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    Apple - unaufhaltsamer Aufstieg - wie lange noch? (Seite 535)

    eröffnet am 18.01.05 13:14:58 von
    neuester Beitrag 08.05.24 20:21:45 von
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      schrieb am 01.09.16 02:23:38
      Beitrag Nr. 44.201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.869 von xwin am 01.09.16 02:14:02Also nach deutschem Recht erlaubt Polen zu überfallen weiß ich nicht..bei der Wiedervereinigung haben wir auf Ostpreußen, Pommern und Schlesien, auf welche wir vorher einen Rechtsanspruch hatten verzichtet...ging nicht anders..Brother!...versteh doch..das sind zwei verschiedene inhaltliche Punkte.. Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist,...konzentrierst du dich bitte auf diesen Teilaspekt?..Danke!
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      Avatar
      schrieb am 01.09.16 02:14:02
      Beitrag Nr. 44.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.866 von auriga am 01.09.16 02:08:11Wo ist da der Sinn???

      Das irische Wettbewerbsrecht interessiert doch gar nicht mehr wenn die EU-Kommission sich aufgrund des EU-Beihilferechts einschaltet.

      Da könnte ja auch Deutschland gleich Polen überfallen, weil völkerrechtlich vielleicht illegal aber nach deutschem Recht erlaubt.

      Naja, schlaf gut. :rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 01.09.16 02:08:11
      Beitrag Nr. 44.199 ()
      Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist, in Irland selbst hat das irische Recht sich damit zu befassen und ist eine innere Angelegenheit Irlands im Wettbwerbsrecht Irlands.

      Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist,

      Hey Baby, das ist der Punkt! Genau diesen Gesamtsatz hast du falsch verstanden. Was nach dem KOMMA kommt hat eine separate Bedeutung. OK?

      in Irland selbst hat das irische Recht sich damit zu befassen und ist eine innere Angelegenheit Irlands im Wettbwerbsrecht Irlands.

      Two pairs of shoe;)..got it??!
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      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:56:33
      Beitrag Nr. 44.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.854 von auriga am 01.09.16 01:49:04Ich hatte mich auf deinen Satz bezogen:

      Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist, in Irland selbst hat das irische Recht sich damit zu befassen und ist eine innere Angelegenheit Irlands im Wettbwerbsrecht Irlands.

      Wenn ich versuche, den Satz auf deutsch umzustellen und einen Sinn zu entnehmen, dann kommt für mich dabei raus, dass es Sache von Irland ist darüber zu befinden, ob eine illegale Beihilfe gewährt wurde.

      Das ist aber nicht so. Die EU-Kommission kann bei einem solchen Vorgang einschreiten und selbst prüfen. Das tun dann aber nicht die irischen Institutionen und es ist keine 'interne Angelegenheit Irlands'.

      Natürlich weiss ich nicht wie das Verfahren ausgeht. Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich weiss nur, dass es eben keine interne Angelegenheit Irlands ist. Das Steuerrecht schon. Aber eine unerlaubte Beihilfe eben nicht.

      Und wären unerlaubte Beihilfen im Steuerrecht von Irland verankert...wäre Irland kein Mitglied der EU.

      So nun ist aber auch genug. Ist ja als wenn man mit Siri diskutiert.
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:49:04
      Beitrag Nr. 44.197 ()
      Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen (können). Darunter werden insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen subsumiert, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen. Der Beihilfebegriff ist als unbestimmter Rechtsbegriff sehr allgemein gefasst („Beihilfen gleich welcher Art“), weil möglichst viele beihilferelevanten Sachverhalte erfasst werden sollen.

      Die rechtliche Frage ist nun, ob die Zusammenarbeit über lange lange Jahre von Irland und Apple unter eine verfehlte Beihilfe fällt oder nicht..darum wird es in der rechtlichen Auseinandersetzung to come gehen. Das ist genau der Punkt der ansteht. Du scheinst einstweilen schon der einzige zu sein der weiß wie dieses Verfahren ausgeht. LOL.

      In terms of expression: Rest kannste ja mit der Komissarin auskaspern. Mach mal;)!
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      schrieb am 01.09.16 01:31:08
      Beitrag Nr. 44.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.836 von auriga am 01.09.16 01:26:56
      Zitat von auriga: Darum geht es in der nun folgenden rechtlichen Auseinandersetzung. Das hast du Kaschperl noch nicht verstanden. Ich rate dir extrem dich in deiner Ausdrucksweise zu mäßigen Freundchen, OK?!..:cool:;)!!


      Darf ich bitte fragen, was du mit 'meiner Ausrucksweise' meinst?

      Das Beihilferecht regelt, dass die EU-Kommission falls eine unerlaubte Beihilfe gewährt wurde von Amts wegen einschreiten kann. Dann wird ja auch nicht das nationale Steuerrecht Gegenstand des Verfahrens in Brüssel, sondern nur die unerlaubt gewährte Beihilfe.

      Seufz....
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:31:02
      Beitrag Nr. 44.195 ()
      Davon war ja auch gar nicht die Rede mein Freund, OK;)?..Erneut muss ich sagen wir haben hier kein Verständnisproblem.

      Nein, die Frage ob es eine unerlaubte Beihilfe war ist keine interne Angelegenheit vor Irland. Wirklich nicht. Glaube da lag dein Verständnisproblem.
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:26:56
      Beitrag Nr. 44.194 ()
      >>Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten, erklärte die irische Regierung. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, hieß es weiter. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.

      Darum geht es in der nun folgenden rechtlichen Auseinandersetzung. Das hast du Kaschperl noch nicht verstanden. Ich rate dir extrem dich in deiner Ausdrucksweise zu mäßigen Freundchen, OK?!..:cool:;)!!
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      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:18:18
      Beitrag Nr. 44.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.794 von auriga am 01.09.16 01:10:10
      Zitat von auriga: Nicht doch du Kaschperl!!..LOL!..wer versteht hier was nicht?..—Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist, in Irland selbst hat das irische Recht sich damit zu befassen und ist eine innere Angelegenheit Irlands im Wettbwerbsrecht Irlands.


      Pfff.....selber Kasperl. ;-)

      Nein, die Frage ob es eine unerlaubte Beihilfe war ist keine interne Angelegenheit vor Irland. Wirklich nicht. Glaube da lag dein Verständnisproblem.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(EU)

      Das Unionsrecht (Europarecht) enthält ein generelles Beihilfeverbot und regelt konkret abschließend aufgezählte Ausnahmetatbestände, die nicht beihilferelevant sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass staatliche Beihilfen gewährt werden; dann behält sich die Wettbewerbskommission vor, diese vor Gewährung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. Um diesen Vorbehalt umzusetzen, wurde eine Anzeigepflicht (Notifizierungspflicht) eingeführt. Wurde eine Beihilfe vor ihrer Gewährung nicht notifiziert (etwa weil sich die Beteiligten eines beihilferelevanten Vorgangs nicht bewusst waren), kann die Kommission auch von Amts wegen eingreifen. Wettbewerbsregeln zielen auf eine Gleichbehandlung privater und öffentlicher Unternehmen ab und versuchen, jeder Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken, insbesondere wenn diese auf kartellrechtlichen oder beihilferelevanten Vorgängen basiert.
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 01:10:10
      Beitrag Nr. 44.192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.179.743 von xwin am 01.09.16 00:37:30Nicht doch du Kaschperl!!..LOL!..wer versteht hier was nicht?..—Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist, in Irland selbst hat das irische Recht sich damit zu befassen und ist eine innere Angelegenheit Irlands im Wettbwerbsrecht Irlands.

      Apples Gewinne beruhen auf der Verwendung einer Infrastruktur von Staaten und insofern soll Apple dafür auch Steuern zahlen, das ist an sich klar. Tut es aber auch. In Irland extrem wenig. Aber das ist Sache der Iren, denn die Steuereinnahmen entgehen ja Irland und wem sonst

      —Die Frage ist ob die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Firmen >innerhalb von Eire >>beihilferelevant ist

      >>Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten, erklärte die irische Regierung. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, hieß es weiter. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.

      Darum geht es in der nun folgenden rechtlichen Auseinandersetzung. Das hast du Kaschperl noch nicht verstanden. Ich rate dir extrem dich in deiner Ausdrucksweise zu mäßigen Freundchen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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