Kann man Geburtstag steuerlich geltend machen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.06 20:58:49 von
neuester Beitrag 31.01.06 14:40:36 von
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Hi zusammen
Habe letztes Jahr mein 25 Geburtstag großzügig gefeiert über 1000 Euro ausgaben, kann man so eine Veranstaltung als abzugsfähig ansehen und als was????
Danke Gruß.
Habe letztes Jahr mein 25 Geburtstag großzügig gefeiert über 1000 Euro ausgaben, kann man so eine Veranstaltung als abzugsfähig ansehen und als was????
Danke Gruß.
Kann man Geburtstag steuerlich geltend machen?
Wenn er lange zurückliegt, gibt es einen Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuer.
Wenn er lange zurückliegt, gibt es einen Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuer.
nee, leider nicht :-) Sonst würde ich meine Geburtstage in Zukunft auch "größer" feiern
Sind privat veranlasste Ausgaben und damit nicht abzugsfähig..
Gruß
Sind privat veranlasste Ausgaben und damit nicht abzugsfähig..
Gruß
So ein Mist
@Nataly
es war im Dezember letztes Jahr
Altersentlastungsbetrag = was das
@all
kann man denn da nichts machen wenigstens 10% davon
@Nataly
es war im Dezember letztes Jahr
Altersentlastungsbetrag = was das
@all
kann man denn da nichts machen wenigstens 10% davon
[posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]
[posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]Klar kannst du das steuerlich geltend machen.
Das sorgt im Finanzamt bei den Beamten für
Gelächter und lockert die Stimmung auf.
Wird aber sehr wahrscheinlich nicht anerkannt.
Das sorgt im Finanzamt bei den Beamten für
Gelächter und lockert die Stimmung auf.
Wird aber sehr wahrscheinlich nicht anerkannt.
[posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]Übrigens, nach neuester Rechtssprechung
sind auch Besuche im Swinger-Club nicht
mehr steuermindernd abzugsfähig
sind auch Besuche im Swinger-Club nicht
mehr steuermindernd abzugsfähig
freut mich das ich die Stimmung hier, auflockern konnte
welche art Zusammenkünfte kann man denn absteuern ????
welche art Zusammenkünfte kann man denn absteuern ????
[posting]19.861.178 von Sanshe am 24.01.06 21:42:41[/posting]Probier es mal mit einer Zusammenkunft mit dem "Gevatter"!
Bestattungskosten
Kosten, die durch das Ableben entstehen, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abgezogen werden, wenn sie den Tod eines nahen Angehörigen betreffen. Wer zur Deckung der Bestattungskosten irgendwelche Zuschüsse von dritter Seite (Versicherungen, Beihilfen, Lebensversicherung) erhält, muss diese von der Belastung abziehen.
Als steuermindernd wird zudem nur der Betrag anerkannt, der sich nach Abzug des sich bietenden Nachlasses des Verstorbenen ergibt. Außerdem können nur solche Aufwendungen als Bestattungskosten gelten, die zwangsläufig durch eine Bestattung entstehen, wie etwa Kosten für den Sarg und für eine Einäscherung. Als nicht zwangsläufig sieht der Gesetzgeber z.B. die Bewirtung von Trauergästen, für Trauerkleidung, sowie etwaige Reisekosten an.
Bestattungskosten
Kosten, die durch das Ableben entstehen, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abgezogen werden, wenn sie den Tod eines nahen Angehörigen betreffen. Wer zur Deckung der Bestattungskosten irgendwelche Zuschüsse von dritter Seite (Versicherungen, Beihilfen, Lebensversicherung) erhält, muss diese von der Belastung abziehen.
Als steuermindernd wird zudem nur der Betrag anerkannt, der sich nach Abzug des sich bietenden Nachlasses des Verstorbenen ergibt. Außerdem können nur solche Aufwendungen als Bestattungskosten gelten, die zwangsläufig durch eine Bestattung entstehen, wie etwa Kosten für den Sarg und für eine Einäscherung. Als nicht zwangsläufig sieht der Gesetzgeber z.B. die Bewirtung von Trauergästen, für Trauerkleidung, sowie etwaige Reisekosten an.
an Deiner Stelle würde ich den 25. 50. 75 Geburtstag beim Finanzamt als werbungskosten aus Arbeitslohn oder Selbständigkeit absetzen.
Vielleicht aber auch Spekulationsgewinne mindernd. Kommt doch darauf an, wer Dich alles besucht hat bei Deinem Geburtstag
Kennst Du Deinem Beamten beim Finanzamt? Hast Du diesem zu Deinem Geburtstag eingeladen?
Also ich denke schon, dass man jedes vierteljahrhundert absetzen darf, zumindestens wenn der persönliche Finanzveamte dabei ist, lockert doch die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt auf. andere Geschäftspartner ladet man doch auch zum Geburtstag ein.
Vielleicht aber auch Spekulationsgewinne mindernd. Kommt doch darauf an, wer Dich alles besucht hat bei Deinem Geburtstag
Kennst Du Deinem Beamten beim Finanzamt? Hast Du diesem zu Deinem Geburtstag eingeladen?
Also ich denke schon, dass man jedes vierteljahrhundert absetzen darf, zumindestens wenn der persönliche Finanzveamte dabei ist, lockert doch die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt auf. andere Geschäftspartner ladet man doch auch zum Geburtstag ein.
Vielleicht könnte man die Geburtstagsfeier auf einen anderen Tag legen. Zum Beispiel ein darauf folgendes Wochenende und sie als Geschäftsessen geltend machen. Einladungen etc. sollten nur mündlich bzw. wenn postalisch neutral zugeschickt werden und nicht auf einen Geburtstag hinweisen. Ein paar Arbeitskollgenen einzuladen, dürfte auch nicht schaden. Und wenn dir dann jemand zufällig zum Geburtstag von vor zwei Wochen gratuliert und dir auch ein Geschenk mitbringt, so beweist das noch lange nicht, daß Du tatsächlich Geburtstag feierst.
Bin mir der Sache nicht 100%ig sicher, aber das Gelächter der Finanzbeamten sollte dann wesentlich dürftiger ausfallen.
Was meinen die Experten hier?
Bin mir der Sache nicht 100%ig sicher, aber das Gelächter der Finanzbeamten sollte dann wesentlich dürftiger ausfallen.
Was meinen die Experten hier?
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