Verlustvortrag bei Eheleuten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.09.05 16:24:28 von
neuester Beitrag 10.09.05 19:36:25 von
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Hallo weiss jemand, ob ich Verlustvortrag (VV) meiner Frau verrechnen kann? Für Erklärung 2003 reicht mein VV nicht mehr aus um ins Null zu kommen. Ausgewiesen ist er schon getrennt.
Geht es um einen Verlustvortrag bei den Speku-Einkünften?
Ja, habe es es geht um Verlustvotrag bei Sekulationsgeschäften.
Sorry, und natürlich gemeinsame Steuervelarlangung nach Splittingstabelle.
#1 Geht nicht.
Danke K1! Für 2003 ist das dann schon gelaufen. Gibts dann irgendwelche Gestaltungsmöglichkeiten für zukunft? Wenn wir zB. ein gemeinsames Depot führen werden?
Ich habe schon seit einigen Jahren einen Verlustvortrag, den ich vor mir herschiebe.
Dieser thread hat mich veranlaßt, mir den aktuellen Bescheid mal etwas genauer anzusehen. Das Ergebnis hat mich verwirrt: Dieser Bescheid ist im Gegensatz zum Einkommensteuerbescheid, der immer beide Namen (den meiner Frau und meinen eigenen) trägt, nur an mich selbst gerichtet. Und das obwohl wir schon immer zusammen veranlagt wurden und alle relevanten Kursgwinne bzw. Kursverluste immer in einem Gemeinschftsdepot entstanden sind.
Was hat das zu bedeuten? Weiß da jemand Bescheid?
Dieser thread hat mich veranlaßt, mir den aktuellen Bescheid mal etwas genauer anzusehen. Das Ergebnis hat mich verwirrt: Dieser Bescheid ist im Gegensatz zum Einkommensteuerbescheid, der immer beide Namen (den meiner Frau und meinen eigenen) trägt, nur an mich selbst gerichtet. Und das obwohl wir schon immer zusammen veranlagt wurden und alle relevanten Kursgwinne bzw. Kursverluste immer in einem Gemeinschftsdepot entstanden sind.
Was hat das zu bedeuten? Weiß da jemand Bescheid?
[posting]17.854.259 von quotiks am 10.09.05 18:23:37[/posting]Vor Jahren hatte ich bei Gemeinschaftskonto/-depot auch mal die Verluste in die Spalte "Ehemann/Gemeinschaft" eingetragen, und prompt kam der Bescheid mit Verlustvortrag nur für mich.
Auf Anraten des Steuerberaters haben wir sofort das Finanzamt um Berichtigung auf 50:50 gebeten. Es wurde nur ein Nachweis über das gemeinsame Depot verlangt und der Bescheid geändert.
Seitdem tragen wir die Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften jeweils zur Hälfte in die Spalten "Ehemann" und "Ehefrau" ein und alles ist paletti.
(Es könnte sogar sein, daß die Richtigstellung sogar noch nach langer Zeit funktioniert, weil es sich um nachweisbare Tatsachen handelt. Ohne Gewähr!!!!)
Auf Anraten des Steuerberaters haben wir sofort das Finanzamt um Berichtigung auf 50:50 gebeten. Es wurde nur ein Nachweis über das gemeinsame Depot verlangt und der Bescheid geändert.
Seitdem tragen wir die Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften jeweils zur Hälfte in die Spalten "Ehemann" und "Ehefrau" ein und alles ist paletti.
(Es könnte sogar sein, daß die Richtigstellung sogar noch nach langer Zeit funktioniert, weil es sich um nachweisbare Tatsachen handelt. Ohne Gewähr!!!!)
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