checkAd

    Kann man Geburtstag steuerlich geltend machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.06 20:58:49 von
    neuester Beitrag 31.01.06 14:40:36 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.035.097
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.655
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 20:58:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen

      Habe letztes Jahr mein 25 Geburtstag großzügig gefeiert über 1000 Euro ausgaben, kann man so eine Veranstaltung als abzugsfähig ansehen und als was????

      Danke Gruß.
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:10:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann man Geburtstag steuerlich geltend machen?

      Wenn er lange zurückliegt, gibt es einen Altersentlastungsbetrag bei der Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:16:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      nee, leider nicht :-) Sonst würde ich meine Geburtstage in Zukunft auch "größer" feiern :laugh:

      Sind privat veranlasste Ausgaben und damit nicht abzugsfähig..

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:22:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ein Mist :mad:

      @Nataly
      es war im Dezember letztes Jahr

      Altersentlastungsbetrag = was das:confused:

      @all
      kann man denn da nichts machen wenigstens 10% davon:cry:
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:25:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]:laugh::laugh::laugh::laugh:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      2,6400EUR -22,35 %
      Jetzt Countdown zum “Milliarden-Deal” gestartet!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:27:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:31:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]Klar kannst du das steuerlich geltend machen.
      Das sorgt im Finanzamt bei den Beamten für
      Gelächter und lockert die Stimmung auf.
      :laugh::laugh::laugh:

      Wird aber sehr wahrscheinlich nicht anerkannt.
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:35:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]19.860.847 von Sanshe am 24.01.06 21:22:07[/posting]Übrigens, nach neuester Rechtssprechung
      sind auch Besuche im Swinger-Club nicht
      mehr steuermindernd abzugsfähig :D
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 21:42:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      freut mich das ich die Stimmung hier, auflockern konnte

      welche art Zusammenkünfte kann man denn absteuern ????
      Avatar
      schrieb am 24.01.06 23:09:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.861.178 von Sanshe am 24.01.06 21:42:41[/posting]Probier es mal mit einer Zusammenkunft mit dem "Gevatter"!

      Bestattungskosten
      Kosten, die durch das Ableben entstehen, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abgezogen werden, wenn sie den Tod eines nahen Angehörigen betreffen. Wer zur Deckung der Bestattungskosten irgendwelche Zuschüsse von dritter Seite (Versicherungen, Beihilfen, Lebensversicherung) erhält, muss diese von der Belastung abziehen.



      Als steuermindernd wird zudem nur der Betrag anerkannt, der sich nach Abzug des sich bietenden Nachlasses des Verstorbenen ergibt. Außerdem können nur solche Aufwendungen als Bestattungskosten gelten, die zwangsläufig durch eine Bestattung entstehen, wie etwa Kosten für den Sarg und für eine Einäscherung. Als nicht zwangsläufig sieht der Gesetzgeber z.B. die Bewirtung von Trauergästen, für Trauerkleidung, sowie etwaige Reisekosten an.
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 13:59:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      an Deiner Stelle würde ich den 25. 50. 75 Geburtstag beim Finanzamt als werbungskosten aus Arbeitslohn oder Selbständigkeit absetzen.
      Vielleicht aber auch Spekulationsgewinne mindernd. Kommt doch darauf an, wer Dich alles besucht hat bei Deinem Geburtstag :):):)
      Kennst Du Deinem Beamten beim Finanzamt? Hast Du diesem zu Deinem Geburtstag eingeladen?

      Also ich denke schon, dass man jedes vierteljahrhundert absetzen darf, zumindestens wenn der persönliche Finanzveamte dabei ist, lockert doch die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt auf. andere Geschäftspartner ladet man doch auch zum Geburtstag ein.
      Avatar
      schrieb am 31.01.06 14:40:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vielleicht könnte man die Geburtstagsfeier auf einen anderen Tag legen. Zum Beispiel ein darauf folgendes Wochenende und sie als Geschäftsessen geltend machen. Einladungen etc. sollten nur mündlich bzw. wenn postalisch neutral zugeschickt werden und nicht auf einen Geburtstag hinweisen. Ein paar Arbeitskollgenen einzuladen, dürfte auch nicht schaden. Und wenn dir dann jemand zufällig zum Geburtstag von vor zwei Wochen gratuliert und dir auch ein Geschenk mitbringt, so beweist das noch lange nicht, daß Du tatsächlich Geburtstag feierst.

      Bin mir der Sache nicht 100%ig sicher, aber das Gelächter der Finanzbeamten sollte dann wesentlich dürftiger ausfallen.

      Was meinen die Experten hier?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kann man Geburtstag steuerlich geltend machen