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    Entgeltumwandlung - nur 4% steuerfrei ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.05 20:48:38 von
    neuester Beitrag 12.01.06 21:42:39 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.023.021
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      schrieb am 28.11.05 20:48:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich lese immer dass bei der Entgeltumwandlung zur Einzahlung in einen betrieblichen Pensionsfonds nur 4 % der BBG steuerfrei sein sollen. Mein Arbeitgeber behauptet steif und fest, ich könne auch mehr einzahlen (es müssen im Monatsverdienst nur 800 € bleiben sonst kann man wandeln wie man lustig ist. Einige tun das auch um z.B. die Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage zu erreichen:D). Die 4 % Grenze gilt nur für SV Beitragsfreiheit.

      Ich habe schon 4 % gewandelt und überlege mein Dezemberverdienst auch noch mal zu wandeln habe aber Angst dann doch Steuern zu zahlen. Das wäre dann ja ziemlich blöd, weil mir die Versteuerung in der Rentenphase ja sicher ist.

      Wie ist denn hier nun die Gesetzeslage?
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 21:44:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich kenne 3 Arten der Altersvorsorge, in der die Bezahlung letztendlich aus dem Bruttoeinkommen erfolgt und im Rentenalter die Versteuerung stattfindet:

      1. BAV begrenzt auf 4% BBG
      2. Riester begrenzt auf 1050,-€ in diesem Jahr, aus Brutto wenn in Steuer als Sonderausgaben angesetzt
      3. Deferred Compensation

      Beim letzten bildet der Arbeitgeber Rückstellungen und investiert diese für den Arbeitgeber (denke mal zumeist über eine darauf spezialisierte Investmentgesellschaft oder Versicherung). Dabei kann fast beliebig viel investiert werden. Die Frage ist, was bei Pleite der Firma passiert. Es gibt sicher eine Absicherung dagegen. Bei 1. und 2. ist man auf das "Wohlwollen" des Staates angewiesen, beim 3. muss man sich darauf verlassen, das etwaige Insolvenzsicherungen im Falle des Falles wirklich greifen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 12:54:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      § 3,63 4% BBG +1.800.- € steuerfrei, jedoch bei 1.800.- Sozialabgaben fällig.
      Unter Umständen bestehen noch andere Durchführungswege im Unternehmen, höherer Umwandlungsbeträge daher möglich jedoch von verbleibendem Mindestverdienst abhängig.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 22:20:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also mein AG hat mir noch mal bestätigt dass ich jeden Monat bis auf einen Restbetrag von 800,01 € wandeln kann. Also wären auch mehrere 10.000 möglich. Wenn ich dabei die BBG unterschreite dann wird das bis zu 4% der BBG berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 10:42:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Frage ist doch, umwandeln in was. Was kommt dabei raus ?

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      schrieb am 17.12.05 12:58:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Modell des betrieblichen Pensionsfonds ist IMHO sehr gut.
      Man bekommt immer 3% Garantie und hat ca. 50% in Aktien und 50% in Renten angelegt. Die 3% Garantie übernimmt die Firma. In jedem Jahr was besser läuft gibt es eine Überschussbeteidigung.

      Das Modell ist deshalb gut weil die Kostenquote sowohl für die Versicherung als auch für die Anlage gegen null geht.

      Ausserdem ist das Versicherungsmodell absolut zweckmässig:
      Geld gibt es immer nur dann wenn man es wirklich braucht und zwar als folgenden Renten.(Alters- , Erwerbsunfähigkeits- Hinterbliebenenen)

      Echte Pensionsfonds sind in D aber noch nicht sehr verbreitet. Das bieten meist nur grosse AG an.
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 11:28:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.322.240 von 42 am 17.12.05 12:58:33[/posting]Die Kostenquote sowohl für die Versicherung als auch für die Anlage gehen Richtung 0 -

      glaubst Du das Wirklich ??????????

      Stelle doch mal Beispielwerte hier ein - dann werden wir ja sehen.....

      Steuerfreiheit über 4% BBG geht meines Wissens nur, wenn Du über eine Unterstützungskasse oder ARbeitszeitkonten gehst, nicht aber bei Pensionsfonds.....

      Denke auch daran, dass Pensionsfonds nur Rentenzahlungen leisten, normalerweise keine Kapitalabfindungen - warum Du dies als Vorteil eines Pensionsfonds siehst, ist mir ein Rätsel !
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 18:09:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mich würde die Kostenquote im Pensionsfonds von 42 ebenfalls interessieren, als Vergleich die Werte meines AGs: 5% der Beiträge (einmalig) und 0,26% der Anlagesumme jährlich.

      Soviel ich weiss, gilt beim Pensionsfonds als Durchführungsweg die 4% BBG-Obergrenze für die Steuerfreiheit, nur bei Unterstützungskasse und Direktzusage als Durchführungsweg sind auch Beiträge >4% BBG mit Steuerfreiheit möglich. Vielleicht bietet 42`s AG ja mehrere Durchführungswege , z.B. Pensionsfonds bis zu 4%BBG und Direktzusage für Umwandlungen darüber an.
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 23:14:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Modell ist so:

      Für jedes gewandeltes Brutto bekommt man sogenannte alterabhängige Rentenbausteine. Bei einen 35 Jährigen sind das z.B. 13,1%.

      Ich habe das mal mit Excel überprüft. Das entspricht sehr genau einer 3% Verzinsung sowohl in der Einzahl- als auch in der Rentenphase. (bei ca. 20 Jahren Lebenserwartung)

      Bei einer klassischen Rentenversicherung bekommt man nie so hohe Grantiewerte, da hier immer nur der Ertragsanteil mit 2,75% garantiert wird. (bleiben meist <2% übrig)

      Das Vermögen wird zu ca. 50/50 in Aktien/Renten angelegt.
      Springen mehr als die 3% raus bekommt man das ebenfalls in vollem Umfang als Überschussbaustein. Der Anlageerfolg wird jährlich ausgewiesen. Er läuft sehr genau mit den entsprechenden Indizies mit. IMHO ist das keine schlechte Anlagestrategie. (siehe Legal&General)

      Ich habe in diesem Jahr ca. 10% der BBG gewandelt, das war kein Problem. Ich bin mir sicher dass mein AG nichts Ungesetzliches macht. Es ist einfach nur zeitversetztes Brutto.

      @andichan
      Die von Dir geposteten Kosten gehen auch schon gegen 0 !
      Darin dürften nämlich auch schon die Managementgebühren enthalten sein. Und die schlagen bei jedem Fonds mit >1% jährlich zu Buche.
      Avatar
      schrieb am 02.01.06 16:55:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo 42,

      ich hab keinen Zweifel daran, dass man >4% BBG steuerfrei einzahlen kann, ich habe in 2005 auch 8% steuer-und Abgabenfrei eingezahlt, mich hätte halt interessiert, wie die einzelnen Arbeitgeber die Modelle ausgestalten. Dass die Pensionsfondsmodelle transparenter auf der Anlage- und Kostenseite sind als Lebensversicherungen, ist auch klar, aber ganz umsonst sind sie eben auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 21:42:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe im Dezember noch kräftig (>4% der BBG gewandelt).
      Von der Steuerseite aus war es wie erwartet: das gewandelte Geld wird nicht als steuerpflichtiges Brutto ausgewiesen und ist somit im vollen Umfang steuerfrei.

      Lustig war es bei den SV Beiträgen. Ich lag auch auch nach der Wandlung im Brutto noch über der jährlichen BBG für die RV. Trotzdem musste ich nicht den vollen Beitrag für den letzten Monat (und somit auch nicht den Vollbeitrag für das Jahr) in der RV bezahlen.:p Allerdings lag das RV pflichtige Brutto deutlich über dem steuerpflichtigen Brutto. Grob war die Wandlung zur Hälfte RV und AlV befreit.

      Verstehen tue ich das alles nicht:confused:


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