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    Spekulationsgewinne US-Aktien - wie versteuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.05 17:26:52 von
    neuester Beitrag 04.12.05 15:17:59 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.017.965
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      Avatar
      schrieb am 05.11.05 17:26:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen man hat 1000 Stück Google zu 200 USD gekauft und verkauft sie wieder bei 300 USD. Wie ist dieses Geschäft im Kalenderjahr 2005 zu versteuern, wie berechnet sich der Spekulationsgewinn in Euro? Welche(r) Wechselkurs(e) gilt/gelten?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 19:03:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Vepophilis,

      bei Fimatex läuft das so, dass beim Kauf von Aktien an US-Börsen der Anlagebetrag zu einem aktuellen Wechselkurs umgerechnet und dann von meinem Eurokonto abgebucht wird. Beim Verkauf ist es genau umgekehrt.
      Den Gewinn/Verlust kann ich damit ohne Probleme in Euro errechnen. Ob der implizite Währungsspekulationsgewinn/-verlust auch dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt weiss ich nicht.
      Ich geb es jedenfalls gegenüber dem Finanzamt so an, da ich die Aktien ja auch an einer deutschen Börse gegen Euro hätte kaufen können. Und dann hätte die implizite Währungsspekulation auch keine Rolle gespielt.

      Gruss

      Michael
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 19:14:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo MichaJ,

      ja wenn das automatisch in Euro umgerechnet wird, ist das ja nicht so kompliziert. Wiewohl der implizite Währungsspekulationsgewinn/-verlust sicher nicht dem HEV unterliegt. Aber: Was, wenn US-Geschäfte über ein seperates Fremdwährungskonto abgerechnet werden? Gelten dann irgendwelche offiziellen Devisen-Fixings am Kauf- und Verkaufstag, oder welche Wechselkurse werden da herangezogen? Was wenn man den Gewinn/Verlust der dann am USD-Konto liegt, mit Kauf/Verkauf von USD ins Euro-Konto schiebt? Gilt dann dieser Kurs für den Wertpapierkauf sowie den -verkauf?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 23:56:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      sehr gute Frage, würde mich auch interessieren. Welchen Wechselkurs zieht das Finanzamt als Referenz für Gewinn/Verlust heran, wenn die Wertpapierabrechnungen in Dollar über Fremdwährungskonto laufen?
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 13:37:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hab zu dem Thema folgendes gefunden. Ist allerdings nur die Interpretation eines Softwareherstellers.

      Daraus folgt auch, dass bei jeder Transaktion, die über ein Fremdwährungskonto abgerechnet wird, aus steuerlicher Sicht eine Kauf- oder Verkaufstransaktion auf dem Fremdwährungskonto ausgelöst wird. Beispiel: Es werden 100 Aktien zum Kurs von 10 USD über ein USD-Konto abgerechnet und 1 USD entsprechen an diesem Tag 1,1 EUR. Lösung: Neben dem Kauf von Aktien zum Preis von 1.100 EUR entsteht hier im Rahmen der steuerlichen Gewinnberechnung zusätzlich ein Verkauf von USD in Höhe von 1.100 EUR, da die Anlageform Fremdwährungsguthaben verlassen wird und stattdessen in ein Wertpapier investiert wird.

      http://www.steuerkompasswp.de/Extern/ReadMe.htm

      Als Umrechnungskurs würde ich den offiziellen Euroreferenzkurs der EZB nehmen http://www.ecb.int/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.ht….

      Michael

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      Avatar
      schrieb am 07.11.05 17:08:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Diesem Softwarehersteller kann nicht vertraut werden. So sind z.B. die nachfolgenden Ausführungen schlicht und ergreifend falsch:

      Neue Rechtslage: Die neue Rechtslage wurde mit einer Einkommensteuergesetzesänderung mit Wirkung ab 16.12.2004 rückwirkend für Verkäufe ab 1.1.1999 eingeführt. Danach gilt ab dem 1.1.1999 die FIFO-Regel (Erläuterung siehe unter diesem Stichwort in diesem Handbuch) und zugleich auch die Berechnung pro Bank und nicht mehr pro Depot.

      Richtig ist: Die Fifo-Regelung gilt ab 2004, allerdings kann in 2004 noch zwischen Durchschnittsmethode und Fifo gewählt werden. Und außerdem wird nach wie vor pro Depot berechnet, nicht pro Bank.
      Warnung:
      Wer diese Software verwendet, berechnet seine Speku-Einkünfte falsch!
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 20:23:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Nataly und MichaJ,

      Ob Durchschnittsmethode oder Fifo spielt ja hier nicht unbedingt so die Rolle, ich möchte mal zwei einfache Beispiele geben:

      ---

      Fall 1:

      Kauf 1000 Google @ 200 USD.

      Um das Währungsrisiko zu neutralisieren werden gleichzeitig 200 000 USD gegen Euro zu sagen wir 1,3000 gekauft, macht 153 846 Euro. EZB-Referenzkurs an diesem Tag ist 1,3050.

      Verkauf 1000 Google @ 300 USD.

      Um das Währungsrisiko zu neutralisieren werden gleichzeitig 200 000 USD gegen Euro zu sagen wir 1,0000 verkauft, macht 200 000 Euro. EZB-Referenzkurs an diesem Tag ist 1,0050.

      Wie hoch ist der zu versteuernde Spekulationsgewinn?

      ---

      Fall 2:

      Kauf 1000 Google @ 200 USD. EZB-Referenzkurs an diesem Tag ist 1,3050.

      Verkauf 1000 Google @ 300 USD. EZB-Referenzkurs an diesem Tag ist 1,0050.

      Der Saldo aus diesem Geschäft beträgt 100 000 Dollar, diese werden 2 Wochen nach dem Verkaufstag zu 1,2000 verkauft, macht 83 333 Euro.

      Wie hoch ist der zu versteuernde Spekulationsgewinn?

      ---

      Ich finde das knifflig.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 10:16:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      meiner Meinung nach ist der Kurs aus dem offiziellen Fixing unerheblich. Wenn du ein USD-Dollar Konto hast, zaehlt wohl jener Kurs mit dem der Saldo ausgeglichen wird.

      Natürlich ist da eigentlich auch eine Devisenspekulation dabei wenn man das erst einige Tage später macht, aber ich weiß nicht wie man "ehrlicher" an den tatsächlichen Gewinn/Verlust kommen sollte.

      lg
      devianart
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 17:45:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      das Finanzamt stellt ja keine eigenen Berechnungen an, sondern kontrolliert nur die Berechnung des Steuerpflichtigen. Solange die Methode irgendwie plausibel ist, ist jeder Finanzbeamte froh, wenn er das schnell hinter sich bringt. Das ist jedenfalls mein bisheriger Eindruck.

      Für Trades auf meinem US-Konto rechne ich den Kauf-/Verkaufwert zum Tageskurs der Transaktion um (Kurs vom Buchungtag würde vermutlich auch akzeptiert werden), die Kurse dazu gibt`s bei http://www.oanda.com/convert/fxhistory. Keine Ahnung ob man das irgendwie automatisiert hinbekommt, bei meinen paar Trades schaffe ich das gerade noch von Hand. Übrigens, vereinzelte Tip- und Rechenfehler wurden vom Finanzamt regelmäßig nicht bemerkt, ich würde das allerdings nicht mutwillig ausnutzen...


      Nachfrage zu Währungsanlagen -
      im Prinzip die gleiche Frage wie #7 von Vepophilis, noch etwas verallgemeinert:

      Werden denn Währungstransaktionen wirklich als Spekulationsgeschäfte gewertet?
      Z.B. wenn man Gewinne durch Währungskonten (bei Consors etc.) erziehlt, sind das ebenso Spekulationsgewinne? Gilt dabei das HEV?
      Rein gefühlsmäßig hätte ich Währungsanlagen nicht zu den "anderen Wirtschaftsgütern" im Sinne der EKSt. Anlage SO gerechnet, bin aufgrund der vorhergehenden Postings recht verunsichert.

      Ich stelle mir gerade vor, wie komliziert das werden könnte: Ich kaufe zunächst USD, einige Zeit später von diesen USD amerikanische Aktien, und das ganze wieder rückwärts bis Umtausch in EUR. Zwei komplett überlagerte Geschäfte. Wie steht`s dabei mit der Spekulationsfrist?!

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 02:22:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hm, warum sollten Währungstransaktionen keine Spekulationsgeschäfte sein? Unters HEV fallen sie wohl eher nicht.

      Weiß jemand wie sich die "steuerlichen" Gewinne/Verluste in obigen Beispielen jetzt tatsächlich berechnen?

      LG
      devianart
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 12:13:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.147.557 von devianart am 04.12.05 02:22:31[/posting]In der Theorie sind solche Verkäufe immer ganz einfach:

      Bei einer Abrechnung über ein Fremdwährungskonto hat man immer 2 Vorgänge. Also der letzte Absatz in #9 ist relativ einfach aufzulösen:

      1.4.05 Kauf 100000 Dollar für 90000 Euro (1 Dollar = 0,90 Euro)
      1.5.05 Kauf 1000 Aktien zu 80 Dollar (1 Dollar = 0,80 Euro)
      1.6.05 Verkauf 1000 Aktien zu 100 Dollar (1 Dollar = 0,85 Euro)
      1.7.05 Verkauf 120000 Dollar für 108000 Euro (1 Dollar = 0,90 Euro)

      Bewertung Aktiengeschäft:
      Kauf zu 80000 Dollar = 64000 Euro
      Verkauf zu 100000 Dollar = 85000 Euro
      macht 21000 Euro gewinnt, die zur Hälfte zu versteuern sind

      Bewertung Devisengeschäfte:
      1.5.05 Verkauf 80000 Dollar = 64000 Euro, die am 01.04. für 72000 Euro gekauft wurden, d.h. 8000 Euro Verlust
      1.7.08 Verkauf 120000 Dollar, von denen 20000 Dollar am 1.4. für 18000 Euro und 100000 Dollar am 1.6. für 85000 Euro gekauft wurden, d.h. ein Gewinn von 5000 Euro.

      Das Zerlegen des Geschäfts macht auch Sinn, wenn z.B. das Fremdwährungskonto aufgelöst wird und der Gegenwert in Euro vereinnahmt wird, gibt es auch keine Probleme.
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 12:17:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      @siebi

      die Frage ist, wie du auf deine Wechselkurse kommst. Das EZB-Fixing des betreffenden Tages tut doch überhaupt nichts zur Sache, also woher nimmst du die Wechselkurse im Fall des Falles?
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 13:08:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.148.874 von devianart am 04.12.05 12:17:57[/posting]Nimm einfach eine Ermittlungsmethode und halte die konsequent ein und gut ist und wenn es der Kurs ist mit dem die Bank ihre Provision umrechnet.

      Dazu schweigt übrigens auch http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_302/DE/Aktue…
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 13:12:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      eigentlich ist alles außer der genaue Wechselkurs zum genauen Kauf/Verkaufszeitpunkt unkorrekt, oder? Wirtschaftlich müsste das doch der einzig relevante Kurs sein und wenn der korrespondierende Fremdwährungskauf/verkauf erst später erfolgt, ist das dazwischen ein Sepkulationsgeschäft mit Währungen. Eigentlich einfach - nur: nirgendwo wird der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Kaufs/Verkaufs der Aktie ausgewiesen, zumindest nicht auf meinen Abrechnungen...
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 13:20:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      @siebi

      in deinem Link steht:

      Der Kurs des US-$ zum Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in sein Depot beträgt 0,95 €.

      Heisst das der Zeitpunkt der Einbuchung ist maßgeblich? Das macht doch wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn und ist auch nicht besonders praktisch. Währungskurse schwanken bekanntlich sekündlich und niemand kann sagen wann genau "eingebucht" wurde
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 13:58:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.149.326 von devianart am 04.12.05 13:12:11[/posting]Da hatte ich bisher Glück, weil bei mir die Provision in Euro ausgewiesen wird und dann umgerechnet wird.

      An deiner Stelle würde ich den Devisenkurs, den es auf irgendeiner Website gibt, nehmen. Dein Finanzbeamter ist glücklich, wenn du es nur irgendwie plausibel machst.

      z.B. bei http://www.oanda.com/convert/fxhistory bekommt man die Interbankenkurse für ein ganzes Jahr und alle Währungen die man so braucht mit einem Klick.
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 14:01:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      siebi, was wenn diese Kurse steuerlich nachteilig sind (im Vergleich zu den tatsächlichen Gewinnen), etwa weil sich bei Verwendung der Fixing-Kurse viel höhere Gewinne ergeben? Schließlich fallen die Devisengeschäfte wohl kaum unters Halbeinkünfteverfahren...
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 15:11:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]19.149.860 von devianart am 04.12.05 14:01:08[/posting]Dann nimmste halt die Fixingkurse. Bist du immer so kompliziert?
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 15:17:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      mich wundert bloß dass das BMF hierzu keine Aussage macht


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