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    Frage zur Einkommensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.06 11:57:27 von
    neuester Beitrag 13.02.06 09:37:16 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.039.118
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      Avatar
      schrieb am 09.02.06 11:57:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ll

      Ich habe irrtümlich dem FA eine Sturmschadenrechnung unterzujubeln versucht, die gänzlich durch die Gebäudeversicherung übernommen wurde (im niedrigen dreistelligen Bereich).
      Nun fragt das FA an, in welcher Höhe der Schaden übernommen wurde. Wenn ich da jetzt antworte: "oh ja, sorry, war ein Versehen, ist alles bezahlt worden..." löse ich dann eine Lawine aus so nach dem Motto: oh, da haben wir ja einen Volltreffer gelandet, da bohren wir mal weiter...

      Gibt es einen "offiziellen Weg", auf so einen Vorgang zu reagieren?

      Danke für eure Antworten,

      willy
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 12:39:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      selbstanzeige erstatten und blankoscheck hinzufügen!

      parallel bereitschaft zum einsitzen in der jva anzeigen!

      kommt gut!
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 12:57:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      parallel bereitschaft zum einsitzen in der jva anzeigen!

      Besser käme noch, den Aufbau der irakischen Steuerverwaltung
      vor Ort unterstützen zu wollen !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 13:03:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry - ich muss es leider so ausdrücken: mega dämlich :cry:
      hast du denn noch sonstige "Leichen" in der Steuererklärung vergraben?
      In einem solchen Fall wird es kritisch. :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 13:10:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Peanuts! Dem Finanzamt mitteilen, dass die Erstattung durch die Versicherung erfolgte und versehentlich nicht berücksichtigt wurde und daher die WK zu streichen sind. Das wars.

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      Avatar
      schrieb am 09.02.06 14:52:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.115.991 von Ritzelquaeler am 09.02.06 13:10:03[/posting]Ja so ist es genau richtig !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 16:42:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      @glaubichnich:

      War in der Rechnung ein "Sturmschaden" erwähnt?
      Avatar
      schrieb am 09.02.06 19:32:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, das war es, und es war tatsächlich mega-dämlich , aber Irrtümer sind ja zum Begehen da, insofern war meine Frage wirklich ehrlich und ohne Hintergedanken gemeint.

      willy
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 09:15:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du kannst die Rechnung des Dachdeckers oder wem auch immer als Werbungskosten deklarieren. Die Versicherungserstattung muß dann als Einnahme bzw. Erlös
      deklariert werden.Dieser Erlös kann in eine andere Periode fallen ( nächstes Fiskaljahr ).
      Lege dem FA eine um die Versicherungserstattung korrigierte Gewinnermittlung vor.
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 11:26:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.130.020 von Wisser2 am 10.02.06 09:15:34[/posting]Danke dir, es gibt hier echt auch sehr feine Menschen im Forum, super kompetente Antworten, präzise, knapp und alles drin!

      Klasse!

      willy
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 12:16:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      entschuldige, aber was erwartest du?

      du wolltest den staat betrügen!
      der stat ist das volk!
      also auch die wo-user!

      und wir sollen dir noch tipps geben, wie du aus dieser nummer wieder rauskommst?

      hoffentlich ereilt dich eine drakonische strafe!
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 14:14:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bildreporter :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 14:50:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      ritzensadist:confused:
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 07:58:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.135.992 von Bildreporter am 10.02.06 14:50:01[/posting]@Bildreporter

      Schwachkopf...
      Avatar
      schrieb am 13.02.06 09:37:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      glaub ich nich:D:D:D:D


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