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    Frage an Nataly, Mietrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.05 21:51:25 von
    neuester Beitrag 17.10.05 13:39:13 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.007.951
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      schrieb am 18.09.05 21:51:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Nataly

      ich habe Geschäftsräume gemietet. Nun wurde eins der Schaufenster beschädigt, kleines Loch in der großen Scheibe neben der Eingangstür,sämtliche Schaufenster wurden erst letztes Jahr vom Vermieter erneuert. Sieht aus wie reingeschossen. Lt. Polizei Sachbeschädigung, nicht Einbruchversuch. Der Vermieter hat Glasbruch nicht mitversichert, ich nur das Inventar. Wer muss den Strafantrag unterschreiben und wer den Schaden finanzieren?

      Achja, es gibt keine besonderen Vereinbarungen diesbezüglich im Mietvertrag.

      Gruß

      Frank
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 23:56:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      wo hast du denn deinen laden?:eek:
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 01:27:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schaden Vermieter, aber Vertrag genau lesen...Strafantrag Mieter oder Vermieter....
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 16:19:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      ja wer denn nu? Im Mietvertrag ist keine diesbezügliche Vereinbarung.

      Gruß

      Frank
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 21:53:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..also dann, üblicherweise ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich, wenn dem nicht so ist muss er tätig werden, zur Verdeutlichung, wenn in einem Mehrparteienhaus unten am Eingang ein Unbekannter die Glastüre eintritt, muss die Hausverwaltung das reparieren lassen und kann die Kosten nicht auf die Mieter verteilen, im Gegenteil wenn irgendwas an der Mietsache nicht in Ordnung ist(Aufzug,Heizung) kann die Miete gemindert werden, dies gilt im Grundsatz auch für gewerbliche Nutzung, wobei dort manchmal abweichende Vereinbarungen vorgenommen werden(..im Mietvertrag..)

      ...der Einfachheit halber hat man sich im Strafrecht dafür entschieden, dass nicht nur der, der ein unmittelbares dingliches Recht an einer Sache hat(Eigentümer), sondern auch der obligatorisch Berechtigte(Mieter) zur Stellung des Strafantrags berechtigt ist...

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      schrieb am 14.10.05 09:52:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      wir sind dabei in frankfurt eine wohnung zu mieten. leider kenne ich mich im miet- und versicherungsrecht nicht aus.

      welche verpflichtung gibt es in hessen fuer hausbesitzer fuer den versicherungsabschluss?
      unser vermieter hat die fenster bei glasbruch nicht mitversichert - unser vermieter in schleswig-holstein hat dies. was ist denn so ueblich?

      fuer hilfe zu diesen fragen waere ich sehr dankbar!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 11:27:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zu deinen Gunsten die Fenster deiner Wohnung gegen Glasbruch zu versichern.
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 10:47:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke nataly, fuer die schnelle antwort!

      und wer zahlt dann, wenn z. b. durch hagelschlag die fenster kaputtgehen?
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 13:39:13
      Beitrag Nr. 9 ()


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