Betafaktor zur BOV - Geben Sie kein Stück aus der Hand- - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.02.05 18:22:25 von
neuester Beitrag 03.02.05 18:40:14 von
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bov: Q4 war offensichtlich schwarz
Im Q3-Bericht hatte sich ja die bov AG (DE0005493704; akt. Kurs:
0,79 EUR) vorsichtig positiv zum Q4 geäussert: »Auf Basis der
aktuellen Auftragslage rechnet das Management damit, die positive
Geschäftsentwicklung fortzuführen und im vierten Quartal ein
profitables Vorsteuerergebnis und EBITDA zu erzielen«, hiess es
da. Aus unternehmensnahen Kreisen erfahren wir, dass aus den Plandaten
mittlerweile reelle Zahlen geworden sind, die die Prognose
trafen.
Das Gesamtjahr wird natürlich noch in roter Tinte geschrieben. Aber
nachdem Q4 somit das zweite Quartal in Folge mit zartschwarzen
Ergebnissen wird, scheint sich der Turnaround fortzusetzen (Beta-
Faktor.info 47/04b).
Es sieht wohl ganz so aus, dass Grossinvestor Ludwig Fresenius,
der in diesem Jahr Papiere zu je 1 EUR massenweise übernahm und
jetzt um die 17% hält, anscheinend wusste, was er tat. Fazit: Dranbleiben,
und kein Stück aus den Händen geben.
Im Q3-Bericht hatte sich ja die bov AG (DE0005493704; akt. Kurs:
0,79 EUR) vorsichtig positiv zum Q4 geäussert: »Auf Basis der
aktuellen Auftragslage rechnet das Management damit, die positive
Geschäftsentwicklung fortzuführen und im vierten Quartal ein
profitables Vorsteuerergebnis und EBITDA zu erzielen«, hiess es
da. Aus unternehmensnahen Kreisen erfahren wir, dass aus den Plandaten
mittlerweile reelle Zahlen geworden sind, die die Prognose
trafen.
Das Gesamtjahr wird natürlich noch in roter Tinte geschrieben. Aber
nachdem Q4 somit das zweite Quartal in Folge mit zartschwarzen
Ergebnissen wird, scheint sich der Turnaround fortzusetzen (Beta-
Faktor.info 47/04b).
Es sieht wohl ganz so aus, dass Grossinvestor Ludwig Fresenius,
der in diesem Jahr Papiere zu je 1 EUR massenweise übernahm und
jetzt um die 17% hält, anscheinend wusste, was er tat. Fazit: Dranbleiben,
und kein Stück aus den Händen geben.
19.01.2005
Bekanntmachung der BOV AG, Essen, über die prospektfreie Zulassung zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäss § 51 Abs. 4 BörsG, § 69 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse und § 45 Nr. 3 b) BörsZulV der
890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 7. Dezember 2004 mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2004
Nr. 8.920.577 – 9.810.576
der BOV AG, Essen,
ISIN DE0005493704
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der BOV AG vom 21. Mai 2004 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital der BOV AG bis zum 20. Mai 2009 ein- oder mehrmals um nominal bis zu € 4.460.000,- durch Ausgabe von bis zu 4.460.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I gemäß § 3 Absatz 8 der Satzung in der Fassung vom 11. Oktober 2004). Der Vorstand ist weiter ermächtigt worden, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung insbesondere ausgeschlossen werden
a) für Spitzenbeträge,
b) sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,
c) bis zu einem Betrag von insgesamt höchstens nominal € 890.000,-, entweder um die neuen Aktien an die Arbeitnehmer der BOV AG und ihrer Konzerngesellschaften auszugeben oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der BOV AG Gebrauch gemacht und am 9. Juli 2004 – mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12. Juli 2004 - beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung der ihm mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2004 eingeräumten Ermächtigung gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG von € 8 920.576,- um € 890.000,- auf insgesamt € 9.810.576,- durch Ausgabe von 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2004 zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag für die neuen Stückaktien wurde durch den genannten Vorstandsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12. Juli 2004 auf € 1,- je Stückaktie festgesetzt. Zum Bezug wurde Herr Ludwig Fresenius zugelassen, der die 890.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am 25. August 2004 gezeichnet und übernommen hat.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 7. Dezember 2004 in das Handelsregister der BOV AG beim Amtsgericht Essen eingetragen.
Die voll eingezahlten Aktien aus der Kapitalerhöhung sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat die Commerzbank Aktiengesellschaft als Hauptzahlstelle und Hinterlegungsstelle bestimmt, an deren Schaltern die Auszahlung der Gewinnanteile, die Ausübung von Bezugsrechten und alle sonstigen, die Aktien betreffenden Maßnahmen während der üblichen Geschäftsstunden kostenfrei durchgeführt werden können.
Mit Beschluss der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse vom 17. Januar 2005 wurden die 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt (General Standard) wird voraussichtlich am 19. Januar 2005 erfolgen.
Das eingetragene und an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Grundkapital der BOV AG beträgt nunmehr € 9.810.576,- und ist eingeteilt in 9.810.576 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie. Daneben besteht derzeit bis zum 20. Mai 2009 ein restliches genehmigtes Kapital von € 3.570.000,- und bedingte Kapitalien von insgesamt € 800.000,- (Bedingtes Kapital von bis zu € 600.000,- und Bedingtes Kapital II von bis zu € 200.000,-).
Essen und Frankfurt am Main, im Januar 2005
BOV AG
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Bekanntmachung der BOV AG, Essen, über die prospektfreie Zulassung zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäss § 51 Abs. 4 BörsG, § 69 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse und § 45 Nr. 3 b) BörsZulV der
890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 7. Dezember 2004 mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2004
Nr. 8.920.577 – 9.810.576
der BOV AG, Essen,
ISIN DE0005493704
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der BOV AG vom 21. Mai 2004 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital der BOV AG bis zum 20. Mai 2009 ein- oder mehrmals um nominal bis zu € 4.460.000,- durch Ausgabe von bis zu 4.460.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I gemäß § 3 Absatz 8 der Satzung in der Fassung vom 11. Oktober 2004). Der Vorstand ist weiter ermächtigt worden, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung insbesondere ausgeschlossen werden
a) für Spitzenbeträge,
b) sofern die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,
c) bis zu einem Betrag von insgesamt höchstens nominal € 890.000,-, entweder um die neuen Aktien an die Arbeitnehmer der BOV AG und ihrer Konzerngesellschaften auszugeben oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der BOV AG Gebrauch gemacht und am 9. Juli 2004 – mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12. Juli 2004 - beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung der ihm mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2004 eingeräumten Ermächtigung gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG von € 8 920.576,- um € 890.000,- auf insgesamt € 9.810.576,- durch Ausgabe von 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2004 zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag für die neuen Stückaktien wurde durch den genannten Vorstandsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 12. Juli 2004 auf € 1,- je Stückaktie festgesetzt. Zum Bezug wurde Herr Ludwig Fresenius zugelassen, der die 890.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am 25. August 2004 gezeichnet und übernommen hat.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 7. Dezember 2004 in das Handelsregister der BOV AG beim Amtsgericht Essen eingetragen.
Die voll eingezahlten Aktien aus der Kapitalerhöhung sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Gesellschaft hat die Commerzbank Aktiengesellschaft als Hauptzahlstelle und Hinterlegungsstelle bestimmt, an deren Schaltern die Auszahlung der Gewinnanteile, die Ausübung von Bezugsrechten und alle sonstigen, die Aktien betreffenden Maßnahmen während der üblichen Geschäftsstunden kostenfrei durchgeführt werden können.
Mit Beschluss der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse vom 17. Januar 2005 wurden die 890.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt (General Standard) wird voraussichtlich am 19. Januar 2005 erfolgen.
Das eingetragene und an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Grundkapital der BOV AG beträgt nunmehr € 9.810.576,- und ist eingeteilt in 9.810.576 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie. Daneben besteht derzeit bis zum 20. Mai 2009 ein restliches genehmigtes Kapital von € 3.570.000,- und bedingte Kapitalien von insgesamt € 800.000,- (Bedingtes Kapital von bis zu € 600.000,- und Bedingtes Kapital II von bis zu € 200.000,-).
Essen und Frankfurt am Main, im Januar 2005
BOV AG
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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