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    Gestaltung von Spekulationsverlusten nach §42 AO ab 1.1.08 verboten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.07 15:15:29 von
    neuester Beitrag 09.02.08 02:19:01 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 18.12.07 15:15:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestaltung von Spekulationsverlusten nach §42 AO ab 1.1.08 verboten?
      Kann ich noch nächstes Jahr an einem Tag Aktien verkaufen und am nächsten wieder dieselben kaufen, nur um einen Spekulationsverlust zu erzeugen? Oder sagt das Finanzamt da Mißbrauch nach §42 AO?
      Mit dem Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) wird ab 1.1. der §42 AO verschärft. Nach Stand des Kabinettsbeschlusses vom 8.8.07 soll der Mißbrauch nur zum Zwecke der Steuergestaltung verhindert werden. Ist die Gestaltung „ungewöhnlich“ und kann der Steuerpflichtige nicht außersteuerliche Gründe nachweisen, so ist die Gestaltung hinfällig und wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
      In der Fassung 7.11., der vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, wurde obige Fassung wieder entschärft:
      §42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
      (1)Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelgesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Andernfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
      (2)Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichten oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenem Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
      (http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerr… (http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerr… (http://www.lexisnexis.de/aktuelles/127469)

      Jetzt sind bei mir alle Klarheiten beseitigt.
      Kann ich noch nächstes Jahr an einem Tag Aktien verkaufen und am nächsten wieder dieselben kaufen, nur um einen Spekulationsverlust zu erzeugen? Oder sagt das Finanzamt da Mißbrauch nach §42 AO?
      Avatar
      schrieb am 18.12.07 15:34:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dass der Verkauf innerhalb der Jahresfrist zu einem Verlust führt, ist gesetzlich vorgesehen, führt also nicht zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil.
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 19:04:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.803.757 von NATALY am 18.12.07 15:34:57Der neue $42 sprich davon, dass es "rechtliche" Gestaltungen gibt, die mißbräuchtlich seien, wenn sie nur steuerliche Gründe haben (siehe Absatz 2 oben)
      Steuerberater meint, dass der §42 unscharf formuliert ist und noch zu einigen Prozessen führen wird und die Auslegung erst durch Richter bestimmt wird.
      Man sollte im Zweifelsfall irgendwelche außersteuerlichen Gründe angeben...
      Avatar
      schrieb am 20.12.07 21:29:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 19:57:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      (2)Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichten oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenem Steuervorteil führt.

      Wenn man das Entstehen eines steuerlich nutzbaren Verlustes bei Aktienverkauf innerhalbn der Speku-Drist als "Steuervorteil" ansieht (was nicht zwingend ist), so ist dies jedenfalls gesetzlich vorgesehen. Ein Missbrauch liegt daher nicht vor.

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      schrieb am 09.02.08 02:19:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      erledigt sich doch mit der Abgeltungssteuer ohnehin, oder


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