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    Pflicht, nach Kuendigung Vertrag zu unterschreiben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.06 21:02:12 von
    neuester Beitrag 19.03.06 12:00:46 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.048.364
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      schrieb am 18.03.06 21:02:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ein Freund von mir arbeitet bei einem Call Center und er hat seine Kuendigung selber eingereicht. Die Kuendigungsfrist haelt er bei. Nun draengt/zwingt ihn der Arbeitgeber, einen mehrseitigen Vertrag zu unterschreiben, in dem er nichts ueber das Unternehmen, die Produkte und die Vorgehensweise erzaehlen darf. Zudem darf er fuer zwei Jahre in keinem anderen Unternehmen arbeiten, wo die selben Produkte verkauft werden. Er selbst darf die selben Produkte auch nicht selbststaendig verkaufen.

      Darf er die Vertragsunterschrift verweigern?

      Was blueht ihm, wenn er dies tut?

      So einen Vertrag muesste man doch mit dem Arbeitsvertrag bei der Einstellung unterschreiben, aber doch nicht, wenn man keundigt?

      Haariz
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:28:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      aber doch nicht, wenn man keundigt?

      ja, keinesfalls unterschreiben !

      Blühen kann ihm nicht viel - schlimmstenfalls ist der Boss nicht mehr freundlich
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:36:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hä? Sonst geht`s aber noch? Selbstverständlich braucht er keine neuen Verträge mit seinem bisherigen Arbeitgeber zu unterschreiben. Sollen die ihm halt ordentlich Geld dafür bieten, wenn sie einen solchen Vertrag haben wollen...
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:51:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo zusammen,
      ein Bekannter, der bei der Fa. Wü....(Schraubenverkäufer)im Aussendienst bis vor 6 Jahren gearbeitet hatte, war in einer ähnlichen Situation, die Fa. hat ihm damals allerdings für 1 Jahr das Grundgehalt weitergezahlt (was von vornherein so ausgemacht war,so hat er mir das vor 4 Jahren erzählt)
      Ich würde mir die Unterschrift auch bezahlen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:51:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      keinesfalls unterschreiben.
      oder doch - aber nur fuer sehr viel geld (im voraus).

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      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:55:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die haben wohl gemerkt, daß sie eine solche Unterschrift bzw. einen solchen Vertrag bei Einstellung vergessen haben.

      Blühen könnte ein schlechtes Arbeitszeugnis, falls sowas in einer Branche, in der man nichts über Vorgehensweisen erzählen darf, überhaupt üblich ist.

      Vll. hilft ja die Nummer mit den beiden eingegipsten Händen, mit denen man dummerweise nicht unterschreiben kann ... oder aber dein Freund kriegt bei Nichtunterschrift automatisch einbetonierte Füße und ein Bad, wer weiß?

      Manchmal ist eine simple Unterschrift nicht die schlechteste Alternative.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 22:00:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Ding wuerde ich nur unterschreiben, wenn es sich finanziel lohnt.

      Solche Verträge sind bei Dienstantritt in Firmen ueblich, wo es gewisse Betriebsgeheimnisse gibt. Aber doch nicht bei Kuendigung.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 22:25:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Warum jagt er den Laden nicht in die Luft?:confused::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:06:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Haha, sehr witzig.
      Bist du Muselmane?
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 01:21:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ein solches Wettbewerbsverbot kann vom Arbeitgeber nur geltend gemacht werden, wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart war. Dies ist i.d.R. aber nur bei Leitenden Angestellten der Fall, meistens auf 2 Jahre begrenzt und wird oft noch mit einer üppigen Karrenzentschädigung versüsst.

      Bei tariflichen Mitarbeitern, oder auch außertariflichen, falls es keinen Tarifvertrag gibt, kann natürlich vereinbart sein, dass
      "Betriebsgeheimnisse" nicht bei einem anderen Arbeitgeber verwendet werden dürfen. Aber auch das wird im Arbeitsvertrag geregelt und nicht im nachhinein.

      Das was die Firma da versucht ist Kleinkinderkacke!

      Ich würde diesen Helden die rechte Hand zeigen, aller Finger in Bewegung bringen und meinen Gegenüber bitten, Stopp zu sagen.

      Wo der Finger stehen bleibt überlass ich Deinem Freund.:D

      Grüße
      Taka

      P.S.: Typisch Call Center.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 01:28:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.828.611 von borazon am 18.03.06 21:55:23[/posting]Du kannst heutzutage nahezu jedes schlechte, sogar mittelmäßige Zeugnis, durch einen Arbeitsrichter in ein "passendes" Zeugnis
      "wandeln" lassen, wenn Du nicht gerade die goldenen Löffel geklaut hast.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 02:20:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11
      Oder wenn du sicher sein kannst, daß dich der Pate nicht mehr findet oder keine Kooperation mit deinem neuen Paten startet.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 10:25:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Wettbewerbsklausel" im Arbeitsvertrag ...

      ... ist eigentlich durch AG nicht durchsetzbar, da dies einem Berufsverbot gleichkommt.

      Sollte es zum Rechtsstreit kommen, konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die übernehmen derart Streitigkeiten mit Freude, da der Ausgang vorm Arbeitsgericht i.d.R. zugunsten des Arbeitnehmers vorab klar ist.

      Gruss sdtm
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 12:00:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.829.970 von borazon am 18.03.06 23:06:42[/posting]Nein, ich wollte es auch mehr als unterschwellige Sabotage verstanden wissen.


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