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    merkwürdiges Urteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.05 09:33:14 von
    neuester Beitrag 08.11.05 18:36:52 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.018.408
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      schrieb am 08.11.05 09:33:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rostocker Stadionflitzer - Hansa gewinnt Prozess

      Zweitligist FC Hansa Rostock hat in erster Instanz einen bislang einmaligen Prozess im deutschen Fußball gegen "Stadionflitzer" gewonnen.

      Wie der Verein am Montag bekannt gab, verurteilte das Landgericht Rostock drei Zuschauer zur Zahlung von zusammen 20.000 Euro an den Club. Zu dieser Summe war Hansa vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilt worden, nachdem im Bundesliga-Spiel am 25. Oktober 2003 drei Zuschauer in den Innenraum gelangt waren und das Spiel durch Überqueren des Rasens gestört hatten.

      Da ist ein Ostverein nicht der Lage Störungen zu verhindern und erhält für sein Missmanagment vor Gericht auch noch Recht.

      Mal sehen, was die nächsthöhere Instanz bringt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 09:43:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused: Und die Begründung für derart drastische Strafen ??? :confused:

      Wenn ich nackt durch die Fußgängerzone renne kostet mich das vielleicht nen Hunni wg. Erregung öff. Ärgernisses, aber keinesfalls runde 6.500 Toironen !!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 09:45:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      achsooo .. das Urteil ist natürlich nur deshalb komisch, weils ein Ostverein ist, der da Recht bekommen hat ..

      gehts eigentlich noch dümmlicher und kleinkarierter als bei dir daheim? :laugh::laugh:

      es ist dann der Zeit, dass diese nervtötenden Langweilsflitzer endlich mal gezeigt bekommen, dass das schon lange keiner mehr witzig findet :D
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 09:59:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine Frechheit dieses Urteil!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 10:01:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich finde das Urteil voll o.K.
      Jeder Sport hat eben seinen Preis, auch der Flitzersport.

      Soll der Verein etwa für diese Vollidioten auf seinen 20.000 € Strafgeld sitzeen bleiben?

      Gut flitz!
      :D

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      Avatar
      schrieb am 08.11.05 10:45:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ostverein :mad:!!! Einmalig, der Punktabzug und der daraus folgende Abstieg von Rot Weiß Erfurt aus der 2. Bundesliga im letzten Jahr :mad::mad::mad:!!! Und das nur, weil ein dahergelaufener Slowene seiner kleinen Tochter das Asthma-Spray vorgeführt hatte :mad:!!! Fazit: Der Slowene spielt nun fröhlich in Burghausen und Erfurt kämpft um seine Existenz in der Regionalliga :mad::mad::mad:!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 11:11:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wo kämen wir denn dahin, wenn ein Verursacher von Kosten nun plötzlich auch dafür aufkommen muss.

      Tssstsss...
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 11:14:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]18.669.009 von puhvogel am 08.11.05 11:11:10[/posting]:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 13:17:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wer so bekoppt ist, nackt durch Stadion zu rennen, soll auch die Konsequenten tragen. Hier ist absolut kein Mitleid angebracht (hätten sich halt vorher überlegen sollen, was für Folgen ein solcher Auftritt haben könnte)
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 13:23:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn die Verurteilten Ossis sind, isses OK
      :D
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 14:59:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      .
      . das Überqueren des Rasens kann gar keine Kosten von 20000 Eu verursacht haben. Es dürfte äußerst schwierig sein, einen exakten
      . Wert zu ermitteln, wenn man versuchen wollte, eine unfreiwillige Spielunterbrechung in Kosten auszudrücken.
      . Es ist in diesem Sinne gar kein Schaden entstanden.
      .
      . Das heißt aber auf der anderen Seite, daß der Spruch vom DFB nicht korrekt ist.
      .
      Avatar
      schrieb am 08.11.05 18:36:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.672.103 von ahrheit am 08.11.05 14:59:14[/posting]Du scheinst aber auch gar nichts verstehen zu wollen.
      Es geht nicht um einen "Spruch" des DFB sondern um ein Urteil eines ordentlichen deutschen Gerichts (Landgericht Rostock).
      Auch darfst Du in diesem Falle nicht nur den materiellen Schaden allein bewerten. Die Maßstäbe ergeben sich aus internationalen Festlegungen.


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