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    Einstweilige Verfügung gegen t-online: Keine Bevorzugung von Kunden bei Emission - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.00 20:06:03 von
    neuester Beitrag 16.03.00 20:39:36 von
    Beiträge: 3
    ID: 96.414
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      schrieb am 16.03.00 20:06:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!
      Sieht so aus, als ob t-online Probleme mit der Kundenbefragung + Bevorzugung ihrer Kunden bekommt:

      dpa HAMBURG. Die Telekom-Tochter T-Online darf bei ihrem Börsengang im April nicht Aktien bevorzugt an Kunden vergeben, die an einer Kundenbefragung teilnehmen. Das hat das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag entschieden. Den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG (Bonn) und der T-Online International AG (Weiterstadt) wird bei Androhung einer Haft von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von maximal 500 000 DM verboten, Kunden "eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online- Aktien zu versprechen, dafür zu werben und/oder Teilnehmern an einer solchen Kundenbefragung solche Vorteile zu gewähren". Das geht aus einer Abschrift der Verfügung hervor, die der dpa vorliegt.

      Das Vorzugsprogramm für T-Online-Kunden hatte in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Nach Beschwerden hatte allerdings das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main die Offerte als "legitim" bezeichnet. "Das ist ein Fall der normalen Kundenpflege", sagte Amtssprecher Udo Fenchel der Finanzagentur dpa- AFX am Donnerstag in Frankfurt.

      T-Online hatte angekündigt, vom 9. März bis zum 31. März seinen 4,3 Mill. Kunden die Teilnahme an einer Befragung zu ihren Erfahrungen und Interessen anzubieten. Damit versuche das Unternehmen, das Produkt- und Serviceangebot zu verbessern. Im Gegenzug verspricht T-Online, die Befragten bei der Zuteilung im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission bevorzugt zu behandeln. Details zu Art und Umfang des Vorteils würden jedoch erst am Ende der Zeichnungsfrist ab dem 12. April gemacht.

      Die Einstweilige Verfügung der Kammer 6 für Handelsfragen am Landgericht Hamburg war von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Franfurt am Main beantragt worden. Die Deutsche Telekom AG wollte zu der Einstweiligen Verfügung auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben, da der Beschluss noch nicht offiziell zugestellt worden sei.


      Andererseits: was änderts? An die Aktie bei der Zeichnung ranzukommen dürfte wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein...

      MFG

      Steve
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 20:34:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das war sowieso ein Eigentor von T-Online !
      Zum Einen können z.B. Mac-User (wie ich) kaum
      etwas mit Fragen nach Banksoftware, e-mail usw.
      anfangen, da das eh alles inkompatibel ist.
      Und wenn man sich dann trotz der Nutzlosigkeit
      durch die Fragen gearbeitet hat und auch die
      Reg.Nr. erhalten hat, erfährt man, daß einem diese
      nur etwas nützt, wenn man ein Konto bei den 3
      Konsortialführern hat. Als hätte man dann nicht sowieso
      schon genug Vorteil! Fehlte eigentlich nur noch
      ein dickes "ÄTSCH" auf der Seite.
      ;(
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 20:39:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Obwohl ich bislang kein T-Online-Kunde war, muss ich sagen, dass die Affinity-Programme sehr positiv für Kleinanleger sind: Wo sonst bekommt man eine garantierte Aktienzuteilung? Schade, das Affinity-Programme jetzt von Hamburger Richtern abgeschafft wurden. Aber sie trifft keine Schuld: die Gesetze müssten geändert werden.


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