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    Kündigung mit 64? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.06 21:12:11 von
    neuester Beitrag 13.03.06 16:34:07 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.046.699
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     Ja Nein
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      schrieb am 11.03.06 21:12:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, wer kann helfen?
      Ein Bekannter von Beruf Handwerker ist 63 Jahre alt und seit 37 Jahren in einem mittelständischen Handwerksunternehmen tätig. Die Geschäfte laufen aus verschiedenen Gründen nicht gut. Seit 14 Monaten ist er auf Kurzarbeit zuhause gewesen. Diese Regelung läuft ende März 2006 aus. Nun wurde er für kommende Woche zu einem Gespräch in die Firma eingeladen. Die Firma hat immernoch keine Arbeit, und wird wohl ein ende des Arbeitsverhältnisses erbetteln.
      Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann nach der langen Betriebszugehörigkeit wohl ausgeschlossen werden.
      Falls ein Aufhebungsvertrag zustandekommt wird mein Bekannter wohl mit eine 3- Monatigen Sperrfrist rechnen müssen. Oder?
      Mein Bekannter hat noch 14 Monate bis zum 65. Geburtstag.
      Welche Optionen hat mein Bekannter?
      Kann er die 14 Monate ALG 1 beziehen bis Renteneintritt?
      Ein Renteneintritt mit 64 kommt aufgrund des 4-Prozentigen Rentenabzuges nicht infrage.
      Wie hoch könnte eine optionale Abfindung ausfallen?

      Vielen dank für ernstgemeinte Antworten.

      Grüße Luciana
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 21:15:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, sollte eigentlich in der Rubrik "Wirtschaft und Politik" erscheinen.

      Grüße Luciana:kiss:
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 21:34:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.637.736 von Luciana am 11.03.06 21:15:30[/posting]na mit der Rubrik Daytrader liegst Du doch gar nicht so falsch. Wirtschaft und Politik ist doch auch nur ein Glücksspiel bei dem es ums verlieren oder abzocken geht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 21:55:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn der Betrieb es bezahlen kann werden heute Abfindungen in der Höhe von ca. 0,3 bis max. 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit bezahlt, wenn nicht, dann muss man klagen (innerhalb von 2 oder 3 Wochen (frag auf jeden Fall nach, weil die Frist MUSS passen)nach Eingang der Kündigung) und sich vor dem Arbeitgericht dann einigen, was dann natürlich ein "Gschmäckle" in der Beziehung zum früheren Arbeitgeber hinterlässt, aber das wäre mir persönlich egal, weil
      "alle denken an sich und nur ich denke an mich"!


      Gruss
      Karlos
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 22:35:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.637.630 von Luciana am 11.03.06 21:12:11[/posting]abfindung ist immer verhandlungssache.
      der durchschnitt bundesweit liegt statistisch bei 0,7 monatsgehältern pro beschäftigungsjahr.
      eine sperre für alg tritt in der regel nicht in kraft, sofern nicht gesetzliche rahmenbedingungen gebrochen werden, d.h. die gesetzlichen kündigungsfristen müßen auf jeden fall eingehalten werden.

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      Avatar
      schrieb am 11.03.06 22:52:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn man 37 Jahre in einem mittelständischen Unternehmen geschafft hat, dann ist es nicht gut sich im "Bösen"
      voneinander zu trennen.
      Ich rate deshalb deinem Bekannten zu einem Kompromiss mit seinem Arbeitgeber.
      Der könnte so aussehen, dass er sich mit dem AG soweit als möglich einigt und das tut was der AG ihm vorschlägt.
      Natürlich nur wenn er dadurch nicht zu hohe finanzielle Verluste erleiden müsste.
      Er kann doch in jedem Falle ALG 1 für 12 Monate beziehen.
      Soll er sich doch auch einmal zum Arbeitsamt begeben die Herren und Damen von der Rasselbande Arbeitagentur müssen ihn zumindest was Dauer und Sperrfristen betrifft aufklären.
      Eine Abfindung bezahlt doch der Betrieb sowieso nicht.
      Die habe ich noch bekommen - aber mein Betrieb war ein
      Weltkonzern und hat total geschlossen.
      So ein Kampf vor dem Arbeitsgericht und um seine Rechte ist nicht einfach und ohne gewerkschaftlichen Schutz und Rechtsbeistand kaum zu führen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 23:06:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen dank für die Antworten.
      Ich denke einen Rechtsstreit wird es so schnell nicht geben. Mein Bekannter hat halt das Druckmittel ab dem 1.4. wieder auf der Matte zu stehen. Nicht leicht mit fast 64 Jahren und nach 15 Monaten zuhause.
      Es geht aber darum: Der Mann war 35 Jahre für die Firma da. Als auf Baustellen viel zu tun war auch Sams- und Sonntags. Er stellt sich keinen goldenen Handschlag vor. Aber ein kleines Bonbon sollte es schon sein.

      Grüße Luciana
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 23:31:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dein Bekannter soll nehmen was er kriegt (so viel wie möglich, muss halt für ihn OK sein)
      weil danach geht`s nur noch "nauswärt`s"
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 07:28:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also irgendwas stimmt da nicht.

      1.Wenn man schon 64 ist, und mit Anfang 65 in Rente geht, dann können es nicht noch 14 Monate bis zur Rente sein.

      2. Selbst wenn man nur 0,5 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeit bekommt, wäre das eine Abfindung von 18,5 Monaten.

      Jedes Arbeitsgerichtsverfahren wäre fuer den Arbeitgeber teurer, als alles andere.

      Wieso wird di Kurzarbeiterregelung nicht bis zur Rente verlängert. Das wäre fuer die Firma doch das billigte.

      Das zweitbilligste wäre, ihn wieder fuer die letzte Monate in Lohn und Brot zu nehmen. Und wenn er nur den Betriebshof fegt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 09:46:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      luiciana
      in#1 war dein bekannter 37 jahre für die firma da
      in#7 war dein bekannter 35 jahre für die firma da
      nach meinem ermessen war dein bekannter immer nur für sich da
      denn er hat für seine arbeit eine entlohnung bekommen die ihn zufrieden stellte
      und heute hat es den anschein es könnten auf diese art noch schnell ein paar tausender vor der rente mitgenommen werden
      nur wenn das der firma den rest geben sollte
      werden ander keine arbeit mehr dort finden
      es sieht mir alles nach der deutschen abstaubermanier aus
      mfg
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 10:13:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,
      ich kann da keine Abstaubermentalität feststellen.
      Es sind genau 37 Jahre Betriebszugehörigkeit. Auf 2 Jahre kommt es da nicht an. M.E.
      Es geht m.E. darum für beide Seiten eine annehmbare Lösung zu finden.
      In 14 Monaten ist der 65. Geburtstag. Bis dahin würde mein Bekannter noch eine Stange Geld verdienen.
      Nach 15 Monaten Kurzarbeit ist schluss.
      Ein Rechtsstreit würde ebensoviel Geld kosten.
      Ein Aufhebungsvertrag der von beiden Seiten getragen wird wäre fürden AG die günstigstreLösung. M.E.
      Es gab nicht immer Zeiten wo jeder AN austauschbar ist. Vor 20 Jahren galten Werte wie Treue zuverlässigkeit ect. noch etwas.
      Derselbe AG möchte nun seinen AN auf eine billge Art loswerden.
      M.E. wiederspricht das den vor langen Jahren vertretenen Werten.




      Grüße Luciana
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 21:31:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]20.645.560 von Luciana am 12.03.06 10:13:00[/posting]Das ist sehr richtig so Luciana.

      Deshalb ist auch in dieser Phase des Arbeitslebens sehr wichtig wie sich der Arbeitgeber mir gegenüber verhält.
      Kommt er mir bei meinen Vorstellungen was eine Beendigung des
      Arbeitsverhältnisses betrifft entgegen, dann wäre ich auch zu
      Zugeständnissen bereit.
      Wenn nicht ziehe ich sämtliche Register um dem AG eins auszuwischen.
      In diesem Alter un mit dieser langen Firmentreue hat man nichts zu befürchten. Ein guter Arzt kann einem da auch über die Runden bis zur Rente helfen.
      Letztendlich muss jeder sehen wie er weiterkommt.
      Jeder ist seines Glückes Schmied :D
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 21:50:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was heisst hier 37 jährige Firmentreue. Wem ist er denn treu gewesen. Es wurde ein Vertrag auf Gegenseitigkeit geschlossen. Der eine arbeitet, der andere zahlt. Hätte er woanders einen besseren Job gefunden, wäre er wohl auch gegangen. Seine Treue duerfte wohl auf der Tatsache beruhen, dass er keinen besseren Job (Chef) gefunden hatte.
      Aus sozialem Treuegefuehl gegenueber seinem Chef, bleibt doch keiner bei einer Firma. Das kann mir keiner wéiss machen.

      Wenn einer bleibt, dann weil er einen guten Chef hat, oder (und) weil er die Ungewissheit, die ein fremder Arbeitsplatz mitbringt, scheut.

      In Anbetracht der geringen Bereitschaft in Deutschland eine Veränderung durchzumachen, scheint mir die Angst vor einer Veränderung durch einen neuen Arbeitsplatz, ein wichtiger Grund zu sein, die Firma nicht zu wechseln. Das als Firmentreue zu interpretieren, ist ja wohl völlig daneben.
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 23:53:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.654.028 von 23552 am 12.03.06 21:50:16[/posting]Du scheinst mir zur etwas jüngeren Generation zu gehören die das Wort Firmentreue gar nicht kennen und erfahren können ,weil sich einiges verändert hat.

      Firmentreue war jedoch tatsächlich einmal die Eigenschaft eines wohlverdienten Mitarbeiters in Zeiten als die Arbeitgeber noch erkannten und beachteten, das ihre Arbeitskräfte eigentlich ihr grösstes Kapital waren.

      Ich finde du verstehst das nicht und wirst es wohl auch nie verstehen - das verraten deine Äusserungen.
      Auf gut Deutsch gesagt redest du Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 06:57:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]20.655.229 von wellen am 12.03.06 23:53:35[/posting]Wenn du wirklich glaubst, dass ein Arbeitnehmer, wegen Treue zum Chef immer in der gleichen Firma bleibt, dann erzählst du Blödsinn.

      Jeder Arbeitnehmer geht zur Arbeit, weil er Geld verdienen will. Findet er einen besseren Job, der ihm, bei gleichen Bedingungen mehr Geld bietet, oder eben bessere Berufsaussichten wechselt er.

      Wenn er nicht wechselt,tut er das nicht, weil er dem Chef gegenueber Treue zeigt, sondern weil ihm die Sicherheit des bekannten höher liegt, als die Unsicherheit des Unbekannten. Eine Eigenschaft, die sich gerade den Deutschen in den letzten Jahrzehenten, zugelegt haben.

      Eine lange Tätigkeit in einer Firma als "Firmentreue" zu idealisieren, zeigt nur, dass du Blödsinn schnackst, gemäss deinem rotem Parteibuch, wo raus hervor geht, das ein Arbeitnehmer ein Wesen mit hohen moralischen Grundsätzen, nur zum Wohle des Chefs arbeitet. Das Gehalt, und die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist das, war den Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz jagen lässt. Wären die deutschen Arbeitnehmer offener fuer Veränderungen wuerden sie, bei entsprechenden Möglichkeiten, auf öfters wechseln.

      Nur nach dem Motto: "Was der Bauer nicht kennt, das ist er auch nicht" bleibt er lieber da, wo er ist.

      Ausserdem gibt es auch Arbeitnehmer, die in der jetzigen Firma die Möglichkeiten, sich unbemerkt mal fuer ein paar Minuten, oder etwas länger, verkruemmelt zu können, muehsam ausbaldowert haben. Auch da weiss man eben, was man in der jetzigen Firma hat, und man weiss nicht, weiss ein Firmenwechsel da bringen wuerde.

      Die Spezi "Arbeitnehmer" hat keinen Sondersstatus in Sachen Moral. Wer glaubt, dass diese Spezi einfach eine höhere Moral hat, als der Rest der Welt, sollte mal mit dem träumen aufhören.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 10:39:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Alles schön und gut -
      Es gibt aber auch Leute die denken da ganz anders.
      Natürlich verlasse ich meinen Arbeitgeber, wenn ich mit ihm unzufrieden bin und ich die Möglichkeit der Aufnahme einer anderen Arbeit habe. Doch ist das nicht die Regel.
      Und früher war so etwas noch weniger der Fall.
      Meist konnten die Leute bis zum Eintritt des Rentenalters
      problemlos in der Firma bleiben.
      Gesamtwirtschaftliche Veränderungen haben es aber mit sich gebracht, dass Arbeitnehmer schneller und einfacher zu ersetzen sind als früher. Vor allem immer billiger zu ersetzen sind, da zig Menschen auf der Strasse stehen und
      zudem der Arbeitmarkt auch für ausländische Billiglöhner offen ist.
      Früher war das System gut und heut ist es Scheisse kann man sagen.

      Wenn du den arbeitenden Menschen, der doch nur meist eines
      will - nämlich einen dauerhaften Arbeitsplatz als
      gewisse "Spezies" bezeichnest der keine Sonderansprüche zu haben braucht; dann sagt das doch schon alles.

      Du redest hier von Menschen -Jungelchen

      Wir sind hier nicht da um arbeiten zu können -
      wir sind da um zu leben und hierfür braucht jeder einen
      Arbeitsplatz der ihm das auch ermöglicht.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 11:34:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]20.657.650 von wellen am 13.03.06 10:39:47[/posting]Da magst du ja im vielen recht haben. Glorifiziere das aber bitte nicht als "Firmentreue", so als ob das so etwas wie "Nibelungentreue", oder "Gotentreue" in der deutschen Literatur, bzw. deutschen Politik bezeichnet wurde.

      Was du im Posting Nr. 16 beschrieben hast, sind legitime egoistische Wuensche. Das hat nichts mit Treue zu tun, von wegen Firmentreue, 37 Jahre zum Arbeitgeber gehalten.

      Du solltest auch nicht gleich von Unzufriedenheit sprechen, wenn Leute ihren Arbeitsplatz wechseln. Ich kenne viele, die waren mit ihrem Arbeitgeber und mit ihrem Job zufrieden. Dann kam da einer, der konnte einfach mehr Geld bieten, vielleicht einfach auch weil er grösser war, oder schon mehr automatisiert hatte(was ja arbeitnehmerfeindlich ist). Und schon wurde gewechselt. Man ist dem schnödem Mammon, selbst wenn man in der alten Firma eine Luecke hinterlassen hat, die schlecht zu schliessen war, und dadurch vielleicht sogar die Arbeitsplätze der Kollegen gefährdet wurde. Was interessiert es da, dass eine kleine Hinterhoffirma eben nicht soviel, wie ein mittelständischer Konzern bezahlen kann.

      Aber fuer den Kleinunternehmer ist das ja unternehmerisches Risiko. Er hat gefälligst jeden Arbeitsplatz ueber jahrzehnte zu halten. Wenn der Arbeitsplatz aber selbst gehen will, weil es wo anders mehr Geld gibt, ist das völlig normal.

      Fruher war das System auch nicht besser. Man hat nur die unliebsame Konkurenz durch einen eisernen Vorhang einfach draussen vor gelassen. Jetzt ist der eiserne Vorhang weg, und es wird erwartet, dass die Privilegien, die eben auch durch den eisernen Vorhang entstanden sind, trotz dem bleiben.

      Euch fehlt die nötige Intelligenz, um zu kapieren, dass das nicht funktioniert.

      Und solltest du dich wirklich als Mensch bezeichnen, denk bitte daran, dass ein Pole, der bereit ist, die gleiche Arbeit, fuer weniger Geld zu machen, und daberi sogar noch zufrieden ist, auch ein Mensch ist, und auch das Recht auf Arbeit hat.

      Und auch ein Chinese, oder Inder ist ein Mensch, der gerne arbeiten will.

      Vor 25 Jahren nannte man 50 % der indischen Bevölkerung als richtig arm. Das heisst auch, dass es nicht regelmässig was zu essen gab. Auch wenn man heute immer noch davon ausgeht, dass unter dieser Kategorie immer noch 25 % zählen, hat sich diese Prozentzahl immerhin halbiert. Das was ein Arbeitnehmer in Europa, und auch inDeutschland an Wohlstand verliert, gewinnen andere.

      Und diese anderen sind auch Menschen.

      Das Menschsein hört nicht an der Oder-Neisse Grenze auf.

      Eure wohlstandserhaltende Einstellung ist doch auch nur reiner Egoismus. Wann gibt er das endlich mal zu.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 11:39:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.657.650 von wellen am 13.03.06 10:39:47[/posting]Ich habe ja nun erst kürzlich die Erfahrung gemacht,
      das ein in Tschechien eingesetzer Zahn von einer deutschen Kasse nach Kostenvoranschlag des deutschen ´Zahnarztes abgerechnet und bezahlt wurde.

      Das heisst:

      Der Patient hätte hier 1000 EUR bezahlt und ca. 350 EUR erstattet bekommen.
      Bezahlt hat er in Tschechien 320 EUR - erstattet bekam er 350 EUR.

      Ein wahrhaft preisgünstiger Deal.

      Keine Frage, dass deutsche Zahnärzte hier Amok laufen werden.

      Ich werde die Gust der Stunde nutzen und ebenfalls noch meine Zähne vom Feinsten behandeln zu lassen, denn die Ergebnisse der behandelnden Ärztin sind meinen Beobachtungen zufolge sehr gut.

      Noch sind die Preise sehr günstig sagte mir die Ärztin -

      Na Wellen. Wenn es sich um deinen Geldbeutel handelst, scheinst du ja auch wohl bereit zu sein, die billige osteuropäische Variante zu nehmen. Wieso darst du das, wärend du es den deutschen Unternehmern veribieten willst. Kannst du nicht mit gleicher Elle messen ?
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 12:00:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich sagte es doch bereits:
      Jeder ist seines Glückes Schmied

      ... und wenn du diese sehr wahre Zahnarztgeschichte auf die Arbeitnehmermentalität ummünzt, dann darfst du dabei eines nicht vergessen.

      Die Arbeitnehmer sind auch schlauer geworden und haben von niemand anderm als ausbeuterischen Arbeitgebern und geldgierigen Politikern gelernt.:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 12:31:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Arbeitnehmer sind auch schlauer geworden und haben von niemand anderm als ausbeuterischen Arbeitgebern und geldgierigen Politikern gelernt.

      Da kommt nur die Frage auf: "Was war zuerst da. Das Huhn, oder das Ei"?

      Ich habe schon vor 25 Jahren Mitarbeiter gesehen, die sich, da wo es möglich war, in der Firma verpisst haben, und ich wuerde mal behaupten, dass der Chef kein Ausbeuter war.

      Es ist nicht nur der Arbeitnehmer, der das schlechte vom Unternehmer lernt. Es gibt auch Unternehmer, die einfach die Nase voll haben, von Mitarbeitern, die mit viel Muehe gerade mal "Dienst nach Vorschrift" machen.

      Solange fuer dich die Unternehmer erst einmal grundsätzlich Ausbeuter sind, nur weil sie sich wirtschaftlcihen Gegebenheiten anpassen, solange werde ich von "Spezis" reden.

      Wenn du der Auffassung bist, dass jeder seines Glueckes Schmied ist, dann gilt das auch fuer einen Arbeitgeber. Und "seines Glueckes Schmied" heisst auch, selbst fuer sein Leben Verantwortung zu uebernehmen. Das heisst auch, nicht von seinem Chef, eine soziale Hängematte bis zum Ende des Berufslebens zu verlangen.

      Wenn du zu den tchechischen Zahnärzten gehst, weil sie billige sind, habe ich nichts dagegen, aber génauso duerfen Unternehmer auch zu tchechischen Arbeitnehmern gehen, weil diese billiger sind. Jeder ist seines Glueckes Schmied. Nicht nur du.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 13:01:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      "Dienst nach Vorschrift"

      ist vor allem eine Eigenart welche ich bei Beamten bzw.
      höheren Angestellten festgestellt und bemerkt habe.
      Diese sind es auch die Deutschland mehr oder weniger finanzpolitisch ruiniert haben.

      Der sagen wir mal "einfache Arbeiter" hat damit wenig zu tun. zeigt doch schon die Tatsache dass er auf "Kurzarbeit" geschickt werden kann -und noch vielen weiteren Massnahmen seines Arbeitgebers wlche ihm nur finanzielle Verluste einbringen - ausgesetzt ist.

      "Ausbeuter" waren die Firmen früher übrigens nicht.
      Diese Bezeichnung ist aber treffend für aktuelles Arbeitgeberverhalten.

      Ich habe auf dieses Verhalten nur eine Antwort.
      Diese vermittle ich insbesonders jungen Leuten:

      Bevor ihr für wenig Lohn eure wertvolle Zeit opfert -
      macht lieber gar nichts.
      Das ist mit gewissen Einschränkungen verbunden -
      aber nur so kann dauerhaft eine Verbesserung der Zahlungsmoral von Arbeitgebern erreicht werden.

      Ein rotes Parteibuch habe ich übrigens seit Schröder den
      Verrat an seinen Wählern begangen hat nicht mehr.
      So einer wie Schröder wäre früher standrechtlich erschossen worden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 13:34:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich wundere mich immer, daß man, wenn hier jemand eine Frage stellt, lieber darüber moralisiert, als sie einfach zu beantworten.

      Also zu #1:

      Ein 64jähriger Handwerker bekommt mit Sicherheit keinen neuen Arbeitsplatz mehr. Seine Optionen sind also:

      a) Entlassung. Dann leistet das Arbeitsamt, und zwar nach der alten Regelung bis zu 18 Monate (aufgrund des Alters und der Versicherungsdauer). Danach normale Rente. Eine Arbeitsvermittlung ist in der Zeit nicht zu erwarten. Die Einkommenseinbuße für den Arbeitnehmer ist dann die Differenz zwischen netto und dem Arbeitslosengeld bis zur Rente, immerhin gut 15-20% eines Jahreseinkommens, würde ich schätzen, hängt vom Einzelfall ab. Allerdings kommt hier nur eine betriebsbedingte Kündigung in Frage. Und die wiederum ist an sozialen Bedingungen geknüpft. Dem Arbeitgeber könnte die Klage vor dem Arbeitsgericht drohen, wo die Frage gestellt würde, ob nicht aufgrund der sozialen Gegebenheiten (hier: langjährige Betriebszugehörigkeit) ein anderer Mitarbeiter hätte entlassen werden müssen, oder ob nicht ohnehin die Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen gar nicht vorlagen. Das wäre ein Kostenrisiko für den Arbeitgeber. Für kleine Betriebe (bis 10 Mitarbeiter?) gibt es Erleichterungen. Bei größeren Betrieben sollte sich im Fall einer Entlassung der Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht lohnen.

      b) Aufhebungsvertrag. Betrieb und Arbeitnehmer einigen sich darauf, daß der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis aufgibt. Bei der hier gegebenen Konstellation sollte der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe des bis zur Rente zu erwartenden Lohns fordern, weil bei Arbeitsrechtprozessen üblicherweise mehr als ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit erstritten werden können. Im vorliegenden Fall wären das über 18 Monatsgehälter, also mehr, als noch an Lohnzahlungen zu erwarten wäre. Umgekehrt stellt sich dann die Frage, ob es für den Arbeitgeber nicht billiger wäre, den Arbeitnehmer einfach bis zum Schluß arbeiten zu lassen. Risiken für den Arbeitnehmer: das Arbeitsamt wird für die Zahlung von Arbeitslosengeld eine Sperre erteilen, da der Arbeitnehmer seine Entlassung selbst herbeigeführt hat. Das können 3 Monate sein. Außerdem steigt der Arbeitnehmer im Jahr der Zahlung der Abfindung in der Steuerprogression, wodurch er steuerlich Einbußen erleidet. Außerdem muß der Arbeitnehmer Sorge dafür tragen, daß er in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt (als Arbeitsloser). Hier lohnt sich auf jeden Fall die Herbeiziehung eines Anwalts für Arbeitsrecht.

      Generell wäre es für das Unternehmen günstiger, den Arbeitnehmer auch noch das letzte Jahr zu beschäftigen, es sei denn, denen steht wirklich das Wasser bis zum Hals, und die können betriebsbedingte Kündigungen 64jähriger plausibel machen. Am günstigsten ist das Unternehmen allerdings ein 64jähriger Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag mit einer deutlich unter Marktdurchschnitt liegenden Abfindung unterschreibt. Damit wäre klar, das genau das der Arbeitnehmer nicht will.

      Gibt es Meinungen dazu? Ich selbst bin kein Jurist.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 16:34:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      So einer wie Schröder wäre früher standrechtlich erschossen worden.

      Tolle Einstellung. Erst recht wenn man bedenkt, dass du anscheinend keine Skrupel hättest, deinen Zahnersatz billig in Tchechien machen zu lassen, aber deutsche Unternehmer ihr Produkte anscheinend nicht billig in Tchechien produzieren duerfen.

      Du darst sparen, ein Unternehmer aber nicht.

      Deine ist falshe Moral.


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