von
    Beiträge: 17
    ID: 939.205
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      schrieb am 28.12.04 12:13:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe diese Jahr 3 mal den Anwalt wegen Verkehrsgeschichten gebraucht. Muß ich damit rechnen das die Versicherung mir kündigt. Wann ja, wovon ich ausgehe, muß ich das bei einem
      Neuantrag bei einer anderen angeben ?
      Gibt es eine Wartezeit z.B für Arbeitsrecht von x Monaten ?
      Oder wird bei einer ordentlichen Kündigung und direktem Übergang die Wartezeit erlassen ?
      Mir liegt nämlich viel an meinem Arbeitsrechtsschutz da
      mein Arbeitgeber grad wiedermal dabei ist seine "Workforce zu balancen".
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:34:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde an Deiner Stelle selbst kündigen, denn macht dies der Versicherer, dann findest Du keine neue RSV.
      Unter Umständen kannst Du bei diesen Wechsel Dich auch noch verbessern, gebe Dir gern Tips oder ein konkretes Angebot.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:37:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du die Kündigung bekommst und beantragst bei einer anderen Gesellschaft eine neue RS, muß du auf jeden Fall angeben, bei welcher Gesellschaft du zuvor versichert warst und wieviel Mal du Leistungen in Anspruch genommen hast. Gibst du es nicht an, hast du noch schlechtere Karten, weil die neue Gesellschaft in jedem Fall deine vorherige RS-Situation eorieren kann und die Nichtangabe würde dir nur schaden, in dem du nirgends mehr einen RS-Vertrag bekommst.

      Auf jeden Fall mußt du aber mit einem Risikoaufschlag rechnen und evtl, auch mit besonderen Wartezeiten.

      Gruß
      K.-M.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:39:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      das gilt übrigens auch bei einer eigenen Kündigung.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:45:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kim,

      Nenne mir bitte mal den Versicherer, der einen Kunden nach einer Kündigung durch den Vorversicherer nimmt.
      Hatte diesbezüglich nur Ablehenungen.

      Bei einer eigenen Kündigung gibt es hingegen keine Probleme, denn die Frage lautet, ob eine Vorversicherung bestand und wer diese gekündigt hat.
      Bei einenfließenden Übergang und gleichen Leistungsumfang entfallen die Wartezeiten, nur bei neu hinzukommende Risiken gibt es Wartezeiten.

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      schrieb am 28.12.04 12:49:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      und trotzdem wird ermittelt, wie oft und warum Leistung in Anspruch genommen wird und deshalb ist es wichtig ehrlich bei den Angaben zu sein und mit einem Risikoaufschlag zu rechnen.

      Versmann würdest Du mir bitte mal per Bm mitteilen, welche Gesellschaft du vertrittst? nur interessehalber, danke.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:56:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich vertrete keine Gesellschaft sondern such mir die besten Angebote heraus(Leistung, Preis).

      Noch einmal, es wird nur nach einer Vorversicherung gefragt und wer diese gekündigt hat. Hat der Kunde gekündigt, gab es bei mir noch nie einen Aufschlag oder eine Ablehnung. Hat dagegen der Versicherer gekündigt, gab es immer eine Ablehenung.

      Also nenne doch bitte den Namen des Versicherers, der dies anders handhabt. Wenn bei diesen auch noch Bedingungen und Preis stimmen, kann man ja reichlich Kundschaft dort unterbringen.:D
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 13:17:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      du kannst hier erzählen was immer du willst, eines steht fest, jede Gesellschaft schaut auf Risiko und ein Neukunde, der zuvor eine RS hatte, die er schon mindestens dreimal in Anspruch genommen hat ist ein potentielles Risiko. Ist ganz normales unternehmerisches Denken.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 13:28:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ich hier schreibe ist Erfahrung aus einigen Jahren und nicht irgendwelcher Nonsens.
      Bisher weigerst Du Dich aber standhaft den Versicherer bekanntzugeben, bei dem man als gekündigter Kunde unterkommen kann.

      Außerdem steht auf jeden mir bekannten Antrag nur eine Frage: Hatte der Antragsteller oder die mitversicherte Person bereits eine Rechtschutzversicherung und wer hat diese gekündigt. Eine Frage nach der Anzahl der Schäden oder einer Schadenhöhe ist mir nicht bekannt.
      Diese Fragen müssen natürlich ordentlich beantwortet werden, dann gibt es auch keine Probleme.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 13:36:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was mal wieder beweist, dass eine solche Versicherung reine Abzocke der Versicherer ist!

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 13:46:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      sehe ich etwas anders.

      Die Versichertengemeinde hat ein Recht auf eine sorgfältige Risikoselektion.
      Letztendlich müssen die "schadenfreien Kunden" diejenigen mitfinanzieren, die wegen jeden Knöllchen klagen.
      Die Rechtsschutzunion geht da schon den richtigen Weg, hier gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt auf die SB - ähnlich der Autoversicherung.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 14:58:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      in der Tat sind solche Versicherungen ziemlicher Nonsens, zumindest für den versicherten Kunden.

      Ich selbst besitze auch eine Rechtsschutzversicherung, würde diese aber nur bei existenziell wichtigen Ereignissen nutzen. Für Ebay Streitereien zum Beispiel verbietet sich soetwas von selbst.

      Für die breite Masse der Bevölkerung ist so eine Art der Versicherung bei der der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht hat so überflüsssig wie ein Kropf.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 15:01:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Versmann

      tu nicht so, als würden die Versicherer sich nicht gegenseitig rückfragen und das tun sie auf jeden Fall.

      Im übrigen, verweigere ich gar nichts, weil ich auch nichts behauptet habe, du hast hineininterpretiert.
      Das tust du übrigens immer, über deinen Nonsens habe ich schon öfter staunen müssen. Vorallem wundert es mich, dass du bei jeder versicherungstechnischen Frage gleich ein Angebot anbietest, das läßt doch vermuten, dass du provisionsabhängig bist.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 17:19:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      aus Dein Posting in #3 geht doch wohl hervor, das man nach einer Kündigung versicherbar ist.

      "wenn du die Kündigung bekommst und beantragst bei einer anderen Gesellschaft eine neue RS, muß du auf jeden Fall angeben, bei welcher Gesellschaft du zuvor versichert warst und wieviel Mal du Leistungen in Anspruch genommen hast. Gibst du es nicht an, hast du noch schlechtere Karten, weil die neue Gesellschaft in jedem Fall deine vorherige RS-Situation eorieren kann und die Nichtangabe würde dir nur schaden, in dem du nirgends mehr einen RS-Vertrag bekommst."

      Dem muss zumindestens so lange widersprochen werden, bis Du mir eine Gesellschaft benennst, die einen gekündigten Kunden versichert.
      Daher auch mein Rat in #2 die Initiative selbst zu ergreifen und einer Kündigung durch den Versicherer zuvorkommen. Ich kann auch kein Nachteil für einen Laien erkennen, wenn ich eine entsprechende Alternative mit hervorragenden Bedingungen anbiete.
      Dafür erhalte ich eine Provision, die auch im Tarif eingerechnet ist wenn man selbst sucht und findet.

      Damit Du über meinen "Nonsens" in Zukunft nicht mehr staunen musst, würde ich Dich bitten, diesen Nonsens gleich zu korrigieren, dann können sich auch andere von meinen "Nonsens" ein Bild machen.
      Ich lerne ja auch gern dazu;)
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 17:54:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Versmann

      wer lesen kann, ist klar im Vorteil :)
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 18:08:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich will mich nicht mit Dir streiten, aber Deinen Rat würde ich nicht folgen.
      Denn:
      - wer auf die Kündigung vom Versicherer wartet, verbaut sich die Möglichkeit einen neuen Vertrag abzuschließen
      - Ich kenne keinen Antrag wo die Zahl der Schäden angegeben werden muss, wäre nett wenn Du uns diesen Versicherer benennst
      - bei einen nahtlosen Wechsel mit gleichen Leistungspaketen entstehen keine Wartezeiten - welche besonderen Wartezeiten meinst Du bitte?
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 18:18:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da Verkehrsrecht betroffen: würde mal versuchen die Fahrweise zu ändern!!! Denn 3 mal im Jahr immer unverschuldet?

      viel GLück

      arolo


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