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    Squeeze.out bei der AVA AG im August 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.05 10:04:21 von
    neuester Beitrag 16.03.07 07:22:23 von
    Beiträge: 148
    ID: 967.605
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      Avatar
      schrieb am 21.03.05 10:04:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen

      im August d.Jahres findes das squeeze-out Verfahren bei der AVA AG statt. Der Kurs stieg Ende letzten Jahres, weil die Edeka auf der Käuferseite war und ihren Bestand auf die erforderliche Höhe von 95 % für das Squeeze-out-Verfahren zu bringen. Diese Höhe wurde inzwischen erreicht. Auch bekannt ist nun, daß die Edeka den restlichen Aktionären der AVA 45,97 E bezahlen will plus einer Schlussdividende von 0,62 E je Aktie.

      Stellt sich die Frage, ob dieser Abfindungsbetrag dem tatsächlichen Wert der Aktie entspricht oder nicht.

      Wenn man sich die in der Vergangenheit abgewickelten Squeeze-out-Verfahren betrachtet, so kann man nur zu der Meinung gelangen, auch hier wird zu wenig bezahlt. Und deshalb wundert es mich, daß doch so viele Aktien in den letzten Wochen seit der Bekanntgabe durch die Edeka verkaúft wurden.

      Immerhin ist zu bedenken, daß sich erst kürzlich die Rheiner Moden AG auf derartige Fälle ausgerichtet hat, sprich Anfechtung von derartigen Abfindungen und die Mobilisierung des vorhandenen Potentials an Nachforderungen. Dass damit viel Geld zu verdienen ist, ist inzwischen klar. Warum also verkaufen, wenn doch in wenigen Monaten sowohl die Dividende als auch die Zahlung des Abfindungsbetrages winkt. Wer sich " aussqueezen" läßt, und nur der, hat dann Anspruch auf Zahlung eines evtl. Nachbesserungsbetrages, der, wenn er von jemandem durchgesetzt wird, auch beträchtlich sein kann. Und zum Durchsetzten findet sich immer jemand. Zur Not muss man es selber machen.

      Nur zum Nachdenken. Ich lasse mich " aussqueezen" !

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 18:49:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo parade,
      laut adhoc vom Februar wird 44,97€ pro Aktie gezahlt - nicht 45,97€. Aber auch dann liegt der Kurs momentan unter der Summe von Barabfindung und Dividende...

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 07:49:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Dirk,

      Du hast natürlich recht. Das war mal wieder der kleine Fehlerteufel. Danke für den Hinweis.

      Das Thema squeeze.out scheint bisher aber noch niemanden zu interessieren.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 08:09:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Parade,

      vielleicht ist die Hoffnung gering, dass über die angekündigte Barabfindung hinaus mehr gezahlt wird.
      Die HV ist ja am 13. Juli. Du schreibst, dass der Squeeze out August über die Bühne geht. Ist das die normale Zeitdauer - ein Monat? Ich kann mich nicht erinnern, so ein Verfahren bis zum Ende mitgemacht zu haben.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 08:43:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo dirk,

      ich bin der Meinung, den August als Abwicklungsmonat gelesen zu haben, kann den Artikel aber nicht mehr finden. Möglicherweise geht es ja auch schneller oder langsamer. Es muss allerdings erst der Beschluss auf der HV gefasst werden. Das Ergebnis steht aber jetzt schon unzweifelhaft fest.

      Ich habe schon einmal an einem solchen Verfahren teilgenommen, unwissend, denn ich erhielt aus heiterem Himmel für meine im Jahre 1998 gehaltenen 30 Aktien einer Frankfurter Hypothekenbank vor wenigen Monaten 3000 Euro nachbezahlt, ohne daß ich etwas dazu getan hätte. Ich wurde nur "ausgesqueezt", was heisst, ich wurde vor die Tür gesetzt.

      Dieses squeeze-out-Verfahren bei der AVA AG wäre vermutlich das Erste seiner Art, bei dem ein fairer Wert bezahlt würde.

      Wichtig dabei ist, daß jemand auf der HV Widerspruch zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gibt und danach das Überprüfungsverfahren einleitet.

      Die Allerthaler in Verbindung mit den Rheiner Moden haben sich auf solche Sachen spezialisiert, da ich die Herren kenne, hoffe ich, von dort genauere Angaben zu dem Prozedere zu erhalten.

      Viel daneben gehen kann nicht, denn der heutige Einstiegskurs ist durch den Abfindungsbetrag plus Dividende gut abgesichert. Man muß nur einige Monate warten und hat dann mit 0 Einsatz die Chance (vielleicht eine vage Chance) auf eine Nachzahlung plus Zinsen. Die kann allerdings einige Jahre dauern.

      Schaumermal

      gruss parade

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      Avatar
      schrieb am 01.04.05 22:53:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      "Dieses squeeze-out-Verfahren bei der AVA AG wäre vermutlich das Erste seiner Art, bei dem ein fairer Wert bezahlt würde."

      Hmmm, würde mich zwar auch über einen Zuschlag freuen; denke aber, bei Betrachtung der KGVs von AVA (über 30) und etwa Metro (rund 13) erkennt man, dass in dem jetzigen Angebot wohl bereits ein gewisser Aufschlag enthalten ist.

      Warum sich allerdings der Kurs zurzeit unter den 44,97 + 0,62 befindet, insbesondere da ja selbst in der Meldung, in der die 44,97 veröffentlicht wurden, noch darauf hingewiesen wurde, dass es gegebenenfalls mehr werden kann, das verstehe ich auch überhaupt nicht.

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 02.04.05 14:23:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Dr. Mabuse,

      das ist eine Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Offensichtlich gibt es immer noch Aktionäre, die am Rande des Abgrunds spekulieren und eben nicht mehr bis August warten können. Wenn man(n)/frau verkaufen muss, dann wird der Preis halt geringer ausfallen. Das große Positivum sehe ich darin, dass je weniger Aktionäre mit entsprechend weniger Aktien ausgesqueezt werden müssen, eben hoffentlich für die dann Betroffenen mehr zu verteilen ist. Ich für meinen Teil kann und werde warten.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 03.04.05 10:12:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Hausarzt,

      "denke aber, bei Betrachtung der KGVs von AVA (über 30) und etwa Metro (rund 13) erkennt man, dass in dem jetzigen Angebot wohl bereits ein gewisser Aufschlag enthalten ist."

      Das ist schon richtig, aber immerhin hat die Edeka systematisch ihren Anteil an der AVA erhöht, weil sie die Firma unbedingt schlucken will. Wenn die AVA zu teuer wäre, hätte man sich das sicher überlegt und nicht gekauft. So blauäugig sind die Edekaner auch nicht, daß sich sich bewußt eine zu teure Firma zulegen. Und so gutmütig, daß man uns freiwillig den fairen Preis zahlt, sicher auch nicht. Immerhin haben sie ja theoretisch die Chance, damit durchzukommen, wenn niemand Widerspruch einlegt.

      Also, ich warte auf jeden Fall, weil ich ja gar kein Risiko eingehe, und eine Verzínsung habe ich ja auch noch.

      Und meine Stückzahl kann sich sicher sehen lassen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 13:47:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Hausarzt, hallo Parade,

      gestern wurde eine ad-hoc-Nachricht veröffentlicht, die ein Bekannter von mir heute an mich übersandt hat. Um rechtliche Verwicklungen zu vermeiden, stelle ich die Nachricht als ganzes ein, ohne etwas wegzulassen, hinzuzufügen oder zu verändern. Es handelt sich zwar um eine andere Aktiengesellschaft, aber ich denke es besteht Hoffnung.
      Gruß Alfred
      >>>>
      Stollwerck Squeeze Out-Verfahren
      Stollwerck AG:Verhandlungen über Vergleich im Stollwerck Squeeze
      Out-Verfahren
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung
      ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Köln, 4. April 2005 Die STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT und die Van Houten
      Beteiligungs AG & Co. KG haben Verhandlungen mit denjenigen Aktionären
      aufgenommen, die Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklagen gegen den
      Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2003 zur Übertragung der Aktien
      der Minderheitsaktionäre auf die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG gegen
      Gewährung einer Barabfindung (Squeeze Out) erhoben hatten. Die Verhandlungen
      haben eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits durch Klagrücknahme
      im Wege eines Prozessvergleichs zum Ziel. Im Zuge der Verhandlungen hat die
      Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG angeboten, im Falle einer
      vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits sämtlichen
      Minderheitsktionären der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT zusätzlich zu der
      festgesetzten Barabfindung von EUR 295,- je Aktie einen weiteren Betrag von
      EUR 100,- je Aktie zu zahlen. Der Zuzahlungsbetrag würde nur an diejenigen
      Minderheitsaktionäre gezahlt werden, die auf die Einleitung eines
      Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung und auf die Beteiligung an
      einem solchen Spruchverfahren unwiderruflich verzichten. Alle Kläger haben
      ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen Prozessvergleich
      abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des Prozessvergleichs steht
      noch aus. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten des Vergleichs, sofern dieser
      auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts sowie im Einvernehmen mit
      sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger beteiligten Aktionären zustande
      kommt, im elektronischen Bundesanzeiger, in einem Börsenpflichtblatt sowie
      im Kölner Stadtanzeiger bekannt zu machen. Sollte ein Vergleich zustande
      kommen und der Übertragungsbeschluss sodann noch vor dem 12. April 2005 in
      das Handelsregister eingetragen werden, würde die für den 12. April 2005
      einberufene Hauptversammlung der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT nicht mehr
      unter Beteiligung der derzeitigen Minderheitsaktionäre stattfinden. In
      diesem Fall wird die STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT diejenigen Aktionäre, die
      sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, durch
      entsprechende Veröffentlichungen sowie - soweit möglich - durch persönliche
      Anschreiben hiervon in Kenntnis setzen.


      - Ende -
      Stollwerck AG Stollwerckstr. 27-31 51149 Köln Deutschland
      ISIN: DE0007280000 WKN: 728000
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.04.2005

      >>>
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 16:46:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo bigeagle,

      danke für die Information. Es liest sich doch gut, oder? Ich würde mich doch sehr wundern, wenn ausgerechnet die Edeka einen fairen Preis für die AVA zahlen würde.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 21:12:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, 100 Euro Nachzahlung würde ich auch akzeptieren :)

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 09:07:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Dirk,

      bist Du auch dabei?

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 18:10:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo parade,

      ja, seit dem 22. März. Danke für den Tip! :)

      Mit zunehmender Börsenerfahrung lernt man halt die risikolosen Geschäfte - wie hier - zu schätzen.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 09:15:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Dirk,

      ob es ein Tip war, wird sich erst später herausstellen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 15:01:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo an alle,

      nachdem der Kurs ziemlich lange bei etwas über 45 Euro festgenagelt war, steht er aktuell bei ca. 46,50, gut 5.000 Stück wurden gehandelt. Tja, es gibt wieder die berühmeten 2 Möglichkeiten: Enweder weiss irgendjemand mehr oder aber die Verantwortlichen der EDEKA haben es eingesehen, nämlich dass Ihr Übernahmeangebot zu niedrig war.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 16:52:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Alfred,

      wieso sind das 2 Möglichkeiten? Das, was derjenige möglicherweise mehr weiss als andere, kann ja nur damit zusammenhängen, daß das Angebot zu niedrig ist.

      Vermutlich räumt die Edeka alles ab, was an Aktien angeboten wird, um die Zahl der "Squeeze-out-Kandidaten" so gering wie möglich zu halten. Und dann ist es der Edeka natürlich egal, ob sie jetzt 45,20 oder 46,50 E für die Aktie bezahlt. Deshalb hatte mich schon sehr gewundert, daß sich der Kurs in den letzten Wochen der 45 Euro-Marke genähert hat, anstatt nach oben zu gehen. Gerade so, als ob die Leute Angst davor hätten "ausgesqueezt" zu werden. Dabei tut das gar nicht weh!!

      Für mich steht fest, die Edeka geht auf Dummenfang, was ihr bis jetzt ja auch gut gelungen ist.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 17:49:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Parade,

      mir ist schon klar, dass die letztere Möglichkeit wahrscheinlicher ist. Ehrlich gesagt wollte ich es nicht so direkt schreiben, aber wenn jemand von der EDEKA weiss, dass mehr bezahlt wird, könnte der doch einen Dritten beauftragen für Ihn Aktien zu kaufen, ganz einfach weil es sich lohnt (sowas tut natürlich niemand, aber der Vollständigkeit halber, habe ich es eben erwähnt). Bleibt also nur die EDEKA selber übrig. Ich bin ehrlich gesagt in Erwartung einer kleinen Ralley und je mehr ihre Aktien verkaufen, je mehr werden die bekommen, die warten. Abgesehen davon dürfte es den Verantwortlichen bei EDEKA schon klar sein, dass sie in Argumentationsnöte kommen, wenn sie auf der einen Seite 44,97 anbieten, aber andererseits für einen höheren Preis aufkaufen.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 12:45:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo zusammen,

      na, nun scheint ja endlich "Musik" in den Kurs zu kommen. Haben die letzten Aktionäre es nun endlich gemerkt, dass man kein Geld verschenken sollte? Oder ist man bei der Edeka nun bereit, den Verbliebenen einen kleinen Aufpreis zu bezahlen, um ihre Bereitschaft zu erhöhen, noch vor der HV die Aktien abzugeben?

      Mir reicht aber dieses kleine "Aufpreislein" noch nicht.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 13:57:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Parade,

      da Du immer so gut informiert bist, wann findet denn die Hauptversammlung genau statt? Ich werde meine Aktien jedenfalls behalten, denn ich denke, der bisherige Höchstkurs von Dezember 2004 in Höhe von 49,50 Euro sollte schon drin sein, ehrlich gesagt hoffe ich auf mehr.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 14:12:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      @bigeagle198:
      ordentliche Hauptversammlung ist am 13.07.05 in Gütersloh um 10.30 Uhr :)
      Quelle:
      http://www.hv-info.de/hvtermine_detail.php4?firmaID=222
      Avatar
      schrieb am 18.04.05 11:54:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo zusammen,

      AVA ist heute einer der ganz wenigen Werte, die nicht fallen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 13:25:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo an alle,

      folgende Meldung habe ich heute gefunden:


      Das Bielefelder Einzelhandelsunternehmen AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG hat den Umsatz im Geschäftsjahr 2004 um 0,9 % auf 5,61 Mrd. Euro gesteigert (Vj. 5,56 Mrd. Euro). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhöhte sich auf 57,8 Mio. Euro (Vj. 40,2 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss stieg auf 43,0 Mio. Euro (Vj. 31,0 Mio. Euro). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2005 vor, aus dem Bilanzgewinn der AVA AG in Höhe von 19,0 Mio. Euro eine auf 0,60 Euro (Vj. 0,50 Euro) erhöhte Dividende je Stückaktie auszuschütten. Die Dividendensumme beläuft sich damit auf 18,7 Mio. Euro. Die restlichen 218.000 Euro sollen den Gewinnrücklagen zugeführt werden.In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres hat AVA den Umsatz um 2,3 % auf 1,32 Mrd. Euro gesteigert (Vj. 1,29 Mrd. Euro). Für das Gesamtjahr geht der Vorstand nicht von einer allgemeinen Umsatzbelebung im deutschen Einzelhandel aus. Aufgrund eigener Maßnahmen und zusätzlicher Verkaufsflächen strebt AVA jedoch ein Umsatzwachstum von bis zu 2 Prozent an. Der Überschuss wird auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Der Vorstandsvorsitzende Helmut Metje teilte am Mittwoch in Bielefeld außerdem mit, dass sich das Barabfindungsangebot der EDEKA im Rahmen des angekündigten Squeeze-out auf 45,32 Euro je AVA-Aktie erhöht hat. Die leichte Erhöhung gegenüber dem zunächst genannten Betrag von 44,97 Euro habe sich aus der Aktualisierung des für den 22. Februar 2005 veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der vorangegangenen drei Monate ergeben.

      Also zusammengefasst: Die Dividende erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 0,50 Euro auf 0,60 Euro. Das Barabfindungsgebot erhöht sich um 0,35 Euro von 44,97 Euro auf 45,32 Euro.

      Ehrlich gesagt ist mir das immer noch zu wenig. Aber in 11 Wochen - dann findet gemäß meinem Vorredner die Jahreshauptversammlung statt - wissen wir mehr.

      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 17:52:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      Danke für die Information. Auch mir ist dieser Betrag zu wenig.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 17.05.05 09:31:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo zusammen,

      mir scheint, es versucht jemand mit allen Mitteln, den Kurs nicht über die 46 E kommen zu lassen. Komischerweise gibt es aber immer wieder Leute, die zu diesem Geld ihre Aktien abgeben.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 09:57:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo zusammen,

      sollte der Kurs der AVA-Aktie nun doch "in die Gänge kommen"? Heute sogar 1.300 Stück zu 46,80 Euro.

      Na, es wird ja auch langsam Zeit, denn die HV ist ja schon in 4 Wochen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 17.06.05 11:16:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Parade,

      an den letzten beiden Handelstagen hat sich der Umsatz auf je über 5.000 Stück erhöht, heute liegen wir auch schon bei 3.000 Aktien. Ich weiss zwar nicht, wieviele Anteile noch bei den Kleinaktionären verblieben sind, aber es werden weniger und nach meiner Erfahrung steigt damit auch die Bereitschaft des Aufkäufers mehr zu bezahlen. Der einzige Grund dafür kann nur darin begründet sein, dass eine Abfindung noch teurer wäre. Es sind noch 26 Tage bis zur Hauptversammlung und es bleibt spannend.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 26.06.05 13:53:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo an alle,

      in Frankfurt und im Xetra-Handel ging es nun endlich über die 46,50 Euro hinaus. Was mich interessieren würde, wieviele Anteile noch im freien Handel verfügbar sind. Zwar sind die Tagesumsätze nicht so riesig, aber selbst wenn man 2500 Stück pro Tag ansetzt, kommen seit der Ankündigung des Squeeze-out auch schon einige Aktien zusammen, die EDEKA aufgekauft hat. Es bleiben noch 17 Tage bis zur Hauptversammlung, um zu sehen, was passiert.

      Kleines Beispiel aus meinem Portfolio: Am 18. Juli 2003 bot Rheinmetall 15.- Euro für Kolbenschmidt-Aktien an, das Angebot sei ein Jahr mit der Maßgabe gültig, im Falle eines Squeeze-Out den Differenzbetrag zu den bereits überwiesenen 15.- Euro nachzubezahlen. Kurze Zeit später teilte Rheinmetall mit, mehr als 95% der Aktien zu besitzen. Kein Wort von einem Squeeze-Out. Nun gut, dachte ich bei mir. Sie werden das eine Jahr bis zum 18. Juli 2004 abwarten, um denjenigen Aktionären, die für 15.- Euro verkauft haben, nichts mehr geben zu müssen. Mittlerweile schreiben wir den 26. Juni 2005 und es gibt immer noch kein Squeeze-Out bei einem Kurs, der zwischen 36.- und 38.- Euro schwankt bei fast keinem Tagesumsatz.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 14:22:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was ist denn jetzt los ? 25000 Stück im Geld bei 46,35 auf Xetra !! :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.07.05 16:00:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Schaerholder,

      was soll denn los sein? Da will halt jemand 25.000 Aktien der AVA AG kaufen. Entweder ist es die Edeka oder ein Insider, der mehr weiss als wir.

      Ich finde allerdings, er oder sie fängt reichlich spät mit dieser Aktion an, denn viele Aktien des kleinen Streubesitzes werden wegen der HV gesperrt sein, so wie meine. Aber immerhin hat er oder sie ja schon 50 Stück bekommen, ist doch auch schon was.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 17:05:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Parade,

      kurz vor der Angst wurden heute nochmal 6.800 Stück gehandelt, davon 5000 en bloc. Hast Du eine Ahnung, wieviel Prozent der Aktien noch draußen sind? Muß das auf der Jahreshauptversammlung gesagt werden?
      Gruß Alfred
      der gespannt auf Mittwoch ist
      Avatar
      schrieb am 11.07.05 17:19:41
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo Alfred,

      ich weiss nicht, wieviele Aktien noch ausstehen, da aber die Edeka bereits 95 % der Aktien hatte, als sie den squeeze-out bekannt gab, und sie ganz bestimmt in den vergangenen Monaten weiter aufgekauft hat, kann man sicher davon ausgehen, dass vielleicht noch 3 bis 4 % im Streubesitz sind.

      Ich gehe nicht davon aus, dass auf der HV bekanntgegeben wird, wieviele Aktien die Edeka nun hält, warum sollte sie das auch tun. Und die Verwaltung der AVA muss es nicht wissen, weshalb sie sich sicher bedeckt halten wird.

      Ja, morgen mache ich mich auf den Weg nach Bielefeld, wo ich vorsichtshalber das Hotelzimmer für 2 Nächte reserviert habe, denn die Verwaltung der AVA hat ja auch vorsichtshalber die Stadthalle in Gütersloh für 2 Tage angemietet. Man weiss ja nie, wie lange eine solche letzte HV dauert, weil so mancher Aktionär "die Sau rauslassen wird".

      Ich bin auch gespannt.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 12.07.05 11:04:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo Parade,

      noch 24 Stunden und es wird schon angefangen haben. Ich persönlich war noch nie auf einer solchen Veranstaltung, mal sehen, ob ich mich irgendwann mal aufraffen kann. Am meisten interessiert mich in diesem Fall die Diskrepanz zwischen offiziellem Bericht und Deiner Darstellung. Gewisse Nuancen erfordern es eben, live dabei gewesen zu sein. Vergiss nur nicht, Deinen Widerspruch gegen den angebotenen Preis der EDEKA aktenkundig zu machen, aber vielleicht macht das ja auch jemand anderes. Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Spass und futter Dich ordentlich durch.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 11:33:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wurde gerade die Abfindung nochmal erhöht oder warum springt der Kurs so :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 12:28:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Edeka Zentrale AG & Co KG, Hamburg, hat das Abfindungsangebot für die Aktionäre der Tochtergesellschaft AVA Allgemeine Handelsgesellschaft von 45,32 EUR ja Aktie bekräftigt. Im Februar hatte Edeka noch 44,97 EUR geboten, das Angebot laut AVA-Quartalsbericht dann aber auf 45,32 EUR erhöht. Edeka teilte am Mittwoch weiter mit, auch nach Aufstockung des Anteils auf 100% von derzeit mehr als 95% solle das operative Geschäft von Bielefeld aus geführt werden. Sitz der Unternehmensleitung und Verwaltung bleibe Bielefeld, erklärte Alfons Frenk, Vorstandsvorsitzender der Edeka AG im Vorfeld der AVA-Hauptversammlung.

      Die Leitung des Unternehmens bleibe in Verantwortung der AVA-Führung. Ende Februar hatte Edeka mitgeteilt, dass der Bielefelder Handelskonzern von der Börse genommen werden soll und den Minderheitsaktionären eine Barabfindung angeboten. 2002 hatte Edeka die Mehrheit an der AVA, bei der rund 29.000 Menschen beschäftigt sind, übernommen und die Beteilung dann stetig weiter aufgestockt. Das Squeeze-Out bezeichnete Frenk am Mittwoch als logischen Schritt der Unternehmensstrategie.
      - Von Richard Breum, Dow Jones Newswires; ++49 (0) 211 138 72 15,
      duesseldorf.de@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 12:50:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      Die Rede des VV steht übrigens schon unter www.ava.de im Netz
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 13:57:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo allerseits,

      heute wurden bereits 4.000 Stücke gehandelt, davon 900 bei einem Preis von ca. 47.50 Euro. Ich habe mir die Rede des Vorstandsvorsitzenden durchgelesen. Der von der EDEKA festgelegt Preis von 45.32 Euro wurde dabei als große Gnade für die Minderheitsaktionäre gepriesen. Wenn er Recht hätte, warum wird bereist seit Wochen für über 46 Euro und aktuell für 47.50 Euro gehandelt? Ich bin mal gespannt, wie hoch der Nachschlag ausfällt, nachdem einer der Aktionäre heute Widerspruch eingelegt hat. Und bei einem Squeeze-Out-Verfahren hat sich bisher immer noch jemand gefunden. Leichter ist Geld bekanntlich nicht zu verdienen. Warten wir also auf den Bericht von parade.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 08:34:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      unsere provinzzeitung berichtet, dass einigen experten die hv ganz schön aufgemischt haben.............fortsetzung heute

      hat` ich nich` gedacht

      gruss Gidorah
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 10:19:19
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo Gidorah,

      es wäre sehr nett, wenn Du den genannten Artikel hier einstellen würdest. Ich denke, ich bin nicht der einzige, der mehr über die Hauptversammlung erfahren möchte. Die offiziellen Verlautbarungen sind ja eher im Sinne des Hauptaktinärs verfasst, aber über Gegenanträge habe ich zum Beispiel bis jetzt nirgends etwas gehört.
      Mit freundlichen Grüßen
      Alfred
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 13:02:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      das ist leider alles,was ist elektronisch bieten kann
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      Komödien-Stadel bei der AVA

      Turbulente Hauptversammlung mit Gegenanträgen / Anfechtungsklagen drohen

      Gütersloh. Eine solch turbulente, unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführte Hauptversammlung in der Stadthalle Gütersloh haben die AVA-Aktionäre bisher selten erlebt. Die völlige...

      ----------------------------------------------------


      das ganzen artikel hat ich heut morgen kurz in der printausgabe der lipp. landeszeitung überflogen..


      aber vielleicht hat sonst jemand zugriff auf die "neue westfählische" und kann den kompeletten artikel hier reinstellen


      gruss Gidorah
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 13:32:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Gidorah,

      vielen Dank für Deine Antwort. Im Internet habe ich den Artikel gefunden:


      http://www.nw-news.de/

      Leider darf man den ganzen Artikel nur mit Benutzername und Kennwort lesen. Ich habe auch nicht herausgefunden, ob ein Anmelden kostenpflichtig ist oder nicht. Ich werde heute abend mal am Hauptbahnhof in Erfurt vorbeischauen, ob ich dort die Neue Westfälische ergattern kann.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 14:14:17
      Beitrag Nr. 41 ()
      14.07.2005
      Komödien-Stadel bei der AVA
      Turbulente Hauptversammlung mit Gegenanträgen / Anfechtungsklagen drohen
      VON HANS-JOACHIM BLOCK
      Gütersloh. Eine solch turbulente, unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführte Hauptversammlung in der Stadthalle Gütersloh haben die AVA-Aktionäre bisher selten er-lebt. Die völlige Einverleibung des Bielefelder Einzelhandelskonzern in die Edeka stand im Mittelpunkt. Sie hält 95,03 Prozent des AVA-Kapitals und will die restlichen Aktionäre mit einer Bar-Abfindung von 45,32 Euro je Aktie aus der AVA im so genannten Squeeze-Out-Verfahren herausdrängen.
      Einige Kleinaktionäre und Aktionärsvertreter unter den fast 400 Teilnehmern nutzten die Versammlung zu einer scharfen Abrechnung vor allem mit Alfons Frenk, AVA-Aufsichtsratschef und Edeka-Vorstandsvorsitzender. Besonders er musste sich auch per-sönliche, beleidigende Angriffe gefallen lassen.
      Es hagelte Anträge zur Geschäftsordnung, kam zu turbulenten Szenen mit erregten Zwi-schenrufen und Wortgefechten. So lief noch während der Begrüßung der Aktionäre einer namens Manfred Klein zum Podium und forderte den Aufsichtsrat dazu auf, diverse Kritik-punkte zu Protokoll zu nehmen.
      Die Hauptversammlung, gedacht als letzter Akt der künftig vom Börsenzettel verschwin-denden AVA, geriet zum Theater. Martin Placke, einst Mitgründer der AVA und deren lang-jähriges Aufsichtsratsmitglied, sprach von einem ,,Komödien-Stadel", in dem Manfred Klein die Hauptrolle spielen wolle. "Ich habe Sie hier noch nie gesehen, Herr Klein", bemerkte Pla-cke spitz.
      Der aus Saarbrücken kommende Klein (hat drei Aktien) forderte, das Squeeze-Out-Verfahren von der Tagesordnung zu nehmen (,,ich will AVA-Aktionär bleiben"), verlangte vergeblich die Absetzung Frenks als Versammlungsleiter (,,sie liefern ein jämmerliches Schauspiel"), kritisierte die angebliche Verletzung von Formvorschriften und kündigte Anfechtungsklage gegen alle auf der Hauptversammlung zu fassenden Beschlüsse an. Klein gab ebenso Wi-derspruch zu Protokoll wie Caterina Steeg vom Verein für Aktionärsdemokratie (Würzburg). Damit ist der Weg für Anfechtungsklagen offen, die aufschiebende Wirkung hätten. Die Ede-ka könnte die Übertragung der restlichen AVA-Aktien nicht ins Handelsregister eintragen lassen und die AVA zunächst nicht von der Börse nehmen.
      Bernhard Clauss, einst AVA-Prokurist und langjähriger Aktionär, warf Klein vor: ,,Sie haben auf Hauptversammlungen oft mit Anfechtungsklagen gedroht, die aber kaum durchgezo-gen. Sie haben ein Eigeninteresse, wollen hier abzocken."

      Maßvoll fiel die Kritik von Peter Dreier, Sprecher der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz aus. Er fragte, warum die Edeka mit dem Squeeze-Out auf die härteste Zwangsmaßnahme zurückgreife? Schließlich hätte auch ein Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag oder eine Verschmelzung gereicht. Dreier wollte wissen, warum die Bewertung der AVA nach dem neuen IDW-Standard mit niedrigeren Werten erfolgt sei: "War die AVA ein Schnäppchen?" Der Sprecher monierte das Bewertungsgutachten: "Außenstehende können es nicht verste-hen." Auch er selbst habe ernsthafte Probleme mit dem Gutachten. Tammo Seemann von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre wollte mehr über die Rolle der AVA-Immobilien bei der Bewertung wissen.

      Der scheidende AVA-Finanzvorstand Eugen Timmer wies den ,,Schnäppchen"-Verdacht zu-rück. Die IDW-Neubewertung habe keine Rolle gespielt. Auch verbiete sich der Begriff Schnäppchen angesichts der Höhe des Abfindungsangebots. Dem AVA-Vorstand sei im üb-rigen nicht bekannt, wann die Edeka AVA-Anteile zugekauft habe, reagierte Timmer auf ent-sprechende Fragen.
      AVA-Vorstandschef Helmut Metje nannte die Abfindung ,,sehr fair", denn das Wert-Gutachten habe nur knapp 31 Euro ermittelt. Die Hauptversammlung wurde am Abend un-terbrochen - Fortsetzung heute um 10.30 Uhr.
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 14:34:08
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo Alfred,

      tja, bin schon wieder zurück. Ich hatte mir ja in Bielefeld in einem recht ordentlichen Hotel ein Zimmer bestellt für 2 Nächte. Da aber die erste Nacht so schlimm war (Hitze wegen Westseite und die ganze Nacht Lärm von in der Kurve fahrenden Strassenbahnen), dass ich kaum geschlafen habe. Das Hotelzimmer habe ich dann gleich abbestellt für die 2. Nacht, da ich ja annahm, ich könnte mir dann abends nach der HV in Ruhe ein anderes Hotel suchen.

      Pustekuchen! Die HV ging bis 21.50 Uhr abends und wurde dann auf den nächsten Tag vertagt. Und da ich nicht wusste, ob die HV vielleicht bis Mitternacht gehen könnte, in ganz Gütersloh kein Zimmer mehr frei war, habe ich mich leider um 20.30 Uhr verabschiedet und habe dann mit Mühe und Not doch noch ein Zimmer 20 km weit weg bekommen.

      Da ich ja nicht wusste, ob die HV noch am 13.7. beendet würde, musste ich meine Stimmen auf Frau Steeg übertragen, damit sie nicht verloren gingen. Frau Steeg ist eine der Haupt-Macherinnen gestern. Sie ist der Vorstand des "Vereins zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V". Sie ist so etwas wie eine "Gestandene Frau", die durch ihr Wissen und ihr Auftreten den Herren auf dem Podium gehörig eingeheizt hat. Aber so etwas kann man nicht erzählen, das muss man erleben. Übrigens hat Frau Steeg Widerspruch zu diversen Punkten zu Protokoll gegeben, das brauchte ich gar nicht.

      Die Zeitungsberichte kann man aus meiner Sicht "den Hasen geben", man sieht deutlich, dass sie die Sichtweise der Verwaltung übernommen haben. Von Neutralität oder Objektivität keine Spur. Wie kann man Aktionäre, die sich dafür einsetzen, dass alle Aktionäre fair behandelt werden als Störer und Einheizer bezeichnen. Und Leichenfledderer sind sie schon gar nicht. Wer kann denn von diesen Leuten beurteilen, was für eine Arbeit hinter einem solchen HV-Auftritt steckt? Ich habe durch meine hin und wieder vorkommenden Auftritte auf HV`s eine gewisse Ahnung, sicher aber nicht im vollen Umfang. Leider gibt es ja auch sehr viele Kleinstaktionäre, die von keiner Ahnung getrübt sind, die dann lautstark protestieren, wenn es zu lange dauert oder auch nur aus Unverständnis. Aber wenn es an den Nachschlag geht, dann gibt es niemanden, der nicht die Hand aufhält.

      Ich darf den beiden Hauptrednern, der Frau Steeg und dem Herrn Klein, nur gratulieren, auch wenn die Auftritte des Herrn Klein teilweise etwas überzogen waren und zum Schluss, als man sich gerade unter 12 Augen darüber geeinigt hatte, die HV noch gestern abend zu beenden (natürlich gegen beträchtliche Zugeständnisse seitens der Verwaltung an Frau Steeg), da fing Herr Klein nochmals an lautstark wirklich unnütze Fragen zu stellen. Dies vermutlich in Unkenntnis der vorangegangenen Einigung. Ich vermute, dass dieses Auftreten den Versammlungsleiter dann dazu bewog, die HV auf den nächsten Tag zu vertagen.

      Letztendlich ist natürlich nicht viel bei den "Diskussionen" herausgekommen. Beide Seiten beharrten auf Ihrem Standpunkt. Die Verwaltung, dass der Abfindungspreis sehr grosszügig ist, weil ein Gutachten nur 30,95 E errechnet hatte, und die Aktionärsvertreter (auch die Herren vom SdK und DSW) beharrten darauf, dass der Preis viel zu niedrig sei. Das Spruchstellenverfahren ist also vorprogrammiert. Und wie ich von Frau Steeg weiss, auch Anfechtungsklagen.

      Was so ansonsten über den GB des vergangenen Jahres und den Ausblick für 2005 gesprochen wurde, ist ja eigentlich völlig uninteressant, weil "Schnee von Gestern" und die Zukunft uns ja nicht mehr berührt. Immerhin malte man die Zukunft mit geplanten Gewinnsteigerungen in schwierigem Umfeld in "Rosa". Für mich ist sonnenklar, warum die Edeka die AVA einverleiben möchte und zwar ganz.

      Uns interessiert ja eigentlich nur der Abfindungspreis. Und darüber waren sich, ausser einigen ahnungslosen Kleinstaktionären (5 bis 10 Aktien), die man auch als "Durchfressaktionäre" ezeichnen könnte, dass der gebotene Preis keinesfalls korrekt ist und sicher einen Nachschlag erfordert.

      Angeblich will die Edeka ja in der Zeit seit Bekanntgabe des squeeze-out keine weiteren Aktien auf dem Markt gekauft haben. Fragt sich also, wer hat die vielen 1000 Akten dann vom Markt genommen? Leute, die wissen, wie viel eine AVA-Aktie wirklich wert ist? Ein scheinbar kenntnisreicher Aktionär sagte mir, er habe versucht, den wahren Wert der Aktie zu ermitteln. Dabei sei er auf einen Wert gekommen zwischen 48 und 103 Euro. Und ich denke, das ist schon eine interessante Aussage, auch wenn die 2. Zahl sicher weit übertrieben scheint. Die zur Verfügung gestellen Exemplare des Wertgutachtens sollen so kompliziert und unlogisch zu lesen sein (Aussage von Frau Steeg), dass man eigentlich damit gar nichts anfangen könnte. Viele Berechnungen sollen auf falschen oder unüblichen Faktoren und Annahmen basieren. Aber das kennt man ja schon von anderen squeeze-outs. Und es wäre ja nicht der erste Fall, dass ein Wertgutachter vergisst, aus welchen Gründen auch immer, dass er eine neutrale und objektive Position einzunehmen hat.

      Mein Fazit: die Edeka will mit allen Mitteln die letzten Kleinaktionäre aus dem Unternehmen herauswerfen und das mit allen Mitteln. Sie wird ihre Gründe dafür haben. Die von ihr genannten Gründe sind einfach lächerlich.

      Sie will die restlichen 4,975 % aber so billig wie möglich bekommen, also zu 45,32 E. Ich gehe davon aus, dass ihr die Übernahme gelingen wird, aber sicher mit einem Nachschlag.

      Bei rund 1,5 Mio ausstehenden Aktien und z.B. einem Nachschlag von 10 E ergäben sich für die Edeka lediglich 15 Mio Euro Mehrkosten. Dafür ist sie dann mit der AVA zusammen der Drittgösste der Branche. Und sie hat das alleinige Sagen, keine HV`s mehr, keine Quartalsberichte, keine Börse mehr, keine Analystentreffen, keine lästigen Aktionäremehr. Alles kann "im stillen Kämmerlein" geregelt werden. Ist das nicht 10 Euro je Aktie wert, vor allem wenn man auch noch zusätzlich den Gegenwert erhält? Ich denke schon.

      Ich weiss natürlich nicht, was heute noch so alles passiert ist auf der Rest-HV, aber das erzählt uns vieleicht ein anderer Besucher oder ich muss Frau Steeg anrufen. Denn auf diese lächerlichen Zeitungsberichte möchte ich lieber verzichten, nachdem ich heute beim Frühstück 2 Artikel gelesen habe.

      Übrigens war das Essen wirklich grosszügig und einer "Letzten HV" würdig.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 14:35:36
      Beitrag Nr. 43 ()
      Übrigens die Gegenanträge waren nur Anträge zur Geschäftsordnung bzw. zur Abwahl des Versammlungsleiters. Nur Geplänkel!

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 14:54:23
      Beitrag Nr. 44 ()
      @parade

      besten dank für deinen bericht


      gruss Gidorah
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 14:58:16
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wir beide hatten miteinander gesprochen.
      Die 48 euro habe ich als Ertragswert mit leicht modifizierten Kennzahlen, die 103 Euro hatte ich als Substanzwert incl. stiller Reserven berechnet. Hast also doch nicht im Sport-Hotel übernachtet?!
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 15:18:53
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo 525700,

      na, das ist ja ein Ding! Du bist also der

      "Ein scheinbar kenntnisreicher Aktionär". Na um so besser, dann haben wir ja nun einen Fachmann mit guten Rechenkenntnissen unter uns.

      Nein, ich habe nicht im Sporthotel übernachtet, weil angeblich alles voll war. Ich musste bis hinter Bielefeld fahren.

      Warst Du heute auf der Rest-HV? Wenn ja, was gabe s denn noch Wichtiges?


      Was mich allerdings noch interessiert ist, wieso habe ich heute auf einem meiner Depot-Konten bereits die Dividende gutgeschrieben bekommen, obwohl doch erst heute darüber abgestimmt werden konnte? Auf einem anderen Konto ist noch nichts eingebucht.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 07:59:38
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hallo parade,

      herzlichen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Ich denke, es ist anschaulich geworden, dass der Vorstand der AVA vor allen die Interessen der EDEKA vertreten hat. Nun gut, bald gibt es keine AG AVA mehr, also benötigt man auch keinen Vorstand mehr. Und wer will schon etwas gegen den neuen Arbeitgeber äußern? Zumindestens öffentlich wäre das beruflicher Selbstmord.
      Was mir besonders gefallen hat, ist die Analyse der Bewertung. Das Ergebnis ist zwar offensichtlich transparent, keinesfalls aber der Weg, der zu diesem Ziel geführt hat. Wenn man die offiziellen Statements liest, könnte man meinen, die EDEKA würde durch die Übernahme der AVA den Status einer Märtyrerin erlangen, bedingungsloser Einsatz bis zur Selbstaufgabe. :laugh:
      Vielleicht wäre es ratsam, ein Gegengutachten zu beauftragen, was wahrscheinlich aber an der Finanzierung scheitern dürfte. Da wären wir also wieder einmal beim Recht des Stärkeren. Zumdindestens die avisierten 10 Euro wären ein kleines Trostpflästerchen, aber vielleicht springt ja auch noch mehr heraus.
      Verkaterten Gruß in den Nach-HV-lichen Donnerstag
      Alfred
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 08:02:34
      Beitrag Nr. 48 ()
      Umpfff,

      heute ist doch schon Freitag. Also waren die einlullenden Worte aus Gütersloh schon so benebelnd, dass ich Raum und Zeit vergessen habe.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 08:06:55
      Beitrag Nr. 49 ()
      Nein, ich hatte noch einen anderen Termin gestern gehabt und habe auch meine Stimmen weiter gegeben. Es wird sicherlich zumindest ein Spruchstellenverfahren geben.
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 08:31:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo Alfred,

      ja, diesen Eindruck konnte man zeitweise bekommen, dass man der Edeka von Herzen danken müsste ob Ihrer aufopfernden, selbstlosen und grosszügigen "Übernahmegeste". Es gab ja einige ältere Aktionäre, die fast Tränen der Rührung vergossen, als sie sich für die gute langjährige Arbeit in der so guten AVA AG, offensichtlich der frühere Arbeitgeber, bedankten. Und diese Leute fanden es schäbig, dass wir Spekulanten und Leichenfledderer uns an ihr bzw. der Edeka versündigen wollten.

      Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Ahnung bzw. falsche Vorstellungen sogenannte Aktionäre vom Wesen einer Aktie haben. Es sollte doch allen Anlegern am Markt klar sein, dass dieser Markt kein "Beetschwestern-Verein" ist. Die Edeka und ihre Vasallen sind ja auch kein "Wanderverein".

      Übrigens habe ich diese 10 Euro nicht avisiert, sondern nur wahllos genannt. Ich hätte auch 5 Euro oder 15 Euro schreiben können. Ein nicht bekannter Betrag muss sich aus dem Spruchstellenverfahren und vermutlich auch durch die zu erwartenden Anfechtungsklagen ergeben. Das von Dir erwähnte weitere Gutachten wird dann sicher in diesem Verfahren durchgeführt. Es sei denn, die Edeka vergleicht sich mit den Beschwerdeführern, was dann aber allen ausgesqueezten (und nur denen) Aktionären zugute käme. Auch denen, die uns ja als Leichenfledderer bezeichnen. Aber Geld stinkt ja bekanntlich nicht und man kann ja auch nicht riechen wo es herkommt. Insofern nehmen diese Kleingeister das Geld dann auch sicher an.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 15.07.05 19:21:18
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo in die Runde,

      heute am Freitag wurden ca. 7600 Aktien gehandelt. Der tiefere Sinn dieses Tuns ist mir zwar völlig unverständlich, aber ich denke, die Herren von der EDEKA werden sich gefreut haben, wieder ein paar Anteilsscheine kostengünstig eingesammelt zu haben.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 17:35:59
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo und guten Abend,

      heute wurden bisher 15.500 Aktien gehandelt. Wenn das so weitergeht, wird es immer weniger Aktionäre geben, die auszusqueezen sind.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 21:21:00
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hallo, Squeeze-Out-Interessierte,

      am Wochenende hat die Bielefelder Regionalzeitung "Neue Westfälische" über ihre Informationen zur weiteren Entwicklung bei der AVA berichtet. Dabei bezieht sie sich vor allem auf ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dreier von der DSW.

      Für den DSW-Vertreter ist die Frage, ob es tatsächlich zu Anfechtungsklagen kommt, "ungewiss".

      Dann folgt in dem Artikel jedoch ein wichtiges Zitat, das bereits in der Überschrift "Justiz klärt AVA-Abfindung" angekündigt wird: "Aber es wird auf jeden Fall zu einem Spruchvefahren kommen, wenn der Squeeze Out ins Handelsregister eingetreagen ist."

      Im Falle von Anfechtungsklagen, die innerhalb eines Monats beim Landgericht Bielefeld eingereicht werden müssen, rechnet Dreier damit, dass vom Gericht innerhalb von ein bis drei Monaten deren Erfolgsaussichten geprüft sind.

      Wichtigster Ansatzpunkt für eine Kritik an der Aktienbewertung durch das vorliegende Gutachten sieht Dreier in einem zu hoher Risikozins.

      Wir Altaktionäre müssen also zunächst warten und dank der langsam steigenden Kursen unsere Hoffnung auf eine günstigere Aktienbewertung wachsen lassen.

      Schließlich muss die Aktie für die Edeka zu dem von ihr gebotenenen Abfindungspreis ja ein strategisches Schnäppchen sein, denn warum hätte sie sonst zu angeblich weit über dem realen Wert liegenden Kursen immer weiter zugekauft. Oder wollte die Edeka wirklich zu ihrem eigenen Schaden den geliebten AVA-Aktionären etwas Gutes tun? Aber das kann wohl nicht sein; denn die Edeka-Herren lieben nach ihren Werbeaussagen ja Lebensmittel.

      In Geduld

      Wertesucher
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 13:59:38
      Beitrag Nr. 54 ()
      Die Mitteilung der Anfechtungsklage hat doch etwas Druck auf den Kurs gebracht.
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 07:50:25
      Beitrag Nr. 55 ()
      Guten Morgen,

      gestern gingen 11.700 Anteile über den Tisch. Also, die Tagesumsätze haben sich nach der Hauptversammlung deutlich erhöht.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 20:56:55
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hi,

      jetzt erst gefunden, aber bereits am vergangenen Samstag erschienen ist in der Tageszeitung "Neue Westfälische" ein relativ ausführlicher Artikel zur Edeka-AVA-Übernahme; im Wesentlichen ging um die dreisten Kleinaktionäre, die der Edeka einfach nicht dankbar genug sind, dass sie 45 EUR bietet. Leider habe aber keinen Online-Link gefunden, deshalb nur zwei kurze Passagen zum Stand der Dinge:

      "Die erste Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der AVA Hauptversammlung (13./14.Juli) liegt beim Landgericht Bielefeld vor. ..."

      UND :D :D :D :D :D

      "...Vergleiche scheinen auch im Fall AVA möglich. Großaktionär Edeka, der die AVA-Kleinaktionäre im Zwangsverfahren hinausdrängt, zeigt sich nicht ablehnend: „Sollte es tatsächlich Klagen geben, werden wir auch außergerichtliche Möglichkeiten einer Einigung prüfen,“ so der Konzern. ..."

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 05.08.05 08:37:06
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo Hausarzt,

      das klingt ja schon recht ordentlich. Die Herren können ganz sicher davon ausgehen, dass geklagt wird. Wer eine Frau Steeg aus dem HV-Saal entfernen lässt, der kann gar nicht davon ausgehen, dass nicht geklagt wird. Wer Frau Steeg kennt, der weiss das.

      Und aus der Sicht der Edeka wäre auch völlig unlogisch, wenn sie bei nur so wenig ausstehenden Aktien auf einen Vergleich verzichten würde. Sicher wird der aus einem Vergleich entstehende Aufschlag nicht die Differenz zwischen wahrem Wert und Abfindungsbetrag ausgleichen. Aber ein kleines Trinkgeld für die Spesen wird bestimmt herauskommen.

      Und das Spruchstellenverfahren will ja auch noch einen Erfolg sehen.

      Wie gesagt, 10 Euro mehr machen für die Edeka mal eben rund 15 Mio Euro aus. Ist das vielleicht für solche ein Riesenunternehmen ein Betrag?

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 17:24:56
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hallo,

      soeben wurde bekannt, dass gegen das Squeeze-out in Sachen AVA Anfechtungsklage durch die Rechtsanwaltskanzlei pd, Dr. peter dreier, aus Düsseldorf erhoben wurde.



      10. August 2005:Anlegerkanzlei pd, Dr. Peter Dreier, vertritt Aktionäre bei AVA Squeeze-out durch Hauptaktionär EDEKA

      Die auf Rechte von Kapitalanlegern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei pd, Dr. Peter Dreier, hat heute für drei Aktionäre eine Anfechtungsklage vor dem Landgericht Bielefeld gegen das geplante Squeeze-out bei der AVA AG durch den Hauptaktionär, die EDEKA Zentrale & Co. KG, erhoben.

      „Die insgesamt zweitägige Hauptversammlung der AVA AG am 13. und 14. Juli 2005 sei ein Paradebeispiel dafür gewesen, wie nicht mit Aktionärsrechten umgegangen werden sollte“, so Anlegeranwalt Dr. Dreier.

      „Wichtige Fragen, die im direkten Sachzusammenhang mit dem Squeeze-out standen, wurden zum Teil falsch oder gar nicht beantwortet“, moniert der Aktionärsschützer. „Problematisch sei zudem, dass sowohl der Vorstandsvorsitzende Metje als auch das Vorstandsmitglied Hörz im strategischen Beirat des Hauptaktionärs eine aktive Rolle spielen“, so Rechtsanwalt Dreier. „Im strategischen Beirat wurde schließlich der Zwangsausschluss vorbereitet, so dass sich Interessenkonflikte auftun.“ Weiter führt er aus: „Vor dem Hintergrund dieser Verstrickungen dann auf der Hauptversammlung zu behaupten, dass der Vorstand keine Kenntnisse über konkrete Einzelheiten des Squeeze-out habe, ist nicht nachvollziehbar.“ „Es muss leider davon ausgegangen werden, dass der AVA Vorstand einseitig über längerem Zeitraum nur die Interessen des Hauptaktionärs EDEKA verfolgt hat“, so Dreier weiter. „Er hat dabei vergessen, dass er Vorstand aller Aktionäre und nicht nur Vorstand des Hauptaktionärs ist.“ „Besonders problematisch sei die Doppelrolle des AVA-Vorstandes Hörz zu beurteilen, der sowohl Vorstand der EDEKA AG als auch Vorstand der AVA AG sei“, führt Dreier aus. „Auf der Hauptversammlung wurde das neue Vorstandsmitglied Hörz erst am zweiten Tag den Aktionären vorgestellt und das nur, weil ein Aktionär dies verlangte. „Dies zeigt exemplarisch, dass die AVA Führung ihre Aktionäre längst abgeschrieben hat“, ergänzt der Anwalt.

      Anlegeranwalt Dr. Dreier ist optimistisch, dass das Gericht die Erfolgsausichten der von ihm vorgetragenen Argumente positiv einschätzen wird.

      Dr. Peter Dreier
      Rechtsanwalt
      c/o DSW
      Hamborner Str. 53
      40472 Düsseldorf

      Tel.: +49 172 217 15 15
      Tel.: +49 211 66 97-88
      Fax: +49 211 66 97-80
      E-Mail: pd@ra-dreier.de
      Internet: www.ra-dreier.de
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 17:49:46
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hallo,

      habe um drei Ecken gehört, daß der Abfindungspreis auf 53 Euro erhöht werden soll. Dies stand angeblich in einem Pennystock-Börsenbrief.

      Kann das jemand bestätigen?

      Leider kann ich nirgedwo eine Nachricht dazu finden.

      Gruss

      sunox
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 18:00:11
      Beitrag Nr. 60 ()
      Bestätige! Die 53,- € kusieren schon länger in einschlägigen Kreisen, allerdings würde ich darauf nicht zuviel geben, da m.E. Gespräche über nen Vergleich noch nicht mal aufgenommen wurden. Natürlich habe ich mich auch längst in Position gebracht, allerdings hat die Sache noch einige Monate Zeit...
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 18:11:17
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Honeymoon

      Danke für die prompte Info

      Gruss

      sunox
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 11:56:17
      Beitrag Nr. 62 ()
      Hallo an alle,

      hier die neuste ad-hoc-Meldung zum Thema:

      11.08.2005 - 10:27 Uhr
      DGAP-Ad hoc: AVA AG <DE0005088504>: Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG / Recht/Prozesse
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Recht/Prozesse

      AVA AG: Eingang von Anfechtungsklagen

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft vom 13./14. Juli 2005 zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG) gefassten Beschluss sind beim Landgericht Bielefeld zwei Anfechtungsklagen sowie eine weitere Klage auf Anfechtung und Nichtigkeit erhoben worden. Die Klagen sind der Gesellschaft heute (11. August 2005) zugestellt worden.

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG

      Der Vorstand

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG Fuggerstraße 11 33689 Bielefeld Deutschland

      ISIN: DE0005088504 WKN: 508850 Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard).Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, Hannover und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.08.2005


      Ich bin echt mal gespannt wie es weitergeht.

      Gruß
      Alfred
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 11:25:34
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hallo zusammen !

      Nachdem der Kurs langsam, aber sicher anzieht, stehen im Moment 15.100 Stück zu 47,80 im Xetra auf der Briefseite.
      Bin nur gespannt, wie lange noch...
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 18:33:41
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hi,

      heute wieder ein Artikel in der Tageszeitung »Neue Westfälische« zur Edeka/AVA-Übernahme (und immer noch keinen Online-Link gefunden). Die Überschrift lautet: »Druck auf die Edeka wird größer« und die wichtisten Passage heißt:

      »Die rasche Übernahme der restlichen AVA-Anteile von knapp fünf Prozent kann sich die Hamburger Edeka wohl abschminken: Gestern gingen beim Landgericht Bielefeld zwei weitere Anfechtungsklagen gegen die im Juli gefassten Beschlüsse der AVA-Hauptversammlung ein, wie Gerichtssprecher Heinz Misera auf Anfrage mitteilte. Damit hat sich die Zahl der Anfechtungsklagen auf sieben erhöht.«

      Weiter wird ausgeführt, dass die AVA dazu keinen Kommentar abgeben möchte. ;)

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 08:35:50
      Beitrag Nr. 65 ()
      Danke Dr., dass Du uns immer so schön über die Artikel in Eurer Tageszeitung informierst, denn sonst wüssten wir gar nicht, wie die Entwicklung weitergeht.

      Der Druck kann gar nicht gross genug auf die Edeka werden, so überheblich, wie die Herren sich auf der HV aufgeführt haben.

      Was mich wundert ist, dass sich jeden Handelstag wieder Aktionäre finden, die zu diesem Preis ihre AVA-Aktien abgeben. Oder sollten das alles nur Scheingeschäfte sein, die von der Edeka inszeniert werden, um uns "Dummköpfen" vorzumachen, es glaubten so viele Restaktionäre, der Abfindungspreis sei in Ordnung?

      Oder glauben sie tatsächlich an diesen dummen Spruch "Geiz ist geil"? Dabei finde ich persönlich, Geiz ist ungeil. Vielleicht kommt die Edeka ja eines Tages auch darauf, das Geiz nicht geil ist.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 09:41:33
      Beitrag Nr. 66 ()
      Hallo Parade,

      mir ist schon vor drei Wochen etwas aufgefallen, was mir damals merkwürdig vorkam. Deine Vermutung die EDEKA würde Scheingeschäfte tätigen, um dem Rest der AVA-Aktionäre ein Gefühl des Jetzt-oder-Nie verkaufen zu müssens suggerieren zu wollen, scheint mir nun sehr plausibel zu sein. Eine Textkopie aus der AVA-Seite:

      Die Hauptversammlung kam am 14.7.2005 bei einer Präsenz von 95,67% zu folgenden Beschlüssen

      Da ja auch noch andere Aktionäre außer Dir an der Hauptversammlung teilgenommen haben, kann die EDEKA am Tag der Hauptversammlung nur über unwesentlich mehr Aktien verfügt haben als sie beim Startschuss des Squeeze-Out bereits hatte. Kein Zukauf also (ich hatte ja schonmal gefragt, wieviele Aktien noch im Streubesitz sind, damals hattest Du 4% geschätzt und das war vor der Hauptversammlung). Wer zum Teufel hat dann aber die vielen Aktien von A nach B geschoben?
      Nachdenklicher Gruß in den Samstagmorgen
      Alfred
      Avatar
      schrieb am 13.08.05 21:27:22
      Beitrag Nr. 67 ()
      Hi,

      @bigeagle198: Über die Zahl von 95,67% bin ich auch schon gestolpert und habe dies eigentlich so interpretiert, dass die Edeka nicht alle ihre Aktien für die HV registriert hat. Zumal ja auch relativ "große" Kleinanleger auf der HV waren. Trotzdem etwas seltsam.

      @parade: Ich habe nur früher in Bielefeld gewohnt und von daher "kenne ich jemanden, der jemanden kennt", der die AVA-Haus-Zeitung :) durchschaut und mich informiert; aber wirklich gewährleistet ist es nicht, dass ich die aktuellen Artikel vollständig und zeitnah hier einstellen kann.

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 14.08.05 18:29:20
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hallo Alfred,

      die von mir genannten 4 % Streubesitz waren von mir nur geschätzt ohne Hintergrund. Vermutlich waren es aber viel weniger (reine Vermutung ohne Hintergrund), denn wer würde sich die Gelegenheit entgehen lassen, so viele Aktien wie möglich vor dem squeeze-out vom Markt zunehmen. Die Logik spricht dafür.

      Es wurde auf der HV allerdings so getan, als habe die Edekan nur diese 95,025 % der Aktien. Ich vermute, die weiteren Aktien wurden trickreich aufgenommen. Wie Du schon sagst, wer sollte diese vielen Aktien, die seither gehandelt wurden, gekauft haben? Bei diesen engen Kursspannen sicher kein vernünftiger Anleger. Wer ausserdem hat "den Markt gepflegt"? Wer sollte ausser der Edeka daran ein Interesse haben? Und "gepflegt" wurde er ganz sicher.

      Was die Präsenz des Streubesitzes auf der HV angeht, so kann ich leider darüber keine Angaben machen. Ich weiss nur, dass eine Aktionärsvertreterin rund 35.000 Stimmen hatte und ich rund 8.000. Das ist aber nicht sehr viel, wenn man bedenkt, dass 1 % der Aktien rund 312.000 Aktien betragen, also rund 1,5 Mio Aktien angeblich im Streubesitz sein sollen. Insofern kann die Angabe der Präsenz durchaus stimmen, denn die übergrosse Mehrheit der anwesenden Aktionäre hatten nur ganz kleine Stückzahlen.

      Nur, wo waren auf der HV die rund 1,5 Mio ausstehenden Aktien? Ich denke, die Möglichkeiten der Manipulation sind sehr reichhaltig, wenn man es darauf anlegt.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 13:08:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hallo zusammen,

      na, das war doch heute auf Xetra mit über 20.000 Aktien zu 47,90 endlich einmal ein schöner Umsatz. Diese Stückzahlen konnte sich die Edeka einfach nicht entgehen lassen. Ist ja auch verständlich, denn billiger werden diese Aktien bestimmt nicht.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 04.09.05 12:17:47
      Beitrag Nr. 70 ()
      Guten Tag allerseits,

      in den letzten drei Wochen sind die Umsätze ja fast zum Erliegen gekommen. Scheint so, als ob sich der harte Kern der Noch-Aktionäre gefunden hätte. Warten, bis etwas passiert. Aber das kann vermutlich noch dauern. Kann irgendjemand etwas dazu sagen, wielange sich die Abklärung der Anfechtungsklagen hinziehen kann? Ein Jahr oder mehr? Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
      Gruß Alfred

      PS: Immerhin haben wir uns ja schon auf über 48.- € gehievt, also scheint die EDEKA die mangelnde Ernsthaftigkeit ihres Abfindungsangebotes eingesehen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 09:08:21
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hallo Alfred,

      in der Regel geht so etwas relativ schnell, da die Edeka ja grosses Interesse daran hat, die Sache zum Abschluss zu bringen. Sie hatte ja bereits Kompromissbereitschaft avisiert. Ich würde mich nicht wundern, wenn bereits im September der Durchbruch käme.

      Anders ist es dann mit dem Spruchverfahren, das sich häufig über Jahre hinzieht.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 17:30:59
      Beitrag Nr. 72 ()
      Danke für die prompte Antwort parade,

      aber ich habe noch einige weitere Frage zum procedere. Angenommen in absehbarer Zeit gäbe es einen Durchbruch. Das hiesse doch sicherlich, dass die EDEKA sofort alle Aktien bekäme. Zu welchem Preis würde die vorläufige Abfindung dann stattfinden? Zum ursprünglichen von 45,32 Euro oder würde nochmal nachgelegt? Und wie sieht es dann mit dem Spruchverfahren aus? Legen die nur noch einen endgültigen Preis fest oder können die das ganze squeeze-out noch kippen? Viele Fragen auf einmal, ich weiss, aber für mich wäre eine Beantwortung im Moment besonders wichtig. Vielen dank schonmal im voraus.

      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 18:02:12
      Beitrag Nr. 73 ()
      Hallo Alfred,

      ein Vergleich bei den Anfechtungsklagen würde zur Folge haben, dass die Eintragung im Handelsregister sofort stattfinden würde und die Auszahlung an die Aktionäre sofort im Anschluss erfolgte. Der Auszahlungsbetrag entspricht den 45,32 Euro plus einem weiteren Betrag, der den Vergleich erst möglich gemacht hat. Das können 2, 3 oder 4 E je Aktie sein, je nachdem, wie hart die Kläger verhandeln.

      Mit der Eintragung im Handelsregister ist der Squeeze-out perfekt. Beim Spruchstellenverfahren geht es dann nur noch um die endgültige Abfindungshöhe.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 18:45:05
      Beitrag Nr. 74 ()
      Nachrichten: AVA: Metje jetzt Vorstandsvorsitzender

      Der Aufsichtsrat der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG hat am Freitag Neubesetzungen im Vorstand des Einzelhandelsunternehmens mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 beschlossen.

      Während der bisherige Vorstandssprecher Helmut Metje (57) zum Vorstandsvorsitzenden ernannt wurde, ist Michael Rübel (45), bisher Geschäftsführer der AVA-Tochtergesellschaft Marktkauf und zuständig für die Baumarktsparte, zum Vorstandsmitglied mit dem Ressort Vertrieb (SB-Warenhäuser/Verbrauchermärkte und Baumärkte) bestellt worden.

      Neuer Personalvorstand ist Gerhard Peter (60), der diese Funktion in Personalunion mit seiner Aufgabe als Vorstandsmitglied (Personal/Immobilien) der AVA-Muttergesellschaft EDEKA AG (Hamburg) ausübt.

      Neuer Finanzvorstand ist Nicolas Raffard (36), der zuletzt bei der Spar AG (Hamburg) den Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung sowie die Geschäftsbereiche Finanzen, Controlling und Immobilien leitete.

      Helmut Hörz (45), neben seiner Funktion als Vorstandsmitglied (Einkauf/Marketing) der EDEKA AG seit September 2004 auch bei der AVA für den Einkauf verantwortlich, ist aus dem AVA-Vorstand ausgeschieden und wird in den Aufsichtsrat der AVA wechseln. Der Einkauf geht in den Verantwortungsbereich von Metje über.
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 17:42:44
      Beitrag Nr. 75 ()
      Guten Tag,

      gestern wurden ca. 24.500 Aktien gehandelt, heute folgten bis jetzt ca. 21.500 Aktien. Das macht zusammen 46.000 Stück. Ist schon komisch, wochenlang plätschern die Umsätze dahin und dann kommt so eine Welle. Tja, entweder möchte hier jemand so eine Art Endzeitstimmung (Stichwort: Jetzt oder nie verkaufen) aufkommen lassen oder irgendjemand braucht einfach nur Geld.
      Am besten man verfolgt die Umsätze der nächsten Tage und natürlich etwaige Ad-Hoc Meldungen.
      Gruß
      Alfred
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 08:52:14
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hallo in die Runde, hallo Alfred !
      Natürlich sind mir die hohen Umsätze vorgestern und gestern auch aufgefallen. Dazu folgende Überlegungen von mir: Das Grundkapital der AVA ist in 31.230.750 Aktien aufgeteilt; 5% davon sind 1.561.538 Aktien. Bei einem Tagesumsatz von 20.000 Stück ist nach nur 78 Tagen der Freefloat aufgekauft (und die EDEKA sammelt nicht erst seit vorgestern ein).
      Bleibt allerdings noch die nicht unwesentliche Frage, wer 5000er-Blöcke abgibt. Vorstand und AR müssten ihre Geschäfte doch per ad-hoc-Mitteilung publizieren, oder ?
      Also die Schwiegermutter vom VV oder der Neffe vom AR-Vorsitzenden ? Institutionelle ? Aber warum sollten die ihre Aktien über XETRA veräußern und nicht außerbörslich ? Macht die EDEKA etwa Geschäfte mit sich selbst, um den Kleinaktionären quasi fiktive Kurse unterzujubeln ?? Fragen über Fragen..... Time will tell !
      Gruß an alle, die durchhalten !
      Jens

      P.S.: Alfred - Sonntag Schach in Homberg geht klar ??
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 09:02:18
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hallo zusammen,

      natürlich mache ich mir auch Gedanken über die plötzlichen hohen Umsätze. Wer gibt ab?

      Ich denke, es gibt nur 2 Varianten. Entweder spielt die Edeka mit uns und will uns verunsichern (der Umsatz über Xetra kostet ja nicht viel), oder ein grösserer Investor wird nervös, weil er das Geld braucht und ihm die Sache zu lange dauert.

      Vielleicht sind auch beide Möglichkeiten zusammen die Ursache.

      Ich gebe zu, auch mir dauert die Wartezeit etwas zu lange. Ich hatte auch mit kürzerer Dauer beim Finden eines Vergleichs gerechnet. Aber was hilft es, nun sind wir halt dabei und müssen aussitzen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 14:34:31
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hallo allerseits,

      seit ca. 4 Wochen herrscht nun Schweigen im Walde, es waren keine nennenswerte Umsätze zu verzeichnen. Heute morgen gab es ein kleines Achtungszeichen, es wurden in einem Ritt 13.000 Stück gehandelt.
      Ich bin echt mal gespannt, wie lange sich das Ganze noch hinzieht.
      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 13:37:32
      Beitrag Nr. 79 ()
      Seit dem 1.11. ist das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wirksam.

      Demnach wird §246 des Aktiengesetztes um eine Klausel erweitert, die dem Mehrheitsaktionär die Beantragung eines Freigabeverfahrens ermöglicht, mit dem trotz anhängiger Anfechtungsklagen die Handelsregistereintragung von HV-Beschlüssen erwirkt werden kann.

      Meines Erachtens sinkt damit die Wahrscheinlichkeit eines aussergerichtlichen Vergleiches deutlich, da das den Squeeze-out betreibende Unternehmen sich die HR-Eintragung
      nicht mehr zu "erkaufen" braucht sondern diese gerichtlich durchsetzen kann. Die Anfechtungsklagen werden natürlich weiterverhandelt, aber zumindest steht diesbezüglich der Mehrheitsaktionär nicht mehr unter Zeitdruck, da die oft langwierigen juristischen Auseinandersetzungen nicht länger die Integration des Zielunternehmens blockieren können.

      Keine Ahnung was das konkret für den AVA Squeeze bedeutet, aber generell geht m.E. aus solchen Titeln ein Teil der Abfindungsfantasie verloren.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 13:18:40
      Beitrag Nr. 80 ()
      So wie ich das im UMAG lese, sind davon nur Anfechtungen zu Kapitalerhöhungen und Unternehmensverträgen betroffen, nicht aber §327. Trotzdem öffnet das neue Gesetz Enteignungen ohne angemessene Entschädigung natürlich Tür und Tor, denn letztlich werden ja auch schon bei Gewinnabführungsverträgen Dividendenrechte enteignet. Wenn dann alles eingetragen wird, ohne daß man die Bewertung nachvollziehbar darlegen muß, werden die Angebote in Zukunft noch unverschämter ausfallen. Bei kleinen Firmen und Streubesitz unter 1 Mio. Euro werden die Aktionäre kaum noch zu ihrem Recht kommen, denn die Personen, die diese Spruchverfahren führen, sind mehr auf Prozeßkostenerstattung als auf Aktionärsinteressen aus. Da werden dann lieber schnell schlechte Vergleiche geschlossen, als wegen 100 TEuro Aufbesserung (wovon der einzelne Kläger vielleicht nur ein paar Euro kriegt) das Verfahren durch die Instanzen zu ziehen. Solche Gesetze drücken weniger den Wert der Abfindungskandidaten, bei denen die Klagen schon laufen. Vielmehr wird der Wert aller Unternehmen niedriger, denn wenn der Aktionär nicht mehr zu seiner Entschädigung kommen kann, wieso soll er sich dann noch an Unternehmen beteiligen. Der Gesetzgeber sollte sich lieber mal solche Fälle wie Blackstone/Celanese vornehmen und überlegen, wie man den Plünderern das Handwerk legen kann. Wenn der Großaktionär zu dumm ist, den Firmenwert einzuschätzen, gehen die Kleinaktionäre baden, weil der Firmenkäufer völlig freie Hand hat, das Inventar zu verscherbeln. Anfechtungsklage nach UMAG wirkungslos und x Jahre bis zum Ende des Spruchverfahrens.
      Avatar
      schrieb am 11.11.05 17:35:10
      Beitrag Nr. 81 ()
      aus: http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…

      Marktkauf-Mutter AVA hat weniger in der Kasse

      Die zur Edeka gehördende Handelsgruppe AVA baut derzeit kräftig um. Deshalb sackte der Gewinn in den ersten neun Monaten ab, während der Umsatz zunahm.

      HB DÜSSELDORF. Vor Steuern sei der Gewinn auf 26,9 Millionen Euro geschrumpft nach 40,3 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum, teilte AVA am Freitag mit. Grund dafür seien höhere Investitionen in die Neuausrichtung der Verbrauchermärkte und in die flächendeckende Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems. Der Gewinnrückgang sei eingeplant gewesen, hieß es. Der Umsatz der Gruppe stieg per Ende September um 1,2 Prozent auf 4,12 Milliarden Euro.

      Für das Gesamtjahr erwartet AVA nur noch ein Wachstum von 1 Prozent. Im Mai hatte die Gruppe noch mit einem Anstieg um bis zu zwei Prozent gerechnet. 2004 hatte der Umsatz 5,7 Milliarden Euro betragen. Das Vorsteuerergebnis werde unter den 57,8 Millionen Euro des Vorjahres liegen, kündigte AVA an.

      Die Bielefelder waren im Sommer zu 100 Prozent in den Besitz der Edeka Zentrale AG übergegangen, Deutschlands größtem Lebensmittel-Händler.

      ...
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 15:46:52
      Beitrag Nr. 82 ()
      Kann mir mal wer erklären, warum seit ein paar Tagen zeitgleich fast auf die Sekunde zwei- bis dreimal am Tag auf XETRA und einer Präsenzbörse (Frankfurt oder Stuttgart)jeweils 200 Stück zu € 48,00 umgesetzt werden ??
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 15:51:07
      Beitrag Nr. 83 ()
      Hmm, na gut, Kurs und Stückzahl variieren, aber jedenfalls ist den ganzen Tag tote Hose, und dann gibt es schlagartig zwei Umsätze, eben gleichzeitig auf XETRA und im Präsenzhandel...
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 18:55:13
      Beitrag Nr. 84 ()
      Kommt die unlimitierte Kauforder an die Präsenzbörse, wird über Xetra gekauft und die Order an der Präsenzbörse ausgeführt. Kein ungewöhnlicher Vorgang.
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 20:42:18
      Beitrag Nr. 85 ()
      Ach so. Danke.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 11:07:37
      Beitrag Nr. 86 ()
      In FocusMoney (Nr. 51 vom 14.12.) habe ich gelesen, dass am 27.1.2006 19 Klagen vor dem Landgericht Bielefeld behandelt werden sollen.

      Weiß jemand Genaueres?

      Bisher habe ich beim Gericht keine weiteren Details erfahren können.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 19:17:28
      Beitrag Nr. 87 ()
      Yepp, am 27. Januar ist (hoffentlich) so etwas wie Weihnachten. :D

      http://www.ava.de/cms/HP_do.php?id=305

      Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG, § 249 Abs. 1 S. 1 AktG

      Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir hiermit bekannt, dass Termin zur mündlichen Verhandlung über die bei der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld anhängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft vom 13./14. Juli 2005 zu TOP 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns), zu TOP 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004), zu TOP 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004), zu TOP 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005) und zu TOP 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. AktG), die zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens 15 O 154/05 verbunden sind, auf den 27. Januar 2006, 10.00 Uhr, Gerichtsgebäude Niederwall 71, 33605 Bielefeld, Saal 1, anberaumt worden ist.

      Bielefeld, den 21. November 2005

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.12.05 11:57:35
      Beitrag Nr. 88 ()
      Vielen Dank für die schnelle Auskunft!

      Ich habe mir die Details notiert und werde voraussichtlich zur Verhandlung gehen, zumal ich es nicht sehr weit habe.

      Allen AVA-Getreuen wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr mit einer hoffentlich sehr erfreulichen "zweiten" Bescherung.
      Avatar
      schrieb am 02.01.06 21:17:05
      Beitrag Nr. 89 ()
      Hi,

      noch eine Zusatzfrage: Bei "T-Online" gibt es ja die Info, daß, sollten sie am 31. Januar ihre Verschmelzung nicht durchgeführt haben, dieses Jahr noch eine HV durchgeführt werden muß.

      Gibt es denn eine analoge Regelung für die AVA? Und kann man sich langsam darauf einrichten, für 2005 noch eine Dividende zu bekommen?

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 10:24:27
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hallo Dr.,

      nach meinem Verständnis muss natürlich noch eine HV für 2005 mit Beschlussfassung über die Gewinnverteilung (wenn ein Gewinn dargestellt wird) stattfinden, denn den aussenstehenden Aktionären gehörte ja bis zum 31.12.2005 ihr Anteil an der Gesellschaft. Und deshalb müssen die Verantwortlichen auch noch Rechenschaft ablegen und entlastet werden.

      Das ist aber nur meine Meinung. Ich werde aber versuchen, mich schlau zu machen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 13:34:51
      Beitrag Nr. 91 ()
      Hallo Dr.,

      also, die HV für 2005 muss einberufen werden, wenn nicht vorher eine Einigung mit den Klägern der Anfechtungsklage stattfindet. Kommt es aber zu einer Einigung, auch wenn sie nur 1 Woche vor dem HV-Termin erreicht wird, dann wird die HR-Eintragung vorgenommen und die HV abgesagt. Im "Einigungs-Aufgeld" sollte dann natürlich auch die entgangene Dividende enthalten sein.

      Schaumermal.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 10.01.06 13:13:46
      Beitrag Nr. 92 ()
      Hallo zusammen,

      irgendetwas scheint sich zu bewegen!! Vermutlich in Richtung eines verbesserten squeeze-out-Preises.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 11.01.06 17:01:06
      Beitrag Nr. 93 ()
      Netter Umsatz gestern........
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 19:54:15
      Beitrag Nr. 94 ()
      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft
      der Verbraucher AG
      Bielefeld
      Bekanntmachung gemäß § 106 AktG

      Die Herren Uwe Erschens, wohnhaft in 13469 Berlin, und Bartholomäus Werberger, wohnhaft in 83080 Oberaudorf, sind infolge der Niederlegung ihrer Aufsichtsratsmandate gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung der AVA AG mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2005 aus dem Aufsichtsrat der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG ausgeschieden.




      Bielefeld, den 09.01.2006

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft
      der Verbraucher Aktiengesellschaft

      DER VORSTAND
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 12:32:11
      Beitrag Nr. 95 ()
      mahlzeit,

      mal ne frage: was kam den eigentlich bei den gerichtsverhandlungen am ag in bielefeld vom 19.01. raus? konnte bisher nix finden und am kurs hat sich ja auch nicht viel geändert.

      vielen dank schon mal für antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 18:18:29
      Beitrag Nr. 96 ()
      lt. IR vertagt auf 17.2.
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 19:15:37
      Beitrag Nr. 97 ()
      [posting]19.852.342 von klopfer99 am 24.01.06 12:32:11[/posting]mal ne frage: was kam den eigentlich bei den gerichtsverhandlungen am ag in bielefeld vom 19.01. raus?

      Bei der Gerichtsverhandlung am 19. Januar am Amtsgericht kam heraus, dass Francesco M. Schmerzensgeld zahlen muß ;) ;) ;) Die Verhandlung gegen die AVA hingegen war ursprünglich für den 27. Januar terminiert, ist jetzt aber verschoben auf den 17. Februar.

      http://www.ava.de/cms/HP_do.php?id=305
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 09:36:56
      Beitrag Nr. 98 ()
      danke für die info

      wollen mal hoffen, daß francesco überhaupt zahlen kann:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 09:55:37
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo und schoene Gruesse aus den Philippinen,

      ich haette da mal eine Frage: Wer bitte ist Francesco M. ? Ich verfolge diesen thread schon lange, aber an eine Erklaerung kann ich mich nicht erinnern.
      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 27.01.06 15:14:55
      Beitrag Nr. 100 ()
      Squeeze-out

      AVA AG: Gerichtlicher Vergleich

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      AVA: Gerichtlicher Vergleich mit Squeeze-out-Klägern

      Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft,
      Bielefeld, und die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg, haben am 27. Januar
      2006 einen gerichtlich protokollierten Vergleich mit den Klägern geschlossen,
      die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen
      Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 über die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher
      Aktiengesellschaft auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG gegen Gewährung einer
      Barabfindung in Höhe von Euro 45,32 je Aktie (Squeeze-out-Beschluss) sowie zum
      Teil auch gegen weitere auf dieser Hauptversammlung gefasste Beschlüsse
      erhoben haben. Der Vergleich ist aufschiebend bedingt durch die Zustimmung von
      6 verbleibenden Klägern. Die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG verpflichtet sich in
      dem Vergleich, die von ihr festgelegte Barabfindung um Euro 2,18 auf Euro
      47,50 je Stückaktie zu erhöhen. Sofern der Vergleich infolge des
      Bedingungseintritts wirksam wird, werden sämtliche beim Landgericht Bielefeld
      anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegenüber der AVA Allgemeine
      Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft (Az. 15 O 154/05)
      beendet.

      Die AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft wird
      sich in diesem Fall um die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses
      in das Handelsregister bemühen. Mit der Eintragung werden sämtliche Aktien der
      Minderheitsaktionäre auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG als Hauptaktionärin
      gegen Zahlung der Barabfindung in Höhe von Euro 47,50 je Stückaktie übergehen.

      Bielefeld, den 27.1.2006

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG

      Der Vorstand



      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
      Fuggerstraße 11
      33689 Bielefeld
      Deutschland

      ISIN: DE0005088504
      WKN: 508850
      Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
      Geregelter Markt in Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hamburg, Hannover und
      Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.01.2006

      Das ist ja ein eher enttäuschender Vergleich :(. Hatte schon auf einen Betrag in den unteren 50ern gehofft. Vielleicht holen die 6 verbleibenden Kläger noch was raus!

      Was wäre im Spruchstellenverfahren drin?
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 21:21:52
      Beitrag Nr. 101 ()
      Ab wann werden die nun nicht mehr gehandelt:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 09:55:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      Hallo,

      erst wenn der SO ins Handelsgegister eingetragen ist und das kann sowohl einige Tage als auch einige Wochen dauern. Es kommt darauf an, ob die weiteren 6 Kläger auch mit diesem Vergleich einverstanden sind.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 14:53:24
      Beitrag Nr. 103 ()
      Zwei Punkte irritieren mich gewaltig:

      1. Laut AVA-Homepage ist die mündliche Verhandlung auf den 17.02. vertagt. Warum gibt es einen Vorab-Vergleich ??

      2. Wenn sich jemand die Mühe macht, Anfechtungsklage zu erheben, warum schließt er dann einen Vergleich unter dem Börsenkurs ab ???

      Ich werde meine Stücke jedenfalls halten.

      Gruß in die Runde

      Jens
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 16:45:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hallo,

      beide Fragen können Dir sicher nur die beteiligten Akteure beantworten.

      Und was Deine Absicht betrifft, an Deinen Aktien festzuhalten, so muss ich Dir sagen, dass Dir nach dem Eintrag des SO ins Handelsregister Deine Aktien zwangsweise abgenommen werden und Du dafür den vereinbarten Preis bekommst.

      Auch wenn Du Dich auf den Kopf stellst und dabei auf der Flöte bläst.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 18:08:29
      Beitrag Nr. 105 ()
      @parade

      Es besteht aber doch die Möglichkeit, dass der SO-Preis über ein Spruchstellenverfahren nachgebessert wird, oder liege ich da falsch?

      Danke

      gruss wingadee
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 20:02:01
      Beitrag Nr. 106 ()
      Hi,

      habt ihr denn Informationen darüber, wer die verbleibenden sechs sind? Oder, spezieller gefragt: Ist die SdK noch dabei?

      Viele Grüße

      Euer Hausarzt
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 23:49:05
      Beitrag Nr. 107 ()
      Im Bundesanzeiger vom 24.1. erschien die folgende Mitteilung:

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft
      der Verbraucher AG
      Bielefeld
      Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG, § 249 Abs. 1 S. 1 AktG

      Im Anschluss an unsere Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG, § 249 Abs. 1 S. 1 AktG vom 21. November 2005, die am 23. November 2005 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, geben wir bekannt, dass der auf den 27. Januar 2006 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung über die bei der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld unter dem führenden Aktenzeichen 15 O 154/05 anhängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft vom 13./14. Juli 2005 aufgehoben und verlegt worden ist. Der neue Termin zur mündlichen Verhandlung ist nunmehr auf den 17. Februar 2006, 10.00 Uhr, Gerichtsgebäude Niederwall 71, 33602 Bielefeld, Saal 1, bestimmt.

      Bielefeld, 19.01.2006

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft
      der Verbraucher AG, Bielefeld

      Der Vorstand


      Leider bringt diese Mitteilung m.E. auch kein Licht ins Dunkel, da sie einige Tage VOR der Ad-Hoc-Mitteilung über den Vergleich veröffentlicht wurde. Legte man am 19.1. einen Gerichtstermin auf den 17.2. fest weil bereits feststand daß 6 Kläger dem Vergleich am 27.1. nicht beitreten werden? Dem Vergleich, der übrigens an dem Tag ausgehandelt wurde an dem ursprünglich die Gerichtsverhandlung stattfinden sollte (27.1,), die aber dann zunächst auf den 17.2. vertagt wurde, um dann letztlich offensichtlich doch noch am 27.1. stattzufinden.

      Allerdings, wenn die verbleibenden 6 Kläger sich noch nicht entschieden haben (so jedenfalls verstehe ich die Ad-Hoc-Mitteilung), warum setzt man dann einen Termin auf den 17.2. fest und geht damit bereits von einer Fortsetzung des Gerichtsverfahrens aus?

      Oder aber ist der Termin am 17.2. mit Veröffentlichung des Vergleichs gestorben? Doch nur wenn die verblebenden 6 Kläger dem Vergleich noch beitreten, was aber wiederum wohl noch offen ist, wenn ich die Ad-Hoc richtig verstehe.

      Das ist alles andere als eine gelungene Investorenkommunikation. Lauter wirdersprüchliche Termine, die festgelegt und wieder abgeblasen werden.

      Kennt jemand des Rätsels Lösung? Den Sinn hinter diesen verwirrenden Angaben?

      Oder habe ich ein Riesenbrett vor dem Kopf? Ich wäre für Diskussionsbeiträge dankbar bevor ich mich mit diesen Fragen an die IR von AVA wende.
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 08:11:51
      Beitrag Nr. 108 ()
      @ parade: ist mir schon klar, dass ich irgendwann zwangs"ausgequetscht" werde. Wollte auch eher sagen, dass ich nicht zu den jetzigen Kursen über die Börse rausgehen will, obwohl wir doch höher als der großzügige Vergleich liegen.
      Wie seht Ihr denn den weiteren Ablauf, wie läuft z.B. ein Spruchstellenverfahren ab, wer initiiert das, gilt das dann für alle, die bis zum Ende dabei bleiben ?
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 09:17:08
      Beitrag Nr. 109 ()
      Hallo wingadee,

      damit liegst Du richtig. Und einen oder mehrere Anrufer des Spruchstellenverfahrens gibt es in der Regel immer.

      Ich werde mich mal mit der SdK in Verbindung setzen, ob man noch dabei ist und wie dieser Vergleich zu verstehen ist.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 09:46:32
      Beitrag Nr. 110 ()
      Wenn über das Spruchstellenverfahren ein höherer SO-Preis ermittelt wird bekommt jeder, dessen Aktien "rausgequetscht" wurden, eine Nachzahlung über den Differenzbetrag und eine Zinsausgleichzahlung. Vorteil hier ist ja, dass das eingesetzte Kapital wieder für Transaktionen zur Verfügung steht und man trotzdem die Option auf eine Nachbesserung hat. Dies kann sich manchmal über Jahre hinziehen.

      Ein Spruchverfahren kann jeder Aktionär der jeweilligen AG einleiten, um z.B. die von der AG für den So-Preis in Auftrag gegebene Bewertung zu überprüfen, wenn der Preis zu niedrig erscheint.

      Ich hoffe, dass ich alle Infos korrekt formuliert habe, ansonsten kann parade sicher detailierte Angaben machen. Sehr hilfreich ist hier auch das Wertpapierübernahmegesetz und das Aktiengesetz (gibts für kleines Geld in der Buchhandlung).

      gruß wingadee
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 09:48:06
      Beitrag Nr. 111 ()
      sorry, #110 war an hefwk30 gerichtet:)
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 12:07:15
      Beitrag Nr. 112 ()
      Hallo Wingadee,

      wie könnte man Deine Auskunft besser formulieren? Ich kann es nicht.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 18:38:02
      Beitrag Nr. 113 ()
      Hallo,

      das mit der Zwangsabfindung kann schnell gehen, wenn die sechs verbleibenden Kläger endlich mal zu Potte kommen.

      Weißt Du noch, wie rasch das bei der Württ.Hyp. ging, Parade? Es erfolgte nach Abschluss des Vergleichs eine sehr zeitnahe Eintragung ins HR, einen Tag nach Bekanntgabe der Eintragung war die Aktie bereits nicht mehr börslich handelbar, drei Tage später erfolgte die Gutschrift auf dem Konto. Vielleicht erleben wir das bei der AVA auch, obwohl mir die Kläger hier hartnäckiger zu sein scheinen.

      Aber man weiß ja nie.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 09:39:21
      Beitrag Nr. 114 ()
      Hallo Sparfuchs,

      ja, sobald die Einigung da ist, geht alles blitzschnell.

      Leider weiss ich nicht, wer die anderen 6 Kläger sind. Sollte es unter anderem die Frau Steeg sein, dann könnte es mit einer Einigung noch etwas dauern, denn Frau Steeg wurde auf der letzten HV des Saales verwiesen. So wie ich diese Frau kennengelernt habe, wird sie das den Herren nicht so schnell vergessen.

      Die Sdk teilte mir mit:

      "die SdK ist grundsätzlich zu einer Einigung zu den genannten Konditionen
      bereit. Wenn keine Einigung mit allen Klägern erfolgt, gehen wir davon aus,
      dass der genannte Gerichtstermin stattfindet"

      Das betrifft aber nur die Anfechtungsklage. Wie aber steht es mit der Anrufung der Spruchstelle?

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:16:27
      Beitrag Nr. 115 ()
      DGAP-Adhoc: AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG (deutsch)
      AVA: Squeeze-out-Vergleich wirksam

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG / Vergleich


      03.02.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      AVA: Squeeze-out-Vergleich wirksam

      Bielefeld. Der am 27. Januar 2006 vor dem Landgericht Bielefeld

      protokollierte Vergleich zwischen der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft

      der Verbraucher AG (Bielefeld) und den gegen die Beschlüsse der

      ordentlichen Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 klagenden Aktionären

      (siehe auch Ad-hoc-Meldung vom 21.1.2006) ist durch die bisher noch

      ausstehende Zustimmung von 6 Klägern am 3. Februar 2006 wirksam geworden.

      Damit sind sämtliche beim Landgericht Bielefeld anhängigen Anfechtungs- und

      Nichtigkeitsklagen gegen die AVA (Az. 15 O 154/05) beendet. In dem

      Vergleich hatte sich die dem Vergleich beigetretene EDEKA ZENTRALE AG & Co.

      KG (Hamburg) als Hauptaktionärin verpflichtet, die von ihr im Rahmen des

      Squeeze-out-Verfahrens festgelegte Barabfindung um 2,18 Euro auf 47,50 Euro

      je Stückaktie zu erhöhen.

      Bielefeld, den 3. Februar 2006

      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG

      Der Vorstand

      DGAP 03.02.2006

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch

      Emittent: AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG

      Fuggerstraße 11

      33689 Bielefeld Deutschland

      Telefon: +49 (0)52 0594-01

      Fax: +49 (0)52 0594 - 10 29

      Email: info@ava.de

      WWW: www.ava.de

      ISIN: DE0005088504

      WKN: 508850

      Indizes:

      Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt, Düsseldorf; Geregelter Markt in

      Berlin-Bremen; Freiverkehr in Hannover, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:56:57
      Beitrag Nr. 116 ()
      Ein etwaiges Spruchstellenverfahren muß meines Wissens nach innerhalb von drei Monaten, nach der Eintragung des SO ins HR, eingeleitet werden.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:00:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      Hallo zusammen,

      dann kann ja nun endlich Geld fliessen. Hat sowieso schon viel zu lange gedauert. Das GJ 2005 ist vorrüber, und wir hätten eigentlich noch Anspruch auf die 2005er Dividende.

      Nun muss das Spruchstellenverfahren den richtigen Abfindungspreis herausfinden. Die SdK wird voraussichtlich ein Spruchverfahren einleiten, da der Abfindungsbetrag nicht weiter erhöht wurde. Sinngemäss wurde mir das mitgeteilt.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:33:58
      Beitrag Nr. 118 ()
      Hallo Parade,

      wenn die Dividende für 05 noch gezahlt werden muß (wird), besteht jetzt die Möglichkeit für ein paar Cent die Option auf eine Nachbesserung zu erwerben.

      SO 47,50 + Dividende 0,70e??? = 48,20

      AVA an den Börsen zwischen 48,20-48,40B!


      Gruß

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:45:13
      Beitrag Nr. 119 ()
      Hallo Wingadee,

      eigentlich bezahlt werden müsste!! Immerhin haben wir ja das GJ abgeschlossen, also Geld wurde verdient. Und dieses Geld steht uns eigentlich noch zu. Da aber die Dividende erst zur HV beschlossen wird, und wir dann nicht mehr Aktionäre sind, bekommen wir auch keine. Vielleicht hat man das bei dem Vergleich auch mit berücksichtigt.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:52:04
      Beitrag Nr. 120 ()
      Hallo Parade,

      da hast Du vollkommen recht. Sollte es aber eine Nachbesserung geben, sind wir dann nicht auch berechtigt, die entgangene Dividende zu erhalten?

      Danke!

      Gruß

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 13:17:35
      Beitrag Nr. 121 ()
      Guten Abend allerseits aus Puerto Princesa, Palawan, Philippinen,

      ich habe gerade mal nach den Umsaetzen geschaut, bis eben sind ca. 90.700 Stueck gehandelt worden. Offensichtlich glauben viele nicht mehr an eine Nachbesserung des bisherigen Abfindungspreises durch die Spruchstellenkammer. Mal sehen, wie lange es dauert, bis das Geld auf dem Konto ist und vor allen Dingen, ob und wenn ja wieviel noch nachgelegt wird.
      Schoenen Gruss in das kalte Deutschland

      PS: Herzlichen Glueckwunsch zum 4-4 (an HEFWK50)

      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 16:33:55
      Beitrag Nr. 122 ()
      Hallo Wingadee,

      wenn es eine Nachbesserung gibt, dann wird damit sicher alles abgegolten sein.

      Die zu 100 % neuen Eigentümer, die Edeka, braucht ja ausserdem auf der nächsten HV im engen Kreis nur keine Dividende beschliessen, und damit hätten wir auch kein theoretisches Anrecht, weil es keine gibt.

      Die Edeka wird sicher der Meinung sein, dass wir mit der Aufbesserung des SO-Preises auch eine Entschädigung für entgangene Dividende erhalten werden.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 05:17:27
      Beitrag Nr. 123 ()
      Hallo und guten Tag,

      am Ende des gestrigen Handelstages waren es schliesslich 133.700 Aktien, die gehandelt wurden. Das duerfte fuer lange Zeit Umsatzrekord bedeuten. Was mir unklar ist, wenn der Sqeeze-Out-Kurs 47,50 Euro betraegt, warum werden die Aktien dann fuer ueber 49.- Euro gehandelt? Im Sinne eines Nachschlages sind das erfolgsversprechende Indizien.
      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 08:55:04
      Beitrag Nr. 124 ()
      Hallo und guten Tag,

      folgende Zeitungsmeldung der Berliner Morgenpost von heute habe ich eben in meinem e-mail-Fach gefunden:

      Edeka kann jetzt den AVA-Konzern übernehmen
      Düsseldorf - Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka kann den Handelskonzern AVA endgültig übernehmen, nachdem die letzten Minderheitsaktionäre der AVA einer zuvor vorgeschlagenen Erhöhung ihrer Barabfindung zugestimmt haben. Sechs Kläger gegen das Squeeze-out-Verfahren der AVA hätten dem Ende Januar getroffenen Vergleich zugestimmt, womit sämtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom Juli 2005 beendet seien, teilte das Unternehmen mit. Kern des Vergleichs ist eine Erhöhung der Barabfindung auf 47,50 Euro von zuvor 45,32 Euro je Aktie. Edeka hielt zuletzt 95,03 Prozent an AVA. Die Hauptversammlung des Handelskonzerns hatte der Zwangsabfindung mit 99,64 Prozent zugestimmt. rtr



      Also laufen die Klagen jetzt noch oder nicht? Ich hasse diese verwirrenden Meldungen der Presse.

      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 10:47:59
      Beitrag Nr. 125 ()
      Hallo bigeagle198,

      meines Wissens nach wurden die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingestellt und der SO kann jetzt vollzogen werden. Nach der Eintragung ins HR gilt die Drei-Monatsfrist für die Einleitung eines Spruchverfahrens, wo die Angemessenheit des SO-Preises überprüft werden kann.

      Viele Grüße

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 10:26:16
      Beitrag Nr. 126 ()
      Das ging jetzt aber schnell: Notierung mit Ablauf des gestrigen Tages eingestellt !
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 11:54:02
      Beitrag Nr. 127 ()
      Die Umsätze waren noch mal recht hoch und es war eher Nachfrage als Angebot da. Von daher rechne ich schon noch eher mit einer Aufstockung des Abfindungspreises im Rahmen einer Überprüfung.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:08:38
      Beitrag Nr. 128 ()
      Hallo zusammen,

      zum Schluss sind noch ein paar Professionelle eingestiegen, die sich für rund 1 Euro die Nachbesserungsrechte gesichert haben.

      Nun sollte aber ganz schnell das Geld auf unsere Konten kommen.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:31:21
      Beitrag Nr. 129 ()
      Hallo Parade,

      ich hoffe auch auf eine schnelle Abwicklung bzw. Gutschrift, damit das Kapital bald wieder eingesetzt werden kann.

      Wie stehen Deiner Meinung nach die Chancen für einen Squeeze-Out der der BHW Holding AG (522390) durch die Postbank? Mit dem gestrigen Tage wurde die 95%-Schwelle überschritten. Derzeit läuft noch das Pflichangebot zu 15,04€.

      Florian Homm hatte im Dezember vergangenen Jahres mitgeteilt, mit befreundeten Investoren 3% der BHW-Aktien zu kontrollieren. Sollte sich hier nichts verändert haben, befinden sich weniger als 2% im FreeFloat.

      Viele Grüße

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 13:09:55
      Beitrag Nr. 130 ()
      Nach telefonischer Anfrage wurde mir von einem Mitarbeiter der AVA AG unter Vorbehalt mitgeteilt,

      - dass die Eintragung ins HR am 07.02.06 erfolgte (Veröffentlichung im eBundesanzeiger am 13.01.06)

      - und das die Details der Abwicklung des SO am 15.01.06 im eBundesanzeiger veröffentlicht werden.


      Viele Grüße

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 13:23:18
      Beitrag Nr. 131 ()
      Hallo Wingadee,

      die Postbank wird sich sicher nicht lange mit Herrn Homm herumschlagen wollen und sicher den SO verlangen. Und selbst dann sind sie den Herrn sicher noch nicht so schnell los.

      Der SO dürfte also sicher nur eine Frage der Zeit sein.

      Die Auskunft der AVA hört sich befremdlich an, wenn am 15.2.2006 erst die Details der Abwicklung bekanntgegeben werden. Richtig ist das nicht, denn wir können unsere Aktien ja seit heute nicht mehr handeln. In anderen Fällen geht das ruck zuck.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 15:59:40
      Beitrag Nr. 132 ()
      Verkaufe Buch zum Thema SQUEEZE-OUT


      Buchtitel : Squeeze Out
      Untertitel : Rechtslage - Praxis - Bewertung
      Autor : Huber, Verena
      ISBN : 3-86550-126-5

      Das Buch ist meines Wissens nach im Nov./Dez. 2005 erschienen und folglich sehr aktuell.

      Der Klappentext und das Inhaltsverzeichnis ist unter folgendem Link ersichtlich:

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      Viele Grüße und ein erholsames Wochenende

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 17:35:07
      Beitrag Nr. 133 ()
      Hallo,

      welche Gründe sollte es bei der AVA für eine weitere Aufbesserung im Spruchverfahren geben? Das Bewertungsgutachten führte doch nur zu einem Wert von ca. 30 Euro. Wo sollen die 50% + x herkommen? Für 20% ist sicherlich immer Luft, aber für 50%?!?!?!?
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 18:45:13
      Beitrag Nr. 134 ()
      Hallo Carlo,

      es ist normalerweise nicht meine Art, mich so auszudrücken, aber in diesem Fall muss ich Dich fragen, was bist Du denn für ein Traumtänzer? Was hast Du an der Börse verloren.

      Ist Dir nicht bewusst, dass 5 Gutachten auch 5 verschiedene Ergebnisse haben? Es kommt doch scheinbar nur darauf an, wer das Bewertungsgutachten bezahlt.

      Glaubst Du tatsächlich, dass die Edeka 30 E plus 50 % Plus x bezahlt, wenn der echte Wert darunter liegt?

      Wenn Du das glaubst, dann brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren. Denn dann bist Du in solchen Geschäften nicht am richtigen Platz.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 11.02.06 13:13:02
      Beitrag Nr. 135 ()
      Der gutachterlich ermittelte Wert ist 30,96 Euro je Aktie. Das dieses Gutachten natürlich nicht das Papier wert ist, ist auch klar. Aber die tatsächliche Abfindung liegt bereits mehr als 50% über dem ermittelten Wert. Wo kommt die Fantasie für eine Nachbesserung im Spruchverfahren her?
      Avatar
      schrieb am 11.02.06 13:36:31
      Beitrag Nr. 136 ()
      @parade: Bitte Argumente, nicht nur tolle Sprüche.
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 20:10:50
      Beitrag Nr. 137 ()
      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft
      Bielefeld
      WKN 508850
      ISIN DE0005088504
      Bekanntmachung eines Vergleichs gemäß § 248a i.V.m. § 149 AktG
      in den Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 13./14. Juli 2005 vor dem Landgericht Bielefeld - Az.: 15 O 154/05 –
      zwischen
      1. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

      2. Dr. Martin Ahlers
      Prozessbevollmächtigte:
      Abogado Victoria Garcia Jiménez, Häuser Gasse 2, 60487 Frankfurt

      3. SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden

      4. EO Investors GmbH
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Steiner, Sofienstr. 27, 69115 Heidelberg

      5. Thomas Lüllemann
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, c/o DSW, Hamborner Str. 53, 40472 Düsseldorf

      6. Alfred Kaiser
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, c/o DSW, Hamborner Str. 53, 40472 Düsseldorf

      7. Jens-Uwe Kaiser
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, c/o DSW, Hamborner Str. 53, 40472 Düsseldorf

      8. Jens-Uwe Penquitt
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Gerd Chwoyka, Langenburger Strasse 2, 74532 Obersteinach

      9. Claus Deininger
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Hans Andree, Promenade 19, 97437 Haßfurt

      10. Peter Albrecht
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Kühn-Jäger-Naber, Theodor Heuss Ring 28, 50668 Köln

      11. Ute Hartjen
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Kühn-Jäger-Naber, Theodor Heuss Ring 28, 50668 Köln

      12. Carthago Value Invest AG
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Hasselbruch pp., Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Schlachte 30 A, 28195 Bremen

      13. Horizont Holding AG
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwalt André Krajewski, Am Wall 196 A, 28195 Bremen

      14. Jörg-Christian Rehling
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwalt Mehmet Thomas Diler, Am Wall 196 A, 28195 Bremen

      15. Leasing und Handelsservice Heinrich GmbH
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Ulf Pieconka, Frankfurter Str. 10, 97082 Würzburg

      16. Jeanette M. Buis
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Thomas Kloth, Eugen-Heinen-Platz 5, 51519 Odenthal

      17. Dr. Leonard Knoll
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Steinmüller pp., Rechtsanwalt Jürgen Steinmüller, An der Staustufe 2a, 97318 Kitzingen

      18. Peter Eck
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Lewinski-Klüsener, Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener, Wupperstr. 9, 44225 Dortmund

      19. Axel Sartingen
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Max-Eyth-Str. 2, 44141 Dortmund

      20. Frank Scheunert
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwalt Arno Lampmann, Brüsseler Str. 20, 50674 Köln

      21. Caterina Steeg
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Helmut Kuhn, Theaterstr. 22, 97070 Würzburg

      22. Arno H. Menzel
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Tilmann Jung, Schloßstr. 65, 70176 Stuttgart

      23. JKK Beteiligungs-GmbH
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Ermelestr. 53, 72379 Hechingen

      24. Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Haareneschstr. 59, 26121 Oldenburg

      25. Evamaria Brockhoff
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, Herzog-Spital-Str. 13, 80331 München

      26. Heinrich Stein
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Karl Eichinger, Adalbertstraße 110, 80798 München

      27. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Str. 12, 44263 Dortmund

      28. Richard Mayer
      Prozessbevollmächtigter:
      Rechtsanwälte Vogeler & Behrendt, Rechtsanwalt Carsten Vogeler, Ringstraße 29, 44575 Castrop-Rauxel

      29. Karsten Trippel
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwälte Wittemöller, Radack, Müller & Partner, Bohlweg 4, 48147 Münster

      - Kläger -
      und
      der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft, Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand und ihren Aufsichtsrat,
      Prozessbevollmächtigte: White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main

      - Beklagte –

      wobei auf Seiten der Beklagten die
      EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, vertreten durch die EDEKA Aktiengesellschaft, ebenda, diese wiederum vertreten durch ihren Vorstand, ebenda
      Prozessbevollmächtigte:
      Die bei dem Landgericht Bielefeld postulationsfähigen Rechtsanwälte der Kanzlei White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main

      - Beitretende –

      zum Zwecke des Vergleichsabschlusses dem Anfechtungsprozess beigetreten ist (Kläger, Beklagte und Beitretende zusammen nachfolgend „die Parteien“).
      Die Parteien haben auf Vorschlag des Gerichts in der mündlichen Verhandlung vom 27. Januar 2006 zur Erledigung der Hauptsache den nachfolgenden Vergleich geschlossen:


      Präambel

      Die Kläger haben als Aktionäre der Beklagten gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 13./14. Juli 2005 (nachfolgend auch als „Hauptversammlung“ bezeichnet) über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Beklagten auf die Beitretende gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 45,32 je Aktie sowie zum Teil auch gegen die weiteren auf dieser Hauptversammlung gefassten Beschlüsse bei dem Landgericht Bielefeld Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie hilfsweise Feststellungsklagen erhoben (nachfolgend „Anfechtungsverfahren“). Das Landgericht Bielefeld hat die Anfechtungsverfahren zur gemeinsamen Verhandlung verbunden (Az.: 15 O 154/05). Die Parteien haben sich im Interesse aller Aktionäre im Wege des gegenseitigen Nachgebens und ohne Aufgabe ihrer schriftsätzlich geäußerten gegensätzlichen Rechtsauffassungen, auch im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit der §§ 327a ff. AktG - wobei eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften keine Auswirkungen auf diesen Vergleich und die mit ihm beendeten Verfahren hat - verbindlich auf die Eckpunkte eines Prozessvergleichs verständigt und schließen daher auf Anraten und Empfehlung des Gerichts den nachfolgenden

      Prozessvergleich:
      A. Die Beitretende verpflichtet sich im Rahmen einer einvernehmlichen Erledigung der Anfechtungsverfahren zu nachfolgender Erhöhung der Barabfindung für diejenigen Aktionäre der Beklagten, deren Aktien mit Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG in das Handelsregister auf die Beitretende übergehen:
      1. Die im Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (nachstehend „Übertragungsbeschluss“) festgelegte Barabfindung von EUR 45,32 je auf den Inhaber lautende Stückaktie wird um EUR 2,18 (nachstehend „Erhöhungsbetrag“) auf EUR 47,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie erhöht und zwar mit Wirkung für alle Minderheitsaktionäre, deren Aktien mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Beklagten auf die Beitretende übergehen.
      2. Die vorstehende Abfindungsergänzungsverpflichtung ist von der Beitretenden unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Beklagten Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der sammelverwahrten Globalurkunde durch Überweisung zu erfüllen.
      3. Der gesetzliche Zinsanspruch gemäß § 327b Abs. 2 AktG gilt auch für den unter vorstehender Ziffer 1 vereinbarten Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 2,18 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten.
      4. Alle aus den vorgenannten Abfindungszahlungen resultierenden Abwicklungskosten, wie etwa Bankprovisionen, trägt die Beitretende.
      5. Die Beklagte verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach wirksamem Abschluss dieses Vergleiches das Handelsregister von dem Abschluss dieses Vergleichs in Kenntnis zu setzen, um die Eintragung des Übertragungsbeschlusses herbeizuführen. Die Kläger stimmen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Beklagten zu und verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten oder der Beitretenden alle Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister noch notwendig oder hilfreich sein könnten.
      6. Für die unter vorstehender Ziffer A. 5 Satz 1 genannte Verpflichtung der Beklagten haftet die Beitretende.
      B. Dieser Vergleich wirkt für sämtliche Minderheitsaktionäre, deren Aktien mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Beklagten auf die Beitretende übergehen. Dieser Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
      C. Sollte ein Spruchverfahren eingeleitet und in einem solchen Verfahren rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt werden, so wird die im Rahmen dieses gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Erhöhung der Barabfindung angerechnet, d.h. die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Beklagten müssen sich in einem solchen Verfahren so behandeln lassen, als sei die Barabfindung von der Beitretenden von vornherein auf EUR 47,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beklagten festgesetzt worden und als hätte die Hauptversammlung der Beklagten die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung in dieser Höhe beschlossen und die Beitretende die Barabfindung in dieser Höhe an die Minderheitsaktionäre gezahlt.
      D. Die Gerichtskosten für die Anfechtungsverfahren, die Kosten der Rechtsanwälte der Kläger und die Kosten dieses Vergleichs trägt die Beklagte. Für die Erstattung der Kosten der Rechtsanwälte der Kläger sind die Mandatsverhältnisse im Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblich. Die Kosten der Rechtsanwälte der Kläger werden 5 Bankarbeitstage nach Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Eingang einer Kostenerstattungsaufstellung des jeweiligen Klägers oder seines Prozessbevollmächtigten bei der Beklagten und einer Erklärung des jeweiligen Klägers, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.
      1. Für die Kläger, welche lediglich den Übertragungsbeschluss angefochten haben, wird der Streitwert auf EUR 400.000,00 und der Wert des Vergleichs auf EUR 3.787.063,82 festgelegt (Vergleichsmehrwert damit EUR 3.387.063,82). Die Parteien erkennen diese Werte als verbindlich an, unabhängig von einer etwaigen abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung. Für diese Kläger entstehen folgende Gebührentatbestände: 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert EUR 400.000,00, 0,8 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82, 1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG nach Wert EUR 400.000,00, 1,5 Einigungsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82 (Abgleich nach § 15 Abs. 3 RVG), 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG nach Wert EUR 3.787.063,82, zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale und den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Auslagen/Reisekosten, diese jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Fall einer Mehrfachvertretung dieser Kläger durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erstattet die Beklagte neben dem an die gemeinsam vertretenen Kläger insgesamt nur einmal zu zahlenden Betrag gemäß vorstehendem Satz 3 dieser Ziffer eine Erhöhungsgebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren vertretenen Kläger von je 0,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert EUR 400.000,00 und 0,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
      2. Für die Kläger, welche neben dem Übertragungsbeschluss auch die auf der Hauptversammlung unter TOP 2 bis 5 gefassten Beschlüsse angefochten haben, wird der Streitwert auf EUR 500.000,00 und der Wert des Vergleichs auf EUR 3.887.063,82 festgelegt (Vergleichsmehrwert damit EUR 3.387.063,82). Die Parteien erkennen diese Werte als verbindlich an, unabhängig von einer etwaigen abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung. Für diese Kläger entstehen die folgenden Gebührentatbestände: 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00, 0,8 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82, 1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00, 1,5 Einigungsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82 (Abgleich nach § 15 Abs. 3 RVG), 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG nach Wert EUR 3.887.063,82, zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale und den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Auslagen/Reisekosten, diese jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Fall einer Mehrfachvertretung dieser Kläger durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erstattet die Beklagte neben dem an die gemeinsam vertretenen Kläger insgesamt nur einmal zu zahlenden Betrag gemäß vorstehendem Satz 3 dieser Ziffer eine Erhöhungsgebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren vertretenen Kläger von je 0,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00 und 0,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert EUR 3.387.063,82, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
      3. Für Kläger, die im Laufe der Anfechtungsverfahren ihre Prozessbevollmächtigten gewechselt haben, d.h. deren derzeitige Prozessbevollmächtigte erst nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Klageerhebung die Vertretung in den Anfechtungsverfahren übernommen haben, werden die Beklagte und/oder die Beitretende keine Kostenerstattung in den Anfechtungsverfahren für die neuen Prozessbevollmächtigten übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für den Kläger zu 9) (Deiniger).
      4. Für die Nebenintervenienten der Anfechtungsverfahren werden die Beklagte und/oder die Beitretende keine Kostenerstattung übernehmen, es sei denn, dass eine gerichtliche Kostenfestsetzungsentscheidung eine solche vorsieht.
      5. Auf vorstehende Kosten entfallende Mehrwertsteuer übernimmt die Beklagte nur so weit, als ein Kläger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Parteien sind sich außerdem darüber einig, dass die Kostenerstattung pro Kläger maximal nur jeweils einmal erfolgen wird. Die Parteien verzichten auf die Einleitung eines Kostenfestsetzungsverfahrens und auf Rechtsmittel gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung.
      E. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Kläger gegenüber der Beitretenden und der Beklagten aus denAnfechtungsverfahren – einschließlich ihrer außergerichtlichen Kosten – sowie etwaige weitere Schadensersatzansprüche erledigt. Weitere Ansprüche der Kläger gegenüber der Beklagten oder der Beitretenden bestehen nicht.
      F. Die Parteien dieses Vergleichs sind sich einig, dass die Anfechtungsverfahren (Az.: 15 O 154/05) mit Wirksamkeit des Vergleichs erledigt sind. Die Parteien stellen übereinstimmend fest, dass der Übertragungsbeschluss und alle weiteren auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse damit wirksam und unanfechtbar sind. Die Kläger verzichten auf die Erhebung von Nichtigkeitsklagen oder allgemeinen Feststellungsklagen gegen den Übertragungsbeschluss oder einen anderen auf der Hauptversammlung gefassten Beschluss und werden die Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit dieser Beschlüsse und die Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen. Die Kläger verpflichten sich zudem, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern.
      G. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach Abschluss dieses Vergleichs auch das bei dem Landgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 15 O 230/05 anhängige Freigabeverfahren (nachstehend „Freigabeverfahren“) nicht mehr durchgeführt wird. Die Beklagte verpflichtet sich, unmittelbar nach wirksamem Abschluss dieses Vergleichs ihren Antrag im Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 Satz 1 AktG zurückzunehmen. Die Kläger, welche zugleich Partei des Freigabeverfahrens sind (nachfolgend „Antragsgegner“), willigen in die Antragsrücknahme ein.
      1. Der Streitwert im Freigabeverfahren wird übereinstimmend mit EUR 500.000,00 vereinbart. Die Parteien erkennen diesen Wert als verbindlich an, unabhängig von einer etwaigen abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung. Die Beklagte verpflichtet sich, den Antragsgegnern im Freigabeverfahren die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten gemäß dieser Ziffer G zu erstatten, wobei sich die Gebührenerstattung auf alle in dem Freigabeverfahren von den Antragsgegnern zum Zeitpunkt dieses Vergleichsschlusses mandatierten Rechtsanwälte bezieht; die Kostenerstattung erfolgt dabei pro Antragsgegner maximal nur jeweils einmal. Für die Antragsgegner entstehen die folgenden Gebührentatbestände: 1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3325 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00, 1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3332 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00, Auslagenpauschale, zuzüglich Mehrwertsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragsgegnern. Im Fall einer Mehrfachvertretung der Antragsgegner durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erstattet die Beklagte neben dem an die gemeinsam vertretenen Antragsgegner insgesamt nur einmal zu zahlenden Betrag gemäß vorstehendem Satz 4 dieser Ziffer eine Erhöhungsgebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren vertretenen Antragsgegner von je 0,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3325 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
      2. Die Kosten der Rechtsanwälte der Antragsgegner im Freigabeverfahren werden 5 Bankarbeitstage nach Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Eingang einer Kostenerstattungsaufstellung des jeweiligen Antragsgegners oder seines Prozessbevollmächtigten bei der Beklagten und einer Erklärung des jeweiligen Antragsgegners, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Die Parteien verpflichten sich, im Freigabeverfahren keine Kostenanträge zu stellen und keine Rechtsmittel gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung einzulegen.
      H. Dieser Vergleichsabschluss wird auf Kosten der Beklagten unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister mit dem in Anlage 1 wiedergegebenen Text gemäß § 248a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG in den jeweils nächst erreichbaren Ausgaben des elektronischen Bundesanzeigers, den SdK-News, bei GSC-Research und in einem täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt, nicht jedoch dem Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, veröffentlicht.
      I. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut bekannt gemachten gerichtlichen Vergleich hinaus keine weiteren Vereinbarungen oder Abreden bestehen. Die Verfahrensbeteiligten erklären im Hinblick auf § 814 BGB, dass ihnen keine weiteren Leistungen bekannt sind, die nach § 248 a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären. Für den Fall, dass dennoch weitere Leistungen erbracht wurden, sind sich die Verfahrensbeteiligten bewusst, dass eine Rückforderung nach § 814 BGB (Leistung in Kenntnis einer Nichtschuld) ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter, die der Beklagten oder der Beitretenden nahe stehen. Die Beklagte und die Beitretende erklären und stehen dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern vollständig i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ist und auch vollständig erfolgt.
      J. Die Parteien halten unabhängig von dem Abschluss dieses Vergleichs ihre schriftsätzlich geäußerten unterschiedlichen Standpunkte zur Sach- und Rechtslage aufrecht. Dies betrifft insbesondere die Frage der Verfassungsmäßigkeit der §§ 327a ff. AktG. Nach nochmaliger Prüfung und Erörterung der Rechtslage stimmen die Parteien jedoch überein, dass der Ausschluss einer Aktionärin von der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 14. Juli 2005 unangemessen war und nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgte. Die Verwaltung der Beklagten entschuldigt sich hierfür bei der betroffenen Aktionärin.
      K. Die Beklagte verpflichtet sich, auf entsprechende Anfrage denjenigen ehemaligen Minderheitsaktionären, die an der Durchführung eines Spruchstellenverfahrens interessiert sind, Einsicht in die im Zeitpunkt der Hauptversammlung vorhandenen Verträge und Verkehrswertgutachten betreffend die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke der Beklagten (nachfolgend „Unterlagen“) während des 3-Monats-Zeitraums für die Antragstellung im Spruchverfahren gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SpruchG zu gewähren. Die vorgenannte 3-Monats-Frist läuft ab dem Tag, an dem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt. Die Unterlagen können nach entsprechender Terminvereinbarung in den Räumen der Sozietät White & Case LLP, Frankfurt am Main, eingesehen werden. Die Beklagte verpflichtet sich des weiteren, die Unterlagen auch im Rahmen eines etwaigen Spruchverfahrens gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG i.V.m. § 327f AktG vorzulegen.
      L. Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Vergleichs entsprechend.
      M. Dieser Vergleich unterliegt dem deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Bielefeld.

      Neben der Wiedergabe sämtlicher Vereinbarungen und Nebenabreden im vollständigen Wortlaut, wie vorstehend erfolgt, erfordert § 248a iVm § 149 Abs. 2 AktG außerdem, dass etwaige Leistungen der Gesellschaft (hier: AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG; „AVA“) und ihr zurechenbare Leistungen Dritter (hier: EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG; „EDEKA“) gesondert zu beschreiben und hervorzuheben sind. Nachfolgend werden deshalb die in diesem Vergleich geregelten Leistungen der AVA und der EDEKA noch einmal – in verkürzter Form – gesondert dargestellt, ohne dass damit ein Rechtsanspruch anerkannt wird. Alleinige Grundlage einer Leistungspflicht ist der vorliegende Vergleich. Dies vorausgeschickt, sieht der Vergleich folgende Leistungen der AVA bzw. der EDEKA vor:

      • Erhöhung der von der EDEKA für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG festgelegten Barabfindung von EUR 45,32 um EUR 2,18 auf EUR 47,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie.
      • Erstattung der in den Anfechtungsverfahren anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten der Kläger und Übernahme der Kosten des Vergleichs durch die AVA gemäß Ziffer D des Vergleichs.
      • Erstattung der im Freigabeverfahren anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten der Kläger durch die AVA gemäß Ziffer G des Vergleichs.
      • Veröffentlichung des Vergleichs im elektronischen Bundesanzeiger, einem täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt, den SdK-News und bei GSC-Research auf Kosten der AVA.

      Die AVA hat zudem im Vorfeld der Protokollierung dieses Vergleichs die Kosten für die Anmietung eines Konferenzraums zur Führung eines Vergleichsgesprächs mit den Klägern und die Bewirtung der erschienenen Kläger sowie ihrer Prozessvertreter in Höhe von insgesamt EUR 1.540,40 übernommen.

      Die Abwicklung ist für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei. Hinsichtlich der wertpapiertechnischen Abwicklung sowie der Auszahlung der Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.




      Bielefeld, im Februar 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.02.06 09:02:11
      Beitrag Nr. 138 ()
      Hallo Carlo,

      warum sollte ich Dir auf Aufforderung Argumente liefern? Wenn Du selber keine Argumente findest, dann hättest Du die HV besuchen sollen. Da hättest Du Argumente gefunden. Ich bin doch nicht Dein Zuträger.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 15.02.06 15:06:32
      Beitrag Nr. 139 ()
      EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG
      Hamburg
      Bekanntmachung
      über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
      der
      AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG
      Bielefeld
      - ISIN: DE 000 508 850 4 -
      - WKN: 508 850 -

      Die ordentliche Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, Bielefeld, vom 13./14. Juli 2005 hat auf Verlangen der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG, Hamburg, die unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von 95,025 Prozent an der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG hält, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (im folgenden: „Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen (im folgenden „Übertragungsbeschluss“).

      Verschiedene Minderheitsaktionäre haben gegen den Übertragungsbeschluss sowie zum Teil auch gegen weitere Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Bielefeld erhoben.

      Zur Erledigung sämtlicher Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen haben die Parteien am 27. Januar 2006 einen aufschiebend bedingten gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen, welcher am 3. Februar 2006 wirksam geworden ist. In diesem Vergleich hat sich die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG verpflichtet, die bereits beschlossene Barabfindung i.H.v. Euro 45,32 um Euro 2,18 auf Euro 47,50 je Stückaktie zu erhöhen und zwar mit Wirkung für alle Minderheitsaktionäre, deren Aktien mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister auf die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG übergehen.

      Für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 2,56 gewährt die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG nun eine erhöhte Barabfindung in Höhe von Euro 47,50.

      Der Übertragungsbeschluss ist am 7. Februar 2006 in das Handelsregister der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG beim Amtsgericht Bielefeld (HRB 30273) eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG in das Eigentum der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG übergegangen.

      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG i.V.m. § 1 Nr. 3 Spruchverfahrensgesetz rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Abfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG gewährt werden.

      In diesem Fall wird die im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs vom 27. Januar 2006 vereinbarte Erhöhung der Barabfindung angerechnet, d.h. die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG müssen sich in einem solchen Verfahren so behandeln lassen, als sei die Barabfindung von der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG von vornherein auf Euro 47,50 festgesetzt worden und als hätte die Hauptversammlung der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung in dieser Höhe beschlossen.

      Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister an mit jährlich 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.

      Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung wird von der

      Bayerische Landesbank

      begleitet. Aktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG, die ihre girosammelverwahrten Aktien durch ein depotführendes Kreditinstitut verwahren lassen, müssen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien erfolgt unverzüglich durch die jeweilige Depotbank.

      Aktionäre, die noch über effektive, auf einen Nennbetrag von 50,-- DM lautende Aktien der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG verfügen, welche im Zuge der Umstellung des Grundkapitals von Nennbetragsaktien auf Stückaktien im Jahr 2000 abgelöst und durch Bekanntmachung u.a. im Bundesanzeiger vom 9. Mai 2001 gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt wurden, können die Barabfindung nur erhalten, wenn sie ihre für kraftlos erklärten Aktienurkunden nebst Gewinnanteilscheinen und Talon bei der Deutschen Bank AG während der üblichen Geschäftsstunden einreichen bzw. über ein Kreditinstitut ihrer Wahl einreichen lassen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung ausgezahlt. Barabfindungsbeträge, die von diesen Berechtigten nicht entgegengenommen worden sind, werden zu gegebener Zeit zu Gunsten der Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld – Hinterlegungsstelle – unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt.

      Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher AG provisions- und spesenfrei.




      Hamburg, im Februar 2006

      EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 08:04:02
      Beitrag Nr. 140 ()
      Heute morgen sind meine Aktien ausgebucht; dann sollte jetzt wohl auch das Geld fliessen.
      Kann zukünftig jemand Infos zu einem evt. Spruchstellenverfahren reinstellen ??
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 08:05:05
      Beitrag Nr. 141 ()
      Guten Morgen,

      ich bin seit gestern abend zurueck aus den Philippinen. Heute morgen konnte ich nicht mehr schlafen und habe gereade mal einen Blick auf mein Girokonto geworfen. Das Geld ist da! Ging jetzt doch schneller als erwartet. Ehrlich gesagt hoffe ich aber immer noch auf einen kraeftigen Nachschlag, erstens weil ich solange ausgeharrt habe, zweitens weil wir am Schluss des Handels schon bei 49.40 Euro waren und drittens, weil ich es nicht einsehe, dass sich die EDEKA den ganzen inneren Wert der AVA alleine aneignet.

      Gruss Alfred
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 10:54:03
      Beitrag Nr. 142 ()
      Guten Morgen,

      kaum haben die sich unsere Anteile einverleibt, geht die Party so richtig los:

      HANDELSBLATT, Freitag, 17. März 2006, 08:33 Uhr


      Rote Zahlen

      Edeka greift bei Marktkauf durch

      Von Gregory Lipinski

      Deutschlands führender Lebensmittelhändler Edeka will seine Bielefelder Tochter AVA radikal umbauen. So will sich Edeka-Chef Alfons Frenk von großen Teilen des hoch defizitären Baumarktgeschäfts trennen. Denn das Geschäft in den Marktkauf-Baumärkten läuft schlecht.

      Will sich von der Bielefelder Tochter AVA trennen: Edeka-Chef Alfons Frank.

      HAMBURG. Deutschlands führender Lebensmittelhändler Edeka hat seiner Bielefelder Tochter AVA eine radikale Schlankheitskur verordnet, um die Gesellschaft wieder in die Gewinnzone zu steuern. So will sich Edeka-Chef Alfons Frenk von großen Teilen des hoch defizitären Baumarktgeschäfts trennen. „Wir sind derzeit mit mehreren Baumarktunternehmen im Gespräch“, sagt Frenk. Namen nannte er nicht.

      Die Baumärkte haben 2005 einen „zweistelligen Millionenverlust“ verursacht und das Gesamtergebnis der AVA ins Minus gedrückt. „Wir haben 2005 bei der AVA einen kleinen Verlust gemacht“, erklärt Frenk. Damit ist der Bielefelder Handelsriese erstmals in seiner Unternehmensgeschichte in die roten Zahlen geraten. Der 58-jährige AVA-Chef Helmut Metje musste deshalb seinen Hut nehmen. Ein neuer Chef wird gesucht.

      Der Verkauf des Baumarktgeschäfts ist nur ein Teil der Rosskur bei AVA. So sollen auch die Verwaltung, Logistik und Produktion deutlich gestrafft werden. „Wir können hier Stellenstreichungen nicht ausschließen“, sagte Frenk. Wie viele Arbeitsplätze dem Rotstift zum Opfer fallen sollen, ist hingegen noch unklar. Edeka will AVA in die Gruppe eingliedern und hatte die Gesellschaft erst vor kurzem von der Börse genommen. Mit der Integration sind große Teile der Verwaltung überflüssig. Am Firmensitz in Bielefeld arbeiten in der Verwaltung und Logistik mehr als 1 400 Mitarbeiter. AVA ist mit mehr als 29 000 Mitarbeitern eine der größten Tochterfirmen der Edeka-Gruppe.

      Mit dem Umbau der AVA trimmt Frenk die Edeka-Gruppe stärker auf Gewinn. Danach soll das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (Ebit) in diesem Jahr in der Gruppe um 30 bis 50 Prozent wachsen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2005 erwartet der Lebensmittelhändler bei einem um 20,6 Prozent auf 38,06 Mrd. Euro erhöhten Umsatz ein Ebit in Höhe des Vorjahresniveaus von 480 Mill. Euro.

      Zum Ertragswachstum 2006 trägt auch der Schenefelder Konkurrent Spar bei. „Die Restrukturierung der Gesellschaft ist abgeschlossen“, meint Frenk. Sie hätte der Edeka rund 100 Mill. Euro gekostet. Der Betrag sei aber bereits in 2005 komplett verdaut worden. Der Lebensmittelhändler hatte die angeschlagene Spar 2005 erworben, große Teile des Läden umgeflaggt und rund 1 500 der 2 800 Stellen gestrichen.

      Um Edeka für die Zukunft fit zu machen, zieht sich die Gruppe bis auf Dänemark komplett aus dem Ausland zurück. So sucht der Lebensmittelhändler Käufer für die Geschäfte in Österreich und Russland. Edeka hatte sich in der Vergangenheit bereits aus Frankreich, Tschechien und Polen verabschiedet „Wir wollen uns künftig auf den deutschen Markt konzentrieren“, sagt der Edeka-Chef. Grund hierfür ist vor allem der verschärfte Wettbewerb. Zudem erwartet Frenk Belastungen aus der Mehrwertsteuererhöhung 2007. „Wir werden die Steuererhöhung kaum auf die Preis abwälzen können“, meint der Edeka-Chef.

      Hermann Franzen, Präsident des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), betonte am Mittwoch, dass die für 2006 erwartete Erholung des Einzelhandels ein Strohfeuer bleibt. Er rechnet damit, dass der Konsum ab 2007 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Versicherungssteuer und des Beitragssatzes der Rentenversicherung schwer belastet wird. Für 2006 erwartet der HDE ein Umsatzplus von 1 bis 1,5 Prozent.

      Sorgenkind AVA

      Edeka

      Das Unternehmen ist mit rund 11 000 Geschäften Deutschlands führender Lebensmittelhändler. Edeka beschäftigt mehr als 219 000 Mitarbeiter und hat bundesweit einen Marktanteil von 20 Prozent.

      AVA

      Die Bielefelder Gesellschaft ist mit mehr als 29 000 Mitarbeitern eine der größten Tochterfirmen der Edeka-Gruppe. Der Umsatz der Gesellschaft stagnierte im vergangenen Geschäftsjahr bei rund fünf Mrd. Euro (ohne Mehrwertsteuer). Davon entfielen rund eine Mrd. Euro auf die „Marktkauf“-Baumärkte. Im Jahr 2004 hatte AVA 43 Mill. Euro Gewinn erzielt. Edeka hatte die Firma vor kurzem von der Börse genommen.


      HANDELSBLATT, Freitag, 17. März 2006, 08:33 Uhr


      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 07:43:24
      Beitrag Nr. 143 ()
      Guten Morgen,

      seit meinem letzten Posting sind mittlerweile 5 Monate ins Land gezogen. Weiß irgend jemand etwas Neues über das Spruchstellenverfahren? Laut Parade soll so etwas ja länger dauern.

      Gruß Alfred
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 08:24:27
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.378.409 von bigeagle198 am 10.08.06 07:43:24Hallo bigeagle198,

      ich gehe von mind. einem Jahr aus, es kann aber auch erheblich länger dauern. Am schnellsten ist es meist, wenn ein Vergleich geschlossen wird.

      Neue Informationen sind mir nach meinem kürzlichen Telefonat mit AVA keine bekannt.

      Viele Grüße

      Wingadee
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 18:35:30
      Beitrag Nr. 145 ()
      Landgericht Dortmund
      Kaiserstr. 34
      44135 Dortmund

      20 O 14/06 AktG

      In dem Spruchstellenverfahren Heinrich u.a., gegen Edeka Zentrale AG & Co KG zur gerichtlichen Festsetzung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der AVA Allgemeine Handelsgesellschaft der Verbraucher Aktiengesellschaft mit Sitz in Bielefeld wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt:
      Rechtsanwalt
      Dr. Carsten Jaeger
      Kronenburgallee 5
      44139 Dortmund



      Dortmund, 24.11.06

      Landgericht, VI. Kammer für Handelssachen

      Der Vorsitzende
      Mönkebüscher
      Vors. Richter am Landgericht
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 13:05:37
      Beitrag Nr. 146 ()
      Ich denke da kommt ne nette Nachzahlung an uns;)
      Avatar
      schrieb am 02.01.07 09:02:28
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.981 von bountykiller68 am 01.01.07 13:05:37Hallo,

      ist das nur eine Vermutung oder hast Du präzisere Erkenntnisse?

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 07:22:23
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.632.635 von parade am 02.01.07 09:02:28Guten Morgen,

      gerade habe ich folgenden Artikel bei der Financial Times Deutschland gefunden:

      http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/174236.ht…

      Demnach hat sich EDEKA bei der Übernahme von AVA möglicherweise leicht verhoben. Sollte sich das bewahrheiten, wird sich das sicher nicht gut auf die Höhe unserer Nachforderungen auswirken.

      Gruß bigeagle198


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