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    Bet-at-home springt locker ueber 40 Euro! (Seite 173)

    eröffnet am 10.03.06 12:45:07 von
    neuester Beitrag 05.04.24 20:46:48 von
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      Avatar
      schrieb am 28.02.10 11:18:45
      Beitrag Nr. 920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.027.463 von mwenture am 28.02.10 10:42:38Das ganze ist ein Pot , in den mehrere Wettanbieter laufend einzahlen. Der Erfolg wird nicht beeinflußt......Wäre auch schrecklich, bei einem Jahresgewinn von 2 Mio.


      sineu
      Avatar
      schrieb am 28.02.10 10:42:38
      Beitrag Nr. 919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.019.094 von Storchenstubn am 26.02.10 11:59:21Weiss jemand, ob diese 3 Mio der Erfolgsrechnung belastet werden oder ob Jackpots ausserhalb der Bilanz gebildet werden (Sondervermögen) und das Knacken des Jackpots deshalb keinen Einfluss auf den Gewinn von Bet-at-home hat?
      Avatar
      schrieb am 26.02.10 11:59:21
      Beitrag Nr. 918 ()
      Internet-Jackpot von 3 Mio. Euro geknackt

      Bei bet-at-home wurde im Online-Casino jetzt der höchste Internet-Gewinn je erzielt.

      Im Online-Casino des Internet-Wettanbieters bet-at-home hat ein 28-jähriger Grieche in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit nur 2,5 Euro Einsatz sagenhafte 3 Mio. Euro gewonnen. "Er hat den Mega-Jackpot an einer virtuellen Slotmachine geknackt“, so bet-at-home-Vorstand Jochen Dickinger im Gespräch mit ÖSTERREICH. "Ich denke nicht, dass es je einen so hohen Gewinn im Internet gegeben hat.“ Bei bet-at-home lag der zuvor höchste Jackpot-Gewinn bei 160.000 Euro.

      Geld schon am Konto

      Der junge Mann habe abends am Computer ein wenig gespielt und sei quasi „auf einen Klick“ zum Multimillionär geworden. Das Geld wurde seinem Wettkonto sofort gutgeschrieben. "Inzwischen hat er es sich schon auszahlen lassen.“ Der Mega-Jackpot war nie zuvor geknackt worden, die Gewinnsumme ist über Jahre auf 3 Mio. Euro angewachsen.

      Wer um den neuen Mega-Jackpot mitspielen will: Gestern Nachmittag stand er bei 468.000 Euro. Das Online-Casino läuft bei bet-at-home neben dem riesigen Sportwettenangebot. Registriert sind 1,8 Mio. User, rund 100.000 sind täglich aktiv, vorwiegend beim Wetten.

      Monopol-Entscheid

      Die Feststellung des EuGH-Generalanwalts vom Montag, dass das österreichische Glücksspielmonopol EU-Recht widerspreche, sieht Dickinger als „wegweisend“. „Eine der positivsten Entscheidungen der letzten Jahre“, sagt er. Bet-at-home hat eine Lizenz aus Malta. Ein Verfahren beim EuGH ist anhängig. „Nun bin ich zu 99?% sicher, dass wir das gewinnen."
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 13:59:16
      Beitrag Nr. 917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.009.708 von fingus am 25.02.10 11:56:27Man braucht ja nicht dem Market Maker die Aktien wegkaufen, aber ein paar Stück ins Bid reinlegen schützt vor zu hohem Preisverfall.....und Mangas muss Aktien rausrücken.

      Die Umsätze mit denen der Kurs gedrückt wurde sind ja minimal. Aber es ist natürlich für alle Aktionäre zäh.

      Übrigens ........die Zahlen sollten bald kommen und sollten auch wieder mal nen kleinen Ruck nach oben geben.

      sineu
      Avatar
      schrieb am 25.02.10 11:56:27
      Beitrag Nr. 916 ()
      hoffentlich denken die anderen genauso und geben kein stück ab:rolleyes:

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      schrieb am 24.02.10 16:25:37
      Beitrag Nr. 915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.000.719 von fingus am 24.02.10 11:40:36Natürlich!
      Bet at Home ist seit Mangas die Hand drauf hat, ein Sonderfall. Neue Investoren gibt es kaum, weil die Aktie immer wieder eingebremst wird.
      Aber, und das ist das Gute ...........alle Anderen verkaufen auch nicht weil sie genau wissen, dass der momentane Kurs ein Witz ist.
      Mangas will alle Aktien und will mit Sicherheit das Unternehmen von der Börse nehmen.
      Um zukünftig weiterhin bestehen zu können müssen Synergien innerhalb der Gruppe gefunden werden....Auch in Hinblick auf Lizenzierungen.
      Nur,.........sie müssen einen vernünftigen Preis zahlen, um vielleicht zu guter letzt ein Squeeze out zu erreichen.
      Ein Squezze unter 30EUR wirds aber nicht spielen.
      Sie habens anscheinend noch nicht begriffen und es läuft ihnen jetzt die Zeit davon. Sie glauben immer noch, sie können durch Kursdrücken die Kleinanleger zum Verkaufen zu bewegen......aber da haben sie sich geschnitten.

      Wenn der Kurs noch weiter abrutscht, werde ich weiter zukaufen. Ganz einfach!

      sineu
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 11:40:36
      Beitrag Nr. 914 ()
      ich weis nicht , kann den mangas so den kurs drücken wenn der wert der aktie so viel höher ist:(
      Avatar
      schrieb am 23.02.10 13:35:14
      Beitrag Nr. 913 ()
      Hallo Zusammen!

      Hier Neuigkeiten aus der Liberalisierungsfront!

      Österreichisches Glücksspielmonopol EU-rechtswidrig

      23.02.2010 | 10:09 | (DiePresse.com)

      Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sagt, dass das Monopol gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Meinung des Anwalts ist für EU-Richter nicht bindend, sie folgen dieser aber meist.

      Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt argumentierte am Dienstag, dass er die österreichischen Rechtsvorschriften, die für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vorschreiben, für mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar hält.

      Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr in der EU der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, welche nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat.



      Urteil noch heuer

      Die EU-Richter sollen in dem Fall (C-64/08) nach Bedenken des Bezirksgerichtes Linz klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Ein in erster Instanz in Linz wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilter deutscher Staatsbürger argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.

      Die Einschätzung des Generalanwaltes ist für EU-Richter nicht bindend, aber sie folgen ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil wird noch heuer erwartet.

      Jedes in einem EU-Staat niedergelassene Unternehmen könne, so der Generalawalt, unabhängig vom Wohnsitz seiner Führungskräfte kontrolliert und Sanktionen unterworfen werden. Somit könne die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht gerechtfertigt werden, argumentierte der EuGH-Anwalt.


      Auch der Ausschluss von Mitbewerbern im EU-Ausland bei der Ausschreibung für Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken sei diskriminierend und könne im aktuellen Fall nicht durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt werden, betonte der Generalanwalt. Es liege nämlich keine schwere Gefährdung vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre.

      Deutscher in Österreich verurteilt

      Der in Österreich wegen Betriebs zweier Spielcasinos ohne Lizenz verurteilte Deutsche hatte das staatliche Glücksspielmonopol auch deshalb in Frage gestellt, weil monopolisierte Spiele wie das Fußballwettspiel Toto und der Lotto-Jackpot öffentlich beworben werden. Der Umstand, dass die innerstaatlich konzessionierten Veranstalter zur Teilnahme an Glücksspielen ermuntern und hierfür Werbung betreiben, bedeute nicht zwangsläufig, dass es der innerstaatlichen Politik zur Beschränkung von Glücksspielen an Kohärenz mangele, erklärte der Anwalt. Es sei Sache des Linzer Gerichts, zu prüfen, ob diese Werbung mit dem Ziel im Einklang steht, eine "attraktive" Alternative zu verbotenen Spielen zu sein. Zur Bewertung der Kohärenz der Werbung und der staatlichen Beschränkung des Glücksspiels sei aber nur eine sektorielle Analyse erforderlich. Jedes Spiel unterscheide sich nämlich von anderen, sodass ein Glücksspielsektor eher Betrug und Kriminalität begünstigen, der andere aber eine größere Suchtgefahr aufweisen könne.

      sineu
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 10:40:20
      Beitrag Nr. 912 ()
      Ein Angebot von Mangas dürfte nicht mehr weit sein, weil sie gar so auf den Kurs drücken.
      Das ist ja nicht normal ....bei den Aussichten ......40% Wachstum für 2010 ....... Fußball WM und Gewinnsteigerung. Die Erwartungen vom Markt werden ständig übertroffen und dann ein Kursabfall von 15%. Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen.


      Eine Frechheit!


      sineu
      Avatar
      schrieb am 13.02.10 11:48:49
      Beitrag Nr. 911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.938.527 von fingus am 12.02.10 22:56:46
      Mangas wird sich nicht verziehen!
      Sie sind nicht an hohen Kursen interessiert. Und sie werden wohl ein mickriges Übernahmeangebot machen. 20 EUR und darüber passen da nicht ins Konzept, weil der Kurs sofort darüberliegen wird......wie man ja auch im April gesehen hat. Aber gut dass Aktionär und andere Börsenbriefe auf den wahren Wert des Unternehmens hinweisen.
      So lange sich mehr als 10% im free float befinden braucht man nichts befürchten. Darum verstehe ich auch nicht warum zu diesem Zeitpunkt zu diesen Preisen verkauft wird.

      Es kann natürlich auch sein, dass der letzte Kursabfall ein tiefes Luftholen vor der Bekanntgabe der Zahlen ist, um in weiterer Folge die Afholjagd fortzusetzen.

      sineu
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