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    Independent Capital! Kaufempfehlung! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.06 10:28:05 von
    neuester Beitrag 16.03.06 11:06:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.034.882
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      Avatar
      schrieb am 24.01.06 10:28:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      ADE: ots news: Der Kursm***** / Diese Aktie müssen Sie haben!

      München (ots) - Die Independent Capital AG (WKN 513290) ist auf dem aktuellen Niveau ein klarer Kauf:

      Beteiligungsgesellschaften sind wie Optionsscheine auf die Entwicklung an den Börsen. Unterschiede gibt es nur im Hebel durch die Strategie und die Qualität des Managements - und der Hebel ist bei der zu 1,80 EUR vor kurzem gelisteten Independent Capital AG riesig.

      Die Experten von "Der Kursm*****" rechnen damit, dass die Firma noch in diesem Jahr 2 Gesellschaften mit hohem Gewinn an die Börse bringen kann. Dabei wird vor allem die Endor AG als extrem lukrative und aussichtsreiche Beteiligungs-Perle gesehen.

      Der Kursm***** sagt: "Die Aktie der IC ist ohne Zweifel einen Trade wert! Auf dem aktuellen Niveau sollte man nichts falsch machen können! Die Aktie notiert knapp 30% unter dem ersten Kurs und ist fertig für den Rebound! Bis 1,60 Euro ein klarer Kauf!"
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 18:09:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auch die Findus Beteiligungen AG ist an de Endor AG beteiligt.
      Gehandelt werden die Findus-Aktien bei Schnigge: http://www.schnigge.de/trading/price/phonetrading.html
      In den letzten Monaten gab es 4 öffentliche Kaufangebote für die Findus-Aktien

      Endor AG plant ihr IPO für das 2. Quartal. Als Emissionsbank wurde bereits die Baader Wertpapierhandelsbank benannt.


      IPO-KALENDER/Börsenkandidaten 2006 (Stand 10.03.2006)
      =----------------------------------------
      Endor AG, Landshut, Q2 2006 (Erstnotiz)
      Branche: Steuerungssysteme
      für Spielekonsolen
      Segment: Entry Standard
      Konsortium: Baader Wertpapierbank
      =----------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 00:11:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat aus dem GSC-Bericht von der HV der Findus Beteiligungen AG (28. Oktober 2004):
      Die zweite Beteiligung sind nach den Worten von Herrn Eberhart 19.323 Aktien an der Endor AG, was einer Beteiligungsquote
      von 6,3 Prozent
      entspricht. Dieses Unternehmen entwickelt und vertreibt vor allem Eingabegeräte für Spielekonsolen wie
      spezielle Lenkräder und Game-Tastaturen. Nachdem die letzten Jahre sehr schwierig waren, sehen hier die Zahlen nach
      Angaben von Herrn Erhart recht vielversprechend aus, und es wird ein positives Ergebnis ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 09:30:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      In Sachen Endor wirst Du morgen mehr erfahren, bin mal gespannt wie die ihre IPO-Story schmackhaft machen.;)
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 20:25:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Swiftnick,

      sind die Zahlen von Endor schon raus oder hab ich was verpasst????

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      Avatar
      schrieb am 16.03.06 11:06:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zahlen habe ich noch keine gefunden, dafür falls es interessiert die Einladung zur HV und ein Filing der Börse Berlin zum Listing:


      vorauss. Einbeziehung



      ENDOR AG 04.05.2006

      ___________________________________________________________

      Bundesanzeiger Ausgabe elektronisch , Datum: 20060301

      Endor AG


      Strasse: Seligenthaler Str. 16a
      Ort: 84034 Landshut




      Art der Eintragung: 46_Hauptverslg
      Eintragungsdatum: 20060301
      Eintragungsjahr: 2006



      Endor AG

      Seligenthalerstr. 16a, 84034 Landshut

      Amtsgericht Landshut - HR B 5487 -


      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung




      Wir laden die Aktionäre der ENDOR AG, Landshut, zu der
      Ordentlichen Hauptversammlung
      ein, die
      am Montag, 10. April 2006, um 10.00 Uhr
      im Tagungs-Hotel
      Kongressissimo
      in der Hauptstr. 2, 84137 Vilsbiburg/Achldorf stattfindet.


      Für die Hauptversammlung gilt die in der ANLAGE beigefügte Tagesordnung.


      Eine Anfahrtsskizze zum Ort der Hauptversammlung kann unter
      www.kongressissimo.de
      herunter geladen werden.



      Landshut, 26. Februar 2006

      Der Vorstand




      TAGESORDNUNG zur Hauptversammlung am 10. April 2006



      TOP 1

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005

      mit Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrats

      Diese Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.






      TOP 2

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.






      TOP 3

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.






      TOP 4

      Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Maximilianstraße 30 A, 80539 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu bestellen.






      TOP 5

      Bestellung eines Abschlussprüfers zur rückwirkenden Testierung

      der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005

      Zum Zwecke des geplanten Börsenganges ist die rückwirkende Testierung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 durch einen außenstehenden Wirtschaftsprüfer erforderlich.


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Maximilianstraße 30 A, 80539 München rückwirkend als Prüfer der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2003, 2004 und 2005 zu bestellen.






      TOP 6

      Beschlussfassung über die Umstellung von Namens- auf Inhaberaktien und die damit verbundenen Satzungsänderungen

      In der Hauptversammlung sollen die Aktien von Namens- auf Inhaberaktien umgestellt und die Satzung an diese Umstellung angepasst werden.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgendes zu beschließen:


      a)
      Die Aktien der Gesellschaft werden umgestellt von Namens- auf Inhaberaktien.



      § 3 Abs. 2
      der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      1.
      Die Aktien lauten auf den Inhaber. Das gilt auch für junge Aktien aus einer zukünftigen Kapitalerhöhung, sofern der Erhöhungsbeschluss keine abweichende Bestimmung erhält.



      § 3 Abs. 3 S. 3
      der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      Die Gesellschaft ist berechtigt, eine oder mehrere Globalurkunden auszustellen.


      b)
      Das in der Hauptversammlung vom 01.12.2005 beschlossene
      Aktienoptionsprogramm
      , das zur Ausgabe von Optionen auf Bezug von Namensaktien berechtigt, wird ebenfalls auf Inhaberaktien umgestellt.



      § 5
      der Satzung, in dem das in der Hauptversammlung vom 01.12.2005 zur Bedienung des Aktienoptionsprogramm beschlossene bedingte Kapital enthalten ist, lautet künftig:


      § 5

      Bedingtes Kapital


      Das Grundkapital ist um bis zu nominal Euro 33.780,-- EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 33.780 neuen, auf den
      Inhaber
      lautenden Aktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2005 für den Vorstand aufgrund der am 01.12.2005 erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2005).


      c)
      Die Bestimmungen der Satzung zur Einberufung der Hauptversammlung und Teilnahme an der Hauptversammlung werden wegen der Umstellung auf Inhaberaktien angepasst.


      aa) § 15 Abs. 3 der Satzung lautet künftig:



      1.
      Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre nach § 16 Abs. 1 anmelden müssen, erfolgen.


      Die Einberufung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.





      bb) § 16 Abs. 1 der Satzung lautet künftig:



      1.
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ("record date") zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einladung können weitere Formen und Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.







      TOP 7

      Barkapitalerhöhung von 1.013.415,- EUR um bis zu 100.000,-- EUR auf bis zu 1.113.415,-- EUR

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen


      1.
      Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 1.013.415,- EUR um bis zu 100.000,-- EUR auf bis zu 1.113.415,-- EUR

      durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
      2.
      Die neuen Aktien werden gegen Bareinlagen ausgegeben.
      3.
      Die neuen Aktien können nur von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim gezeichnet werden, mit der Maßgabe, die Aktien im Rahmen eines öffentlichen Verkaufsangebots im Zusammenhang mit der Börseneinführung (Freiverkehr) interessierten Anlegern zum Ausgabebetrag breit gestreut zum Erwerb anzubieten. Die neuen Aktien können bis zum Ablauf des 31.7.2006 gezeichnet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
      4.
      Der Ausgabebetrag beträgt mindestens 1,-- EUR pro Stückaktie. Im übrigen wird der Ausgabebetrag bis zur Zeichnung der Aktien vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgelegt.
      5.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
      6.
      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht bis zum 31.07.2006 mindestens 50.000 neue Aktien gezeichnet sind.
      7.
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Durchführung der Kapitalerhöhung § 3 der Satzung an die geänderte Kapitalziffer anzupassen.





      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------



      Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts nach

      § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 100.000,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen Aktien erhöht werden. Zur Zeichnung ist dabei nur die Baader Wertpapierhandelsbank AG Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleiheim zugelassen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.


      Zu diesem Bezugsrechtsausschluss erstattet der Vorstand folgenden


      Bericht nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Die vorstehend aufgeführte Kapitalerhöhung dient - wie bereits in der letzten Hauptversammlung am 01.12.2005 angekündigt und den Aktionären bekannt - dazu, die neuen Aktien institutionellen und privaten Anlegern öffentlich zum Kauf anzubieten und die Aktie an der Börse (Freiverkehr) einzuführen. Die neu auszugebenden Aktien sollen von der Baader Wertpapierhandelsbank AG öffentlich zum Kauf angeboten werden. Nach der Kapitalerhöhung wird die Bank eine Einbeziehung des gesamten Grundkapitals auch im Namen der Gesellschaft zum Handel im Freiverkehr (Open Market-Teilsegment: Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im Freiverkehr der Börse München sowie der Börse Berlin-Bremen stellen.


      Durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre soll vor dem Hintergrund des geplanten Börsengangs neben der Zuführung der neuen Mittel (Verbesserung der Eigenkapitalausstattung) eine Verbreiterung der Aktionärsbasis, insbesondere auch um strategisch wichtige Investoren, und damit der späteren Handelbarkeit der Aktie herbeigeführt werden. Es handelt sich um das in der Praxis in vergleichbaren Fällen übliche Verfahren. Bei der Baader Wertpapierhandelsbank AG handelt es sich dabei um ein in diesem Bereich und bei entsprechenden Transaktionen anerkanntermaßen kompetentes und in Deutschland führendes Institut.


      Der Umfang der zu beschließenden Kapitalerhöhung liegt unter 10 % des bisherigen Grundkapitals, also unter der nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG gesetzlich geregelten Grenze, bis zu der bei bereits börsennotierten Gesellschaften ein Bezugsrechtsausschluss bei Platzierung der Aktien nahe am (bereits vorhandenen) Börsenpreis zulässig ist. Den Rechtsgedanken der vorgenannten Vorschrift macht sich die Gesellschaft dabei ausdrücklich zu eigen. Dies zeigt sich auch bei der Ermittlung des Ausgabebetrages der neuen Aktien, der naturgemäß im Rahmen des Kapitalerhöhungsbeschlusses noch nicht endgültig festgelegt werden kann. Er wird vielmehr bis zur endgültigen Zeichnung der Aktien vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates bestimmt. Zur Erfassung der Marktsituation und der aktuellen Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes wird die Baader Wertpapierhandelsbank AG im Auftrag der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern Pre-Marketingmaßnahmen und Gespräche durchführen.


      Landshut, den 26.2.2006


      Der Vorstand


      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------



      TOP 8

      Aufhebung der bisherigen Vinkulierung der Aktien und damit zusammenhängende Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherige Vinkulierung der Aktien aufzuheben und § 6 der Satzung, in dem die Vinkulierung bisher geregelt ist, ersatzlos zu streichen.






      TOP 9

      Verlängerung der Amtszeit des Aufsichtsrates und damit zusammenhängende Satzungsänderung

      Die Amtszeit des Aufsichtsrates ist in der bisherigen Satzung auf ein Jahr beschränkt. Sie soll auf die bei börsennotierten Gesellschaften üblichen Amtszeiten verlängert werden.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 10 Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern.



      § 10 Abs. 2
      der Satzung lautet künftig:


      1.
      Aufsichtsratsmitglieder werden - soweit die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit beschließt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.





      TOP 10

      Vergütung des Aufsichtsrates

      In § 14 der Satzung der Gesellschaft ist vorgesehen, dass die Hauptversammlung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates entscheidet. Dies ist bisher nicht geschehen.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:


      Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden wird auf 750,-- EUR pro Aufsichtsratssitzung, die Vergütung der weiteren Aufsichtsratsmitglieder wird auf 500,-- EUR pro Aufsichtsratssitzung festgelegt. Sofern die Gesellschaft nach § 14 Abs. 4 der Satzung für die Aufsichtsratsmitglieder ein D & O Versicherung abschließt und dabei ein Selbstbehalt vereinbart wird, erstattet die Gesellschaft im Versicherungsfall einem Aufsichtsratsmitglied den von diesem zu leistenden Selbstbehalt, sofern und soweit dieser über eine Jahresvergütung des Aufsichtsrates hinausgeht und sofern dem betreffenden Aufsichtsratsmitglied nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.






      TOP 11

      Neuwahl des Aufsichtsrates

      Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. April 2006 niedergelegt. Der Aufsichtsrat muss deshalb neu gewählt werden.


      Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG i.V.m. § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.


      Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, als neue Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen:


      1.

      Herrn Andreas Potthoff, geboren am 2.5.1969, Diplom-Kaufmann, Obermarkt 12, 82515 Wolfratshausen

      2.

      Herrn Christopher Hantel, geboren am 23.7.1971, Diplom-Kaufmann, Arndtstr. 4, 80469 München

      3.

      Herrn Dr. Theo Weber, geboren am 11.11.1967, Diplom-Kaufmann, Kirchgasse 248, 84028 Landshut


      Die vorgeschlagenen Mitglieder haben keine Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.


      Hinderungsgründe nach §§ 100, 105 AktG sind im Übrigen nicht bekannt.


      Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.






      Teilnahme an der Hauptversammlung


      Alle Aktionäre, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am 3.4.2006 schriftlich durch Telefax an 0871 / 9221 - 221 bei der Gesellschaft angemeldet haben, sind gem. § 16 Abs. 1 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.



      Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.


      Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.


      Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind an die ENDOR AG, z.Hd. des Vorstands, Seligenthaler Straße 16a, 84034 Landshut, zu übersenden.


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