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    Stada: Ausbruch! (Seite 23)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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      schrieb am 13.01.18 02:14:34
      Beitrag Nr. 6.682 ()
      Wieso "Singer-Angebots-Niveau"? Singer hatte doch nur die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag von diesem Angebotspreis abhängig gemacht. Sobald der Vertrag wirksam wird, gilt dieses Angebot seitens des Hauptaktionärs für alle Aktionäre. Von Singer gibt es hingegen kein Angebot, etwa seine Aktien auch zu diesem Preis zu verkaufen.

      Bei Berechnung der Rendite käme ggfs eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 in Betracht, während die erste Ausgleichszahlung wohl erst in Q2 2019 für das Geschäftsjahr 2018 fällig wird.

      Gutachten und Prüfungsbericht sind ja bereits jetzt auf der Homepage zu finden. Eine gerichtliche Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens findet eigentlich immer statt, bei Firmen wie Stada mit ehemals großem Streubesitz erst recht. Gemäß §3 bzw 4 des Spruchverfahrensgesetzes kann jeder betroffene Aktionär binnen 3 Monaten ab Wirksamwerden des Beschlusses einen Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens stellen. Dies ist aber insofern unnötig, als eine mögliche Erhöhung von Abfindung oder Ausgleich sowieso allen Aktionären zu Gute kommt, die entsprechende Zahlungen erhalten haben oder noch bis von zwei Monate nach Ende des Spruchverfahrens die Barabfindung einfordern. Im Spruchverfahren kann auch ein neues Gutachten erstellt werden, dann dauert das Verfahren viele Jahre, die Regel ist eher, dass das Gericht aufgrund eingeholter Sachverständigengutachten die Barabfindung anpasst, wenn zum Beispiel der Firmenwert mit einer zu hohen Marktrisikoprämie berechnet wurde.

      Soweit zum Spruchverfahren, in dem es um die Höhe der Abfindung geht. Grundsätzlich kann auch der HV Beschluss ansich angefochten werden, die Anfechtungsklagen haben aber meist nur aufschiebende Wirkung, da der Hauptaktionäre meist durch ein gerichtliches Freigabeverfahren trotzdem die Handelsregistereintragung und damit die Wirksamkeit des Vertrags erreicht.

      Bei einem Squeeze-out wäre wie gesagt eine erneute Begutachtung erforderlich.
      Bei einem Weiterverkauf würde wohl die ganze Nidda Healthcare weiterverkauft, der Beherrschungsvertrag also wohl Bestand haben.
      Ein Barangebot wegen Kontrollwechsels orientiert am Börsenkurs müsste wohl bei einem Weiterverkauf trotzdem erfolgen, wenn man zu gegebener Zeit im regulierten Markt notiert ist.
      (Aber vielleicht gibt es da auch Ausnahmen.)

      Als möglicherweise nachteilig für freie Aktionäre gilt es die Möglichkeit eines Delistings zu beachten und auch die Möglichkeit des Hauptaktionärs auf Stada unter dem Beherrschungsvertrag Einfluss zu nehmen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.18 01:21:05
      Beitrag Nr. 6.681 ()
      Die Einladungen für die aaHV sind raus.
      Die Rendite der Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre liegt bei 4% nach heutigem Kurs. Das sind 4.7% zum garantierten Barabfindungskurs, der mit 74.4 auf Singer-Angebots-Niveau liegt. Der Garantie-Kurs steht und fällt allerdings mit der Bonität von Nidda.

      Wägt man den Kurs der Stada-Aktie gegen das derzeitige Zins-Niveau ab, dann scheint der derzeitige Kurs der Stada-Aktie vielleicht sogar gerechtfertigt (und fällt auf 74.4, wenn die Zinsen steigen). Allerdings gibt es inzwischen einige große AGs, die ähnliche Dividenden zahlen. (Oder bis vor kurzem, als die Kurse noch etwas niedriger waren).

      Was ist mit diesem möglichen Gutachten? Geht da noch was? Und wer leiert das dann an?
      Wie stimmt man denn bei der aaHV ab, wenn man über eine Anfechtung (Gutachten) nachdenkt?
      Was ist bei einem Sqeeze-Out? Was ist bei einem Weiterverkauf von Stada?
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 19:07:18
      Beitrag Nr. 6.680 ()
      Stada hatte ja selbst recht ambitionierte operative Ziele, das kalkuliert Singer sicher ein. Im Vergleich zu den Bedingungen des Beherrschungsvertrags mag der Aktienkurs derzeit selbst unter Einbeziehung einer gewissen Sprcuhverfahrensphantasie ambitioniert erscheinen. Aber im Fall eines Squeeue-outs, den Singer jedenfalls auch mit nur 10% Anteilsbesitz verhindern kann, wäre eine neue Unternehmensbewertung vorzunehmen.

      Einen Ausstieg kann sich Singer hingegen jederzeit bezahlen lassen, denn länger zurückliegende Vorerwerbe müssen bei den Strukturmaßnahmen nicht unbedingt bei der Preisfindung berücksichtigt werden. Singer könnte also theoretisch einen höheren Preis erzielen, als die freien Aktionäre letztlich beim Squeeze-out.

      So komplizierte Ausstiegsszenarien muss man aber gar nicht in Betracht ziehen. Die Konstallation, dass Singer den Squeeze-out dauerhaft verhindern kann, unterdessen aber sichere 4% Ausgleichzahlung erhalten wird, ist ja für sich genommen schon lukrativ. Im Hintergrund arbeiten die neuen Hauptaktionäre ja weiter an einer Steigerung des Firmenwerts, das muss sein Schaden nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 15:33:16
      Beitrag Nr. 6.679 ()
      Singer kauft zu
      Bei Stada hat der aktivistische Aktionär Singer seinen Anteil um etwa 2% auf über 15% ausgebaut: http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/stada-arzneimittel-release-…

      Es stellt sich ein wenig die Frage, was das Vorhaben von Singer ist, denn die Aktie ist auf dem jetzigen Niveau schon recht ambitioniert bewertet. Sollte er noch weitere 5% hinzuerwerben, könnte er dem beherrschenden Großaktionär zu einem Squeeze Out verhelfen, der im Fall einer Verschmelzung nicht erst mit 95%, sondern schon mit 90% der Anteile möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 22.12.17 15:13:45
      Beitrag Nr. 6.678 ()

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      schrieb am 20.12.17 09:57:06
      Beitrag Nr. 6.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.499.503 von Bauglir am 20.12.17 09:13:38
      Zitat von Bauglir: Mich wundert das auch. Hatten wohl viele nicht auf der Uhr, obwohl weitestgehend bereits bekannt. Auf diesem Kursniveau wird die Luft im Spruchverfahren nach meiner Einschätzung schon recht dünn.


      Kurstechnisch sollte die Aktie jetzt ausgereizt sein, sofern man fundamental nicht alles auf dem Kopf stellt und die Rentabilität hoch bekommt. Eine Restwahrscheinlichkeit verbleibt ja und die Ausgleichszahlung bringt 4% Grundrauschen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.17 09:13:38
      Beitrag Nr. 6.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.499.389 von straßenköter am 20.12.17 09:05:18Mich wundert das auch. Hatten wohl viele nicht auf der Uhr, obwohl weitestgehend bereits bekannt. Auf diesem Kursniveau wird die Luft im Spruchverfahren nach meiner Einschätzung schon recht dünn.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.12.17 09:05:18
      Beitrag Nr. 6.675 ()
      Parameter BuG festgelegt
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/stada-arzneimittel-dezemb…

      Die Höhe der Abfindung konnte man ja durchaus erwarten. Die Ausgleichszahlung ist erfreulich hoch. Dennoch finde ich die extrem positive Kursreaktion überraschend.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.17 20:50:22
      Beitrag Nr. 6.674 ()
      Mann beißt Hund! oder was?
      Der Aufsichtsrat kann den Vorstand auswechseln, grundsätzlich ist das kein so außergewöhnlicher Vorgang, da reicht auch ein gestörtes Vertrauensverhältnis. Bei Stada ging es natürlich darum, dass man sich bei der Übernahme neutral verhalten musste.

      Was jetzt wirklich außerdem noch war, ob und wie Einfluss auf die Übernahme genommen wurde, werden wir wohl nicht erfahren. Aber bezüglich der Vorwürfe zu Beraterverträgen, der Tochter in Serbien und des Vertriebs in Asien, die das Handelsblatt nannte und die angeblich Schadensersatzforderungen begründen sollen, wird es wohl noch Aufklärung geben, deshalb wurde ja die Entlastung verschoben.

      Wenn da wirklich noch Schäfchen ins Trockene gebracht wurden, war es sicher weder im Interesse der Mitarbeiter, noch im Interesse der freien Aktionäre.

      Von außen kann man vielleicht nicht alles verstehen, aber eine Entlassung während der Übernahme (im Interesse der Bieter) wäre vielleicht angreifbar gewesen. Geschrieben wurde sowieso, man tausche den Vorstand mitten im Übernahmepoker aus, aber formal war da ja gerade mal kurz kein Angebot auf dem Tisch, nach Ende des ersten Anlaufs. Und ein Rückzug aus persönlichen Gründen sieht dann natürlich auch besser aus.
      Avatar
      schrieb am 17.12.17 18:59:52
      Beitrag Nr. 6.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.261.090 von faultcode am 04.07.17 15:39:00
      Ex-Stada-Vorstandschef Wiedenfels wurde vor Rücktritt massiv unter Druck gesetzt
      https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschafts-news-genera…

      =>
      12.30 Uhr: Der im Sommer ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende vom Pharmakonzern Stada, Matthias Wiedenfels, ist vor seinem Rücktritt massiv unter Druck gesetzt worden. Das geht aus Unterlagen hervor, die der "Bild am Sonntag" vorliegen. Demnach präsentierte der damalige Aufsichtsratschef Carl Ferdinand Oetker am 4. Juli Wiedenfels gleich zwei vorbereitete Pressemitteilungen, von denen eine noch am selben Tag veröffentlicht werden sollte.

      Laut der einen Variante verlasse Wiedenfels „aus persönlichen Gründen“ freiwillig das Unternehmen. In der anderen Mitteliung stand, er würde „mit sofortiger Wirkung abberufen“. Weiter heißt es darin, diese Entscheidung wurde „nach einer internen Untersuchung getroffen, in der schwerwiegende Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften“ durch Wiedenfels festgestellt worden seien. Die Abberufung lege demnach im Unternehmensinteresse und sei unvermeidlich.

      Dem Bericht der "BamS" zufolge wirkte das Druckmittel bei Wiedenfels. Auch wenn konkrete Vorwürfe gegen ihn nicht vorlagen, entschied er sich für den freiwilligen Abgang, den Stada am 4. Juli dann offiziell verkündete. Am Tag darauf trat Oetker in einer Mitarbeiterversammlung auf. Auf die Frage, warum Wiedenfels ausgeschieden sei, erklärte Oetker laut einem internen Stada-Video: „Über die persönlichen Gründe will ich nicht spekulieren. Ey, ich habe keine Ahnung.
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