Frage zur Einkommensteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.06 11:57:27 von
neuester Beitrag 13.02.06 09:37:16 von
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@ll
Ich habe irrtümlich dem FA eine Sturmschadenrechnung unterzujubeln versucht, die gänzlich durch die Gebäudeversicherung übernommen wurde (im niedrigen dreistelligen Bereich).
Nun fragt das FA an, in welcher Höhe der Schaden übernommen wurde. Wenn ich da jetzt antworte: "oh ja, sorry, war ein Versehen, ist alles bezahlt worden..." löse ich dann eine Lawine aus so nach dem Motto: oh, da haben wir ja einen Volltreffer gelandet, da bohren wir mal weiter...
Gibt es einen "offiziellen Weg", auf so einen Vorgang zu reagieren?
Danke für eure Antworten,
willy
Ich habe irrtümlich dem FA eine Sturmschadenrechnung unterzujubeln versucht, die gänzlich durch die Gebäudeversicherung übernommen wurde (im niedrigen dreistelligen Bereich).
Nun fragt das FA an, in welcher Höhe der Schaden übernommen wurde. Wenn ich da jetzt antworte: "oh ja, sorry, war ein Versehen, ist alles bezahlt worden..." löse ich dann eine Lawine aus so nach dem Motto: oh, da haben wir ja einen Volltreffer gelandet, da bohren wir mal weiter...
Gibt es einen "offiziellen Weg", auf so einen Vorgang zu reagieren?
Danke für eure Antworten,
willy
selbstanzeige erstatten und blankoscheck hinzufügen!
parallel bereitschaft zum einsitzen in der jva anzeigen!
kommt gut!
parallel bereitschaft zum einsitzen in der jva anzeigen!
kommt gut!
parallel bereitschaft zum einsitzen in der jva anzeigen!
Besser käme noch, den Aufbau der irakischen Steuerverwaltung
vor Ort unterstützen zu wollen !
Besser käme noch, den Aufbau der irakischen Steuerverwaltung
vor Ort unterstützen zu wollen !
Sorry - ich muss es leider so ausdrücken: mega dämlich
hast du denn noch sonstige "Leichen" in der Steuererklärung vergraben?
In einem solchen Fall wird es kritisch.
hast du denn noch sonstige "Leichen" in der Steuererklärung vergraben?
In einem solchen Fall wird es kritisch.
Peanuts! Dem Finanzamt mitteilen, dass die Erstattung durch die Versicherung erfolgte und versehentlich nicht berücksichtigt wurde und daher die WK zu streichen sind. Das wars.
[posting]20.115.991 von Ritzelquaeler am 09.02.06 13:10:03[/posting]Ja so ist es genau richtig !
@glaubichnich:
War in der Rechnung ein "Sturmschaden" erwähnt?
War in der Rechnung ein "Sturmschaden" erwähnt?
Ja, das war es, und es war tatsächlich mega-dämlich , aber Irrtümer sind ja zum Begehen da, insofern war meine Frage wirklich ehrlich und ohne Hintergedanken gemeint.
willy
willy
Du kannst die Rechnung des Dachdeckers oder wem auch immer als Werbungskosten deklarieren. Die Versicherungserstattung muß dann als Einnahme bzw. Erlös
deklariert werden.Dieser Erlös kann in eine andere Periode fallen ( nächstes Fiskaljahr ).
Lege dem FA eine um die Versicherungserstattung korrigierte Gewinnermittlung vor.
deklariert werden.Dieser Erlös kann in eine andere Periode fallen ( nächstes Fiskaljahr ).
Lege dem FA eine um die Versicherungserstattung korrigierte Gewinnermittlung vor.
[posting]20.130.020 von Wisser2 am 10.02.06 09:15:34[/posting]Danke dir, es gibt hier echt auch sehr feine Menschen im Forum, super kompetente Antworten, präzise, knapp und alles drin!
Klasse!
willy
Klasse!
willy
entschuldige, aber was erwartest du?
du wolltest den staat betrügen!
der stat ist das volk!
also auch die wo-user!
und wir sollen dir noch tipps geben, wie du aus dieser nummer wieder rauskommst?
hoffentlich ereilt dich eine drakonische strafe!
du wolltest den staat betrügen!
der stat ist das volk!
also auch die wo-user!
und wir sollen dir noch tipps geben, wie du aus dieser nummer wieder rauskommst?
hoffentlich ereilt dich eine drakonische strafe!
Bildreporter
ritzensadist
[posting]20.135.992 von Bildreporter am 10.02.06 14:50:01[/posting]@Bildreporter
Schwachkopf...
Schwachkopf...
glaub ich nich
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