Verpflichtung der Banken bzgl. Spekulationsgewinne 2004 / 2005 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.01.05 17:43:58 von
neuester Beitrag 08.01.05 20:16:10 von
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Ich habe von meiner Bank erfahren, daß ich Ende Januar eine Aufstellung aller Verkäufe für das Jahr 2004 erhalte.
2006 soll es dann eine Aufstellung aller Käufe und Verkäufe aus 2005 geben.
Mein Kenntnisstand ist nun der folgende:
Für 2004 berechnet man wie üblich selbst seine Gewinne/Verluste. Das Finanzamt kann bei einem Verdachtsmoment die Aufstellung der Verkäufe, wie man sie von der Bank erhalten hat, verlangen.
2005 muß man die Aufstellung der Käufe/Verkäufe, wie man sie von der Bank erhalten hat, beim Finanzamt abgeben. Die Kursgewinnermittelung muß man aber nach wie vor selbst vornehmen - das nimmt einem die Bank nicht ab.
Könnt ihr diese Sichtweise bestätigen?
2006 soll es dann eine Aufstellung aller Käufe und Verkäufe aus 2005 geben.
Mein Kenntnisstand ist nun der folgende:
Für 2004 berechnet man wie üblich selbst seine Gewinne/Verluste. Das Finanzamt kann bei einem Verdachtsmoment die Aufstellung der Verkäufe, wie man sie von der Bank erhalten hat, verlangen.
2005 muß man die Aufstellung der Käufe/Verkäufe, wie man sie von der Bank erhalten hat, beim Finanzamt abgeben. Die Kursgewinnermittelung muß man aber nach wie vor selbst vornehmen - das nimmt einem die Bank nicht ab.
Könnt ihr diese Sichtweise bestätigen?
........was 2004 angeht, so habe ich die gleiche Auskunft erhalten. Für 2005 sollte ich eine Aufstellung der Spekulationsgewinne erhalten. Wie man sich das allerdings beim "Caos-BMF" vorstellt ist mir nicht klar. Bekanntlich hat man ja das Gesetz geändert (angeblich weil es alle so gewollt haben), und ab 2005 soll dann die "Fifo-Methode" angewendet werden.
Wie dies für das BMF üblich ist, gibt es natürlich keine Übergangsregelung (erstmal Gesetz ändern). Da wird es dann zur Auslegungssache den evtl. Spekulationsgewinn für Positionen zu berechnen, in denen in 2004 mehrere Käufe/Verkäufe stattgefunden haben und hiervon noch ein Restbestand vorhanden ist. Darum darf sich dann wieder der BFH kümmern.
Ansonsten ist mir das aber auch egal. Ich berechne eh seit Jahren selbst.
Viele Grüße
HaraldSM
Wie dies für das BMF üblich ist, gibt es natürlich keine Übergangsregelung (erstmal Gesetz ändern). Da wird es dann zur Auslegungssache den evtl. Spekulationsgewinn für Positionen zu berechnen, in denen in 2004 mehrere Käufe/Verkäufe stattgefunden haben und hiervon noch ein Restbestand vorhanden ist. Darum darf sich dann wieder der BFH kümmern.
Ansonsten ist mir das aber auch egal. Ich berechne eh seit Jahren selbst.
Viele Grüße
HaraldSM
@HaraldSM: Ich bezweifle ebenfalls, daß die Banken in der Lage sein werden, die Spekulationsgewinne selbst zu ermitteln. FIFO mit allen möglichen Teilverkäufen und Positionen, die z.T. noch unter der alten Methodik veräußert wurden, kriegen die nie auf die Reihe.
Ich selbst hab übrigens die wenigen Positionen, die das betrifft, veräußert und zu Jahresbeginn zurückgekauft. Damit hab ich`s bei der FIFO Ermittelung einfach..
Ich selbst hab übrigens die wenigen Positionen, die das betrifft, veräußert und zu Jahresbeginn zurückgekauft. Damit hab ich`s bei der FIFO Ermittelung einfach..
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