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    Rürup Rente, eine Empfehlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.05 16:01:31 von
    neuester Beitrag 04.10.05 15:29:32 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.009.365
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      Avatar
      schrieb am 23.09.05 16:01:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo 50er,

      in der Wirtschaftswoche bin ich letztens auf einen Artikel über die Rürup gestossen. Als Resumee wurde gesagt, das es sich für Freiberufler undSelbständige durchaus lohnenswert ist.

      Bei der Rürup Rente spart man jährlich max. 20k€/40k€, wovon 60% von der Steuer abgesetzt werden können. Die Quote der Absetztbarkeit erhöht sich in 2% Schritten bis 2025. Dann sind 100% der Sparquote absetzbar.

      Der Vertrag kann nicht ausgezahlt werden. Es gibt nur die Option der Rentenzahlung. Die Rente ist steuerpflichtig, wobei in der Regel der Steuersatz geringer ist als in den Zeiten, wo eingezahlt wird.

      Ein weiteres Schmankerl ist, das der Rürup Vertrag bei Insolvenz oder arbeitslosigkeit pfändungssicher ist.

      Eine Anfrage bei meinem Steuerberater ergab, das er auch die Rürup Rente als Vorteil sieht.

      Jetzt meine Fragen:
      Kennt jemand Produkte, die den Rürup Bestimmungen entsprechen? Ich suche etwas, wo meine Einzahlungen absolut flexibel sein sollen. Die Rendite sollte auch einigermassen sein.

      Hat jemand im Forum schon einen Rürup Vertrag?
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:08:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      kann Rürup mit großer Fondsauswahl (z.B Templeton,DWS,Fidelity,ML) bieten, incl Hinterbliebenschutz (Witwenrente),Bu,
      und Zuzahlungsoption!!!!


      hast Post...

      mfg gratis
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:12:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      In den englischen Altersvorsorgeverträgen sind solche Rentenzahlungen zwingend vorgeschrieben -

      die Presse sowie die Verbraucherverbände laufen Sturm, da man durch die Gebühren der Versicherer (die solche Leibrenten anbieten) und die lange Lebenserwartung eine Mini-Rente bekommt...

      Das ist kein abraten, aber eine Warnung vor einem Sparvetrag über den man am Ende NICHT frei verfügen kann.

      Gruss
      Christian
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:18:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.011.586 von asdfgr am 23.09.05 17:12:54[/posting]es gibt auch rürups ohne das die klausel "leibrente" enthalten ist...!!!
      sprich wahl der kapitalauszahlung..:D

      so etwas macht man ja auch nicht...:look:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 21:25:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Servus Pete,

      entweder will der user "gratis" hier alle verarschen oder er hat keine Ahnung von der Materie - (oder er will uns nur sein eigenes Produkt verkaufen).

      die Rürup-Rente ist definitiv und ausschließlich eine Leibrente mit ratierlicher Auszahlung bis ans Lebensende, so hat es der Gesetzgeber explizit gewollt und so stehts auch im AEG drin.

      Es ist keine Einmalauszahlung möglich, unter welchen Umständen auch immer!

      Ansonsten wärs keine Rürup-Rente, sondern eine ganz normale Lebensversicherung der dritten Schicht, Posting #4 ist definitiv falsch, vermutlich will er uns eine Lebensversicherung andrehen.

      Eine Rürup-Rente hat Vor- und Nachteile, kommt immer auf den Einzelfall an. Die steuerlichen Vorteile gelten nur unter dem Vorbehalt der "Günstigerprüfung", d. h. das Finanzamt prüft, ob die Summe der Vorsorgeaufwendungen (gesetzl. Rente, Betriebsrente private Lebens- bzw. Rentenversicherungen, Kranken-Unfallvers. usw. ) nach altem Recht steuerlich besser begünstigt sind als nach dem neuen AEG einschl. Rürup-Rente.

      Pi mal Daumen läßt sich sagen:
      falls ein Selbständiger bis Ende 04 Lebensversicherungen abgeschlossen hat, kommt er nach altem Recht i. d. R. sowieso zu einem maximalem Steuervorteil, die zusätzliche Rürup-Rente bleibt dann steuerlich außen vor bzw. nicht absetzbar, er guckt dann steuerlich in die Röhre, nichtsdestotrotz wird die Rürup-Rente aber beim Bezug voll steuerlich berücksichtigt. Dies ist ein wesentlicher Fallstrick, den die meisten garnicht wissen.

      Falls ein Selbständiger auf diese Weise noch nicht genug vorgesorgt hat, ist die Rürup-Rente durchaus zu empfehlen, die Materie ist aber überaus kompliziert und aufs genaueste von nem Fachmann zu durchleuten, ist ratsam.

      Berufsunfähigkeit, falls ratsam, kann man auch hier unterbringen, Hinterbliebenenversorgung ist auch eingeschränkt möglich, falls gewünscht.

      Eine genaue Erläuterung der Günstigerprüfung hab ich hier gefunden:

      www.foerderland.de/fileadmin/pdf/G%FCnstigerpr%FCfung_bei_Selbst%E4ndigen.pdf

      -> einfach mit rechter Maustaste kopieren und ins Browserfenster übertragen.

      Produkte:

      Am besten Englische Lebensversicherungen, z.B. von:
      -Canada Life
      -Standard Life
      -Clerical Medical

      diese Anbieter haben meines Wissens alle Rürup-Produkte im Anbebot, rel. hoch rentierlich und bzgl. der Einzahlung flexibel.

      Gruß

      ´Bilsenkraut

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      Avatar
      schrieb am 23.09.05 23:07:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Bilsenkraut,

      vielen Dank für Deine Ausführungen.

      Bei mir könnte eine Rürup Rente durchaus sinnvoll sein. Da ich erst seit ca. 3 Jahren selbständig bin und nichts mehr in die gesetzliche RV einzahle muss, ich privat vorsorgen.

      Mir ist auch bewusst, das ich ausserhalb von Rürup mehr Flexibilität und Rendite bekomme. Aber der Vorteil aus meiner Sicht liegt zum Einen an der Absetzungsmöglichkeit der Beiträge und noch Wichtiger an der Pfändungssicherheit.

      Was nutzt mir ein Super Depot, wenn alle Stricke reissen und ich Insolvenz anmelde? Hartz 4 lässt Grüßen.

      @asdfgr
      ja, ja die Gebühren und die langen Laufzeiten, die machen mir auch Sorgen. Die fehlende Wahlmöglichkeit der freien Verfügung ist für mich ok. Ich verwende ja nicht mein gesamtes Kapital für Rürup;)
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 23:31:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]18.014.603 von bilsenkraut am 23.09.05 21:25:11[/posting]vollkommen korrekt.

      Mir ist auch der unangenehme Beigeschmack gekommen, dass hier jemand Pete das Geld aus der Tasche ziehen will.

      Vielleicht noch ein Aspekt:

      ändert sich die Steuergesetzgebung, könnte das ganze, schöne Steuersparmodell im Eimer sein.

      Und:
      bei der Riester-Rente gibt es Auflagen.
      Z.B.:
      wenn man seinen Lebensabend im Ausland verbringen will, muss man die gesamte, hübsche Staatsförderung zurückzahlen.

      Das weiß kaum jemand.

      Und ich habe keine Ahnung, ob es sowas bei Rürup auch gibt.
      Ist aber denkbar.

      Gruß und eine glückvolle Entscheidung. :)

      Andrea
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 09:59:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      soso verarschen...naja hauptsache gleich wild um sich schlagen...

      habe nichts von einmalauszahlung geschrieben....
      dennoch gibts diverse wahloptionen....bei der auszahlung...

      is ja auch egal....mir jedenfalls....

      bye und mfg:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 19:29:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      @pete

      Hallo,

      ich bin auch seit ca. 3 Jahren selbständig.

      Also ich mache es folgendermasen:

      Als 1 Mann GmbH zahle ich mir ein relativ kleines Gehalt um
      die Kosten , die man so hat zu bestreiten.

      Alles was neben den Betriebsausgaben noch übrig bleibt
      wird vom Steuerberater als Investitionsrücklage gemeldet
      (7b Abschreibung).Dass geht als Existenzgründer ca 5 bis6
      Jahre ohne wirklich investieren und dem Finanzamt
      Zinsen für entgangene Steuern bezahlen zu müssen.
      Nach frühestens 5 Jahren nach Existenzgründung kann man dann dieses Geld unversteuert in die Altersvorsoge packen.
      Ist nicht an eine bestimmte Anlage gebunden, sprich du kannst machen was du willst.
      Die entnommene Rente wird dann später zum dann wohl niedrigerem persönlichem Sterersatz versteuert.
      Sobald die Kohle in der (betrieblichen?)Altersvorsorge ist,
      ist es sicher vor Pfändung. Auch im Konkursfall der einem ja hoffentlich eh erspart bleibt.

      Die 7b Abschreibung kannst auch als Personengesellschaft machen.

      Rede doch mal mit deinem Steuerberater.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 04.10.05 15:29:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @neisfuchzgerl,

      interessante Idee. Werde mal mit meinem Steuerberater reden.

      MfG
      Pete


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