Urteil bzgl. Lebensversicherungen, konkrete Situation dazu - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.05 20:26:17 von
neuester Beitrag 17.12.05 18:27:24 von
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Hallo an alle,
Meine Eltern haben in 2000 3 Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst, da das Geld damals woanders benötigt wurde.
Die Versicherungen wurde alle in den 80-ern abgeschlossen.
Sind die in letzter Zeit veröffentlichten Urteile von irgendeiner Bedeutung bzgl. der o.g. Situation ?
danke.
Meine Eltern haben in 2000 3 Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst, da das Geld damals woanders benötigt wurde.
Die Versicherungen wurde alle in den 80-ern abgeschlossen.
Sind die in letzter Zeit veröffentlichten Urteile von irgendeiner Bedeutung bzgl. der o.g. Situation ?
danke.
Irgendjemand ?
so...dann schau mal da
http://www.vzhh.de/
zb.verbraucherzentrale dann unter vericherungen wirst du fündig
http://www.vzhh.de/
zb.verbraucherzentrale dann unter vericherungen wirst du fündig
@RagnarokX,
ich verstehe das Urteil so:
Der Rückkaufwert muß mindestens 50% der eingezahlten Beiträge ausmachen. Davon darf die Versicherung Verwaltung und Risiko abziehen. Diese Kosten kenne ich nicht, schätze aber mal, der Rückkaufwert muß mindestens 40% der Beiträge ausmachen. Eigentlich finde ichdas einen kümmerlichen Überrest der Einzahlungen.
An deiner Stelle würde ich nun die gezahlten Beiträge zusammenzählen. Macht xxxx Euro. Dann sieh dir den Rückkaufbetrag an. Liegt er über der Hälfte von xxxx Euro, ist wohl nix mehr zu holen.
ich verstehe das Urteil so:
Der Rückkaufwert muß mindestens 50% der eingezahlten Beiträge ausmachen. Davon darf die Versicherung Verwaltung und Risiko abziehen. Diese Kosten kenne ich nicht, schätze aber mal, der Rückkaufwert muß mindestens 40% der Beiträge ausmachen. Eigentlich finde ichdas einen kümmerlichen Überrest der Einzahlungen.
An deiner Stelle würde ich nun die gezahlten Beiträge zusammenzählen. Macht xxxx Euro. Dann sieh dir den Rückkaufbetrag an. Liegt er über der Hälfte von xxxx Euro, ist wohl nix mehr zu holen.
hallo,
das urteil gilt auch nur für verträge, die zwischen 94 und 01 geschlossen wurden und zeitnah storniert wurden.
blöde frage, aber: die 80´ziger waren von 80 bis 90, oder?
außerdem dürfte heckenrose vermutlich recht haben, dass der in eurem fall ausgezahlte betrag wahrscheinlich schon "zu hoch" war, um nachfordern zu können.
sonnigen gruß,
der SMY
das urteil gilt auch nur für verträge, die zwischen 94 und 01 geschlossen wurden und zeitnah storniert wurden.
blöde frage, aber: die 80´ziger waren von 80 bis 90, oder?
außerdem dürfte heckenrose vermutlich recht haben, dass der in eurem fall ausgezahlte betrag wahrscheinlich schon "zu hoch" war, um nachfordern zu können.
sonnigen gruß,
der SMY
Ok, danke euch erstmal.
Und ja, 80er = 80-90, für mich zumindest.
Wenn jemand noch was konkretes sagen kann, würde mich freuen.
Und ja, 80er = 80-90, für mich zumindest.
Wenn jemand noch was konkretes sagen kann, würde mich freuen.
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