DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900) - Älteste Beiträge zuerst (Seite 62)
eröffnet am 20.04.07 12:14:42 von
neuester Beitrag 21.11.23 14:33:04 von
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ISIN: DE0006299001 · WKN: 629900
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.224.696 von Huusmeister am 16.07.18 15:55:51Schade seit 2 Tagen keine Kursguckerei.
Irgendein Vollpfosten hat gerade W.O Server platt gemacht
Irgendein Vollpfosten hat gerade W.O Server platt gemacht
DAP Industrial AG
Bielefeld
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld
ISIN DE0006299001 / WKN 629900
Die DAP Industrial AG, Bielefeld, („DAP“) und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, („DA“) haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der DA erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA eine von der DAP zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DA (ISIN DE0006299001). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ADKL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der DA durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA provisions- und spesenfrei.
Bielefeld, im Juli 2018
DAP Industrial AG
Der Vorstand
Bielefeld
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld
ISIN DE0006299001 / WKN 629900
Die DAP Industrial AG, Bielefeld, („DAP“) und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, („DA“) haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der DA erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA eine von der DAP zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DA (ISIN DE0006299001). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ADKL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der DA durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA provisions- und spesenfrei.
Bielefeld, im Juli 2018
DAP Industrial AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.628 von straßenköter am 19.07.18 15:14:42auf der Homepage:
Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf ihre Muttergesellschaft DAP Industrial AG
Die DAP Industrial AG, Muttergesellschaft der Dürkopp Adler AG in Bielefeld und der Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH in Kaiserslautern, stellt sich neu auf. Ziel ist, mit einer klaren neuen Unternehmensstruktur künftig noch besser und schneller mit Kunden und Vertriebspartnern zu kommunizieren und sie im internationalen Wettbewerb optimal zu unterstützen.
Am 16.07.2018 ist dazu die Dürkopp Adler AG mit ihrer Muttergesellschaft auf die DAP Industrial AG verschmolzen. Die DAP Industrial ist Rechtsnachfolgerin der Dürkopp Adler AG und tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Dürkopp Adler AG ein.
Die Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH bleibt Tochtergesellschaft der DAP Industrial AG.
Nach der Verschmelzung wird die DAP Industrial AG in einem zweiten Schritt kurzfristig wieder in Dürkopp Adler AG umfirmieren. Über den Zeitpunkt dieser Umfirmierung informieren wir separat.
Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf ihre Muttergesellschaft DAP Industrial AG
Die DAP Industrial AG, Muttergesellschaft der Dürkopp Adler AG in Bielefeld und der Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH in Kaiserslautern, stellt sich neu auf. Ziel ist, mit einer klaren neuen Unternehmensstruktur künftig noch besser und schneller mit Kunden und Vertriebspartnern zu kommunizieren und sie im internationalen Wettbewerb optimal zu unterstützen.
Am 16.07.2018 ist dazu die Dürkopp Adler AG mit ihrer Muttergesellschaft auf die DAP Industrial AG verschmolzen. Die DAP Industrial ist Rechtsnachfolgerin der Dürkopp Adler AG und tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Dürkopp Adler AG ein.
Die Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH bleibt Tochtergesellschaft der DAP Industrial AG.
Nach der Verschmelzung wird die DAP Industrial AG in einem zweiten Schritt kurzfristig wieder in Dürkopp Adler AG umfirmieren. Über den Zeitpunkt dieser Umfirmierung informieren wir separat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.628 von straßenköter am 19.07.18 15:14:42Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.823 von user78 am 19.07.18 15:28:50
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Zitat von user78: Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.931 von straßenköter am 19.07.18 15:37:45Bin komplett raus 40,40- den übrigen wünsche ich mindestens 48
Brauch Geld Geld Geld
Brauch Geld Geld Geld
...hier fast 15% Prämie zu zahlen halte ich von den Käufern doch für sehr optimistisch, wenn man sich mal so die Gerichtsentscheidungen zu (vermeintlichen) Squeeze-Out-Nachbesserungen in letzter Zeit anschaut.
vg
Niko
vg
Niko
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.264.928 von Big Nick am 20.07.18 18:52:00
Vielleicht sportlich aber üblich- vielleicht hilft dieses Buch
http://www.spruchverfahren.info/empirische-daten/
Strabag Ag ist auch mit 350.- (300) gesqueezt .
Curanum , GbWAG in München nur 3 % über dem Barabfindungspreis.
Zitat von Big Nick: ...hier fast 15% Prämie zu zahlen halte ich von den Käufern doch für sehr optimistisch, wenn man sich mal so die Gerichtsentscheidungen zu (vermeintlichen) Squeeze-Out-Nachbesserungen in letzter Zeit anschaut.
vg
Niko
Vielleicht sportlich aber üblich- vielleicht hilft dieses Buch
http://www.spruchverfahren.info/empirische-daten/
Strabag Ag ist auch mit 350.- (300) gesqueezt .
Curanum , GbWAG in München nur 3 % über dem Barabfindungspreis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.931 von straßenköter am 19.07.18 15:37:45
Oda hier:
Doppelposting
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
Veröffentlichung einer Corporate News
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
DAP Industrial AG
Der Vorstand
___________
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
spruchverfahren.blogspot.com
Zitat von straßenköter:Zitat von user78: Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Oda hier:
Doppelposting
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
Veröffentlichung einer Corporate News
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
DAP Industrial AG
Der Vorstand
___________
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
spruchverfahren.blogspot.com
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