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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 28)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
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      Avatar
      schrieb am 08.09.14 11:45:14
      Beitrag Nr. 385 ()
      Durchaus bekannt und nachvollziehbar. Angesichts der hohen Zinsbelastungen p.a. seit Ausreichung der Finanzierung gekoppelt mit einem SWAP (auf welcher Basis) ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, solche Konstruktionen zu hinterfragen. Letztendlich profitiere ich von einem SWAP nur, wenn dauerhaft die Zinsen höher liegen als der SWAP zu Grunde liegt. Das ist aus meiner Sicht zu hinterfragen. Bei einer Darlehensvaluta von irgendwo 5,7 Mio Euro ist es Fakt, dass 1% Zinseinspaarung Euro 57.000 p.a. ausmachen. Die Entwicklung des Durchschnittszinssatzes seit Abschluss der Finanzierung ist ja einfach nachzugoogeln. Insofern ist es sicherlich eine Frage wert, wie viel "Risikoaufschlag" berechnet die Sparkasse letztendlich.
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 11:24:04
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.714.082 von hitman69 am 07.09.14 06:58:30Aus dem NYHAG-Geschäftsbericht 2007:

      "5. Derivate Finanzinstrumente
      Bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale wurde ein Zinssatz-Swapgeschäft mit einem Basisbetrag von
      TEUR 3.000 mit einer Laufzeit vom 30. Oktober 2007 bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen. Der Marktwert des
      Swaps zum Bilanzstichtag setzt sich zusammen aus der Bewertung der aktuellen Zinskupons mit den Marktpreisen
      sowie der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Stückzinsen. Alle Werte sind vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit auf den
      Bilanzstichtag auf Barwerte abgezinst. Der Zeitwert beträgt TEUR -103.

      Nicht jedes SWAP-Geschäft läuft gegen einen Bankkunden. Das angezogene Urteil
      betrifft eine Klage gegen eine Bank, weil dem Kunden wegen nicht ausreichender Info Nachteile entstanden sind.
      Läuft der SWAP gut, muss gegen die Bank nicht geklagt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.14 06:58:30
      Beitrag Nr. 383 ()
      Die genannten TEUR 357 als Zeitwert sind nicht als nicht bilanzielles Vermögen zu sehen, sondern würden wohl im Falle der vorzeitigen Beendigung des SWAPS zu zahlen sein - somit dann eine Belastung der NYH AG. Addiert man dazu die seit dem Abschluss des SWAP Geschäftes angefallenen Kosten, dann ist das auch ein Betrag, der eine gewisse Größenordnung darstellt. Siehe hierzu den nachfolgenden Artikel, den man nach kurzem Googeln wie viele andere Artikel zu dem Thema Zins SWAP finden kann.
      "In einer erneuten mündlichen Verhandlung stellte der Senat des OLG Köln klar, dass auch bei einem Absicherungsswap über den anfänglichen negativen Marktwert seitens der Sparkasse aufzuklären war.

      "OLG Köln bleibt hart in Sachen Swapgeschäfte der Sparkasse Köln Bonn
      Wegen gefährlicher Swapgeschäfte der Sparkasse Köln Bonn tritt das OLG Köln erneut in die mündliche Verhandlung ein. Unbestrittener anfänglicher negativer Marktwert droht zur Schadensersatzpflicht für die Bank zu führen. Der Kläger, welcher zuvor eine sogenannte Schneerente abgeschlossen hat und dafür ein Darlehen bei der HSH Nordbank abgeschlossen hat, wurde später zur Sparkasse Köln Bonn umgeschuldet. Die Sparkasse verkaufte dem Kläger ein variables Darlehen und einen Zins Währungs Swap . Angeblich zur Zinsoptimierung. Der Swap entpuppte sich als gefährliches Wettgesxhäft und brachte dem Kläger horrende Verluste. Das Landgericht Köln hat die Klage zunächst abgewiesen. Das OLG Köln hat in der ersten mündlichen Verhandlung klargestellt, dass das Urteil erster Instanz insofern keinen Bestand haben kann, sofern das Landgericht darauf abgestellt hat, dass es bereits keine Beratungsleistung seitens der Sparkasse gab. Bedenken hatte der Senat allerdings, dass bei einem Swap der zur Absicherung verwendet word auch auf den unstreitigen anfänglichen negativen Marktwert hingewiesen werden muss. Nach ausführlicher Beratung hat der Senat anscheinend seine Meinung darüber geändert und hat nunmehr erneut zur mündlichen Verhandlung geladen. "Dieses Verfahren ist typisch für den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Anlegerschutzverfahren werden meist erst in der zweiten Instanz richtig entschieden. Keinesfalls sollten Anleger gegen ihre Bank klagen wenn sie nicht bereit sind das Verfahren durch mehrere Instanzen zu führen." So Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. Betroffenen Swapkunden wird dazu geraten ihre Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit 11 Jahren geschädigte Anleger erfolgreich gegen Banken. Seit Jahren verfügt die Kanzlei über eine spezielle Swapabteilung."

      Entscheidend wohl der Begriff "negativer" Marktwert, der als eine Verpflichtung des Unternehmens gedeutet werden muss. Das Geschäft selber hat wohl der vormalige Vorstand abgeschlossen. Hieraus ergibt sich die Folgefrage, hat denn der damalige Vorstand Stute Schlamme gewusst was er tat oder aber hat er sich fachkompetent beraten lassen, von der Bank über die Risiken aufklären lassen und vor allem aber, musste und wenn ja hat er sich einen AR Beschluss zu dieser damals wohl eher neuartigen Finanzierungsform eingeholt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 11:34:25
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.463.487 von hirnowitsch am 08.08.14 01:54:11In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
      Triton Water AG (Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 8851 KI), Werkstraße 2b, 22844 Norderstedt, Geschäftszweig: Die Entwicklung und Produktion von Wassertechnologieanlagen, der Service, Handel, Vertrieb und Betrieb von Wassertechnologieanlagen, Handel und Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör, die Entwicklung und Produktion von Specialchemikalien und die Forschung und Entwicklung insbesondere auf dem Gebiet der Wassertechnologie, eingetragener Sitz: Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Schaare
      - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Zeuner & Rechel, Lehmweg 17, 20251 Hamburg -
      wurde am 01.09.2014, 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
      Avatar
      schrieb am 06.09.14 11:18:09
      Beitrag Nr. 381 ()
      Hinweis zum Zinsswap (aus dem vorl. Geschäftsbericht 12/2013):
      "Bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale wurde ein Zinssatz-Swapgeschäft mit einem Basisbetrag in Höhe von TEUR 3.000 mit einer Laufzeit vom 30. Oktober 2007 bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen. ....
      Der Zeitwert beträgt TEUR 357 (Vj. TEUR 486).

      Der Zeitwert ist sozusagen "Nichtbilanzielles Vermögen".

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      schrieb am 05.09.14 14:14:39
      Beitrag Nr. 380 ()
      Da SWAPS in der Regel eine Absicherung darstellen, ein gewisses Zinsniveau nach oben hin abzusichern, gehe ich nicht davon aus, dass bei sinkendem Zinssatz am Markt auch die Kosten des SWAPS sich reduzieren. Die Finanzierung auf EURIBOR Basis die sinkt wenn der EURIBOR nach unten geht, der SWAP aber wird dann eher steigen, um bis zu dem abzusichernden Zinssatz aufzufüllen. Erst wenn EURIBOR plus Marge diesen per SWAP gedeckelten Zinssatz übersteigen wird es ein Geschäfts zu Gunsten des Unternehmens. Da aber seid der Finanzierung der Zinsmarkt eher ins Bodenlose gefallen ist, wird man auch da auf einem hohen Niveau "bluten". Wenn ich Bankverbindlichkeiten und Zinsaufwand ins Benehmen bringe, dann komme ich schon auf einen Durchschnittszinssatz von über 6% für die Darlehen. Das lässt sich anhand der Geschäftsberichte schnell eruieren.

      Angesichts der Informationspolitik der NYH AG respektive ihres Vorstandes eher nicht. Dabei wäre es ja auch ein positives Signal für die Aktionäre, wenn es zu einer weiteren Absenkung der Fremdverbindlichkeiten durch Tilgung der Darlehen kommt. Nachdem aber nichts passiert ist, könne wir wohl davon ausgehen, dass die Sparkasse Geld bekommen hat. Aber wie wir ja wissen, sind die Tilgungen ja quartalsweise zu erbringen, somit haben wir den nächsten Zeitpunkt zum 30.9.2014. Vielleicht spielt ja die Sparkasse wieder mit und alles wird gut.
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 12:55:13
      Beitrag Nr. 379 ()
      Wie hoch sind eigentlich die aktuellen Ratenrückstände bei der Sparkasse? :rolleyes:
      Oder sind die rückständigen Raten schon alle nachgezahlt worden? :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 12:30:24
      Beitrag Nr. 378 ()
      Ein Fall in den Abgrund ist selten aufzuhalten.

      Und die Lizenzabgabe an Hercules Sägemann in Höhe von 5% des Umsatzes bedeutet auch, dass der Warenbestand in Halb- und Fertigprodukten für dieses Segment nicht anderweitig ohne Lizenzabgabe oder Lizenznehmerzustimmung verkauft werden könnte.

      Der Zins-Swap dürfte eine Absicherung gegen seinerzeit noch höhere Sollzinsen sein. Der Gegenwartswert für den Swap dürfte demnach ebenfalls gefallen sein.
      Man kann nur erwarten, dass die Sparkasse mit ihrem Zinszuschlag für das Bonitätsrisiko der NYHAG gedeckelt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 09:04:08
      Beitrag Nr. 377 ()
      20,5 / 20,3 / 21,4 / 19,5 / 13,1 / 15,5 / 16,9 / 14,9 / 14,6 / ?12,5? /

      Nein! Das sind keine Wasserstandsmeldungen sondern die Umsätze von 2005 in Mio Euro. Nach dem Katastrophenjahr 2009 mit dem Umsatzeinbruch (Erklärung Wegfall eines Geschäftsbereiches)und der Bestellung des BeM als Vorstand (Wechsel von AR)hatte das Umsatzvolumen einen gleichbleibendes Niveau (+ / -). Jetzt ist wohl mal wieder ein Bereich weggefallen.Gemäß den Aussagen des BeM in den letzten beiden Hauptversammlungen handelt es sich hierbei um Stihl, die ein Umsatzvolumen in Höhe von ca. 2,5 bis 3,0 Mio Euro ausgemacht haben sollen. Margenschwacher Umsatz - wie immer wieder betont wurde.

      Allerdings scheint auch dieses Mal kein "Ersatz"Umsatz gefunden worden zu sein, so dass sich tatsächlich die Frage stellt, wo laufen wir in 2014 aus! Werden es denn wenigsten knapp 13 Mio, oder produziert man bereits auf neuen Aufträge und es werden 14 vlt. 15 Mio Euro? Fakt ist, das auch dieses Jahr mal wieder ein Verlust ausgewiesen werden muss, diesmal aber nicht Wertberichtigungsbedarf aus Managementfehlentscheidungen sondern einfach im operativen Bereich. Trotz hoher Zinsbelastung (bei der derzeitigen Zinsentwicklung - siehe auch gestrige Zinssatzsenkung könnte der SWAP als Ergänzung eines EURIBO basierten Darlehens siehe die entsprechenden Jahresabschlüsse) wäre ein Umsatz von ca. 14,5 Mio als 0 anzusehen. Ein Umsatz von 12 bis 13 Mio lässt aber irgendwie den Schluss zu, dass es zu einem Verlustausweis in 7-stelligem Bereich kommen wird.

      Die beiden G´s werden viel zu erklären haben. Aber in gewohnter Manier wird man die Aktionäre wieder einlullen und einseifen. Voraussetzung natürlich dass es noch zu einer HV kommt.

      Das Schlimme ist nicht die Situation, sondern die Unfähigkeit, ordentlich zu kommunizieren seitens der Unternehmensleitung! Hier scheint der alte Spruch über die Dummheit der Aktionäre "erst gibt der Aktionär Geld - dann will er noch Kurssteigerungen und Dividenen haben" voll zuzutreffen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 17:33:14
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.694.318 von hitman69 am 04.09.14 14:58:12Umsatz:

      Man kann natürlich alles erklären, denn es gibt Firmen, die kaufen im I. HJ
      ihren Jahresbedarf und fällt der Käufer aus, fehlt im nächsten I. HJ der Umsatz entsprechend.

      Beim II.HJ- oder Jahresendekäufer argumentiert der Produzent: "Starker
      Verkaufsanstieg im II. HJ,der sich im nächstn Jahr fortsetzen könnte".

      Zum Kerngeschäft der NYH AG: Die Zahl der "Haarlosen":confused: und "elektrischen Selbstscherer" nimmt wohl zu und der Mindestlohn könnte ein weiteres Argument für den Absatzrückgang eines hervorragenden "Hercules Sägemann-Kammes" sein (bei dem selbst Kinder kein "Ziepen" mehr als Anlass zum Schreien haben;).

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