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    Steuern auf Gewinne von Aktienverkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.05 19:46:42 von
    neuester Beitrag 22.02.06 15:37:14 von
    Beiträge: 61
    ID: 1.001.106
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      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:46:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag!

      Ich bin ziemlich verwirrt deswegen, und habe auch nirgends was dazu gefunden, was richtig aufklärend ist, weder in der Bankproschüre, die man bei der Depoteröffnung bekommt, noch auf der Seite des Finanzamtes. Meine Freunde/Verwandten wissen es nicht genau und die Seiten, auf denen ich mich informiert habe, haben auch nur die halbe Wahrheit verraten, bzw. stand dort noch nicht mal, wie hoch der Steuersatz ist...

      Also, meine Frage...Wenn ich z.b. mehrere Aktien innerhalb eines Jahres wieder verkaufe und z.B. 1000 Euro (ist ein guter Betrag zum rechnen) Gewinn damit mache, was muss ich dann davon an den Staat abtreten?

      Die 512 Euro beziehen sich auf den Gesamtgewinn in einem Jahr (stand so in der Capital) oder auf den Gewinn von einem Aktienverkauf innerhalb eines Jahres?Klärt mich mal bitte deswegen auf! Ich will nicht erst eine Mail an den Staat schreiben :) abgesehen davon würde sie bestimmt eh erst 3 Monate später beantwortet werden.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:51:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      30 procent
      von dem
      was
      über
      512 ist :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:51:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      488€ werden nach dem Halbeinkünfte verfahren verst. heisst Du musst 244€ nach Deinem Persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:54:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Ich hab mal die 512€ direkt abgezogen.:D
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:55:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      genau so ist es

      betr. alle gewinne eines jahres
      ob 1 oder 2oo aktien ist egal
      :cool::cool::cool:

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      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:56:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      das stimmt so nicht meiner meinung nach,
      halbeinkünfteverfahren 1000 davon 1/2 ist 500
      freibetrag 512 , darausfolgt keine steuer bezahlen für diesen betrag,
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:57:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Falsch!!!!
      Sollte der Gewinn über 512,0€ liegen, ist der gesamte Betrag im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern!

      Das heisst in deinem Fall 500,00€ mit deinem persönlichen Steuersatz!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 19:58:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      das ist schon so richtig
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 20:01:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      das ging ja schnell. danke erstmal.
      ok. 30% also auf die hälfte der gewinne. ich habe in der capital heute 40% gelesen, aber das war auf ausladswährungen irgendwas. ich bin sont immer von 33% ausgegangen.

      also 30%?!
      stimmt das mit den 1000/2=500 (versteuerung der hälfte des gewinnes, hab ich heute auch so gelesen)
      und der betrag liegt unter 512, also keine versteuerung?! sicher?


      wenn man es also so will, dann zahle ich insgesamt 15 % auf meine Gewinne (wenn ich jetzt von gewinnen rede, die weit über 512 euro liegen (im jahr)?
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 20:27:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die meisten postings hier treffen nicht zu.
      Bei Aktienverkäufen ist das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden, dh, ein Gewinn unter 1024 EUR bleibt steuerfrei. Ab 1024 EUR ist der Gewinn zu versteuern und zwar nicht zu einem festen Prozentsatz sondern zum persönlichen Steuersatz.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 20:53:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @NATALY

      Wo ich gerade sehe das du online bist, habe ich dazu auch eine Frage.

      Wenn ansonsten keine Einkünfte vorhanden sind, gelten doch auch hier die 7.000 Euro Existenzminimum, oder ?
      Das wären bezogen auf das Halbeinkünfteverfahren 14.000 Euro Gewinn, die steuerfrei wären, oder ?

      Insgesamt mal im Namen aller Boardteilnehmer vielen Dank für deine stete und kompetente Hilfe (man sieht ja an den anderen Beiträgen was sonst dabei heraus kommt;))
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 21:08:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      So wie ich das hier verstehe...handelt ihr mit aktien und habt keine ahnung was ihr von den gewinnen an steuern abtreten müsstet...?!


      OK, jetzt kurz zu mir, damit ich das richtig dann verstehe, was ich an Steuern abgeben müsste...

      Ich bin Zivildienstleistender, hab also keine größeren Einkünfte zur zeit, da ich ja nicht arbeiten gehe (arbeiten schon, aber das ist ja mehr eine art unterbezahlte staatliche zwangsarbeit...300 euro im monat "einkommen" + nebensächliches....

      würde ich jetzt in diesem Jahr z.b. noch 1500 euro Gewinn mit meinen Aktienverkäufen machen, was müsste ich dann an Steuern zahlen?
      wie funktioniert das dann überhaupt?
      bekomme ich einen brief mit einer forderung und nem überweißungsschein :look: oder wie?
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 21:27:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo bounci,
      vergiss die 30%. posting #2 ist total falsch.
      posting 10 ist richtig:

      bei 1000 euro gewinn bleibt dir als zivi alles übrig.

      ich bin oft echt entsetzt was für einen quatsch die angeblichen börsenprofis reden, wenn es um steuer geht.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 21:50:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      auch wenn du 4000 euro gewinn machst.
      zahlst du mit 300 euro im monat noch keine steuern.
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 21:57:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      "einen brief mit einer forderung.." wie süss.
      woher sollen die das denn wissen vom finanzamt.
      das musst du denen schon selber mitteilen in einer sog. steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 12:55:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Solange das "zu versteuernde Einkommen" den Betrag von 7.664 EUR nicht übersteigt, ist keine Einkommensteuer zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 16:01:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      ja, das mit dem einkommen von 7 tausend irgendwas habe ich vor kurzem mit einem freund beredet.
      zählen gewinne aus aktienverkäufen als einkommen?
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 16:16:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      zählen gewinne aus aktienverkäufen als einkommen?

      JA. Die Hälfte der Gewinne aus Aktienverkäufen zählt als Einkommen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 17:46:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      ich danke sehr, jetzt bin ich schon etwas aufgeklärter!
      was ist, wenn ich jetzt über die 7664 euro im jahr komme. was müsste ich dann als....nichts (z.b. nächstes jahr...zivi, arbeitsloser/kleiner nebenjobber/student....an steuern bezahlen?
      wie hoch ist dann der prozentsatz?
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 18:06:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Der Eingangssteuersatz beträgt 15 vH, d.h., wenn das zu versteuernde Einkommen 7664 + 100 = 7764 EUR beträgt, dann sind 15 EUR Steuern zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 18:10:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der Steuersatz steigt allerdings mit steigendem Einkommen (progessives Steuersystem), d.h., wenn du 7664 + 10.000 EUR zu versteuerndes Einkommen hast, dann beträgt der Steuersatz nicht mehr 15 vH.
      Am Einfachsten ist die Benutzung von Einkommensteuertabellen. Da kann man zu jedem zu versteuernden Einkommen die dazu gehörende Einkommensteuer ablesen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 18:50:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Und wie ist das nun mit der Steuer, wenn man welche bezahlen muss?
      Mein Vater meinte, dass beim Verkauf gleich die Spekulationssteuer abgezogen wird und man diese per Steuererklärung wieder zurückerstattet bekommt bzw. einen Teil davon...?! wahr oder falsch?
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 19:09:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      Dein Vater hat nicht recht. Einen Steuerabzug beim Verkauf (Quellensteuer) gibt es nach derzeitiger Rechtslage nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:21:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, um die Verwirrung noch zu steigern. *g*
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:12:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo
      sorry, wenn ich mich dazwischendrängel, aber dazu habe ich auch noch 2 kleine Fragen:

      Wie sieht es denn mit Kauf- und Verkaufsgebühren aus?
      Kann ich die vom Spekulationsgewinn abziehen und so den "zu versteuernden Gewinn" etwas reduzieren??

      Wenn über 1024 Euro versteuert werden muss, gilt hier das Halbeinkünfteverfahren ( also nur die Hälfte mit dem pers. Steuersatz ) oder muss ALLES versteuert werden?


      mfg
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:14:10
      Beitrag Nr. 26 ()
      ... und

      gilt die Grenze 1024 Euro auch für Ehepaare (Zusammenveranlagung) oder verdoppelt sie sich?


      mfg
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:32:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, um die Verwirrung noch zu steigern. *g*

      Bei den 7.664 EUR handelt es sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze.
      Bei den 512 EUR handelt es sich um eine Freigrenze.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:46:12
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wie sieht es denn mit Kauf- und Verkaufsgebühren aus? Kann ich die vom Spekulationsgewinn abziehen und so den " zu versteuernden Gewinn" etwas reduzieren??
      JA. Im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens allerdings nur zur Hälfte.

      Wenn über 1024 Euro versteuert werden muss, gilt hier das Halbeinkünfteverfahren ( also nur die Hälfte mit dem pers. Steuersatz ) oder muss ALLES versteuert werden?

      Wenn die 1024 überschritten werden, muss nicht nur der Betrag über 1024 EUR, sondern auch die 1024 EUR versteuert werden. Die 1024 EUR sind kein Freibetrag sondern eine Freigrenze. Wenn die Speku-Gewinne ausschließlich aus Aktienverkäufen stammen, gilt das Halbeinkünfteverfahren.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 19:26:52
      Beitrag Nr. 29 ()
      OK, danke bis jetzt erstmal, dass hat mich shcon etwas mehr aufgeklärt.
      Jetzt aber zum nächsten Problem...
      Wie zahlt man die Stuern dann?
      Mein Vater meinte, dass die Spekulationssteuer von der Bank dem Gewinn gleich abgezogen wird, wenn man innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Das Geld kann man sich dann per Steuererklärung wieder "zurückholen".
      Richtig oder falsch?
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 19:30:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Oh, haha, da gibts ja shcon die zweite Seite...und ich war immer noch auf der ersten und dachte, dass mein Posting gar nicht abgeschickt wurde...
      Pardon.
      Und danke!
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:38:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich habe zu dem Thema Steuern auch eine kurze Frage:

      Wenn ich innerhalb von einem Jahr mehrere Aktien mit Gewinn verkaufe und ein paar mit Verlust, kann ich den Gewinn dann mit dem Verlust verrechnen und muss dann nur den Differenzbetrag versteuern ?
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 17:57:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Lenz1:
      JA. Verluste können innerhalb eines Kalenderjahrs voll mit Gewinnen verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 11:40:40
      Beitrag Nr. 33 ()
      die steuern werden nicht einbehalten, dein vater hat unrecht
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 18:15:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      ... wenn die Freigrenze von 1024 Euro nicht erreicht ist, muss ich den Aktiengewinn dann überhaupt angeben ??
      Avatar
      schrieb am 27.08.05 20:48:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Zu #34 @Hartmann:
      Dann wird ganz einfach auf Seite 2 des Mantelbogens das Kästchen mit der Erklärung angekreuzt, dass die Speku-Gewinne unter 512 EUR liegen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.05 17:03:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      man man, ist das alles kompliziert !!

      Und wenn es nach Kirchhoff geht, dann wird demnächst jeder Aktiengewinn versteuert, auch wenn man die aktie nach 1 Jahr erst veräußert !!
      Dann fallen auch alle andere freibeträge weg !!

      Welche Partei kann man als aktionär noch wählen ???
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 17:45:42
      Beitrag Nr. 37 ()
      Was ist denn ein zu versteuernder Gewinn,
      Netto ( d.h. unter Abzug der Kauf-Verkaufgebühren) ?
      oder Brutto?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 18:52:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      Netto. Das ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG:

      (3) 1Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 14:57:37
      Beitrag Nr. 39 ()
      Servus,

      in der aktuellen Ausgabe von Focus Money steht das CDU und SPD sich einig über 17% :cry: Steuern auf Aktiengewinne sind.
      Die Steuerfreiheit für Aktien nach einem Jahr fällt demzufolge weg.
      Sind die noch ganz dicht!!?!!
      Hoffe die Wirtschaftslobby wird dem noch einhalt gebieten.

      Gruß.
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 15:05:32
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nochmal eine blöde Frage:

      Wenn ich von Firma X 4 mal Aktien gekauft habe (z. B. Kauf von 1000 St. im März, 500 St. im April, 750 St. im Mai und 1000 St. im Juni) und dann im Oktober 1750 Stück verkaufe, kann ich dann den Kauf im Mai und Juni dem Verkauf zuordnen ?

      Wenn ich nämlich die 1000 St. vom März zuordnen müsste, wäre doch dann ein anfallender Gewinn (bei Restverkauf) erst mit den anderen 1000 St. im Juni nächsten Jahres steuerfrei ?!

      Danke im voraus für jede Antwort !!!
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 16:30:03
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ab 2005 ist das FiFo-Verfahren zwingend anzuwenden. Das heißt, es wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Aktien zuerst verkauft werden. Vermeiden läßt sich das nur durch Verwendung mehrerer Depots.
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 17:01:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      [posting]18.313.038 von NATALY am 17.10.05 16:30:03[/posting]Vielen Dank für die schnelle, hilfreiche Antwort !!!

      :)
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 17:07:26
      Beitrag Nr. 43 ()
      @ Nataly

      Könntest du mir bitte noch sagen, ob ich den Gewinn aus einem Fondsparplan (Aktien) versteuern muss, wenn ich diesen monatlich bespart habe. Da ich diesen Sparplan schon 2 Jahre habe, nehme ich mal an dass ich diesen in der Steuererklärung nicht angeben muss ?

      Wie sieht es da bei einem Fondssparplan aus, wenn man z. B. schon nach 10 Monaten die Fondsanteile verkauft ?

      Vielen Dank im voraus für jede Antwort !
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 10:21:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hallo,

      brauche mal ne schnelle Antwort von euch Experten:

      Ich habe mir folgendes überlegt.
      Im September habe ich mir eine Aktie gekauft. Ist ein langfristiges Investment.
      Momentan liege ich bei dieser Aktie ca. 15% im Minus. Da heute der letzte Tag des Jahres ist, wollte ich diese heute verkaufen, den Verlust in der Steuererklärung anmelden und somit noch Steuern sparen.

      Diese Aktie wollte ich dann wieder am 2.1.06 kaufen und auf weitere Kursgewinne, Dividenden, etc. hoffen.

      Was haltet ihr davon? ISt das sinnvoll, oder nicht? Gibt es andere Tricks?
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 11:21:21
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo Keep,
      ich weiß es nicht.
      Bleiben die alten Verlustvorträge auch nach 2007 bestehen?
      Wenn Ja, dann ist Deine Idee überlegenswert.

      Ich könnte es nicht fassen, wenn es zu einer rückwirkenden Besteuerung von Gewinnen käme, oder daß "nur" die Gewinnzuwächse von alten Aktien nach 2007 besteuert werden.
      Viele Anleger haben damals nur unter diesen Vorausetzungen gekauft.
      Dann müßte man auch rückwirkend noch Verluste ( Haltedauer größer als 1 Jahr ) geltend machen können.
      Ich kann jetzt nicht alle konservativen Qualitätsaktien DJ bzw. S +P Werte von Feb. 2002 verkaufen, die aktuell noch leicht im Minus sind. Einige spekulativen Bios liegen noch etwas tiefer im Minus. Hier habe ich Jahre GEduld, auch auf die GEfahr daß einige spek. Bios Flops bleiben werden. Die Spekufirst ist eh abgelaufen.
      Alle jetzige konservativen und speku. Werte bleiben jetzt im Depot, egal was ab 2007 passieren wird.
      Ich habe mich nur im Sommer von "Techschrott" ( ehemalige Highflyer) getrennt und den Erlös in konservative Werte (
      die schön im Plus liegen, plus gute Dividende von über 4% )
      gesteckt.

      Mein Depot ist sehr langfristig angelegt.
      In der REgel dauert es einige Jahre, um eine durchschnittliche gute p.a. Performance zu erreichen. Ich setzte auf die Zinseszinsentwicklung langfristig.

      Warum kann man allen ANlegern gerecht werden?
      Die Spekufrist bleibt für Langzeitanleger.
      Für Kursfristanleger führt man den 20%igen Pauschalsteuersatz ein.


      Hier bei WO scheinen kaum Langristanleger zu sein.
      Sollte wären hier die Diskussionen lebhaft.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 12:54:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      #45

      Wenn die Spekulationsfrist vorüber ist, brauchst Du auch nichts verkaufen. Der Staat will nichts mehr von Deinen Gewinnen haben, genausowenig interessieren ihn jetzt Deine Verluste.
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 13:19:12
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]19.452.600 von yo_keepcool am 30.12.05 10:21:03[/posting]ja, das geht. Es ginge sogar, wenn du am selben Tag noch zurückkaufst. Trotzdem würde ich eine Schamfrist einhalten. Und ein Rat für nächstes Jahr: ich würde nicht bis zum 30.12. warten, sondern schon im Laufe des Dezembers Ausschau nach einem günstigen Verkaufszeitpunkt halten. Dann kannst du auch im Dezember schon wieder zurückkaufen.
      Avatar
      schrieb am 30.12.05 13:29:41
      Beitrag Nr. 48 ()
      @aurisinterna, der staat will nicht alle gegenüber gerecht sein.
      guck dir doch nur hartz4 an, ist das gerecht? dort wurden auch grundsätze der verhältnismäßigkeit, des vertrauensschutzes u.a. außer acht gelassen. der staat will nur dein bestes, das ist der punkt, du interpretierst das so, das er das beste für dich will, tatsächlich will er aber das beste von dir, was du hast, nämlich deine knete.
      es gibt aber tatsächlich staaten , denen das wohl ddes einzelnen nicht egal ist, habe ich selbst erlebt. aber hier ist es eben nicht so.

      wenn man das erst mal weiß, kann man sich darauf einstellen.
      ich rrechne mit keinem entgegenkommen der steuergesetzgebung. dann kann ich auch nicht enttäuscht werden oder mich aufregen.:D
      in diesem sinne einen guten rutsch!
      cura
      Avatar
      schrieb am 31.12.05 14:32:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      aus der heutigen WELT:

      - Ab 2007 wird die Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte neu geregelt. Steuerfreie Kursgewinne bei Aktien oder Anleihen gehören dann der Vergangenheit an. Zwar ist unklar, wie die neue Regelung und vor allem die Übergangsfristen aussehen. Jedoch erwarten Experten, daß nur noch Positionen steuerfrei bleiben, die vor dem 1. Januar 2007 gekauft und mehr zwölf Monate gehalten wurden. Das könnte bedeuten, daß sämtliche Aktienkäufe, die 2006 getätigt werden, bereits unter die Neuregelung fallen und damit keine steuerfreien Kursgewinne bei Neuengagements mehr gemacht werden können.
      Avatar
      schrieb am 31.12.05 17:34:08
      Beitrag Nr. 50 ()
      hi alle,

      rückwirkend Besteuerung wäre ungerecht.
      Kommt es dazu, wird es einige Menge Proteste geben.

      Komprissvorschhläge wäre:
      Kurzfristanleger : 20% Pauschalsteuer
      MAn könnte ja die Spekufrist für Langzeitanelger auf 2 Jahre erhöhen.

      Wie sieht es mit dem Halbeinkünfteverfahren ab 2007 aus?
      Soll das wegfallen?

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 14:01:12
      Beitrag Nr. 51 ()
      Ich habe nochmal eine Frage: Folgendes Beispiel:
      verheiratetes Ehepaar (gemeinsame Steuerveranlagung), der Mann verdient ganz gut, die Frau hat kein Einkommen. Wenn das Depot auf den Namen der Frau läuft, kann diese dann z.B. ca. 7500 € steuerfrei Spekulationsgewinne kassieren?

      Noch eine Frage: Kann man Depots auf den Namen seiner Kinder laufen lassen?

      Noch eine Frage: Was passiert, wenn ich z.B. 2000 € Spekulationsgewinne habe, und schätzungsweise 1000 € Werbungskosten, eigentlich aber gar nicht genau durchblicke und deshalb angebe unter der Grenze zu sein?
      Und was passiert, wenn das gar nicht stimmt?
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 10:16:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      Auch wenn das Depot nur auf den Namen der Frau lautet: im Rahmen der ESt-Erklärung ist das egal und das "Familieneinkommen" insgesamt ist zu versteuern, d.h. die Spekulationsgewinne der Frau gehen zu Lasten beider Eheleute.

      Kein Problem, das Depot auf den Namen der Kinder zu führen. Aber wahrscheinlich war die Frage so naiv gemeint, dass die Kinder ja sonst kein Einkommen haben und damit die Speku-Gewinne nicht zu versteuern sind. So einfach geht´s nicht: wenn Du eine Vollmacht über das Depot hast, wird das nix und das Geld wird Dir zugerechnet !

      Jegliche Spekulationsgewinne über 1.024 € bei Verheirateten und 512 € bei Ledigen sind anzugeben ! Ob Du Werbungskosten gegenrechnen kannst, prüft das Finanzamt ! Und wenn das nicht stimmt, was Du angegeben hast, kriegst Du richtig Ärger ... :cool:

      Also wer schon spekuliert, sollte aus eigenem Interesse die Einnahmen auch angeben, wenn die Freibeträge überschritten sind, weil´s sonst richtig teuer werden kann....
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 17:26:12
      Beitrag Nr. 53 ()
      [posting]19.477.006 von aurisinterna am 31.12.05 17:34:08[/posting]... rückwirkend Besteuerung wäre ungerecht. ...

      Als ob das den Gesetzgeber interessieren würde ...
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 18:09:08
      Beitrag Nr. 54 ()
      Rückwirkende Steuer wäre echt eine Zumutung.
      Hoffentlich ziehen sich bald viele LAngzeitanleger aus dem Börsengeschäft zurück. Wir sind kein Börsenland wie die USA:
      Ich werde meine Aktien trotzfrm noch mind. 15 Jahre halten und setze auf den Zinseszinz.
      Leider kann ich vonm der REnte allein nicht leben.
      Es gibt ja keine besseren Alternativen.

      Wenn es schon zu einer solch bescheuerten Neuregelung kommen sollte, dann dürften es eigentlich nur Aktien betreffen die nach dem 01.01.2007 gekauft wurden.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 11:53:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      [posting]19.857.377 von aurisinterna am 24.01.06 18:09:08[/posting]Es gibt keinen Grund, nur Käufe ab 01.01.07 zu besteuern. Der Fiskus wird sich die Millioneneinnahmen nicht entgehen lassen und ich denke, es werden Wertzuwächse ab 01.01.07 besteuert, d.h. Stichtagsregelung !
      Avatar
      schrieb am 25.01.06 18:45:25
      Beitrag Nr. 56 ()
      HI,
      Wenn schon diese bescheuerte Neuregelung , dann sollte sie auch nur für Neukäufte ab 01.01.2007 gelten.
      auris
      Avatar
      schrieb am 11.02.06 13:56:01
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo an Alle!

      Ich greife diesen Thread nur noch einmal auf,weil ich wircklich unsicher bin!

      Bin vor einem Jahr blauäugig in das Börsengeschäfft eingestiegen und haben Aktiengewinne jenseits der 512€ Grenze gemacht-

      Ich bin Student und Arbeite nicht,nur ein nebenjob-

      Wie muss ich vorgehn,mussich etwas versteuern? Oder Angaben machen für die Steuererklärung die mein Chef (bzw die firma austellt)...

      Kann man das mal irgendwo gescheit nachlesen- wäre euch sehr verbunden,

      danke
      Carlo
      Avatar
      schrieb am 11.02.06 15:24:15
      Beitrag Nr. 58 ()
      jede woche kommt im forum diese frage und mindestens jedes 2.mal wird sie ausführlich beantwortet. wie wäre es den wenn man einfach mal ein bißchen in alten threads stöbert. kann doch nicht so schwer sein.

      z.b.:
      Thema: Wieviel Spekulationsgewinne?
      [Thread-Nr.: 1037918]
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 18:42:53
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hey Leute, hier scheinen sich ja einige von euch echt gut auszukennen, respekt!

      Das meiste ist mir schon bekannt, aber eines weiss ich selber nicht, nämlich wie es sich mit verjeahrungsfristen verhält.

      Sind es nun 5 Jahre oder doch 10 Jahre???
      Es gibt nämlich beides. Wann gilt 5, wann 10 Jahre?
      Es geht um mögliche Gewinne aus der Vergangenheit ab 1999.

      Also falls jm. von euch jurist ist, wäre das echt super!
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 15:19:47
      Beitrag Nr. 60 ()
      Wie lang ist den genau die Spekufrist?
      Höre nur das übliche 12 Monate, 1 Jahr usw.
      Also genau 365 Tage oder wieder so ein Amtsquatsch von wegen 12x30=1 Jahr also 360 Tage.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 15:37:14
      Beitrag Nr. 61 ()
      Zu #60:
      Ein Verkauf ist nach 1 Jahr und einem Tag außerhalb der Speku-Frist.
      Das heißt: Bei Kauf am 29.01.2005 kann am 30.01.2006 steuerfrei verkauft werden.


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