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    Rückwirkung § 15b EStG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.05 20:20:05 von
    neuester Beitrag 17.11.05 20:17:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.019.629
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      schrieb am 12.11.05 20:20:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Nach dem ganzen hin und her bezgl. des neuen §15b (Verlustausgleichsbeschränkung bei geschlossenen Fonds) ist wohl jeder ziemlich verwirrt. Jetzt plant die neue Bundesregierung unter dem neuen Finanzminister Peer Steinbrück eine Rückwirkung zum 10.11.2005 bzw. erstmalige Anwendung zum 11.11.2005, obwohl noch gar kein Kabinettsbeschluss gefasst wurde. Das Umlaufverfahren zu Beginn der Woche war ja an Jürgen Trittin gescheitert.

      KANN SOLCH EINE RÜCKWIRKUNG ÜBERHAUPT VERFASSUNGSRECHTLICH DURCHGESETZT WERDEN,WENN KEIN KABINETTSBESCHLUSS EXISTIERT? DIE BLOSSE ANKÜNDIGUNG UND DAMIT VERBUNDENE VORBEREITUNG DER BRANCHE AUF SOLCH EINE ÄNDERUNG KANN JA WOHL NICHT RECHTSVERBINDLICH WIRKEN!? DANN VERKOMMT DIE BRD WIRKLICH ZUR BANANENREPUBLIK (naja, der letzte Schritt dahin...)

      Eure Meinungen bitte!

      Dollarking2000
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:39:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Angeblich verliert man den Vertrauensschutz, wenn ein Regierungsmitglied offiziell eine Änderung ankündigt. Aber nachdem es noch gar keine Regierung gibt und die Koalitionsvereinbarung kein Staatsvertrag ist, halte ich das Vorgehen auch für fraglich. Andererseits hatte die Regierung Schröder/Fischer ja schon eine entsprechende Regelung angekündigt - die ist aber wiederum am Widerstand der Grünen gescheitert.

      In jedem Fall ein Witz, wenn Neuregelungen - egal welcher Art - mit solchen kurzen Fristen beschlossen werden. Aber die ganze Regierung ist ja ein Witz.
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:48:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      zum thema rückwirkung kommt ja noch ein höchstrichterliches urteil vermutlich ende nov/anf dezember...
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 23:29:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]18.766.632 von Rosenberger am 12.11.05 20:48:31[/posting]und anschließend die schadensersatzklagen...
      * und erstmal SPD-parteitag abwarten lieber peer.
      Avatar
      schrieb am 14.11.05 22:46:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mal langsam, Leute!
      Mit Sicherheit ist es rechtswidrig, eine einmal gegebene steuerliche Zusage wieder rückgängig zu machen!
      Sprich: wenn ein Fond einmal steuerlich anerkannt wurde kann nicht später alles mirnichtsdirnichts wiederrufen werden.

      Wo kämen wir denn da hin?

      Aldy

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      Avatar
      schrieb am 15.11.05 20:15:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was soll denn heißen "steuerlich anerkannt"? Das die Verluste auf Fondsebene anerkannt werden steht ja nicht zur Debatte. Es geht um die Möglichkeit des einzelnen Anlegers diese Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen - und das steht jetzt zur Debatte bzw. wird spätestens zum 1.1.06 kommen.

      Nur diese verdammte Rückwirkung kann nicht verfassungsgerecht sein.:mad: Das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland würde dadurch wieder einmal erschüttert. Welcher Investor sollte in Deutschland investieren, wenn er nicht weiß, wie sich seine Investitionen in Zukunft steuerlich auswirken könnten??!
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 20:17:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gibt es inzwischen mal ernsthafte Neuigkeiten? Die Widerrufsfrist von 14 Tagen bei den gezeichneten Fonds läuft bald ab. :confused:


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