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    Clerical Medical Finanzprodukte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.10 22:44:30 von
    neuester Beitrag 24.06.12 16:48:48 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.159.646
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      schrieb am 31.08.10 22:44:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      mir wurde vor gut 3 Jahren ein Finanzprodukt von Clerical Medical empfohlen (im Rahmen des Performancemaster Nobel der Garantie-Fonds CMGI Guaranteed Access 80%).
      Nach einem Frontal21 Fernsehbericht von heute, wurde da mit kredifinanzierten Lebens- und Rentenversicherungen seitens Clerical Medical und seitens von Finanzmaklern einiges an Schindluder getrieben.
      Mein Fonds ist nicht kreditfinanziert, aber ich machen mir nun Sorgen, was sich zukünftig ergibt, wenn Clerical Medical nicht "sauber" ist und hier Gerichtsverfahren und Urteile zu erwarten sind.
      Nun überlege ich, den Vertrag zu kündigen. Aktuell müsste ich mit 20% Verlust rechnen.
      Ich wäre dankebar für Tipps/Ratschläge.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.09.10 08:26:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.markt-intern.de/presse/newsdetails/artikel//olg-m…
      OLG München: Clerical Medical gibt bei Hebelmodellen Einfluß auf Vertriebe zu

      Düsseldorf, 12.08.2010. Dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical (CMI) droht erneut die Verurteilung zu Schadenersatz in sechsstelliger Höhe vor einem deutschen Oberlandesgericht (OLG). Nachdem bereits das OLG Bamberg (Az.: 3 U 81/09) die Briten im letzten Jahr zur Zahlung von 250.000 Euro verurteilt hatte, zeichnet sich nun auch vor dem OLG München (Az.: 25 U 2195/09) eine Niederlage der CMI ab. Das berichtet aktuell der Düsseldorf Branchendienst 'versicherungstip/markt intern'. Zwar liegt aus München noch kein rechtskräftiges Urteil vor, doch läßt ein schriftlicher Hinweisbeschluß des OLG keinen Zweifel an der rechtlichen Einschätzung der Münchener Richter aufkommen.

      Der Streit vor beiden Oberlandesgerichten dreht sich um sogenannte Hebelmodelle, d. h. Lebensversicherungen der CMI, die den Anlegern im Paket mit einer Fremdfinanzierung vermittelt wurden. Die vermeintlich hohen Renditen der Anlage sollten dabei für Zins und Tilgung des Kredits sorgen und darüber hinaus ein erkleckliches Vermögen für die Anleger anhäufen. In den meisten Fällen ging die Rechnung nicht auf; die Renditen blieben weit hinter den Werbeversprechen zurück und die Anleger standen am Ende oft hochverschuldet und ohne Altersvorsorge da. Bis jetzt hat die CMI immer wieder bestritten für diese Hebelmodelle verantwortlich zu sein, vielmehr hätten die Vertriebe ohne Wissen der CMI Versicherungen und Kredite kombiniert und im Paket an Anleger vermittelt.

      Vor dem OLG München mußte CMI ausweislich des Gerichtsbeschlusses, der dem 'versicherungstip' vorliegt, nun einräumen, daß es den Verkaufsprospekt des Vertriebes gekannt und sogar Einfluß darauf genommen habe. Wörtlich heißt es im Beschluß der Münchner Richter: CMI sei „grundsätzlich dafür verantwortlich, daß Angaben zu ihrem Produkt, soweit diese im Rahmen des Gesamtprodukts, zu dem ihr Produkt auch gehört, Verwendung finden, richtig sind und in ihrer konkreten Verwendung im Rahmen des Gesamtprodukts einen zutreffenden Eindruck vermitteln“. Da das aber nicht der Fall war, seien CMI die im Vertriebsprospekt "enthaltenen irreführenden Hinweise auf die von ihr erzielten Vergangenheitsrenditen“ zuzurechnen.

      Für betroffene Anleger erfreulich ist, daß das OLG die Frage nach einer Verjährung der Vorwürfe im Sinne der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugunsten der Verbraucher beantwortete. Dazu erklärte der Anwalt des Klägers, RA Tobias Pielsticker von der Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen aus München gegenüber dem versicherungstip: "Bis 2007 war auch Insidern nicht bewußt, wie falsch die Verträge der Clerical Medical in Deutschland angeboten worden waren. Der Versicherungssenat bestätigt Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical mit Ausführungen von grundsätzlicher Bedeutung, die gerade zu den Themen Aufklärungspflichtverletzung und Verjährung auch auf die meisten anderen Geschädigten zutreffen.“

      'versicherungstip'-Chefredakteur Erwin Hausen sieht daher eine Klagewelle auf die CMI zurollen: "Aufklärungspflichtverletzung mit Zurechnung der irreführenden Prospektangaben und Verantwortung für den Vertrieb der Produkte in Deutschland führen die CMI-Behauptung ad absurdum, daß die Probleme der deutschen Kunden nur auf die Zweckentfremdung der Policen durch deutsche Berater zurückzuführen sind. Mit steigender Zahl der gerichtlichen Niederlagen der CMI dürfte die Zahl der Anspruch stellenden Geschädigten steigen. Ebenso die Zahl der Vermittler, die erkennen, wie sie ihren Kunden helfen können. Dann blüht CMI eine Schadenersatz-Klagewelle in Milliardenhöhe."
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 16:22:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.079.112 von dickdiver am 01.09.10 08:26:46Hallo,

      da ich bedingt durch die 10 Tage Freischaltefrist keine eigenen Beiträge erstellen darf und ein doch sehr ähnlich gelagertes Problem besitze erlaube ich mir meine Frage in diesem Thread hier zu formulieren.

      Leider bin ich auch einer derjenigen Menschen die sich in jungen Jahren von ihrem Versicherungsmakler beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung über den Tisch haben ziehen lassen. Bei der betreffenden Versicherung handelt es sich ebenfalls um ein Produkt von Clerical Medical, den Wealthmaster Classic.

      Mittlerweile ist mir klar das eine solche keinen Sinn mehr für mich macht (und das wohl auch niemals der Fall gewesen ist) unter anderem deshalb da bei Renditewerten von 0,x Prozent selbst bei weiterem Beitragszahlungen die Verwaltungskosten mein gutgeschriebenes Kapital übersteigen (soll heißen meine jährlichen Beiträge sind größer als die in diesem Zeitraum erfolgte Wertsteigerung des Vertrags).

      Ein Verkauf kommt nicht in Frage da die Laufzeit mehr als 25 Jahre beträgt und somit ausgeschlossen ist.

      Ich entrichte seit 4 Monaten keine Beiträge mehr so dass vom Versicherungsunternehmen mein Vertrag automatisch Beitragsfrei gestellt wurde. Da aber wie schon erwähnt höhere Verwaltungsgebühren anfallen als was mir an Gewinnanteilen gutgeschrieben wird ist abzusehen das ich so nur noch mehr Verluste einfahre und es demnach nur eine Übergangslösung sein kann.

      Ich habe mich aus diesem Grund für die einzig verbliebene Lösung - eine Kündigung - entschieden und diesbezüglich folgende Fragen.:

      1.) In der jährlichen Information zur Lebensversicherung gibt es einmal einen Vertragswert und Rückgabewert (letzterer ist natürlich geringfügig niedriger) und beinhaltet laut dem Kleingedruckten eine Rückgabeanpassung. Ist das eine andere Bezeichnung für die Stornogebühren bzw. sind diese darin schon enthalten oder fallen diese noch zusätzlich an?

      2.) Die Zinsen einer Kapitallebensversicherung müssen versteuert werden wenn diese noch keine 12 Jahre läuft auch wenn der Kapitalanleger weniger Geld von seinem Versicherer zurückbekommt, als er eingezahlt hat. Werden diese direkt ans Finanzamt abgeführt oder müssen diese erst nachträglich entrichtet werden (ich bin Student und habe deswegen noch einige Euro Freibetrag übrig)?

      3.) Einer der Gründe weshalb der Vertrag nicht schon gekündigt wurde war das ich noch die demnächst fällige Jahresaufstellung abwarten wollte damit ich den Vertragswert schwarz auf weiß zur Verfügung habe und nicht bei der Berechnung übers Ohr gehauen werde. Wie dickdiver aber ja bereits schrieb hat CM einige anhängige Verfahren zu bewältigen was mich jetzt etwas stutzig macht ob hierdurch die Rückgabewerte nicht künstlich erniedrigt werden um Kunden von einer Kündigung in diesen Zeiten abzuhalten. Gibt es hierbei einen gesetzlich vorgeschriebenen Rückaufswert der sich am Vertragswert berechnet (bisher war die Differenz immer einige hundert Euro) oder kann CM diesen beliebig festlegen?

      4.) Gibt es noch andere Formalitäten zu beachten oder reicht eine einfache förmliche Kündigung die per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen zugestellt wird?

      Mir ist klar das einige der gestellten Fragen sicher auch mein Makler beantworten könnte. Allerdings bin ich auf diesen nicht mehr all zu gut zu sprechen und habe das Gefühl ein Gespräch unter vier Augen könnte unter Umständen ein brisantes Ende nehmen :mad:.

      Schonmal Danke für die Antworten

      PetM
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 21:54:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.089.865 von PetM am 02.09.10 16:22:54Sie hätten mit Ihrem Makler sprechen sollen, denn der Wealthmaster Classic ist nach wie vor ein sehr guter Tarif, der neben der jährlichen Verzinsung ( sicher mager in den letzten Jahren ) auch einen Fälligkeitsbonus enthält, sodaß Sie , abhängig vom Eintrittsjahr, trotz der schlechten Börsenumgebung in einigen jahren seit 2000, Sie einen Durchschnittsrenditewert von ca. 2-4% p.a. haben - ein tarif, der, trotz relativ hohem Invest in Aktien, Sie aufgrund der garantien vor Wertverlusten auch in der Krise bewahrt hat, insbesondere sofern Sie vertragskonform weiter an dem vertrag festhalten - ansonsten werden Sie auch eine Wertanpassung bei vorzeitigem Ausstieg wahrscheinlich in Kauf nehmen müssen.

      Leider gibt es diesen tarif heute nicht mehr genauso wenig wie die meistenähnlichen tarife anderer Versicherer - aufgrund der krise wurde den versicherern ein solcher Tarif für sich selbst (!!) zu teuer !!

      Es iat sicherlich besser, mit denen zu sprechen, die im Versicherungsumfeld Ihren Job haben - niemand aussenstehendes würde wohl umgekehrt auf dieIdee kommen, dass er Ihren Job besser ausüben kann als Sie selbst !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 01:48:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.092.219 von Schupete am 02.09.10 21:54:56Vielleicht werf ich hier auch zwei Begriffe durcheinander aber in meiner letzten Finanzübersicht war ein "deklarierter Wertzuwachs" von 0,5% verzeichnet und wie schon geschrieben hatten die Verwaltungskosten und Leistungsgebühren die zugeteilten Gewinnanteile und eingezahlten Beiträge überschritten. Konkret ist mein Vertragswert im Vergleich zum Vorjahr um 1100 Euro angestiegen, dem gegenüber stehen 1200 Euro eingezahlte Beiträge. Ich kann also gerade nicht so recht verstehen inwiefern dies ein "sehr guter Tarif" sein sollte. Nach meiner Rechnung mache ich weder durch vertragskonformes Fortführen noch durch eine Beitragsfreistellung (wie bei mir derzeitig vorübergehend geschehen) ein gutes Geschäft weil ich ja trotz der Beitragszahlung weiterhin Verluste einfahre. Da mein Vertrag schon mehr als 10 Jahre läuft fällt keine Maklerprovision mehr an, es wird demnach voll zugeteilt, Ich sehe also nicht wie sich dieser miserable Zustand in Zukunft noch ändern sollte bzw. man auf einen Durchschnittsrenditewert von ca. 2-4% kommt.



      Evtl. übersehe ich ja irgend einen Punkt, nach meiner Rechnung kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen inwiefern die oftmals empfohlene Beitragsfreistellung eine gute Alternative sein kann. Bei Wertverlusten von ca. 100 Euro pro Jahr hätte man bis zum Vertragsende (in meinem Fall noch einige Jahrzehnte) jedenfalls so gut wie kein Guthaben mehr auf seinem Konto, das der Fälligkeitsbonus dies wieder ausgleicht kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen. mehr auf seinem Konto das der Fälligkeitsbonu das wieder ausgelciht kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen.

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      Avatar
      schrieb am 21.01.11 14:29:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich empfehle, einmal auf unserer Internetseite www.assinara.ch nachzusehen. Ggfls. bin ich auch gerne bereit, in einem Telefongespräch Fragen zu beantworten.

      Mit freundlichem Gruss

      W.Nolte
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 12:06:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.089.865 von PetM am 02.09.10 16:22:54Hallo, PETM,
      Deine Beitrag ist eine Weile her, aber vielleicht habe ich ja Glück. Also, ich habe auch eine sog. LV classic bei der CM. 12 Jahre sind um, die Laufzeit endet in 5 Jahren. Neueste Berechnungen ergeben, dass die Beitragsfrei-stellung auf jeden Fall gut ist. Aber auch ein Rückkauf kommt für mich in Frage, weil der Verlust durch einen "Gewinn" durch Tilgung wett gemacht wird.
      Meine Frage: was ist bei Deinem Problem rausgekommen? Hast Du verkauft? Falls ein Aufkäufer eingeschaltet wurde - kannst Du den empfehlen?
      Ich stehe mit drei Firmen in Verhandlung: LVDoktor/proConcept AG, lifeFinance und policendirekt. Eine davon bietet gegen 300,-€ den Anschluss an eine Klage gegen CM.
      MfG
      Bibohobb
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 12:13:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.089.865 von PetM am 02.09.10 16:22:54Auch ich habe eien LV classic bei CM, die jetzt 12 Jahre läuft und in 5 Jahren fällig ist.
      Die Berechnungen ergeben aber, dass eine Beitragsfreistellung besser ist oder eine Kündigung (bei Investition des Rückgabewertes in eine Tilgung kommt unterm Strich ein Plus dabei raus).
      Wie hast Du entschieden?
      Ich stehe mit drei Aufkäuferen in Verhandlungen - LVDoktor/proConcept, Life Finance und policendirekt. Eine davon bietet gegen 300,-€ eine Klagebeteiligung an.
      Hat jemand Erfahrungen mit den Aufkäufern? Wickelt man eine solche Transaktion am besten über ein Treuhänderkonto ab?
      MfG
      bibohobb
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 14:20:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.811.450 von bibohobb am 27.02.12 12:13:39Hallo, auch ich habe eine LV bei Clerical, die noch bis 2015 läuft. Der Rückkaufswert liegt ebenfalls knapp unter den Einzahlungen.
      Wie seid Ihr weiter verfahren?
      Viele Grüße
      curacanne
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.12 16:48:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.314.896 von curacanne am 24.06.12 14:20:47:)habe sie erstmal beitragsfrei gestellt. :)


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