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    MLP - Standard Life: MLP Tarif teurer als Originaltarife - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.05 18:56:18 von
    neuester Beitrag 25.08.05 16:12:02 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.001.796
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    MLP
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 18:56:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe nämlich auf der Homepage von Plan F, einer Firma von Ex-MLPlern, gelesen, dass die MLP AG für Englische LVs wie die Standard Life überhöhte Tarife angeboten worden sind!

      Die MLP Tarife hätten höhere Kosten als die Originaltarife. Dies bedeutet niedrigere Ablaufleistungen für den Kunden.

      Wer weiß hier etwas? Meine Frau hat 2003 eine Standard Life abgeschlossen, eine Airbag Kapital-LV. Ist dieser Tarif teurer als die Originaltarife? Es gab doch noch den Swing und Freelax bei Standard Life.

      Mir wurde immer gesagt, dass MLP aufgrund des für die Versicherungsgesellschaften günstigen Klientels besondere Konditionen bekäme – aber die andere Richtung! Außerdem gäbe es Rahmenverträge (Großvolumen) etc. Wenn ich das lese, fühle ich mich bzw. meine Frau verarscht! :mad::mad:

      Wer weiß was hierüber? Ist was dran an den Aussagen?
      :confused:

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 19:17:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      altbekannt

      das gilt fuer den sog. airbag tarif...

      der ist aber auch flexibler und hat hoeheren todesfallschutz.

      genau anschauen ...

      tw
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:19:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      also das ist bekannt und fakt.

      die produkte sind sogar erheblich teurer...

      hab das mal verglichen mit vielen statistischen erhebungen und die differenz bei ableufleistung waren 0,6% per anno!!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:38:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @murdo

      Das ist jetzt wirklich ein alter Schuh! Die guten alten Airbag-Tarife sind spezielle Tarife für das MLP Akademiker-Klientel: extra hohe Kosten, geringere Ablaufleistung, Laufzeit bis 75 :D:D - Naja, MLP und die Berater wollen doch auch leben :D:D

      Wenn man bedenket, daß am Markt Swing und Freelax von Maklern rabattiert verkauft werden (allerdings nur nach Nachfrage), dann hast Du für Deine Frau richtig Geld versenkt! :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:15:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber Murdo,
      Ihre Frau müste das Ihnen doch wert sein?

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      Avatar
      schrieb am 23.08.05 09:31:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @alle Wissenden

      gilt die Aussage, MLP-Standard Life-Tarife sind teurer, auch für die FREELAX - aufgeschobene Rentenversicherung ?

      Dann werde ich meinen Berater wegen Fehlberatung die Hölle heiß machen.

      Ein Un-Wissender aber Lernender
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 10:13:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      gilt nicht für freelax!
      (wenn mögliche Rabattierung nicht berücksichtigt wird);)
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 10:19:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ollido,

      Freelax ist ein ganz normaler StandardLife Tarif und hat somit keine zusätzlichen "MLP-Kosten". Es gab aber auch KEINE Rentenversicherung von StandardLife für MLP, welche zusätzliche Kosten enthielt. Dies gab es nur für Lebensversicherungen.

      Kurzer Überblick der STL-Tarife:

      AIRBAG - Lebensversicherung, spezieller MLP-Tarif mit höheren Kosten
      SWING - Lebensversicherung, normaler Tarif
      FREELAX - Rentenversicherung, normaler Tarif

      Den AIRBAG Tarif konnte man nur über MLP beziehen, die anderen auch bei Makler. Jeder MLP-Berater konnte aber alle drei Tarifvarianten vermitteln, sie wurden nur stark unterschiedlich verprovisioniert.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 10:21:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aus dem anderen Forum kopiert:

      @murdo,

      Du willst wieder viele unartigen Dinge wissen

      zuerst StandardLife:
      Ja, es gab einen speziellen MLP-Tarif, der eine eindeutig höhere Abschlussprovision hat, als der Standardtarif. Dieser nennt sich AIRBAG, die höhere Provision für die Berater konnte lange Zeit mal schnell mehr als 100% betragen.
      Dies liegt an zwei Punkten, StandardLife hat für Ihren normalen Tarif nur Beitragszeiten bis 65 verprovisioniert, im " MLP-Tarif" dagegen kommt auf die Idee einen Tarif zu kreieren, der bis 75 verprovisioniert wird, der Kunde aber ein vertragliches Recht mit 65 hat ohne Anpassung (bzgl. der Überschüsse) seitens StandardLife den Vertrag kündigen zu können. Somit denkt sich der Kunde nichts böses, zahlt aber schnell mal deutlich mehr Abschlussprovision durch längere Beitragszahlungsdauer und allgemein höhere Abschlusskosten. Gerechtfertigt wird dies mit dem " AIRBAG" im BU-Fall. Da dies beim SWING-Tarif nur in abgeschwächtem Masse absicherbar war. Die Ablaufleistung kann aber so durchaus einmal 10-15% niedriger sein. Ob da dann noch eine sinnvolle Grundlage gegeben ist, darf jeder selbst entscheiden ...wie sich der MLP-Berater entschieden hat, dürfte an Hand der Provisionen klar sein.

      Weiterhin hast Du geringere Kosten durch das bessere Klientel angesprochen.
      RICHTIG, das gab es bei StandardLife, die BU im AIRBAG-Tarif war günstiger, als die normale BU. Wer also eine BU bei der StandardLife in entsprechender Höhe mit abgesichert hat, hat somit die höheren Abschlusskosten wieder ausgeglichen, oder gar mehr. Da allerdings schon lange die BU bei der StandardLife nicht mehr empfohlen wird, ist aber klar, dass viele Kunden eigentlich nur die Nachteile kennen gelernt haben oder sie noch nicht wissen. Allerdings ist dies das Paradebeispiel, wem die niedrigeren Kosten des Klientels hauptsächlich zu Gute kamen, MLP

      Somit muss ich Dich nochmal enttäuschen, mit dem Vertrag Deiner Frau hast nochmal bei MLP Pech gehabt, da Du hier den Tarif AIRBAG (MLP-teuer-Tarif) nennst.


      und


      @Murdo,

      noch eine weitere Information:

      Für einen AIRBAG-Tarif bei der StandardLife mit 100 Euro Beitrag, 40 Jahre Laufzeit (70, vorzeitiger Abruf mit 60, also bei Abschluss 30)
      zahlst gegenüber einem SWING-Tarif bis 65 ca.

      1.300 Euro mehr Abschlusskosten (sind ca. 50% mehr als beim normalen STL-Tarif, SWING)
      läuft der AIRBAG-Tarif bis 75 und vorzeitiger Abruf mit 65, belaufen sich die Mehrkosten auf ca.

      1.800 Euro (ca. 70% mehr)

      Hier kannst Du auch erkennen, ob der Berater eine ganz falsche Sau war, indem er den Vertrag bis 75 oder " nur" bis 70 abgeschlossen hat. Ein Abschluss bis 65 ist mir noch nie begegnet.

      Diese Mehrkosten reduzieren eben die Ablaufleistung entsprechen, z.B. 10%, 15%, eben je nach Situation. Und es ist Geld, welches schön direkt an MLP fliesst.

      Die höhere Provision des Beraters lag im Fall 1 bei ca. 550 Euro, im 2. Fall bei ca. 700 Euro Der Provisionsunterscheid wurde später einmal verkleinert, war aber immer noch vorhanden. Den Löwenanteil hat sich aber MLP gegönnt, seine Berater aber schön beeinflusst.

      Wie immer, alles ohne gewähr und rein geschätzt

      Kannst Dir ja alles von den MLPler bestätigen oder fundiert widerlegen lassen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 10:57:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ neuling

      Danke für die klare Aussage.

      Hat mein MLP-Berater ja nochmal Glück gehabt.;)
      Trotzdem bin ich es leid, von ihm immer nur zu hören, ich solle meine Kohle in Basisfonds I und Absolute Return Portfolio stecken!

      Und: mach weiter so!

      ein Lernender
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 12:25:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.650.665 von ollido01 am 23.08.05 10:57:41[/posting]@ollido01

      Stimmt, der Freelax ist ein ganz normaler Standard Life Tarif. Allerdings hättest Du diesen Tarif bei einem freien Standard Life Makler an der Ecke rabattiert bekommen, d.h. mit einem nicht unerheblichen Mehr an Ablaufleistung. Diese Rabatte kann/darf ein MLPler leider nicht geben, sind aber in der Branche üblich. MLP-Beratern ist dieser Sachverhalt natürlich bekannt, da sie hierbei immer wieder den Einen oder Anderen schlauen Kunden verlieren/verloren haben ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 12:51:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      murdo,

      das ist wie Du bereits hier mehrfach lesen kannst, wirklich bereits oft diskutiert worden und wird natürlich gerne von Ex-MLPlern und heutigen Wettbewerbern gegen das Unternehmen MLP und die Beratung ins Feld geführt.
      Die Standard Life-Airbag Tarife wurden früher von der Standard Life auf Wunsch des Unternehmens MLP mit besseren Bedingungen als die bis dahin geltenden Tarife eingeführt und speziell für die Kunden von MLP kalkuiert, d.h. die BU-Prämie war im Verhältnis günstiger und durch den Airbag auch mit einer wesentlich höheren Leistung versehen als bei den anderen angebotenen Tarifen (im Swing-Tarif gab es damals beispielweise keine Airbag-Möglichkeit, [dynamische Beitragsbefreiung]). Weiterhin kann im Airbag-Tarif keine Zeitwertanpassung vorgenommen werden, der beim Swing-Tarif schon vorkommen kann (auch wenn es bislang nicht vorgekommen ist). Zudem gab es auch höhere Todesfalleistungen.

      Das dieser Tarif damals nicht ganz so dumm war, kann man vielleicht daran sehen, daß der Swing-Tarif in der Folge mehr und mehr an den Airbag-Tarif angenähert wurde.

      Da die StL vorher nicht auf dem deutschen Markt vertreten war, wurde diese Möglichkeit des Markteintritts natürlich gerne genutzt. Daraus aber in jedem Fall einen Strick für MLP zu drehen, ist eher eine sehr einseitige Sichtweise.

      Es stimmt, daß MLP am Airbag-Tarif mehr verdient hat. Dafür gab es aber auch einige Mehrleistungen, die in der Folge mehr und mehr Einzug in andere Tarifvarianten der StL genommen haben. Der Unterschied ist heute daher auch in den Kosten deutlich geringer. Ich greife bereits seit längerem nicht mehr auf die Airbag-Tarife zurück, da es am Markt inzwischen auch bessere Lösungen gibt. Ich denke, daß andere Kollegen dies ähnlich halten.


      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:36:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      na ja, greetchen; nun ist aber auch bekannt, dass sich T seinerzeit eine Zusammenarbeit teuer bezahlen lassen hat. Es liegt also nicht nur an den "höheren Leistungen". STL ist auch nicht sehr glücklich mit den "Alttarifen" die es im übrigen auch nicht mehr gibt. Die Jahresbriefe fallen auch nur in verkürzter Version aus, sodass Intransparenz Einzug bei einer Gesellschaft gehalten hat, die eigentlich in bezug auf Transparenz eine Vorreiterrolle spielt.

      Gut aber, dass dieser Spezialtarif die Kostenquote der Narmaltarife nicht berührt. Denn die klassischen STL-Tarife sind fair kalkuliert.

      Der Trost für die Airbag-Kunden: Immer noch besser als die üblichen Langläufertarife!
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:50:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Greetchen,

      immer wieder schön :)

      "...d.h. die BU-Prämie war im Verhältnis günstiger und durch den Airbag auch mit einer wesentlich höheren Leistung versehen als bei den anderen angebotenen Tarifen..."

      Kannst Du diese einmal bitte in einem Beispiel in Zahlen ausdrücken und dann in die Relation zu den Kosten setzen? (Rahmendaten: Mann 30 Jahre, Vertrag bis 65 bei SWING und Vertrag bis 75 beim AIRBAG - ist schliesslich eine häufig genutzte Variante)

      "Die Standard Life-Airbag Tarife wurden früher von der Standard Life auf Wunsch des Unternehmens MLP mit besseren Bedingungen als die bis dahin geltenden Tarife eingeführt und speziell für die Kunden von MLP kalkuiert, d.h. die BU-Prämie war im Verhältnis günstiger..."

      Stimmt, zu Zeiten, als eine Rente im Tarif eingeschlossen wurde, kann ich den Tarif noch "nachvollziehen", warum wurde der Tarif aber ohne die BU-Rente immer noch so massiv verkauft, obwohl der Kunde nun einen massiven Kostennachteil hatte?

      "Weiterhin kann im Airbag-Tarif keine Zeitwertanpassung vorgenommen werden, der beim Swing-Tarif schon vorkommen kann (auch wenn es bislang nicht vorgekommen ist)."

      Nimm doch bitte einen STL-Vertrag SWING bis 65 und Vergleiche den Wert mit 65 eines SIRBAG-Tarifes bis 75, welcher mit 65 die Möglichkeit bietet ohne Zeitwertanpassung das Geld zu bekommen. Dann erkläre bitte einem Kunden, dass dieser Unterschied dann noch aus Gründen der Flexibilität (liegen lassen bis 75) sinnvoll sein soll. Denn von dem höheren Ertrag des SWING-Tarifes kann man viele Steuern bezahlen :)

      "Zudem gab es auch höhere Todesfalleistungen."

      Bein AIRBAG-Tarif seit langem nicht mehr frei wählbar, beim SWING konnte aber zwischen 60 und 200% gewählt werden.

      "Das dieser Tarif damals nicht ganz so dumm war, kann man vielleicht daran sehen, daß der Swing-Tarif in der Folge mehr und mehr an den Airbag-Tarif angenähert wurde."

      DUMM sind die absichtlich und einzigartig hohen Abschlusskosten! Womit sind diese eigentlich begründet? Wie geschrieben können das gut und gerne sehr schnell 50% oder gar 70, 80, 90% höhere Abschlusskosten sein. Womit rechtfertigt MLP diese höheren Kostenbelastung? "Bessere Beratung?" :)

      "Es stimmt, daß MLP am Airbag-Tarif mehr verdient hat."

      Naja, die Mehrleistungen mussten schliesslich separat bezahlt werden und haben mit dem "Mehrverdienst" von MLP nicht wirklich was zu tun.

      "Der Unterschied ist heute daher auch in den Kosten deutlich geringer."

      Fass diese Behauptung bitte in Zahlen! Meine genannten Unterschiede beziehen sich auf ähnliche Absicherungen (gleicher Todesfall ohne BU-Leistung)

      Beispiel (aus dem Jahr 2004):
      SWING Tarif für einen 25jährigen bis 65, 100 Euro mtl.(52.980 Euro Todesfall)
      mgl. Ablaufleistung mit 65: 177.291 Euro

      AIRBAG Tarif für einen 25jährigen bis 75, 100 Euro mtl.(66.336 Euro Todesfall)
      mgl. Ablaufleistung mit 65: 157.148 Euro
      mgl. Ablaufleistung mit 75: 308.328 Euro

      SWING Tarif für einen 25jährigen bis 75, 100 Euro mtl.(66.336 Euro Todesfall)
      mgl. Ablaufleistung mit 65: 175.606 Euro
      mgl. Ablaufleistung mit 75: 342.405 Euro

      1. Erklär bitte mal Murdo, warum es für Ihn sinnvoll war auf diese fast 20 TEuro (oder entsprechende Relation) zu verzichten, die durch die entsprechenden möglichen Mehrleistungen gerechtfertigt sein sollen (hier bis auf einen leichten Unterschied im Todesfall nicht mit berücksichtigt).
      2. Und dann erkläre ihm, warum ihn der Berater nicht selbst entscheiden lies, sondern vorab für den Kunden die Entscheidung getroffen hat, indem er ihm nur den AIRBAG-Tarif vorgestellt und angeboten hat.
      3. Kannst Du uns allen überhaupt einmal den Ablauf bzgl. der Überschüsse bei der STL erklären, damit der Kunde überhaupt einmal erkennt, ob dieser Verzicht auf eine "Anpassung" überhaupt eine entsprechende Relevanz hat, oder ob es eben eine sehr unwahrscheinliche Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt. Dazu dann auch vielleicht bitte noch die Erklärung, ob der Verzicht auf eine Anpassungs seitens STL nur für den vereinbarten Zeitpunkt gilt, oder für die kompletten 10 Jahre am Ende. :)
      4. Warum wurde der hier erzielte Kundenvorteil des Klientels (niedrigere Risikokosten) nicht an die Kunden weiter gegeben, sondern in Form von höheren Abschlusskosten in die Kasse von MLP geleitet? Und warum wird der Kunde dann im gewöhnlichen Beratungsgespräch mit "Das interessante Kundenklientel ermöglicht es MLP entsprechenden Kostenvorteile im Markt zu erzielen." (oder ähnlich) angelogen, wie es sogar murdo noch schön gut schildern konnte?
      5. Bei der aktuellen BU-Umdeckung wird komischerweise ander argumentiert, die geringeren BU-Leistungen (Vertragliche Leistung, AIRBAG -steuerlicher Nachteil-, evtl. niedrigere BU-Rente durch höhere Steuern) werden durch "Kostenvorteile auf Grund der Steuerlichen Situation" gerechtfertigt. Das ist eine um 180° andere Argumentation. Warum?

      "Ich greife bereits seit längerem nicht mehr auf die Airbag-Tarife zurück, da es am Markt inzwischen auch bessere Lösungen gibt. Ich denke, daß andere Kollegen dies ähnlich halten."

      Naja, ich kenne andere Fälle, siehe auch murdo :)

      Fazit:
      Greetchen, Du versuchst wieder einmal "sch.eiße" zu Gold zu reden, obwohl dies vermutlich kein Kunde so sehen würde. Bezeichnend ist doch auch die Tatsache, dass viele (fast alle) Berater den Kunden nicht vor die Wahl gestellt haben, AIRBAG oder SWING. Die Berater wissen dann doch eigentlich, was die interessantere Variante für den Kunden war, allerdings hat man mit dieser deutlich weniger verdient und ging in einigen GS das Risiko ein, sich vom GL einen Anschiss abholen zu müssen!

      Es ist in der Tat anfangs ein passabler Tarif für den Kunden gewesen, als die BU-Renten über STL in den Tarifen abgesichert wurden. So hat sich der Kostennachteil bei den Abschlusskosten gegenüber dem Preisvorteil bei den Risikokosten in etwa aufgehoben. Solange war es auch noch in Ordnung. Aber ein Löwenanteil der STL-Verträge bei MLP wird diesen Vorteil bzgl. BU-Rente nicht haben, also warum wurden sie dann noch vertrieben?
      Die Antwort ist einfach: Die Berater haben deutlich mehr verdient und MLP noch deutlicher. Das Interesse des Kunden ist völlig egal, es ging nur darum den Kunden zu melken, und das eben deutlich über dem Marktdurchschnitt! MLP und den MLP-Beratern sind die Kunden größtenteils egal, sie reden sich nur etwas anderes ein!

      Bei MLP geht es nicht um die Frage:
      "Was ist für den Kunden sinnvoll?" sondern
      "Wie kann ich Geld verdienen und wie kann ich das dem Kunden argumentativ verkaufen, ob es Sinn macht, oder nicht, ist egal!"
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:54:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      @neuling

      ich möchte Dich etwas bremsen, Neuling. Sicher kann es sein, dass der Kunde in 60 in Rente gehen will und einen AIRBAG-bis-75-Tarif vorfindet und sich fragt: Was soll das?

      Es kann aber auch sein, dass der Kunde 65 ist, steinreich und obendrein noch Geld verdient. Dann kann es sein, dass das Weiterlaufen des AIRBAG-Tarifs eine einfache und gute Lösung ist, was mit einem SWING-Tarif nicht möglich gewesen wäre.

      Verglichen mit anderen Lebensversicherungen war die Standard Life in der Vergangenheit sehr gut. Ich glaube, viele drücken ihr die Daumen, dass es auch in der Zukunft so sein wird.

      Im Bereich der Lebensversicherung ist doch die größte Gefahr für den Kunden, dass er den Vertrag vorzeitig kündigt. Insofern finde ich es im Sinne des Kunden, ihn zu bestärken, die begonnenen Verträge fortzuführen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 16:24:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      das ist aber sehr geschönt, gvmc, der Kunde zahlt sowieso schon einen hohen Kostenanteil! Das könnte sich dennoch bei den Normaltarifen der STL rechnen. Die Zusatzbelastung des Spezialtarifes ist jedoch eine Zumutung. Das Argument des Durchhalten müssens hört sich nach den nicht mündigen Kunden an. Und ein guter Berater/Verkäufer kann einen Kunden auch dazu ankalten, ein Fondskonglomerat durchzuhalten. Dazu bedarf es keinen Selbstbedienungsvertrages.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 16:50:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Neuling

      auch immer wieder schön :), wie regelmäßig Du meine Aussagen " klarstellen" möchtest. Warum benennst Du dich nicht um als GreetchensGewissen oder GreetchensKleingeist :laugh::laugh:??

      Du hast doch Zahlen, warum soll ich mir dann noch die Mühe machen und das gleiche nochmals ausrechnen ?

      Warum der Tarif auch ohne BU-Rente verkauft wurde kannst du dir doch wohl denken. Da hat der Berater mehr verdient. Ganz nebenbei die AG halt auch. Steht wirklich jedem frei, ob er dies mit seinem Gewissen vereinbaren kann!
      Obwohl du jammerst doch auch oft rum, daß du für Deine Beratung zu wenig verdienst und die Provisionen für die Produktbetreuung zu niedrig sind. Wenn Du wirklich so gute Arbeit leistest, wie du es nach deinen eigenen Maßstäben tust, dann hättest Du doch wohl wesentlich mehr verdient - oder ??

      Glaub mir - ich würde liebend gerne ohne Provisionen und nur noch auf Honorarbasis arbeiten - nur dann würde ich wohl verhungern! Was ist denn der Wert der Beratung und woran machst Du den fest ?

      Siehst Du das als normal an, daß ein Berater sich dazu entscheidet, daß er weniger Geld erhält, wenn er den Kunden vermeintlich besser berät ? Oder hat er eine höhere Provision verdient, wenn er die Absicherung besser gestaltet hat - oder wenn er den Kunden überhaupt davon überzeugt, mehr zurückzulegen ? Was ist der Maßstab ? Ist doch das gleiche wie bei der elenden Diskussion um Ausgabeaufschläge oder deren Rabattierung. Wenn man sich viel Zeit nimmt und gemeinsam mit dem Kunden erst die Entscheidung für oder gegen eine Investition findet, dann sollte dies irgendwie als Dienstleistung auch honoriert werden.

      Und eines noch zu den Kostenvorteilen :

      In der Ära Termühlen sind tatsächlich einige Dinge gelaufen, bei denen der Kunde für die Erreichung der ehrgeizigen Ziele die Zeche gezahlt hat, wie z.B. der Airbag-Tarif ohne BU-Absicherung.

      Es gibt aber auch wirkliche Vorteile, die sich in günstigeren Risikoprämien durch die separate Kalkulation bei Versicherungen ergeben. Vielleicht resultiert dadurch für den Kunden in den meisten Fällen doch das insgesamt bessere Paket als bei vielen anderen ? Standard Life-Airbag ist ein Aspekt - aber sicherlich nicht der einzige !!

      Natürlich bietest Du das beste Paket von allen, das steht ausser Frage !


      Vielleicht verstehst Du, daß ich keine Lust habe, bei einem gemeinsamen Abendessen jede Äußerung vorher fünfmal zu wenden, nur damit ich mich nicht für jeden Satz sofort rechtfertigen muss.


      Liebe Grüße


      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 16:59:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.656.001 von grafvonmontechristo am 23.08.05 15:54:03[/posting]@graf...

      "Es kann aber auch sein, dass der Kunde 65 ist, steinreich und obendrein noch Geld verdient. Dann kann es sein, dass das Weiterlaufen des AIRBAG-Tarifs eine einfache und gute Lösung ist, was mit einem SWING-Tarif nicht möglich gewesen wäre."

      Du sprichst das von MLP Beratern genutzte Schichtenmodell an. Das hat sicherlich seine Berechtigung und im Sinne Deiner Argumentation ist es für den Kunden in diesem besonderen Ausnahmefall auch sinnvoll. Allerdings sprichst Du hier für die absolute Minderheit und für eine Erstversorgung für den jungen, nicht besonders liquiden MLP-Kunden ist dies nicht zu empfehlen, außer er besitzt reiche Eltern (welche ihm auch versprechen kein Pflegefall zu werden) und hat dazu noch eine ausreichende Altersvorsorge mit 4 oder 5 LV/RVs.

      Bei bestehenden LV/RV-Verträgen sollte der Kunde für sich selbst immer eine "Günstigerprüfung" druchführen, bevor er Hals über Kopf kündigt.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:08:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Graf,

      Bis 75 ist beim SWING sehr wohl möglich, schau Dir die Zahlen im Beispiel an, nur eben 11% mehr Ablaufleistung. :)
      Und den Vorteil des vorzeitigen Abrufdatums hat mir noch keiner genau erklären können.
      - Gilt das NUR für diesen einen, im Vertrag festgehaltenen Zeitpunkt, oder die gesamten 10 Jahre?
      - Hat STL durch den Schlußüberschuss, bzw. der entsprechend mgl. variablen Höhe, nicht schon enorme Spielräume, auch beim AIRBAG-Tarif?

      Kannst Du mir die Fragen beantworten?

      Und welcher Fall ist wichtiger zu berücksichtigen,
      Fall 1: "Es kann aber auch sein, dass der Kunde 65 ist, steinreich und obendrein noch Geld verdient." oder
      Fall 2: Der Kunde ist nicht steinreich und benötigt doch möglichst jeden Cent?

      Im ersten Fall tut es demjenigen in seiner Ruhestandsplanung nicht mehr weh, wenn er vielleicht etwas mehr Steuern bezahlt, dem zweiten Fall tut`s aber weh, wenn er 10-15% weniger "Rente" hat, weil er dann evtl. sein Haus nicht halten kann, oder was auch immer.

      Sorry, diese Konstruktion, welche Du als Argumentation angeführt hast, sehe ich nur als eigene Lüge an, um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Denn wirklich ernst gemeint kann das doch nciht sein?!
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:08:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      obwohl an Neuling gerichtet, gehen Deinen Aussagen aus meiner Sicht i.O. Die entscheidende Zwischenfrage für mich greetchen: Weiss der Kunde, mit welcher tatsächlichen Werteentwicklung des Sparanteils zu rechnen ist? Weiss der Kunde, was ihm widerfährt, wenn er/sie den Vertrag nicht durchhält?
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 17:17:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Greetchen,

      Du bringst einige Sachlagen durcheinander :)
      zumindest, was meine Meinung angeht.

      Im Sinne einer besseren Beratung sollte die Stornohaftung eine wesentlich längere sein, nämlich die Vertragslaufzeit. Weiterhin sollten Verträge, inklusive noch restlicher Abschlussprovision übertragbar sein.
      Dann wären auch höhere Kosten gerechtfertigt, aber der Kunde hätte vor allem nicht mehr das Problem, dass er im Sinne des schnellen Abschlusses und des schnelles Geldes mit falschen oder unvollständigen Informationen über den Tisch gezogen wird.

      Das hat gar nichts mit Deiner Begründung für höhere Provisionen beim AIRBAG-Tarif zu tun. Denn die haben keineswegs zu besseren Beratungsleistungen geführt, sondern zur Wahl des Produktes ausschliesslich oder fast ausschliesslich aus Gründen der Provision.

      Aber trotzdem bravo, Du hast wenigstens mal ansatzweise zugegeben, dass in der Vergangenheit manches am Kunden vorbei ging, und das nicht im Einzelfall, sondern vom Unternehmen MLP gesteuert!
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 18:07:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      mextra,

      ich denke, kaum ein Kunde weiß, mit welcher Wertentwicklung des Sparanteils zu rechnen ist. Genausowenig wissen die meisten Kunden, was sie im Falle der Berufsunfähigkeit tatsächlich für eine Leistung erwarten können.

      Fakt ist, daß sie beim Airbag-Tarif mit BU-Leistung im Fall einer sehr frühen BU eine deutlich höhere Leistung erhalten als bei den anderen Tarifen. Bedeutet vielleicht ja auch mal was - oder ?

      Den wenigsten Kunden ist meines Erachtens bewußt, welchen Nachteil sie bei der Kündigung eines LV-Vertrags haben. Sie erhalten zwar den Rückkaufwert und werden sich ärgern, daß dieser oft niedriger als die eingezahlten Beiträge ist. Der wirkliche Verlust ist aber der, daß sie mit einer Alternativen Anlage tatsächlich nur noch mit sehr viel Glück mehr erreichen werden, als wenn sie den Vertrag einfach nur durchgehalten hätten. Von der Steuerfreiheit der Erträge im Bedarfsfall mal ganz abgesehen !

      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 19:03:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Greetchen,

      "Fakt ist, daß sie beim Airbag-Tarif mit BU-Leistung im Fall einer sehr frühen BU eine deutlich höhere Leistung erhalten als bei den anderen Tarifen. Bedeutet vielleicht ja auch mal was - oder ?"

      Warum wird dann beim aktuellen Thema genau das NICHT berücksichtigt? Sondern sogar die deutlich geringere "Nach-Steuer-Leistung" vom Berater gerne in Kauf genommen?

      "Der wirkliche Verlust ist aber der, daß sie mit einer Alternativen Anlage tatsächlich nur noch mit sehr viel Glück mehr erreichen werden, als wenn sie den Vertrag einfach nur durchgehalten hätten. Von der Steuerfreiheit der Erträge im Bedarfsfall mal ganz abgesehen !"

      Naja, wer ein 5 Jahre alte Kap-LV hat, aber noch 30 Jahre in Aktienfonds anlegen möchte, dürfte die Rendite der KapLV wohl deutlich mit einer alternativen Anlage schlagen, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 19:19:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      ach Neuling,

      wer sich mal bewußt für eine Kap-LV entschieden hat, der ist doch garantiert nicht der Typ für risikobehaftete Investmentfonds !

      wer mal in Investmentfonds investiert hat und damit derbe auf die Schnauze gefallen ist, der freut sich wirklich über die Rendite einer Kap-LV.

      Du und ich gehören sicher nicht dazu, aber bei den Kunden gibts dann doch mehrere ! Klar gibts einige, die mit der Zeit anders denken. Wenns aber mal ne Zeit lang schlecht läuft, dann fragen viele von denen, warum man ihnen nicht sicherere Anlageempfehlungen gegeben hat!

      Du solltest genausowenig die Kap-LV verdammen wie die gesetzliche Rentenversicherung als Grundabsicherung. Ganz ohne Umlageverfahren wird es wohl auch nicht gehen!

      Ansonsten gilt das bisher gesagte und wir sollten den thread langsam mal ins Archiv schicken, da wirklich nichts neues mehr herauskommen wird !

      Liebe Grüße

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 21:34:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]17.659.343 von MLP_Boardneuling am 23.08.05 19:03:45[/posting]Naja, wer ein 5 Jahre alte Kap-LV hat, aber noch 30 Jahre in Aktienfonds anlegen möchte, dürfte die Rendite der KapLV wohl deutlich mit einer alternativen Anlage schlagen, oder?

      Da stimme ich 100 % zu. KapLV ist einfach tot und bei der Rendite von Renten in D bzw. Euroland wird es auch so bleiben.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 21:35:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]17.659.541 von Greetchen am 23.08.05 19:19:13[/posting]Ansonsten gilt das bisher gesagte und wir sollten den thread langsam mal ins Archiv schicken, da wirklich nichts neues mehr herauskommen wird !

      Stimme ich auch 100% zu. Die Sau wurde schon zu oft durchs Dorf getrieben....
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 00:02:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mehr- und Sonderleistungen für MLP hin oder her, Alleinstellungsmerkmale ebenso. Der Hauptvorwurf scheint mir zu sein, dass der Tarif von StL mit einem Provisionssatz von >80 Promille kalkuliert wurde bei durchschnittlich üblichen 60 Promille. Beim Berater kommen allerdings nur die üblichen 25 Promille an. Dass das zu Lasten der Performance geht, drängt sich förmlich auf.
      Allerdings können Greetchen und die MLP- Berater an sich nichts dafür...
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 00:23:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]17.662.094 von Finanz_Berater am 24.08.05 00:02:25[/posting]Dear All,

      zuerst vielen Dank für das größtenteil konstruktive Feedback. Ich möchte weitere Details vom Vertrag meiner Ehefrau posten:

      Vertragsabschluß 2003 mit 30 Jahren, monatlich 150,- EUR mit 5 % Dynamik
      Ablaufdatum ist in 2043 (also mit 70 Jahren)
      Abrufdatum ist in 2033 (also mit 60 Jahren)

      Als garantierte Erlebensfallsumme im Ablaufdatum wurde 79.498 EUR genannt, als garantierte Erlebensfallsumme im Abrufdatum wurde 54.248 EUR genant.

      Garantierte Todesfallsumme = 79.499 EUR mit 3 % jährlicher Erhöhung der Todesfallsumme

      Im Vertrag steht, dass keine Flex-Up-Option gewünscht wird!?! Was heißt denn das schon wieder?? Ist dies das Nein zur "Nachversicherungsgarantie (Step Up)" lt. Police ? Definition: Diese erlaubt dem VN, die erreichte garantierte Todesfallsumme unter bestimmten Bedingungen um die ursprüntlich vereinbarte Summe zu erhöhen, maximal jedoch um 150.000 EUR.

      Ferner hat meine Frau einen NR-Tarif (und der ist günstiger)

      Neuling, wenn ich Deine Ausführungen in #9 und 14 lese, dann bin ich ja noch mit der günstigeren Variante von den beiden teureren davon gekommen. Ich weiß nicht, ob ich trotzdem noch lachen kann/soll.:cry: Du sagtest jedenfalls, dass ich mit einem 100 EUR Beitrag, 40 J. LZ (70, vorzeitiger Abruf mit 60, Abschluß mit 30 – genau so ist der Vertrag meiner Frau, nur eben mit 150 EUR !), gegenüber einem SWING-Tarif bis 65 Jahren ca. 1.300 EUR mehr an Abschlußkosten zahle!

      Daß die Mehrkosten die Ablaufleistung reduzieren ist klar. Wo ist jetzt aber für mich mein Vorteil mit diesem Tarif?

      Tigerwoods hat geschrieben, dass ich "auch flexibler und einen höheren Todesfallschutz" hätte.

      Mextra schrieb in #13 etwas von üblichen Langläufertarife. Was meint er damit? Meint man Verträge mit Laufzeiten bis 80 Jahren?

      Nun zu meiner Frau: Ich glaube nicht, dass meine Frau mit 65 Jahren steinreich sein wird. Sie wird eher bald ihr zweites Kind haben und lange Zeit Hausfrau sein!

      Was soll ich nun machen? Alles weiterlaufen lassen, Dynamik kündigen, den ganzen Vertrag, den Berater in Haftung nehmen?:confused:

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 11:08:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      @murdo,

      ich versuch mal einige Fragen zu beantworten, später vielleicht noch den Rest, weiß aber natürlich nicht genau, was andere User meinten :)

      1. Ja, somit ist das die günstigere der teuren Varianten.

      2. Nimm die genannten 1.300 Euro mal 1,5, Deine Frau hat also ca. 2.000 Euro mehr Abschlusskosten im Vertrag.
      (immerhin etwas mehr als 1 Jahresbeitrag ;))

      3. WICHTIG für Dich ist in meinen Augen meine schon gestellten Fragen, die selbst ich nicht beantworten kann (ich hab zwar ne Vermutung, weiß es aber nicht sicher, daher sage ich besser nichts),

      a) Wie ist das mit der Abrufzeit ab 60 bis 70 geregelt. Gilt der vertragliche Vorteil nur für den einen Zeitpunkt (entsprechendes Vertragsdatum im Alter 60), oder für die gesamte Zeit 60-70? (Das musst Du für Deine Planung schlisslich wissen, auf Deinen MLP-Berater kannst Du Dich wohl nicht verlassen, und ob in 20 Jahren noch einer (z.B. aktueller Berater) die Eigenheiten eines AIRBAG-Tarifes kennt, wage ich zu bezweifeln.
      b) Wie wird es mit dem Schlussüberschuss gehandhabt (bei den Briten i.d.R. ein massiver Anteil)? Hast Du hier einen Vorteil durch das Abrufdatum? (Vermutlich nicht)

      4. Fordere von Deinem Berater eine schriftliche Begründung, warum er Deiner Frau 2003 NUR den AIRBAG-Tarif angeboten hat und den SWING-Tarif komplett aussen vor gelassen hat.

      5. Die Todesfallleistung ist beim AIRBAG-Tarif bei Vertragsabschluss an die gar. Erlebensfallleistung gekoppelt. Beim Swing-Tarif wäre die Wahl von 60-200% möglich gewesen.

      6.
      Flex-Up = Nachversicherungsgarantie für Berufsunfähigkeit
      Step-Up = Nachversicherungsgarantie für Todesfall

      7. KEINE Dynamiken mehr Annehmen, wenn die Rahmenbedingungen passen (was für mich Rahmenbedingungen sind, ist Teil einer Beratung und nenne ich daher auf dem Board nicht)
      Hier vielleicht der Hinweis, dass bei Dynamiken der Nachteil gegenüber einem SWING-Tarif noch deutlicher/größer wird, da die 5 Jahre längere Beitragszahlungsdauer eine prozentual größere Größe darstellt. Bei Vertragsabschluss sind diese 5 Jahre ca. 14% Mehrkosten durch die Vertragslaufzeit, bei einer Dynamik nach 15 Jahren sind dies schon 25% nach 25 Jahren gar 50% :)
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:17:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      murdo, kannst mich sonst auch direkt ansschreiben...
      Mextra schrieb in #13 etwas von üblichen Langläufertarife Die Provision richtet sich nach Laufzeiten und Beiträgen. "Früher" gab es die Idee einen Vertrag bis 80 oder 88 laufen zulassen, allerdings mit der Möglichkeit des vorzeitigen Abrufes (z.B ab 60 wenn der Ablauf = VS zum 80. entspricht). Dieser Tarif mit den unverschämten ProvSatz ruft eine Nettowerteentwicklung von ca. 1,5% hervor. Dafür aber steuerfrei-toll! Da diese Tarife auch gerne als Tilgungsaussetzungsform verkauft wurden mit einigen herausgestellten Flexibilitäten, dürften einige Kunden mit Ihrer Finanzierung bald ein kleines Problem haben....viel Spass bei der Altlastbewältigung.
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:31:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      Das klingt nach einer perfiden Art des Gestaltungsmißbrauchs eines Tilgundsersatzinstrumentes. Ob das allerdings ein Fall von Beraterhaftung wird halte ich für wenig wahrscheinlich.:eek:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:34:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      das muß und kann wahrscheinlich auch kein Fall für eine Beratungshaftung sein. Und wenn der Kunde alle Flexibilitäten nutzt, insbesondere die des Versterbens, dann ist der Tarif ja auch durchaus sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:59:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die Flexibilität beim Versterben? Bei einem Darlehn, was mit 65 getilgt werden soll? Eine Risikoabsicherung bis über 80? Und das in Kombination? Das läßt sich auch beim besten Willen nicht schön reden! Schon über eine Lebensversicherung als Tilgunsersatz läßt sich trefflich streiten, aber eine Konstruktion bis über 80 ist ja eher ein GAU(größter anzunehmender Unsinn):eek:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 16:12:02
      Beitrag Nr. 34 ()
      ..dann frag mal die hardliner, die finden immer ein argument, dieses Konzept schönzureden. Kritik an ein Langlaufprodukt wurde seinerzeit sehr scharf zurückgewiesen. Entweder du bist dafür oder dagegen...freund oder feind...


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