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    Stada: Ausbruch! - Älteste Beiträge zuerst (Seite 669)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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      schrieb am 13.01.18 01:21:05
      Beitrag Nr. 6.681 ()
      Die Einladungen für die aaHV sind raus.
      Die Rendite der Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre liegt bei 4% nach heutigem Kurs. Das sind 4.7% zum garantierten Barabfindungskurs, der mit 74.4 auf Singer-Angebots-Niveau liegt. Der Garantie-Kurs steht und fällt allerdings mit der Bonität von Nidda.

      Wägt man den Kurs der Stada-Aktie gegen das derzeitige Zins-Niveau ab, dann scheint der derzeitige Kurs der Stada-Aktie vielleicht sogar gerechtfertigt (und fällt auf 74.4, wenn die Zinsen steigen). Allerdings gibt es inzwischen einige große AGs, die ähnliche Dividenden zahlen. (Oder bis vor kurzem, als die Kurse noch etwas niedriger waren).

      Was ist mit diesem möglichen Gutachten? Geht da noch was? Und wer leiert das dann an?
      Wie stimmt man denn bei der aaHV ab, wenn man über eine Anfechtung (Gutachten) nachdenkt?
      Was ist bei einem Sqeeze-Out? Was ist bei einem Weiterverkauf von Stada?
      Avatar
      schrieb am 13.01.18 02:14:34
      Beitrag Nr. 6.682 ()
      Wieso "Singer-Angebots-Niveau"? Singer hatte doch nur die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag von diesem Angebotspreis abhängig gemacht. Sobald der Vertrag wirksam wird, gilt dieses Angebot seitens des Hauptaktionärs für alle Aktionäre. Von Singer gibt es hingegen kein Angebot, etwa seine Aktien auch zu diesem Preis zu verkaufen.

      Bei Berechnung der Rendite käme ggfs eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 in Betracht, während die erste Ausgleichszahlung wohl erst in Q2 2019 für das Geschäftsjahr 2018 fällig wird.

      Gutachten und Prüfungsbericht sind ja bereits jetzt auf der Homepage zu finden. Eine gerichtliche Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens findet eigentlich immer statt, bei Firmen wie Stada mit ehemals großem Streubesitz erst recht. Gemäß §3 bzw 4 des Spruchverfahrensgesetzes kann jeder betroffene Aktionär binnen 3 Monaten ab Wirksamwerden des Beschlusses einen Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens stellen. Dies ist aber insofern unnötig, als eine mögliche Erhöhung von Abfindung oder Ausgleich sowieso allen Aktionären zu Gute kommt, die entsprechende Zahlungen erhalten haben oder noch bis von zwei Monate nach Ende des Spruchverfahrens die Barabfindung einfordern. Im Spruchverfahren kann auch ein neues Gutachten erstellt werden, dann dauert das Verfahren viele Jahre, die Regel ist eher, dass das Gericht aufgrund eingeholter Sachverständigengutachten die Barabfindung anpasst, wenn zum Beispiel der Firmenwert mit einer zu hohen Marktrisikoprämie berechnet wurde.

      Soweit zum Spruchverfahren, in dem es um die Höhe der Abfindung geht. Grundsätzlich kann auch der HV Beschluss ansich angefochten werden, die Anfechtungsklagen haben aber meist nur aufschiebende Wirkung, da der Hauptaktionäre meist durch ein gerichtliches Freigabeverfahren trotzdem die Handelsregistereintragung und damit die Wirksamkeit des Vertrags erreicht.

      Bei einem Squeeze-out wäre wie gesagt eine erneute Begutachtung erforderlich.
      Bei einem Weiterverkauf würde wohl die ganze Nidda Healthcare weiterverkauft, der Beherrschungsvertrag also wohl Bestand haben.
      Ein Barangebot wegen Kontrollwechsels orientiert am Börsenkurs müsste wohl bei einem Weiterverkauf trotzdem erfolgen, wenn man zu gegebener Zeit im regulierten Markt notiert ist.
      (Aber vielleicht gibt es da auch Ausnahmen.)

      Als möglicherweise nachteilig für freie Aktionäre gilt es die Möglichkeit eines Delistings zu beachten und auch die Möglichkeit des Hauptaktionärs auf Stada unter dem Beherrschungsvertrag Einfluss zu nehmen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.18 19:02:45
      Beitrag Nr. 6.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.704.691 von honigbaer am 13.01.18 02:14:34
      Stada als Anleihe
      "Singer-Angebots-Niveau" war auch in etwa so gemeint. Mit der Maßnahme, seine Zustimmung von dem Angebotspreis abhängig zu machen, wollte Singer ja einen Mindestwert für seine (alle) Stada-Aktien festlegen.

      Im Prinzip erhält man jetzt als Stada-Aktionär eine Unternehmens-Anleihe wie folgt:
      Ausgabe-%: unbekannt
      Laufzeit: bis Singer verkauft und Squeeze-Out folgt (?)
      Kupon: 4.7%
      Wird z.Zt. gehandelt: mit 118.5%
      Moody's Rating in etwa A3

      oder wie?
      Avatar
      schrieb am 13.01.18 20:07:35
      Beitrag Nr. 6.684 ()
      Ja, allerdings für Singer mit der Nebenbedingung eines Rückzahlungskurses von 118,5 %, denn bei einem Squeeze-out würde ja gelten, dass der Abfindungspreis mindestens dem Dreimonatsdurchschnittskurs entspricht. Und so lange der (Dreimonats-Durchschnitts-) Kurs nicht fällt, indem Singer seinen Bestand weiter aufstockt, droht keine Gefahr eines niedrigeren Squeeze-out-Preises. Und damit wäre vielleicht auch eine Erklärung gefunden, wieso die Anteile weiter ausgebaut wurden, obwohl dafür keine strategische Notwendigkeit bestand.

      Als Kleinanleger muss man natürlich das Risiko einkalkulieren, dass sich Singer mit dem Hauptaktionär auf einen Anteilsverkauf einigt und danach irgendwann dann doch ein niedrigerer Squeeze-out-Preis festgesetzt wird. Die zusätzliche Phantasie aus einem positiven Geschäftsverlauf oder einem Weiterverkauf und damit einhergehender Aktienaufwertung bleibt aber bestehen, wenn auch mit der Einschränkung des Beherrschungsvertrags, der einen Ausgleich des Jahresüberschusses vorsieht.
      Avatar
      schrieb am 02.02.18 07:24:29
      Beitrag Nr. 6.685 ()
      Heute die HV ist wer da und kann berichten ?

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.02.18 21:05:00
      Beitrag Nr. 6.686 ()
      Dem Beherrschungsvertrag wurde zugestimmt, das Abstimmungsergebnis ist auf der Homepage.
      Bei 88,17% Präsenz wurden 88,07% gültige Stimmen abgegeben:
      Ja-Stimmen: 54.547.500 (99,3519 %)
      Nein-Stimmen: 355.831 (0,6481 %)

      Verschiedenen Presseberichten ist zu entnehmen, dass das teure Personalkarussell kritisert wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.03.18 13:51:09
      Beitrag Nr. 6.687 ()
      STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit / Beginn der Annahmefrist des Abfindungsangebots

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/stada-arzneimittel-be…
      Avatar
      schrieb am 03.04.18 17:40:31
      Beitrag Nr. 6.688 ()
      Sehe ich das richtig, daß der Aktionär nur den Nettobetrag von EUR 3,53 ausgezahlt bekommt, von dem noch Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen werden?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 08:28:53
      Beitrag Nr. 6.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.451.412 von nickelich am 03.04.18 17:40:31Sehe ich das falsch oder ist das bei 3,82 Euro Barausgleich nicht fast wie eine gute Anleihe > 4,5% Verzinsung? Das Risiko ist mE überschaubar, da der Hauptaktionär ja weiter einsammeln sollte, oder wie sieht ihr das bzw. habe ich in der Logik etwas vergessen? Eher Upside, dass irgendwann, wenn du anderen Aktionäre abgeben, ein SO forciert wird, ggf. dann zu noch besseren Preisen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 11:16:16
      Beitrag Nr. 6.690 ()
      Die 3,82 sind zwar die vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlung, aber darauf entfällt noch Körperschaftsteuer, so dass die ein Nettobetrag von 3,53 ergibt. (Mit "Nettobetrag" ist hier die Bruttodividende, auf die dann noch ggfs Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer beim Empfänger anfällt. Also die 3,53 sind das, was mit der Dividende anderer Firmen vergleichbar ist.)

      Das mag etwas verwirrend sein, zumal noch manche Presseartikel irrtümlich den höheren Betrag zitiert haben. Im Vertrag steht der höhere Bruttobetrag nur, weil sich bei einer vorerst nicht zu erwartenden Änderung der Körperschaftsteuergesetze der Nettobetrag geringfügig ändern könnte, aber der Bruttobetrag dan für die Berechnung ausschlaggebend ist.

      Man kommt dann eher auf 4,25%, aber alles über 4% ist sicher lukrativ, auch im Vergleich zur Ausgleichszahlung bei anderen Firmen. Solche Private Equiti Gesellschaften wie Bain & Cinven können theoretisch natürlich auch mal in Bedrängnis geraten, da sie ihre Übernahmen ja auch mit hohen Bankkredite und Anleiheemissionen finanzieren, aber der Vergleich mit einer Anleihe ist schon richtig. Tatsächlich hat man eine Verzinsung und die Chance auf eine höhere Abfindung durch Squeeze-out oder durch das Spruchverfahren und zusätzlich noch eine Kurssicherung durch die Barabfindung aus dem Beherrschungsvertrag.

      Da sich das Zinsumfeld ändern könnte, sollte man natürlich auch die Barabfindung von 74,40 beachten, die ja sozusagen eine Versicherung gegen Kursverluste bedeutet und bis zum Ende des Spruchverfahrens angenommen werden kann. Ein Squeeze-out wird nur dann in Betracht kommen, wenn Paketaktionär Singer (Elliott Management) seine Aktien verkauft, vermutlich wird dann auch die Barabfindung für einen Squeeze-out festgelegt. Das kann länger dauern oder schnell gehen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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