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    Kosten für Börsenbriefe / Börsenliteratur absetzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.06 11:02:56 von
    neuester Beitrag 03.04.06 12:49:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.051.571
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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 11:02:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie kann ich denn die Kosten für Börsenbriefe / Börsenfachliteratur von der Steuer absetzen?
      Sind das normale Werbungskosten wie Arbeitskleidung, etc.?

      Hat hier schon jemand praktische Erfahrung?
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 11:15:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      oh mann, mit dieser Einstellung wirst du kein guter Trader. Ist nicht böse gemeint.;)
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 11:20:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2:confused:
      #1
      kann man auf jeden fall, genauso wie alle bankgebühren die du zum handeln brauchst, chartingprogramme, datenfeed, wenn du glaubhaft machen kannst dass du deinen computer nur zum handeln brauchst dann auch den...
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 11:23:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.050.157 von traders.world am 03.04.06 11:20:18"Wer das kleine zu sehr ehrt, ist des großen nicht wert.";)
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 12:49:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) oder aus privaten Veräußerungsgeschäften (Anlage SO) erzielt werden, können die Auagaben für Börsenbriefe als Werbungskosten bei den entsprechenden Einkünften geltend gemacht werden.


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